Partschins/Töll - Mit Nachdruck fordert die Gemeinde Partschins einen Kreisverkehr auf der Töll. Der Gemeinderat hat kürzlich, laut Protokoll einstimmig, per Beschluss auf eine Landschaftsplanänderung beharrt, obwohl dazu ein negatives Gutachten von Seiten der Landesraumordnung vorliegt. Weil man mit der Familie Erlacher auf der Töll wegen eines möglichen Hausabbruches nicht handelseins geworden ist, verfolgt man in Partschins Plan B. Eine Studie vom Ingenieurbüro Pohl&Partner hat demnach für einen möglichen Kreisverkehr auf der Töll den Abbruch des alten Felberwirtshauses vorgesehen. Stehen bleiben soll natürlich das Kondominium mit Wohnungen. Die abgebrochene Kubatur kann dann auf einer andere Parzelle in der Gemeinde Partschins wiedererrichtet werden. Für diese Kubaturverschiebung bzw. für eine Änderung des Landschaftsplanes wurde ein Grundstück angetragen. Vorerst von Gertraud Ladurner. Drei Monate später und just einen Tag nach dem Beschluss des Gemeindeausschusses, den Entwurf dieser Landschaftsplanänderung zu genehmigen, hat der Algunder Rechtsanwalt Sepp Kiem erklärt, neuer Eigentümer des Grundstückes zu sein und sich den Antrag Ladurners zu eigen mache und vollinhaltlich übernehme. Dem Antrag, dieses Grundstück in der Zehentstraße auf der Töll, aus der Bannzone zu befreien, hat nun der Gemeinderat von Partschins stattgegeben - mit einem negativen Gutachten der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung.
Die Reduzierung der Bannzone sei notwendig, argumentiert der Gemeinderat gegen das negative Gutachten, damit die Wohnkubatur verschoben werden kann, damit der Kreisverkehr entstehen könne. Alle Infrastrukturen seien vorhanden, denn der betreffende Bereich grenze direkt an bestehende Wohnhäuser in der Ortschaft Töll.
Der Kreisverkehr sei dringend notwendig, allgemein zur Entlastung der Verkehrsbelastung und durch die zu lang anhaltenden Rotphasen der Ampel für die Einfahrt in die SS38 stauen sich die Fahrzeuge in der unübersichltichen Kurve in Richtung Partschins, weshalb es immer wieder zu Auffahrunfällen komme und zudem immer wieder bei Rot in die Staatsstraße eingefahren werde.
Nun kommt der knifflige Fall vor die Landesregierung, die letztlich eine politische Entscheidung zur Änderung des Landschaftsplanes zu fällen hat. (eb)