Aus dem Gerichtssaal - Das muss man den Gemeindevätern von Schlanders und ihrem Generalsekretär lassen: wenn es um die Straße zum Göflaner „Wantlbruch“ geht, fehlt es ihnen nicht an Phantasie! Der größte Störfaktor war und ist dabei der Umstand, dass ein kleines Stück des Forstweges, über den der Abtransport bisher erfolgte, über den Grund des Tafratzhofes verläuft. Den Eigentümer Gurschler Johann hat die Gemeinde schon mehrmals „klein zu kriegen“ versucht, zuerst über eine entschädigungslose Grundbuchskorrektur, dann über eine Enteignung zu Gunsten der Eigenverwaltung Göflan und schließlich über eine Umwandlung des Forstweges in eine gemeindeeigene „Marmorstraße“. Der kämpferische Tafratzhofbauer hatte das Recht immer auf seiner Seite. Die Verwaltungsgerichte entschieden durch alle Instanzen, dass eine Enteignung nur im öffentlichen Interesse erfolgen kann, nicht jedoch zu Gunsten eines privaten Bruchbetreibers. Für einen Außenstehenden schwer verständlich ist dabei die Verbissenheit, mit welcher die Gemeinde sich auf den Tafratzer „einschoss“. Es mag schon sein, dass dieser eine Schlüsselstelle am Weg „nach oben“ innehat. Aber die Brechstange war noch nie ein taugliches Werkzeug, um Probleme zu lösen. Schon Philipp II von Mazedonien, der Vater des berühmten Alexander, wusste: “Für einen mit Gold beladenen Esel gehen die Tore jeder Stadt auf.“ Eingedenk dieser praktischen Weisheit hätte man halt mit dem Tafratzer das Gespräch suchen müssen. Denn gemessen an der geringfügigen Fläche, mit welcher dieser am Weg beteiligt ist, hat die öffentliche Hand inzwischen schon ein Vielfaches des Grundpreises allein an Prozessspesen ausgegeben! Doch nun ist man wieder in einer Notsituation, und nachdem Not bekanntlich erfinderisch macht, ließen sich die Gemeindeverwalter wieder etwas Neues einfallen: Sie genehmigten eine Änderung zum bestehenden Bauleitplan und beschlossen damit, die Hauptzufahrtsstraßen zu den Höfen am Schlanderser Nördersberg, nämlich jene zum „Spießhof“, „Patsch“, „Wiebm“ und zum „Haselhof“, als Gemeindestraßen einzutragen. Und weil man schon „des Weges“ war, wurde auch gleich die bestehende Forststraße von Göflan bis zum Marmorbruch „mitgenommen“. Nun ist jeder ein Schelm, der dahinter eine Absicht vermutet! Jedenfalls läuteten beim „Tafratzer“ wieder die Alarmglocken, denn er focht den Beschluss der Gemeinde zum x-ten Male vor dem Verwaltungsgericht an. Er machte geltend, dass die öffentlichen Verwalter eigentlich nur „alten Wein in neuen Schläuchen“ servierten, denn die Absicht sei immer die gleiche, nämlich diesmal in der „Mogelpackung Bauleitplanänderung“ versteckt eine mit einer Vielzahl von Gerichtsurteilen untersagte Enteignung zum Zweck der Errichtung einer „Marmorstraße“ zu bewerkstelligen. Ganz ihrer Sache sicher scheinen sich die Verwalter bei der „Masche“ mit der Eintragung in den Bauleitplan nicht gewesen zu sein, denn Ende August reichten sie einen Beschluss nach, mit welchem sie die vormalige Kantine der Marmorarbeiter in eine Zone „für öffentliche Einrichtungen“ eintrugen. Wer sich darunter nichts Genaues vorstellen kann, wird in der Begründung des Beschlusses dahingehend aufgeklärt, dass das Gebäude „der Bildung und der Forschung zugänglich gemacht“, für „Seminare, Tagungen, Symposien usw.“ adaptiert und“ auch gewöhnlichen Bürgern die Möglichkeit geboten werden soll, mit Steinmetzen, Künstlern und anderen Fachleuten praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Marmor“ zu sammeln. Der Graßl Bernie in seiner Künstlerklause wird dem zu erwartenden Treiben mit gemischten Gefühlen entgegensehen und sich womöglich dieser Kulturwolke entziehen!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
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