Kommentar von Chefredakteur Erwin Bernhart - Seit Corona neigen wir offensichtlich zu panischen, aufgeregten und übertriebenen Reaktionen. Mit Panik, Bestürzung und unreflektiertem Verhalten reagieren Leute etwa auf drei aktuelle Volksinitiativen, für die in den Gemeinden unterschrieben werden kann. Was so großspurig daherkommt („Das Recht auf Anbau von Nahrungsmitteln“, „Gegen das Gendern in den Schulen“), entpuppt sich als heiße Luft. Der Verein „Liberi in Veritate“ mit Sitz in Modena, der die Volksinitiativen lanciert hat, möchte diese Themen in der Verfassung verankern. Dabei sind beide Themen öffentlich überhaupt nicht Gegenstand von Debatten. Es gibt kein Verbot, Lebensmittel im eigenen Garten anzubauen und es gibt weder in den Schulen noch sonstwo einen Genderzwang. Der Verein mit Ableger in Bozen will vor allem auf sich aufmerksam machen und fällt - unter anderem - neben höchst suspekten antisemitischen Inhalten - durch Geldsammlungen über seine Homepage auf. Eine dritte Volksinitiative ist „das Recht auf Bargeldzahlung“, und dies möchte der „Wahrheitsverein“ im Codice Civile verankert wissen. Die Leute sind ob dieser Volksinitiativen verwirrt. Aber da kann Entwarnung gegeben werden. Tatsache ist, dass jede/r eine Volksinitiative starten kann: Es genügen dafür 12 Unterschriften, das Einreichen beim Kassationsgerichtshof und die Veröffentlichung in der Gazetta Ufficiale. Dann sind die Gemeinden verpflichtet, die Unterschriftensammlung zu organisieren.