Das Landesgesetz Nr. 3 dieses Jahres, das die Leerstandsregelung und andere Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer beinhaltet, wird morgen im Amtsblatt veröffentlicht und tritt übermorgen in Kraft.
Das neue Landesgesetz "Leerstandsregelung und andere Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)" wird nach der Genehmigung durch den Landtag am 8. April und nach der Ausfertigung durch den Landeshauptmann morgen (28. April) im Amtsblatt der Region Nr. 17 veröffentlicht. Die so genannte GIS-Reform tritt am Tag nach Veröffentlichung, am Freitag, 29. April, in Kraft.
Das neue Gesetz sieht für längerfristig leerstehende Wohnungen in Gemeinden mit Wohnungsnot eine höhere Besteuerung von bis zu 3,5 Prozent vor. Höher besteuert werden auch ungenützte Baugrundstücke und langjährige Baustellen. Parallel dazu wird die Bereitstellung von Wohnungen an die ansässige Bevölkerung steuerlich begünstigt.
"Seit 2015 kann das Land auf der Grundlage des Finanzabkommens mit dem Staat von 2014 die Besteuerung von Immobilien regeln", sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. "Wir wollen diese Zuständigkeit verstärkt dazu nutzen, um Entwicklungen zu lenken. Die Gemeindeimmobiliensteuer ist eine der Schrauben, an denen wir drehen, um den Leerbestand an Wohnraum zu verringern, das Wohnen für die ansässige Bevölkerung möglichst leistbar zu machen und auch sparsam mit dem Baugrund umzugehen."
jw