Die Nahversorgung zu sichern und damit Südtirols Bevölkerung den Zugang zu Produkten des täglichen Bedarfs auch in ländlichen Gebieten zu garantieren, gehört zu den Zielsetzungen der Landesregierung. 2014 hat sie Sondermaßnahmen eingeführt, um den Detailhandel in ländlichen Gebieten und in strukturschwachen Ortschaften zu stärken. Am 30. Dezember hat sie auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer diese Förderung der Nahversorgung für die Jahre 2020 und 2021 verlängert.