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Dienstag, 08 Februar 2022 15:05

Spezial-Bauen&Sanieren: Die Förderungen 2022

von Angelika Ploner

Es ist eine komplexe Materie, jene der Steuerboni auf die verschiedensten Arbeiten an Gebäuden. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, und dazu kommt seit relativ kurzer Zeit auch die Möglichkeit, den Steuerbonus zu „verkaufen“, sprich diesen nicht (wie bisher üblich) in der Steuererklärung zu veranlagen und über einen gewissen Zeitraum (meist 10 Jahre) abzusetzen, sondern diesen entweder an das bauausführende Unternehmen abzutreten oder an einen Dritten (zumeist, aber nicht zwingend, eine Bank) zu verkaufen.
Grundsätzlich sind die steuerlichen Förderungen für Bau- und energetsische Maßnahmen bis am 31. Dezember 2024 aufgeschoben. Davon ausgenommen sind der Superbonus von 110 Prozent, der Fassadenbonus und der Steuerbonus für Elektrostationen für E-Fahrzeuge.

Auch sollte vorab genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen für den Steuerabzug gegeben sind.

 

Steuerabzug 110% für bestimmte energetische Baumaßnahmen (Absatz 28 und 43)
Dieser im Sommer 2020 eingeführte Bonus gilt nur für spezifische Maßnahmen, sprich für die thermische Isolierung der Außenmauern und des Daches und für den Austausch der Heizungsanlage in Wohngebäuden (sogenannte primäre Arbeiten – interventi trainanti).
Mit dem Haushaltsgesetz 2022 wurden die Termine wie folgt verlängert:
Die primären Arbeiten (interventi trainanti), durchgeführt von
• Kondominien
• physischen Personen, allerdings beschränkt auf Immobilien mit 2 bis 4 (Kataster)Einheiten auch wenn diese einer einzigen Person gehören bzw. im Miteigentum von mehreren physischen Personen sind (die Förderung für Arbeiten an Gemeinschaftsanteilen sind auf das ganze Haus anwendbar, für die einzelnen Wohnungen hingegen beschränkt auf 2 Einheiten) geben Anrecht auf den Steuerbonus in folgendem Ausmaß:

110 %  für getragenen Spesen (Zahlung!) innert 31.12.2023

70 % für getragenen Spesen (Zahlung!) im Jahr 2024

65 % für getragenen Spesen (Zahlung!) im Jahr 2025

Die primären Arbeiten (interventi trainanti), durchgeführt von physischen Personen auf Einfamilienhäusern (singola unitá immobiliare, sogenannte „villette“) können im Ausmaß von 110 % der innert 31.12.2022 getragenen Spesen (Zahlung) geltend gemacht werden, sofern innerhalb 30. Juni 2022 zumindest 30 % der Arbeiten durchgeführt wurden.

Obige Termine und Voraussetzungen gelten auch für die sekundären Maßnahmen, wie z.B. Fenster, Photovoltaikanlage, Ladestationen Fahrzeuge.

Der Steuerbonus für im Jahr 2022 erfolgte Zahlungen ist in 4 gleichbleibenden Jahresraten in der Steuererklärung verwendbar, kann aber auch an die ausführende(n) Baufirma oder an einen Dritten, z. B. eine Bank, abgetreten werden.
Alle Arbeiten müssen weiterhin für die Beanspruchung des Bonus von einem qualifizierten Techniker bestätigt werden, welcher hierbei auch die Angemessenheit der Ausgaben prüfen muss. Dies gilt sowohl für die Verwendung des Bonus in der Steuererklärung, als auch für die Abtretung des Bonus. Zusätzlich ist immer auch der Prüfvermerk (visto di conformitá) eines Wirtschaftsberaters erforderlich.

 

Verlängerung Steuerbonus energetische Sanierung (Absatz 37, a)
Diese nach wie vor sehr interessante Steuerabsetzmöglichkeit wird bis zum 31.12.2024 verlängert. Grundsätzlich beträgt der Steuerbonus 65 % (z. B. Ummantelung, Dach), während für Brennwertkessel, Biomasse-Heizanlagen, Austausch von Fenstern und Sonnenschutz die eingeführte Reduzierung auf 50 % bestätigt wird. Für Kondominien kann der Ökobonus auf 80 – 85 % und für Gemeinschaftsteile auf 70 – 75 Prozent erhöht werden.

 

Verlängerung Steuerbonus Wiedergewinnungsarbeiten (Absatz 37, b)

Der Steuerbonus von 50% für außerordentliche Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten bis zu einem Höchstbetrag von 96.000 € pro Wohnung ist bis zum 31.12.2024 verlängert worden.

 

Verlängerung Steuerbonus auf Möbel und Elektrogeräte (Absatz 37, b)
Auch dieser Bonus wird bis zum 31.12.2024 verlängert, wobei als Zugangsvoraussetzung die Durchführung von Wiedergewinnungsarbeiten mit Beginn ab dem 1.1. des jeweiligen Vorjahres vorgesehen ist. Der Bonus wird in Höhe von 50 % der Ausgaben, absetzbar in 10 gleichen Jahresraten, gewährt, und zwar für 2022 bis zu einem Höchstbetrag (der Spesen) von 10.000 €, für 2023 und 2024 bis zu einem Höchstbetrag (der Spesen) von 5.000 €. Es ändern sich auch die Energieeffizienzklassen: Die Backöfen müssen zumindest der Klasse A, die Wasch- und Spülmaschinen sowie die Wäschetrockner der Klasse E und die Kühlschränke und Tiefkühltruhen der Klasse F entsprechen.

 

Verlängerung Steuerbonus Garten und Grünanlagen (Absatz 38)

Auch der Steuerbonus für die Errichtung und Pflege von Gärten und Grünanlagen (36 % auf Spesen bis höchstens 5.000 €) wird bis zum 31.12.2024 verlängert.

 

Verlängerung Steuerbonus Instandhaltung Fassaden (Absatz 39)
Der mit dem Haushaltsgesetz 2020 eingeführte Steuerbonus (bisher in Höhe von 90 %) für Instandhaltungsarbeiten an Häuserfassaden wird bis zum 31.12.2022 verlängert, der Bonus allerdings auf 60 % der getragenen Spesen (weiterhin ohne Obergrenze) reduziert. Nach wie vor gilt, dass sich das Haus in einer urbanistischen Zone A oder B (Bestätigung durch Gemeinde) befinden und die Fassade von öffentlichem Grund aus einsehbar sein muss.

 

Neu: Neuer Steuerbonus für Eliminierung architektonischer Barrieren (Absatz 42)
Für den Abbau von architektonischen Barrieren in bestehenden Gebäuden (also nicht nur Wohnungen) wird für 2022 ein Steuerbonus in Höhe von 75 % gewährt. Der Bonus kann in 5 gleichbleibenden Jahresraten in der Steuererklärung beansprucht oder an die ausführende Firma oder einen Dritten (z. B. Bank) abgetreten werden, wobei folgende Obergrenzen für die Spesen zu berücksichtigen sind: 

50.000 €  für Einfamilienhäuser bzw. autonome Wohneinheiten (funktionell unabhängig voneinander) in Mehrfamilienhäusern (z. B. Reihenhaus mit separatem Eingang und Heizanlage)

40.000 € pro Einheit in Häusern (typisch: Kondominien)
mit 2 – 8 Einheiten

30.000 € pro Einheit in Häusern mit mehr als 8 Einheiten.

 

Abtretung Steuerbonus:

Der Steuerbonus für energetische Sanierung, jener für die Wiedergewinnungsarbeiten sowie jener für die Fassade kann an die ausführende (Bau)Firma oder einen Dritten (z.B. Bank) abgetreten werden, wobei es des Bestätigungsvermerks (inkl. Angemessenheit der Ausgaben) eines Technikers und des Prüfvermerks eines Wirtschaftsberaters bedarf. Lediglich für Spesen unter 10.000 € sind obige Bestätigungen nicht erforderlich (bei Fassadenbonus hingegen immer, unabhängig von Höhe der Spesen). Neu ist in diesem Zusammenhang, dass nunmehr auch die Spesen für die Erstellung von Autoabstellplätzen (Garage) abgetreten werden können.

 

ZUSAMMENFASSUNG – auf einen Blick

Das staatliche Haushaltsgesetz 2022 bestätigt die Verlängerung des Steuerabzuges für Sanierungsarbeiten 50 %, den Bonus für Ankauf von Möbeln (ab 01.01.2022 von 16.000 auf 10.000 Euro reduziert), für Energieeinsparung 50-65-70-75 % und für die Instandsetzung der Grünanlagen 36 % bis einschließlich 31.12.2024.
Der Fassadenbonus wird bis 31.12.2022 verlängert und die Abschreibung von 90 % auf 60 % reduziert.
Der Superbonus 110 % ist für Kondominien bis 31.12.2025 und für Einfamilienhäusern bis 31.12.2022 möglich, vorausgesetzt es wurden 30 % der Arbeiten innerhalb 30.06.2022 abgeschlossen.
Neu hinzugekommen ist der Steuerbonus für den Abbau der architektonischen Barrieren im Ausmaß von 75 % für den Zeitraum 01.01 – 31.12.2022.

Quellen: Kanzlei Contracta, Verbrauchterzentrale Südtirol, Südtiroler Wirtschaftszeitung

Dienstag, 08 Februar 2022 08:04

Kultur: Tanas

Der Malser Karl Plattner ist der Meister unter den Künstlern aus der Grafschaft Vinschgau. Vor vielen Jahren ist er mit mir über Tanas und den Sonnenberg nach Laas gewandert. Dabei erklärte er Arbeitstechniken, die verwirrenden Grenzmauern, die Gründe warum immer wieder geteilt wurde. Durch diese erbschaftsbedingte Realteilung entstand im Talgrund und auf den „Multen“ bei Burgeis der „Vinschger Flecklteppich“, ein wichtiges Formelement in Plattners Malerei.
Es ergaben sich Gespräche über das Selbstverständnis der sonnenseitigen und der schattseitigen Vinschgauer und der „Berger“. Die damit verbundene „Weltanschauung“ wurde Thema vieler Überlegungen, die sich wie Ackerfurchen verzweigten.
Der weitgereiste und weltgewandte Künstler aus Mals sprach über diese Räume, als wären sie Bereiche seiner Herrschaft.
Aus dieser „Grafschaft Vinschgau“ stammen wichtige Künstler, Zeichner, Geistliche, Politker, Unternehmer, Architekten und ganz allgemein kreative Geister. Sie sind die Adeligen des Tales. Der Karl zeigte mir das Schwingen der Ackerfurchen, die sich als hörbare Wellen von einer Trockenmauer zur nächsten entwickeln.
„Das ist der Vinschgau“, meint er so nebenbei: Fleiß und Rechthaberei.
Vor etwa 30 Jahren gab es sie noch, die obstbaumlosen Ackerfelder mit den erdigen Ackerfurchen, in denen schon bald die Saat aufgehen wird.
Hans Wielander

Dienstag, 08 Februar 2022 08:02

Champignoncremesuppe

Kochtipp

Zutaten (4 Portionen):
20 g Butter
100 g Schalotten, Lauch, Knollensellerie geschnitten
200 g frische Champignons
20 g Weizenmehl
1 l Knochenbrühe oder Wasser
50 ml Sahne
20 g Butter, gewürfelt, kalt
Salz, Pfeffer aus der Mühle

So gelingt‘s:
Die Champignons für die Suppe kurz waschen, gut abtrocknen und in beliebige Stücke schneiden. Die geschnittenen Schalotten, Lauch und Knollensellerie in Butter andünsten. Zerkleinerte Champignons dazugeben und mitdünsten. Mit Weizenmehl stauben, verrühren und kurz überkühlen. Mit heißer Brühe oder Wasser aufgießen. Die Suppe unter gelegentlichem Rühren aufkochen und anschließend 30 Minuten kochen lassen. Sahne dazugeben, mixen, passieren und mit Salz und Pfeffer abschmecken. Die Suppe mit kalter Butter verfeinern.

aufgezeichnet von Peter Tscholl

 

 

s25_Martin-Schatzer-PortrtMartin Schatzer (Jahrgang 1984) ist Mitglied des SKV, Bezirk Vinschgau. Mit 14 Jahren hat er seine Kochlehre begonnen. 2020 machte er sich als Koch selbsständig und arbeitet jetzt am „Fischteich Brugg“ in Kortsch direkt am Vinschger Radweg zwischen Laas und Schlanders. Am Fischteich des Fischerklub Kortsch bietet Martin in den Sommermonaten abends auf Vorbestellung für Feinschmecker und Genießer auch eine Gourmetküche an.

SKV Logo weiss

Dienstag, 08 Februar 2022 08:01

Amarida Ensemble mit Andrea Götsch

Schlanders/Kulturhaus - Andrea Götsch, die junge Klarinettistin aus Algund, geboren 1994, ist seit 2019 als erste Südtirolerin Mitglied der Wiener Philharmoniker. Als Mitglied eines der bekanntesten Orchester der Welt spielte sie bereits zweimal beim Neujahrskonzert, das alljährlich in 92 Länder übertragen und von rund 50 Millionen Zusehern live mitverfolgt wird. Zum Auftakt der Konzertreihe in diesem Jahr spielte Andrea Götsch auf Einladung des Konzertvereins Musica Viva Vinschgau zusammen mit dem Amarida Ensemble am 30. Jänner im Kulturhaus von Schlanders. Musica Viva feierte im letzten Jahr das 30-jährige Bestehen, konnte aber coronabedingt nicht alle geplanten Konzerte durchführen und musste auch auf eine große Feier verzichten. Beim Konzert Ende Jänner konnten die vielen musikbegeisterten Vinschger:innen, sowie Besucher:innen aus dem Burggrafenamt das Quintett in Es-Dur KV 407 von Wolfgang A. Mozart, das Quintett op. 23 in Es-Dur von Giacomo Mayerbeer, das Streichquartett Nr. 2 in G-Dur von Ludwig Thuille und das Sextett für Klarinette, Horn und Streichquartett von John Ireland genießen. Während beim ersten Stück das Streichquartett mit Marco Serino (Violine), Johanna Wassermann (Violine, Viola), Sylvia Lanz (Viola) und Christian Bertoncello (Violoncello) in einem musikalischen Dialog mit dem Hornisten des Haydn Orchesters Alexander Perathoner stand, gab es im zweiten Stück ein stimmungsvolles und lebendiges Zusammenspiel zwischen dem Streichquartett und der Klarinettistin Andrea Götsch. Das Werk des 1861 in Bozen geborenen Ludwig Thuille wurde vom Streichquartett ausgeführt, während das letzte Stück des englischen Komponisten John Ireland sowohl vom Streichquartett, als auch vom Hornisten Alexander Pherathoner und der Klarinettistin Andreas Götsch auf wunderbare Weise dargeboten wurde. Am Ende des 90 minütigen Konzertes gab es einen großen Applaus für das 1984 von Johanna Wassermann gegründete Amarida Ensemble. (hzg)

Dienstag, 08 Februar 2022 08:00

Jugend: #weilsmrguattuat

Weil es uns wichtig ist, dass ihr euch was Gutes tut, hier mal ein kleines Rezept für ein Handpeeling. Viel Spaß damit...

Dienstag, 08 Februar 2022 08:00

Jugend: #wirbrennenfür-allejugendlichen

Juze Freiraum und die Mobile Jugendarbeit ist für euch da!

Dienstag, 08 Februar 2022 07:59

Jugend: Jugendtreffs Oberland

Bis Ostern haben wir neue Öffnungszeiten für euch, die wir an euer Besucherverhalten angepasst haben. Freuen uns euch zu sehen!

Dienstag, 08 Februar 2022 07:58

Kein Ende des Erinnerns

Buchbesprechung

Bianca Schaalburg:
Der Duft der Kiefern. Meine Familie und ihre Geheimnisse.
Avant Verlag: Berlin 2021. 208 S.

Bleibt im Alltag wenig Zeit zum Lesen? Eine Graphic Novel geht immer. In dieser wechseln sich Comicelemente mit Kurztexten ab. Die Panels (Bildchen) sind in diesem Werk groß und klar, sie weiten die Texte in den Sprechblasen um eine effektvolle Dimension aus. Die Autorin und Zeichnerin erzählt von sich, von ihrer Berliner Familie und dem Interesse an all dem, was im Laufe der Jahrzehnte nie thematisiert wurde. Dabei entwickelt sie eine feine Spürnase und macht das Weckglas der Familiengeschichte auf, das lange unangetastet im Regal stand. Welche Rolle spielte ihr Großvater „als Buchhalter“ bei der Wehrmacht in Riga? War er an den Massenerschießungen von Juden beteiligt? Warum hatte seine Familie die Wohnung im Eisvogelweg 5 (Berlin Zehlendorf) erhalten und was war mit den drei jüdischen Bewohnern geschehen, die zuvor hier gewohnt hatten? Drei Stolpersteine erinnern noch heute vor dem Wohnhaus an sie. In den Straßenbelag eingelassene Gedenktäfelchen aus Messing, wie es sie auch in Meran für die Opfer des Holocaust gibt. Ihre Namen sind bekannt. Nicht ausreichend, findet Schaalburg. Sie gibt den drei Vertriebnen einen Platz in ihrem Werk, rekonstruiert im Berliner Jargon ihre möglichen Leben, überlegt, wie sich eine Art Wohngemeinschaft ergeben hätte können. Sie sind in Vernichtungslagern umgekommen. „Wie viel kann der Mensch aushalten?“ steht in handschriftlichen Lettern. Und: „Deshalb will ich ihnen meine Stimme geben.“ In Archiven wälzt sie Akten, untersucht Fotos mit der Lupe, studiert Dokumente auf Mikrofilm, unternimmt Reisen. Ihr Großvater, Feldwebel Schott, bleibt schemenhaft. In dynamischen Zeitsprüngen lernen Leser:innen die Verwandtschaft der Autorin kennen, die liebenswerten Marotten genauso wie die unterschiedlichen Techniken, sich zu erinnern. Ein beachtliches Werk über das Unausgesprochene in Familien, über Persönlichkeiten mit markigen Sprüchen und den großen Bogen der Familiengeschichte, der bis in die Gegenwart reicht. Aufrüttelnd!
Maria Raffeiner

Müstair - Die neugegründete Stiftung Chasa Chalavaina/Fundaziun Chasa Chalavaina realisiert den Ankauf des historischen Gebäudes – und setzt damit den Grundstein für den Ensembleschutz am Plaz Grond in Müstair.
Die im November 2021 gegründete Stiftung Chasa Chalavaina/Fundaziun Chasa Chalavaina wird mit dem Ankauf der Chasa Chalavaina Anfang Februar 2022 deren fortlaufenden Erhalt gewährleisten. Doch nicht nur das seit über 700 Jahren als Gasthaus existierende Gebäude, auch das einzigartige Ensemble am Plaz Grond in Müstair soll für die Zukunft gesichert werden. Es handelt sich um eine optimal abgestützte Nachfolge. Die einzigartige Historie des Hauses kann so für nachfolgende Generationen gerettet werden, die lebendige Authentizität des Hotels wird weiter bestehen bleiben. Die Stiftung ist zuversichtlich, dass im Zusammenspiel mit dem Kloster St. Johann, dem Kompetenzzentrum für Denkmalpflege und altes Handwerk – welches derzeit von der Stiftung Pro Kloster St. Johann aufgebaut wird – und des Hotels Chasa Chalavaina die jeweiligen Stärken gemeinsam genutzt werden können. Diese zielführende Symbiose dient der Wertschöpfung für den Ort, für das Tal und für die Region.
Das UNESCO-Weltkulturerbe Kloster St. Johann legt großen Wert auf den Erhalt des Ensembles rund um den Plaz Grond. Das Weiterleben der Chasa Chalavaina als Hotel ermöglicht – vor allem in Kombination mit dem zukünftigen Kompetenzzentrum – die in unmittelbarer Klosternähe liegenden Strukturen am Plaz Grond sinnvoll einzusetzen. Auch soll die langjährige Erfahrung der Bauhütte des Klosters in den Bereichen altes Handwerk und Mittelalterhistorie der Chasa Chalavaina zugutekommen. Bei zukünftigen Restaurierungen wird die Expertise der Wissenschaftler und Handwerker, die bereits für das Kloster St. Johann wirken, eingebracht werden. Im Vordergrund steht das Bewahren des ursprünglichen Charakters des Hauses, das mit seinen 15 Zimmern, der Gaststube, der „schwarzen“, von Russ gefärbten Küche und dem Garten eines der ältesten Hotels der Schweiz sein dürfte. Ein Hotel, das laut Schweizer Heimatschutzverbund zu „den schönsten der Schweiz“ gehört.
Seit über 50 Jahren hat dort der 80-jährige Jon Baptista Fasser und dessen Team Gäste aus aller Welt empfangen und wird nun in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Die neue Besitzerin Stiftung Chasa Chalavaina wird in Zukunft für Erneuerungen und eventuelle Erweiterungen des Hauses verantwortlich sein, die sie mit Hilfe von Spenden und einer Verpachtung ermöglichen wird – in Absprache mit der Denkmalpflege des Kantons Graubünden. Die Wiedereröffnung ist anfangs dieses Sommers geplant.

Das Haus der Calven: seit 1.200 Jahren auf bewohntem Grund
Chasa Chalavaina – das Haus der Calven. Der Legende zufolge hielt hier, auf der Brüstung der Lauben, der Bündner Heerführer Benedikt Fontana am Abend vor der berüchtigten Calvenschlacht seine letzte Ansprache an jene 6.000 junge Männer, die am 22. Mai des Jahres 1499 die doppelt so große Truppe der Habsburger in die Flucht geschlagen hatten. Zu jenem Zeitpunkt war das Haus bereits zweihundert Jahre alt; Historiker gehen von einer Entstehung vor 1300 aus. Doch das mittelalterliche Gebäude war nicht das erste, das auf dem heutigen Grundstück stand: Die Fundamente früherer Grundmauern bezeugen karolingische Bautätigkeit – also jene Epoche, in der das gegenüberliegende Kloster erbaut wurde. Heute nicht mehr erkennbar ist der ehemals große Hof, dessen Datierung auf 1300 zurückgeht. Auch der große Stall, der in der Burgenzeit an der Ostseite des Hauses errichtet worden war, bestätigt die Theorie, dass es sich bereits zu dieser Zeit um ein Gasthaus handelte – hier kamen die Pferde und Maultiere der Reisenden unter.
1467 entsteht ein Wandgemälde mit der Mutter Gottes und dem Heiligen Rochus, Schutzpatron gegen die Pest, an der Nordseite des Hauses – die Pest hatte Anfang der 1630er Jahre auch im Münstertal gewütet. Etliche Umbauten erfolgten in mehreren Etappen im Laufe der kommenden Jahrhunderte, wie beispielsweise die zwei Stockwerke, welche das Haus im 17. Jahrhundert vergrößern. 1958 kauft die Familie Fasser das denkmalgeschützte Kleinod, welches sie mit Unterstützung des Kantons Graubünden und des Bundes erweitert und renoviert. Die Gaststube blieb in ihrer warmen Arventäfelung erhalten, wie auch die russgeschwärzte Küche mit ihrem traditionellen Holzbackofen. Zu finden sind heute noch das älteste Sgraffito Graubündens oder die Wappen der Vorgängerfamilie Hermanin aus dem 16. Jahrhundert – sowie das in Öl gemalte Portrait von Tonet Pernsteiner, der mit seinem Tod im Jahr 1879 eine kurze Unterbrechung des Hauses als Hotel und Gaststube einleitete. Die Namen der 15 Zimmer lassen nicht nur Rückschlüsse auf die Eigenschaften der Schlafkammern zu, auch der historische Charme des Hauses wird mit jedem einzelnen Namen deutlich. So scheint die Sonne besonders fein in der sulagliva, über dem früheren Hühnerstall befindet sich las pullas – und la stalletta spricht ebenso für sich selbst.
Die Stiftung Chasa Chalavaina wird mit ihrem Ankauf nicht nur die Tradition des Hauses und des Ensembles wahren. Sie bildet eine Körperschaft, die sich als weiterer Baustein in die lange Historie einfügt. Der achtsame Umgang mit der Vergangenheit ist jener Proviant, den es braucht, um gemeinsam mit Dorf- und Talbewohnern, aber auch mit Gästen und Interessierten aus aller Welt den Weg in die Zukunft zu beschreiten.
Kontakt: Stiftung Chasa Chalavaina - Giorgio Gadola, Präsident
giorgio.gadola@muestair.ch
Tel. +41 61 467 53 01

Dienstag, 08 Februar 2022 07:53

Hoffnung schenken

Kolping im Vinschgau - Hoffnung schenken mit Nothilfe. Normale Projektarbeit? Daran war und ist in den Pandemiejahren 2020, 2021 bis heute 2022 in vielen Kolping Partnerländern kaum zu denken. Stattdessen verlangte die große Not im Globalen Süden nach raschen, pragmatischen Hilfsmaßnahmen. Kolping INTERNATIONAL gemeinsam auch mit Kolping Südtirol, reagierte mit dem Kolping-Corona-Fonds.
„Wie sollen wir Geld verdienen, wenn wir zu Hause bleiben müssen? Wie sollen wir unsere Familien ernähren?“ Gleich zu Beginn der Pandemie zeigte sich, dass das Covid 19 Virus nicht nur eine gesundheitliche Bedrohung ist, sondern durch die strengen Maßnahmen gegen dessen Ausbreitung auch eine wirtschaftliche – und das s14_hoffnungbesonders für die Ärmsten weltweit. Straßenverkäufer und Tagelöhner waren und sind z.T. durch die strengen Ausgangssperren plötzlich ohne Einkommen. Kleinbauern konnten ihre Felder nicht mehr bestellen. Unzählige Menschen verloren Job und Existenz, litten aufgrund fehlender Rücklagen Hunger.
Bereits Ende März 2020 entschied Kolping INTERNATIONAL daher, die Kolping Partner im Globalen Süden mit der Finanzierung von Nothilfe zu unterstützen. So konnte und kann sehr schnell humanitäre Hilfe in 29 Partnerländern eingeleitet werden. So zum Beispiel in Indien und Albanien durch Unterstützung mit Lebensmitteln; in Ecuador durch die Förderung von Gemüseanbau; in Uganda durch Hilfen gegen die Heuschreckenplage; in Argentinien durch Betreuung von Schülern aus gefährdeten Familien. Dies nur kleine Beispiele von „Hoffnung schenken mit Nothilfe!!“
Otto von Dellemann


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