Mals - Die Gemeinde Mals hat seit 26. September 2022 einen beschlossenen Zivilschutzplan. Das von Toni Gögele von Securplan ausgearbeitete Dokument schreibt die Zuständigkeiten im Rahmen der vorhandenen Gesetzgebung genau fest. Im Gesetz gebe es die Beschreibung des „Notstandes“ und dabei habe die Autonome Provinz Südtirol primäre Zuständigkeit. Auf Gemeindebene ist es der Bürgermeister, der „alles tun und anordnen kann, um die Bevölkerung zu schützen.“ Der BM ist die Gemeindebehörde für den Zivilschutz. In der Hierarchie kommt dann der Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr, der im Auftrag des BM handelt. Zero-Alfa-Bravo-Charlie sind die Beschreibungen des Zivilschutzstatus auf einer standardisierten vierstufigen Skala. Zero ist der Normalzustand, Alfa beschreibt eine Aufmerksamkeitsstufe, Bravo ist der Voralarm (der Voralarm wird ausgelöst, wenn ein Ereignis die Bevölkerung betrifft und einen koordinierten Einsatz erfordert) und Charlie ist die Alarmstufe (Eine Notlage ist aufgetreten, die betroffenen Zivilschutzzentren sind aktiviert, eine Katastrophenfall ist möglich). (eb)