„Vom Spielhahn die Feder...

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Aus dem Gerichtssaal - und vom Hirsch das Geweih“.So beginnt ein bekanntes Jägerlied. Beides sind bei den Waidmännern begehrte Trophäen. In vergangenen, vordemokratischen Zeiten war die Jagd ein Vorrecht des Adels und der „Herrischen“. Daher war das Wildern auch eine Form des Aufbegehrens gegen die bestehende Ordnung. Noch heute, 150 Jahre nach seinem Tod, wird der Wildschütz Jennerwein vom bayerischen Schliersee im Lied besungen: „Er war ein Schütz’ in seinen schönsten Jahren, er wurde weggeputzt von dieser Erd’. Dem „feigen Jager, der ihn von hinten hat erschossen“, gereicht das immer noch zur Schande, und... „bringet ihm gewiss kein Ehrenkreuz.“
Eine ähnliche Legende wie um den Wildschütz Jennerwein rankt sich um die „Walder-Brüder“ aus Villgraten in Osttirol. Einer von ihnen, der Pius Walder, wurde 1982 von Jägern erschossen, da sie ihn für einen Wilderer hielten. Der Fall wurde von der Justiz nur halbherzig aufgearbeitet: Ein in Tötungsabsicht abgefeuerter Schuss wurde umgedeutet in Körperverletzung mit Todesfolge. Seine Brüder hielten die Erinnerung wach: An Pius’ Todestag lag jedes Jahr ein gewildertes Reh auf seinem Grab.
Ein völlig anders gearteter Fall von Wilderei, begangen von einem „Ordnungshüter“, hat sich im Frühjahr 2021 im Gemeindegebiet von Mals zugetragen. Den Forstbeamten fiel ein auf einem Waldweg illegal abgestelltes Auto auf. In dessen Nähe bemerkten sie einen ihnen bekannten Finanzer mit einem Begleiter bei der Spielhahnjagd. Sie fotografieren die Jäger. Bald darauf fällt ein Schuss und ein Spielhahn vom Baum. Die beiden Jäger beglückwünschen sich mit Handschlag und einem kräftigen „Weidmannsheil“. Den erlegten Speilhahn packen sie in einen Rucksack. Beim Auto angekommen, werden sie zum Öffnen des Rucksacks aufgefordert. Diesem Begehren wird nicht entsprochen. Im Gegenteil, der wildernde Finanzer stellt seinen Begleiter als General seiner „Waffengattung“ vor, glaubt damit seine „Schuldigkeit“ getan zu haben und ergreift die Flucht. Die Forstbeamten nehmen die Verfolgung auf, der Rucksack mit dem Spielhahn landet vor ihrem Auto.
Andere Förster unterstützt durch die Carabinieri errichten eine Straßensperre, die Spielhahnjagd endet schließlich auf der Polizeistation von Mals. Dort entpuppt sich der „General der Gelben Flammen“ als hundsgemeiner Autobahnbediensteter. Der Fall nimmt seinen obligaten gerichtlichen Verlauf. Der Finanzer gibt seine Verfehlungen zu, bezahlt das Bußgeld, verliert den Waffenpass und die Jagderlaubnis. Über disziplinarische Sanktionen gegen den wildernden Finanzer ist bislang nichts bekannt geworden. Zwischen dem Wildschütz Jennerwein, den Walder-Brüdern und dem des Nervenkitzels wegen wildernden Finanzer liegen Welten.
Peter Tappeiner
Rechtsanwalt

peter.tappeiner@dnet.it

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