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Die Irreführung der SVP im Hinblick auf das Referendum geht ungestraft weiter. Von den Institutionen im Stich gelassen, müssen die BürgerInnen allein damit fertig werden und es bleibt ihnen überlassen, der SVP dafür einen Denkzettel zu verpassen und sich bei den nächsten Wahlen daran zu erinnern. Wir, die Initiative für mehr Demokratie, werden die Erinnerung daran wach halten!
Die Feststellung von SVP-Parteiobmann Achammer, ein JA beim Referendum sei ein klares Bekenntnis zur Direkten Demokratie hat seine Gültigkeit einzig und allein in Bezug auf das Verständnis der SVP von Direkter Demokratie: Das oberste Prinzip dieses Verständnisses ist, dass sie die parlamentarische Arbeit nicht stören darf! Damit ist jede Kontrolle der parlamentarischen Gesetzgebung durch die BürgerInnen ausgeschlossen und es folgt daraus, dass es kein Referendum geben darf. Damit ist schon die Hälfte der Direkten Demokratie für die SVP liquidiert, was sie mit dem Gesetz, über das jetzt die BürgerInnen zu entscheiden haben, anstrebt.
Direkte Demokratie besteht im Recht des Volkes, mit dem Instrument der Volksinitiative selbst gesetzgebend tätig zu sein und mit dem Instrument des Referendums, die parlamentarische Gesetzgebung zu kontrollieren. Wenn weder das eine, noch das andere Recht seit seiner Verankerung 2001 im Autonomiestatut, wirksam zur Anwendung kommen konnte, dann ist einzig und allein die SVP dafür verantwortlich. Sie hat mit ihrer Regelung der Direkten Demokratie dafür gesorgt, dass sie nicht anwendbar ist. Bis 2018 mit einem Beteiligungsquorum von 40% das, wie die Erfahrung gezeigt hat, jeden abschreckt, sich die jahrelange Arbeit für eine Volksinitiative anzutun und ab 2018 mit der Kommission der Landesregierung, die in diesen Jahren insgesamt 5 Anträge auf Volksabstimmungen abgelehnt hat. Zudem hat sie selbst die Einberufung des kleinen und schwachen ausgelosten Bürgerrates verhindert, indem Landtagspräsident Noggler das, vom Gesetz von 22/2018 vorgesehene Büro für politische Bildung und Partizipation, nicht eingerichtet hat. Ein solcher Bürgerrat ist in mindestens fünf Fällen gefordert worden. Aufgabe dieses Büros ist u.a. die Durchführung der ausgelosten Bürgerräte und die Beratung der BürgerInnen bei der Nutzung der direktdemokratischen Instrumente.Auch die Aussage von LH Kompatscher, dass man mit dem Sieg des NEIN wieder von vorne beginnen müsste, um Direkte Demokratie anwendbar zu machen, ist falsch. Erstens geht die angebliche Nichtanwendbarkeit auf das Konto der SVP, zweitens hätte man ja darauf verzichten können, die nötige Behebung technischer Mängel als Deckmantel für die Beschneidung der Mitbestimmungsrechte zu missbrauchen und drittens liegt im Landtag ein sauberer Gesetzentwurf der Grünen zur Behandlung bereit, mit dem einzig und allein diese technischen Mängel behoben werden sollen. Also, nach dem Referendum, gleich an die Arbeit und der Fall ist sofort behoben.Ebenso ist die „Richtigstellung“ von LH Kompatscher zur Regelung des Referendums in der Schweiz irreführend. Es ist richtig, dass dort für dringlich erklärte Gesetze, die mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden, gleich in Kraft treten, aber die Unterschriftensammlung für das Referendum darüber kann gleich anschließend beginnen und die Gesetze, die dann in der Volksabstimmung abgelehnt werden, treten wieder außer Kraft. Die Regelung im Landesgesetz 22/2018 sieht hingegen vor, dass Gesetze, die mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag verabschiedet werden, grundsätzlich nicht dem Referendum unterworfen werden können.Zur Feststellung des Landeshauptmannes, dass diese Form des Referendums verfassungswidrig sei und man deshalb einem möglichen Rekurs vorbeugen müsse, können wir nur zum xten Mal daran erinnern, dass das Gesetz und insbesondere diese Form des Referendums von den zuständigen Stellen in Rom sehr wohl geprüft worden ist und es offensichtlich keinen Grund für die Regierung gegeben hat, das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof anzufechten. Nebenbei: Die SVP hat im Landtag oft genug Gesetze verabschiedet, von denen sie nur zu gut gewusst hat, dass sie vor dem Verfassungsgericht angefochten und zurückgewiesen würden. Bei dem, was ihr wichtig ist, hat sie mit einer verfassungsrechtlichen Fragwürdigkeit ihrer Vorhaben kein Problem.
Wie Recht hat aber der Landeshauptmann mit seiner Aussage, „hier müssen wir noch sehr viel von der Schweiz lernen, wo die Sachthemen im Vordergrund stehen“: Würde ein Schweizer Politiker sich trauen, vor einer Volksabstimmung zu erklären, dass er sein Vorhaben auch durchziehen wird, wenn es vom Volk abgelehnt wird, könnte er den Hut nehmen! Nicht nur sorgt die SVP dafür, dass die Instrumente der Direkten Demokratie so geregelt werden, dass sie nicht funktionieren, sondern sie ignoriert selbst die Entscheide, wenn sie einmal doch zustande kommen. Wie schon im Fall „Flugplatz“. Ist deshalb die Direkte Demokratie zu entsorgen oder vielleicht besser etwas anderes?Und abschließend zur Dialogbereitschaft der SVP:
Die Initiative für mehr Demokratie hat nach 2018 mehrmals im Zusammenhang mit den Vorhaben der SVP beim Landeshauptmann um Aussprachen angesucht. Sie wurde immer abgewiesen!
"Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie messen".