Partschins - Sonja Müller vom Wasserfallhof in Partschins hat den Tagesordnungspunkt „Fragen der Bürger:innen“ im Gemeinderat am 19. September für einen kecken Auftritt in eigener Sache genutzt. „Wir“, so sagte es Sonja Müller, „wurden von der Gemeinde angezeigt, weil wir einen Zaun aus Betonsäulen errichtet haben. Wir haben sie entfernt und alle anderen Betonsäulen in der Gemeinde bleiben stehen.“ Müller reichte den Gemeinderät:innen eine Fotodokumentation, in der Bilder mit diversen Betonsäulen sichtbar seien. In jenem sensiblen Bereich beim Wasserfall sei für das Projekt ein „ortstypischer Zaun“ vorgeschrieben, verteidigte BM Alois Forcher das Vorgehen der Gemeindeverwaltung, welches eine Baueinstellung zur Folge hatte. Betonsäulen seien laut Auskunft der Forstbehörde nicht verboten, widersprach Sonja Müller. Zudem habe die Gemeinde in ihrem Schreiben mit Enteignung gedroht. „Wer Betonsäulen aufstellt, kann in der Gemeinde Partschins enteignet werden“, sagte Sonja Müller.
Der Tourismusreferent Ulrich Schweitzer stellte klar, dass die Betonsäulenproblematik unabhängig von der bislang jahrelang diskutierten Wasserfallproblematik im Ausschuss behandelt worden sei. Festgestellt wurden eben Betonsäulen nahe am Wanderweg und man habe in einem Gutachten von den zuständigen Landes-ämtern die Empfehlung erhalten, wenn, dann einen ortstypischen Zaun aufstellen zu lassen. „Gespräche hätten zu nichts geführt und so mussten wir das Verfahren einleiten.“ Der Gemeindesekretär Hubert Auer präzisierte: „Wenn ein Vergehen festgestellt ist, dann werden Maßnahmen zu einem Bauvergehen eingeleitet, mit dem Zitieren der entsprechenden Gesetze.“ Sonja Müller wies darauf hin, dass ihr Schreiben auch an die Gemeinderäte gerichtet war. „Ich bin geschockt“, sagte Jutta Pedri, weil dieses Schreiben nicht an die Gemeinderäte weitergeleitet worden ist. Die Neue Bürgerliste schickte im Anschluss an die Ratssitzungen eine Pressemitteilung, in der es unter anderem heißt, „dass sie weder über die Abbruchverfügung des Bürgermeisters noch über das Schreiben der Frau Müller mit der Aufforderung vom Abbruch abzusehen, bzw, diesen aufzuschieben, informiert worden waren. Zweites war „aufgrund eines bedauerlichen Fehlers“ (Zitat) nicht übermittelt worden.“ (eb)