Bozen/Mals
Mit einem Beschluss hat die Landesregierung einen unterschwelligen politischen und rechtlichen Streitpunkt in Mals bereinigt. Am 24. September 2012 hat die Landesregierung die 25-jährige Bindung, die auf das Enal-Areal grundbürgerlich vermerkt war, aufgehoben. Der Artikel 20 vom Landesgesetz 2/1987, auf den sich die Aufhebung der Bindung bezieht: „Die ... Liegenschaften dürfen nur dann veräußert werden oder eine andere Zweckbestimmung erhalten als die ursprünglich vorgesehene, wenn die Landesregierung ... dies erlaubt.“ Zur Erinnerung: BM Ulrich Veith hat das Enal-Haus abreißen lassen und Parkplätze geschaffen, ohne die Landesregierung um ihr Einverständnis zu fragen. Die Kritik war heftig (Vinschgerwind Nr. 12/2012 „Vermögen vernichtet“), ebenso die Gegenreaktion von Veith (Vinschgerwind Nr. 13/2012) und dann die Gegenreaktion vom ehemaligen Malser BM Sepp Noggler (Vinschgerwind Nr. 14/2012). Veith ist mit dem Beschluss der Landesregierung in dieser Frage nachträglich rehabilitiert. Die Begründung der Landesregierung: Die Eintragung sei unkorrekt, weil die 25-jährige Bindung nur auf die unentgeltliche Abtretung von Liegenschaften an Gemeinden und andere juristische Personen zutreffe. Tatsächlich ist der damalige Deal - das Land hat die Forststation bei der Markthalle erhalten, die Gemeinde im Gegenzug das Enal-Gebäude - nicht unentgeltlich über die Bühne gegangen. Die Gemeinde musste rund 98.000 Euro für den Tausch aus dem Jahr 1999 draufzahlen.
Der Beschluss der Landesregierung ist auf Antrag von BM Veith erfolgt. Interessant dabei ist das Datum des Antrages: Veith hat den Antrag in Form einer E-Mail am 12. Juli 2012 an die Landesregierung verschickt. Am 12. Juli 2012 ist der Vinschgerwind erschienen, mit der „Richtigsstellung zur Richtigstellung“ von Sepp Noggler. (eb)
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