Bozen/Glurns - Mit dem Beschluss Nummer 109 vom 19. Februar 2019 hat die neue Landesregierung den eigenen Beschluss von 2014 nachgeschärft. „Ergänzt“, sagt man dazu in Bozen. In der 100 Meter Bannzone von Glurns sollen nun alle baulichen Maßnahmen auch für den Obstbau untersagt sein, neben Betonsäulen und Hagelnetzen also auch Holzsäulen. Diese Verschärfung ist auf Druck der Stadtgemeinde Glurns zustande gekommen, die Rekurs gegen eine Genehmigung von der Landesregierung einer Obstanlage eingereicht hatte. Ein langes Hin und Her hat seit dem Rekurs stattgefunden. Jedenfalls großes Zaudern in Bozen von Seiten des Landwirtschaftslandesrates Arnold Schuler. Mit Maria Kuenzer als Landesrätin für Denkmalschutz wurde nun dieser möglicherweise entscheidende Anlauf genommen. Der Rekurs der Stadtgemeinde Glurns behängt zwar noch, aber BM Luis Frank will den Rekurs zurückziehen, wenn der neue Landesregierungsbeschluss standhält. Sprich, wenn nicht der Bauernbund dagegen rekurriert.
Auch wird dann eine bereits vorbereitete Vereinbarung mit dem Bauern Boris Sprenger schlagend, in der Sprenger seine Obstanlage vor den Stadtmauern entfernt und im Gegenzug eine Entschädigung in einer Höhe von 70.000 euro von der Stadtgemeinde Glurns erhalten soll. Und dies soll möglichst zeitnahe geschehen, sagt Frank, sonst gewinnen die Obstbäume aufgrund der entgangenen Ernte nochmals an Wert. (eb)
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