Auf einer Pressekonferenz erläuterte Südtirols Landtagspräsidentin die Bedeutung und die Abstimmungsmodalitäten der am Sonntag stattfindenden Volksabstimmung und forderte die Bevölkerung auf, die vom Landtag an alle Haushalte verschickte Informationsbroschüre zu konsultieren, die auch online verfügbar ist. „Es gibt kein Quorum: Nur die, die abstimmen, entscheiden über das Ergebnis“, erklärte die Präsidentin.
Die Bedeutung der Volksabstimmung am kommenden Sonntag und die Art und Weise der Stimmabgabe: Das war der Inhalt der Pressekonferenz, zu der die Präsidentin des Südtiroler Landtags heute Morgen im Landtagsgebäude eingeladen hat. Sie erklärte, dass es nicht möglich gewesen sei, das Landesreferendum vom 29. Mai mit dem staatsweiten Referendum vom 12. Juni zusammenzulegen, das andere Modalitäten hat, und erinnerte daran, dass die Wahllokale am Sonntag, dem 29. Mai, von 7 bis 21 Uhr geöffnet sind. Sie wies darauf hin, dass es bei dem Referendum um ein Landesgesetz geht, das einige Bestimmungen der derzeit geltenden Regelung über die direkte Demokratie (Landesgesetz Nr. 22 vom 3. Dezember 2018) – darunter jene zum bestätigenden Referendum – und das Gesetz zum Rat der Gemeinden (Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Februar 2010) ändert.
Die Inhalte des Landesgesetzes, über das am Sonntag abgestimmt wird, werden in einer Broschüre ausführlich erläutert, die der Landtag allen Haushalten zugeschickt hat und das auch online auf der Homepage www.landtag-bz.org heruntergeladen werden kann: „Darin finden die Bürgerinnen und Bürger neben dem kurzen Text der Fragestellung alle Informationen zum Thema der Befragung – klar, verständlich, unparteiisch und vollständig“, betonte die Präsidentin. Zum Inhalt der Referendumsfrage wollte sie sich nicht äußern, um keine Abstimmungsempfehlungen zu suggerieren: „Diese sind jedoch in der Broschüre enthalten: Es handelt sich um die von den Fraktionen im Landtag ausgearbeiteten und vorgelegten Gründe für ein Ja oder Nein“, stellte sie klar.
Die Präsidentin wollte noch einen wichtigen Aspekt der Volksabstimmung hervorheben: „Damit das Ergebnis des bestätigenden Referendums gültig ist, muss kein Quorum erreicht werden: Nur diejenigen, die zur Abstimmung gehen, werden also über das Ergebnis entscheiden, und dieses gilt auch für jene, die zu Hause bleiben. Deshalb ist es wichtig, zur Wahl zu gehen.“ Wahlberechtigt sind Bürger, die am 29. Mai 2022 mindestens 18 Jahre alt sind, in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und seit vier Jahren ununterbrochen ihren Wohnsitz im Gebiet der Region Trentino-Südtirol haben, die meiste Zeit davon in der Provinz Bozen.
An diese wandte sich die Präsidentin zum Abschluss der Pressekonferenz: „Ich appelliere herzlich an die 387.140 in Südtirol ansässigen Wahlberechtigten, an der Volksabstimmung teilzunehmen, und erinnere sie daran, dass die freie und geheime Stimmabgabe nicht nur ein Recht, sondern auch eine staatsbürgerliche Pflicht ist“.
(AM)