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Per Einheitsticket die öffentlichen Verkehrsmittel der Euregio nutzen: Ab August ist dies möglich. Für LH Kompatscher u. LR Alfreider ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der euregionalen Mobilität.

Alle öffentlichen Verkehrsmittel der gesamten Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino mit nur einer Fahrkarte nutzen: Das ermöglicht das neue, einheitliche Tagesticket Euregio2Plus, das ab 1. August eingeführt wird. Das Tagesticket zum Preis von 39 Euro gilt für maximal zwei Erwachsene und bis zu drei Kindern. Es ermöglicht, Bus und Bahn in Südtirol, im Trentino sowie im Bundesland Tirol grenzenlos, bequem und umweltfreundlich zu nutzen.

LH Kompatscher: "Stärkeres Gemeinschaftsgefühl als Ziel"

Die Vorarbeiten dazu laufen in der gesamten Euregio schon länger. Am Dienstag hat die Landesregierung mit einem eigenen Beschluss auch in Südtirol die letzten formalen Voraussetzungen für das Einheitsticket geschaffen. Landeshauptmann Arno Kompatscher und Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider sind gleichermaßen erfreut, dass dieses langfristige Projekt nun endlich Realität wird. Kompatscher erinnert, dass "das Euregio2Plus-Ticket einen wichtigen und konkreten Schritt auf dem Weg zu einem stärkeren Gemeinschaftsgefühl in der Euregio darstellt". Gerade Südtirol habe diesen Schritt auch aufgrund seiner geografischen Lage zwischen Tirol und Trentino stets gefordert und unterstützt, sagt der Landeshauptmann: "Wir schaffen damit eine gute Möglichkeit, um unseren Nachbarn in der Euregio näher zu kommen und Erfahrung in den drei Ländern zu sammeln."      

LR Alfreider: "Weiterer Schritt für nachhaltige Mobilität"

Mobilitätslandesrat Alfreider spricht von einem "weiteren wichtigen Schritt für die nachhaltige Mobilität in der Euregio", der dank der guten Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern nun im gesamten Nahverkehrsangebot der Euregio nutzbar sein wird. "Mobilität ist ein wichtiger Faktor für das Zusammenwachsen der Europaregion", sagt Alfreider.

39 Euro für zwei Erwachsene und drei Kinder

Das Ticket kostet 39 Euro und gilt für maximal zwei Erwachsene in Begleitung von maximal drei Kindern unter 15 Jahren. In Südtirol kann das Euregio-Ticket Euregio2Plus auf allen Regionalzügen und auf den Stadt-, City- und Regionalbussen des südtirolmobil-Verbundsystems genutzt werden. Es gilt zudem für die Seilbahnen Ritten und Jenesien, für die Rittner Schmalspurbahn und die Mendel-Standseilbahn. Das Ticket ist in Südtirol bei Antritt jeder Bus- und Bahnfahrt mit einem einfachen Check-In zu entwerten. In den Nachbarländern Tirol und Trentino genügt es, den Fahrschein im Falle einer Kontrolle vorzuweisen.

Im Trentino gilt das Euregio2Plus-Ticket für die städtischen und außerstädtischen Busdienste der Trentino Trasporti GmbH, für die Regionalzüge der Brennerbahnlinie bis Borghetto, für die Zugverbindungen Trient-Malè und Trient-Primolano (Valsugana) sowie für die Seilbahn Trient-Sardagna.

Im Bundesland Tirol kann das Euregio-Ticket im gesamten Liniennetz im Verbundraum Tirol genutzt werden sowie auf den Verbundlinien in Korridorzonen und grenzüberschreitenden Zonen gemäß Tarifbestimmungen des VVT (siehe Website www.vvt.at).

Ausnahmen, bei Euregio2Plus nicht gültig ist

Nicht verwendet werden kann das Euregio-Ticket für Fahrten mit den Fernverkehrszügen (EC, Railjet, Italo, Frecce usw.), für die Fahrradzüge zwischen Innichen und Lienz sowie für den "Bikebus" entlang den Bahnlinien Valsugana und Trient-Malè. Nicht dabei sind ferner die Seilbahnen nach Kohlern, Mölten, Vöran und Meransen und die Buslinie 442 Toblach-Prags im Zeitraum 10. Juli bis 10. September. Bei der Buslinie 273 gilt das Euregio-Ticket für den Abschnitt Mals-Nauders, bei der Linie 811 für die Strecke Mals bis Müstair/Grenze.

Das Euregio-Ticket wird in Südtirol bei den südtirolmobil-Verkaufsstellen erhältlich sein sowie in den Regionalbussen und bei den Fahrschein-Automaten.

LPA/LPA

Ab sofort und noch bis zum 7. August können Eltern, die ihre Kinder mangels öffentlicher Transportmittel mit eigenem Auto zur Schule bringen, um Kilometergeld ansuchen.

Eltern, die ihre Kinder mit dem eigenen Auto zur Grund-, Mittel-, Ober- oder Berufsschule bringen, weil keine öffentlichen oder Schultransportmittel zur Verfügung stehen, können noch bis zum 7. August 2020 im Landesamt für Schulfürsorge um Kilometergeldansuchen. Diese Möglichkeit gibt es auch für Abendschüler, die abends mit dem eigenen Fahrzeug zur Schule fahren.

Anrecht auf Kilometergeld besteht, wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz und nächstgelegener zuständiger Schule, der Schule mit Ganztagsunterricht oder der nächstgelegenen Haltestelle eines Schülerbeförderungsdienstes mehr als zwei Kilometer beträgt, für Berufs- und Oberschüler sind es 2,5 Kilometer. 

Die Anträge sind online anhand der digitalen Identität SPID oder der Bürgerkarte einzureichen. Informationen gibt es auf den Webseiten der Online-Dienste des Landes. 

LPA/jw

Ein Minus von sieben Prozent an Arbeitsverträgen wurde in der Zeit von April bis Juni verzeichnet. Dem Ende des Lockdowns ist die jüngste Ausgabe von Arbeitsmarkt-news gewidmet.

Sieben Prozent weniger Arbeitsverträge sind im Quartal April-Juni 2020 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres verzeichnet worden. Das entspricht dem stärksten Rückgang seit dem Beginn der Aufzeichnung der Daten in dieser Form vor über 20 Jahren. Einen Überblick über die Entwicklungen am Arbeitsmarkt in der Zeit des coronabedingten Lockdowns beinhaltet die neueste Ausgabe des Informationsblattes Arbeitsmarkt-News mit dem Titel "Das Ende des Lockdown".

Selbst im Krisenjahr Herbst-Winter 2009/10 betrug der Rückgang nicht mehr als einen halben Prozentpunkt. Wie die von der Arbeitsmarktbeobachtung der Landesabteilung Arbeit ausgearbeiteten Daten zeigen, zeichnet sich seit Juni dieses Jahres eine beginnende Erholung ab, die bereits im Mai schwach zu erkennen war.

Entwicklungen unterschiedlich

Dabei sind die Entwicklungen in den einzelnen Sektoren unterschiedlich. Wie der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Stefan Luther, feststellt, ist "eine Trennlinie bemerkbar: Wo befristete Verträge verbreitet sind, lässt die Erholung auf sich warten, eine Ausnahme hierbei ist die Landwirtschaft". Es gebe auch Lichtblicke: etwa im Bauwesen: "Dort wird aktuell sogar ein leichtes Plus von 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet." Vorsicht sei allerdings geboten, da die Entwicklung auf dem Südtiroler Arbeitsmarkt derzeit einer Achterbahnfahrt gleiche. Zudem gebe es in Südtirol auch gebietsmäßig unterschiedliche Entwicklungen.

Kontinuierliches Monitoring

Nach dem Lockdown hat die Landesregierung Arbeit und wirtschaftliche Tätigkeiten schrittweise wieder zugelassen. "Der Südtiroler Weg über ein eigenes Landesgesetz hat sich als richtige Entscheidung erwiesen, auch um die negativen Folgen eines Stillstandes möglichst abzufedern", ist Arbeitslandesrat Philipp Achammer überzeugt. "Um weitere Entscheidungen treffen zu können, beobachten wir die Situation am Arbeitsmarkt ständig. Die tagesaktuellen Arbeitsmarktdaten, die uns von die Arbeitsmarktbeobachtung seit kurzem zur Verfügung gestellt werden, unterstützen die Ausarbeitung gezielter Maßnahmen und umfassender Strategien. Daran wird auch über die Sommermonate gearbeitet."

Weitere Angaben und detaillierte Informationen finden sich in der Arbeitsmarkt-News 06/2020 im Anhang oder auf den Landeswebseiten zur Arbeit unter http://www.provinz.bz.it/arbeit/daten.

LPA/LPA/jw

Über 58 Millionen Euro an Corona-Zuschüssen hat das Land Südtirol bisher Kleinbetrieben gewährt. Mehr als drei Viertel davon sind bereits ausbezahlt.

Um Südtirols Kleinunternehmen in der Corona-Zeit zu unterstützen, hat das Land Südtirol gezielte Maßnahmen beschlossen. Über eine Änderung des Wirtschaftsförderungsgesetzes aus dem Jahr 1997 wurde die Voraussetzungen geschaffen, um verschiedene Wirtschaftssektoren finanziell unterstützen zu können. Mittlerweile haben 13.425 Freiberufler und Selbständige, Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften aus Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk sowie Tourismus um diese Sofortmaßnahmen von 3000 bis 10.000 Euro angesucht. Knapp 80 Prozent (79,43%) der Gesuche wurden positiv bewertet. Damit wurden Corona-Hilfen im Wert von 58,131 Millionen Euro gewährt, die zu drei Vierteln bereits ausgezahlt sind. 

Ein Großteil der Ansuchen, nämlich 10.065 kommt aus den Wirtschaftszweigen Handwerk, Dienstleistungen, Handel sowie Industrie und wurde von der Landesabteilung Wirtschaftbearbeitet, die nun eine erste Bilanz über die eingegangenen Anträge und die genehmigten Auszahlungen gezogen hat. 

Von den über 10.000 Gesuchen wurden demnach bisher 8176 genehmigt und davon 7788 (77,37%) ausbezahlt. "Die Abteilung Wirtschaft hat Außerordentliches geleistet, um die vielen Anträge in dieser Zeit zu bearbeiten. Drei Viertel der Betriebe haben die Zuschüsse bereits auf ihren Konten verbuchen können", betont Landesrat Philipp Achammer. Die Corona-Krise sei ein unerwarteter Schlag für die gesamte Wirtschaft und habe "auch gesunde heimische Kleinunternehmen besonders stark getroffen". Diese gelte es zu stützen, da sie das Substrat der heimischen Wirtschaft bildeten. 

Noch bis zum 30. September 2020 können Kleinunternehmen online um Corona-Beihilfe ansuchen.

LPA/jw

Bereits 2021 könnten mit der Verwirklichung des Landessportzentrums begonnen werden, das zunächst vor allem als Dienstleistungszentrum konzipiert ist.

Südtirols Landessportzentrum sollte als Dienstleistungszentrum  für den Leistungssport und den Nachwuchssport Sportarten-übergreifend genutzt werden. Neben der Aus- und Fortbildung von Trainern und Funktionären sollten Sportmedizin, Sportpsychologie und Sportwissenschaft Raum finden und Rechtsberatung angeboten werden. Dabei will das Land auf die vernetzte Arbeit aller Akteure und Experten im Sportbereich aufbauen. Die Standortfrage sei erst in einem zweiten Moment von Bedeutung. Es gehe zunächst um den Aufbau einer professionellen Dienstleistungseinrichtung, die eng vernetzt mit der bestehenden Sportfachwelt agiert. Das erklärte heute Abend (14. Juli) Landeshauptmann und Sportlandesrat Arno Kompatscher. Gemeinsam mit dem Direktor des Landessportamtes Armin Hölzl und Martin Kreil von ROI Team stellte der Landeshauptmann den rund 30 Spitzenvertretenden der Südtiroler Sportwelt das nun vorliegende Betriebskonzept für das Landesportzentrum vor.  

Es sei wichtig und möglich, die Vision der verschiedenen Interessensvertretenden auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und diese sollen auch in der Führung des Landessportzentrums eine wesentliche Rolle haben, sagte der Landeshauptmann: "Die Leistungssportler und Leistungssportlerinnen stehen im Brennpunkt eines übergreifenden Serviceangebots sowie der gesamten Sportentwicklung in Südtirol." Dringend notwendig sei nach den Worten des Landeshauptmanns die bessere Vernetzung der Serviceleistungen: "Die bestehenden Dienstleistungen und Einrichtungen sind zu optimieren und zu vernetzen. Wir wollen ein Leistungs-Gap (Gesundheit, Ernährung, Karrieremanagement, Rechtsberatung) im Südtiroler Sport schließen." 

Alle Dienstleistungen sollen an zentraler Stelle koordiniert und organisiert werden. "Die Infrastrukturentscheidung kann besser im bereits laufenden Betrieb des Landessportzentrums getroffen werden, nach einem noch zu definierenden Raumkonzept", erklärte der Landeshauptmann. Mit der Umsetzung des heute vorgestellten Dienstleistungskonzepts könnte hingegen schon im kommenden Jahr 2021 begonnen werden.

Die Präsidenten von Coni, VSS und USSA, die heute anwesend waren und sich seit Jahren ein Landessportzentrum wünschen, zeigten sich erfreut. Von einem "wichtigen Schritt, um die Realisierung des Landessportzentrums voranzutreiben", sprach etwa der Präsident des lokalen olympischen Komitees, Heinz Gutweniger. Auch VSS-Obmann Günther Andergassen sagte, man gehe nun in Richtung "konkrete Realisierung des Landessportzentrums, das der VSS seit 2001 fordert". USSA-Präsident Carlo Bosin erklärte heute, man habe den "Grundstein für das neue Landessportzentrum gelegt", nachdem man sich über Nützlichkeit und den Willen es zu verwirklichen verständigt habe.

Über die Einrichtung eines Landessportzentrums in Südtirol wird schon seit den 2000er Jahren diskutiert. 2017 hat die Landesregierung eine Fachleutegruppe mit dem Thema befasst. In der Folge wurde das Institut für Sportwissenschaft der Universität Innsbruck beauftragt, einen Status-Optionen-Bericht zu erstellen. Auf der Grundlage dieses Berichtes hat Roi Team im Auftrag des Landes das nun vorliegende Betriebskonzept erarbeitet. "Die Landesregierung steht hinter diesem Konzept", betonte Landeshauptmann abschließend, "und fordere nun alle Partner auf, die Umsetzung tatkräftig zu unterstützen."

LPA/jw

Die Direktion der Abteilung Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster des Landes soll über ein Auswahlverfahren besetzt werden. Bewerben kann man sich bis zum 14. August 2020.

Die Landesabteilung 41 umfasst die Grundbuch- und Katasterämter im ganzen Land, die Inspektorate für Grundbuchund Kataster sowie ein eigenes Rechenzentrum. Die Abteilungsdirektion soll nun über ein Auswahlverfahren besetzt werden.

Das Verfahren zur Ernennung der neuen Abteilungsdirektorin oder des neuen Abteilungsdirektors wird morgen (15. Juli 2020) im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol Nr. 28 veröffentlicht. Interessierte, welche die Voraussetzungen erfüllen, können ausschließlich in elektronischer Form bis 14. August 2020 (24 Uhr) im Organisationsamt (organisation@provinz.bz.it) um Teilnahme ansuchen.

Informationen finden sich im Amtsblatt der Region oder auf den Webseiten des Landes zum Personal unter Wettbewerbe für Führungskräfte.




LPA/jw

Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landesrätin Deeg über eine weitere Lockerung in teilstationären Diensten, u.a. zur Maskenpflicht und zur Mitarbeit von Freiwilligen, entschieden.

Nachdem vor zwei Wochen die Landesregierung Erleichterungen für Seniorenwohnheimen und anderen stationären Diensten zugestimmt hat, wurde heute (14. Juli) über Lockerungen für teilstationäre Dienste entschieden. Für Soziallandesrätin Waltraud Deeg handelt es sich damit um eine wichtige Aktualisierung des Beschlusses vom 19. Mai: "Besonders für Menschen in unterschiedlich schwierigen Lebenssituationen ist ein 'normaler' Alltag eine Voraussetzung für eine gute Weiterentwicklung." Die teilstationären Dienste sind vielfältig und richten sich an Senioren, Minderjährige, Frauen in Gewaltsituationen, Menschen mit Behinderungen, Obdachlose und Flüchtlinge. Grundsätzlich finden in diesen Bereichen die Vorschriften des Landesgesetzes 4/2020 Anwendung. Eine generelle Lockerung betrifft die Beschäftigung von Praktikanten und Freiwilligen, die nun wieder nach einer Einschulung und ohne Altersbegrenzung möglich ist.

Minderjährige: Wohngemeinschaft wird zur Familiengemeinschaft

Um vor allem von der Maskenpflicht absehen zu können, wird das stabile Zusammenleben in den Wohneinrichtungen für Minderjährige jenem eines Haushalts gleichgestellt. Das heißt, dass zusammenlebende Jugendliche nicht mehr ständig eine Maske tragen müssen, ihre Betreuungspersonen hingegen schon, wenn der zwischenmenschliche Abstand nicht eingehalten werden kann. Künftig werden Besuchein den Wohneinrichtungen eindeutiger geregelt. Diese müssen im Voraus von der oder dem Verantwortlichen der Einrichtung bewertet werden. Besucher füllen dabei eine Eigenerklärung aus, in der der eigene gute Gesundheitszustand erklärt wird. "Besonders Jugendliche brauchen den Austausch mit Eltern und Freunden. Es war uns daher wichtig, dies eindeutiger festzuhalten und diese Möglichkeit zu unterstreichen", betont Landesrätin Deeg.

Hauspflege: FFP2-Maskenpflicht wird gelockert

Der Hauspflegedienst war einer jener Dienste, der auch in der akuten Phase der Coronakrise aufrechterhalten blieb und wichtige Dienstleistungen für zahlreiche Menschen in ganz Südtirol erbracht hat. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauspflege haben in dieser Zeit einen tollen Job erledigt und waren für viele Menschen ein wichtiger Bezugspunkt. Es ist darum nun mehr als legitim, wenn weitere Lockerungen auch in diesem Bereich greifen", sagt die Landesrätin. So gilt nunmehr das Tragen einer chirurgischen Maske in den meisten Fällen als ausreichend (nur mehr in besonderen Fällen müssen FFP2-Masken ausreichen). Zudem wird eine Schulung für jene Mitarbeiter vorgesehen, die ihren Dienst nun wieder aufnehmen oder erstmals in der Hauspflege arbeiten. Auch die Tagesstätten der Hauspflege und Seniorenmensen können schrittweise wieder geöffnet werden.

Eine weitere Lockerung betrifft die Freiwilligen, die im Bereich Essen auf Rädern eingesetzt werden: Zum Schutz aller Beteiligten wurde in der Akutphase die Arbeit der Freiwilligen eingeschränkt, nun wurde die Altersbegrenzung wieder aufgehoben. Wie bereits in der Vorwoche über den Beschluss 469/2020 festgelegt, können auch Tagespflegeheime für Senioren, die in einem Seniorenwohnheim untergebracht sind, ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Auch hier wurde die Maskenpflicht gelockert, sodass nun je nach Situation chirurgische oder FFP2-Masken getragen werden müssen – ursprünglich galt das Tragen einer FFP2-Maske als Pflicht.

Strikte (räumliche) Trennung der Dienste fällt

Im Bereich der teilstationären Dienste für Menschen mit Behinderungen, mit einer psychischen Erkrankung oder Abhängigkeitserkrankungen wird auf die strikte Trennung der Dienste in den Sozialzentren verzichtet. Dies ist möglich, wenn eigens definierte Regelungen (wie getrennte Bäder, gestaffelte Eintritts- und Austrittszeiten, kleinere Gruppen mit stabilen Mitarbeiterteams) eingehalten werden können. Auch Freiwilligenarbeit und das Absolvieren eines Praktikums wird nun wieder in all diesen Diensten möglich sein. Ebenso wurde die Nutzung der internen Hallenbäder und Turnhallen mit dem heutigen (7. Juli) Beschluss wieder erlaubt. "Diese Lockerungen tragen zu zweierlei bei: Einerseits können nun wieder für die körperliche Gesundheit wichtige Leistungen wieder angeboten werden, andererseits kommt dies auch der Lebensqualität und der emotionalen Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer zu Gute", ist sich Landesrätin Waltraud Deeg sicher.

Obdachlose und Flüchtlinge: Neuaufnahmen wieder möglich

Durch die Änderungen des Beschlusses vom Mai 2020 sind nun auch wieder Neuaufnahmen in stationären Einrichtungen für Obdachlose und für Flüchtlinge möglich. Dabei gilt – ähnlich wie in anderen stationären Einrichtungen – ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 4 Tage sein darf, als Pflichtvoraussetzung. Die Öffnungszeiten werden dabei in Abstimmung mit dem Department für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebes festgelegt. Bei der Essensausgabe und den Mensadiensten sind nun sowohl die "klassische" Form der Ausgabe möglich, als auch die Verteilung von Lunchpaketen.

LPA/ck

Fernwärmsysteme sollen in Folge der Corona-Krise stärker gefördert werden. Dies hat die Landesregierung heute (14. Juli) auf Vorschlag von Landesrat Vettorato entschieden.

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (14. Juli) beschlossen, die Beitragssätze der Landesbeiträge zur Förderung bestehender Fernheizanlagen um zehn Prozent zu erhöhen. "Es ist dies eine Maßnahme, um die Energieeffizienz zu steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern", erklärt dazu Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato, der an die Zielvorgabe der Landesregierung erinnert, nach der Südtirol zur Modellregion für den Klimaschutz werden soll.

Beitragssatz auf 40 Prozent erhöht

Um bestehende Fernheizanlagen stärker zu fördern, hat die Landesregierung die "Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme" geändert. Somit wird die maximale Beitragshöhe für Neuanschlüsse bzw. für die Erweiterung der Verteilinfrastruktur auf 35 Prozent der zulässigen Kosten angehoben. "Für die Optimierung der Energieeffizienzbestehender Fernheizanlagen wird der vorgesehene Beitragssatz sogar auf 40 Prozent erhöht", berichtet die zuständige Amtsdirektorin Petra Seppi.

Für Ansuchen bis Ende Mai 2022

Die neue Regelung gilt für alle Anträge, die nach Ausruf des Covid-19-Notstands in Italien, also ab dem 1. Februar 2020, eingereicht wurden, und bleibt für alle Anträge aufrecht, die bis zum 31. Mai 2022 eingereicht werden.

Interessierte finden die detaillierten Informationen auf der Internetseite des Landes Südtirol im Bereich #NeustartSüdtirolunter "Maßnahmen im Bereich Umwelt und Energie".

LPA/jw

Der Vorschlag von LR Widmann zur Befreiung von der Kostenbeteiligung kommt Familien mit Kindern unter 14 Jahren, Senioren über 65 und Arbeitnehmern in Lohnausgleichskasse zugute.

Ab morgigem Mittwoch (15. Juli) können verschiedene Leistungen im Gesundheitsbereich höher vergütet werden. Ziel ist es, dadurch das Leistungsangebot im öffentlichen Gesundheitssystem aus- und damit Wartezeiten abzubauen. Da damit einhergehend auch die Höhe der Kostenbeteiligung für nicht ticketbefreite Patienten variiert, hat die Landesregierung heute eine Ausdehnung der Ticketbefreiungen beschlossen - auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann, der an der Regierungssitzung per Videokonferenz teilgenommen hat.

"Wir haben uns im Vorfeld mit Interessensvertretern von Familien, Arbeitnehmern und Senioren getroffen und es ist uns gelungen, deren Vorschläge zu einem guten Teil zu übernehmen und so zusätzliche schutzbedürftige Kategorien von der Kostenbeteiligung zu befreien", berichtet der Landesrat. Dadurch werde der Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu den Leistungen garantiert – ein zentrales Ziel in einem Gesundheitssystem wie dem Südtirols, das zu weit über 90 Prozent öffentlich sei. 

Im Detail sieht der Beschluss der Landesregierung die Ticketbefreiung bei ambulanten fachärztlichen Leistungen ab 15. Juli 2020 für die folgenden Kategorien vor: in Südtirol ansässige Arbeitnehmer, die sich infolge des COVID-Notstandes in Lohnausgleichskasse befinden und die vom NISF vorgesehenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten (diese Befreiung gilt auch für zu Lasten lebende Familienmitglieder und ist zeitbeschränkt gültig bis Ende 2021); Senioren über 65 Jahren mit einem Familieneinkommen unter 40.000 Euro (bisherige Einkommensschranke: 36.151,98 Euro); Minderjährige unter 14 Jahren, unabhängig vom Familieneinkommen (bisher zahlten diese ab dem Alter von 6 Jahren das Ticket zu 50%).

LPA/kl

Weinbauern, die in Corona-Zeiten Absatzeinbußen beklagen, gewährt das Land Beihilfen für die Lagerung ihrer Erzeugnisse.

Südtirols Weinwirtschaft verzeichnet coronabedingte Absatzeinbußen. Daraus ergibt sich ein Bedarf nach größeren Lagerungskapazitäten. "Um dieser negativen Marktentwicklung entgegenzuwirken, den Weinsektor zu unterstützen und die vielfach dringend notwendige Erweiterung der Lagerungskapazität zu erleichtern, führt das Land zeitlich begrenzt Miet- und Investitionsbeihilfen ein", erklärt Landeshauptmannstellvertreter und Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. Auf seinen Vorschlag hin hat die Landesregierung vergangenen Dienstag (7. Juli) beschlossen, Beihilfen für Investitionen zur Lagerung von Weinerzeugnissen zu gewähren und die Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen für den Umbau oder die Modernisierung von Räumen und Flächen für die Weinlagerung sowie für den Kauf oder Umbau von Behältern vorgegeben. Gleichzeitig hat sie auch einen Betrag von 1,5 Millionen Euro für diesen Zweck bereitgestellt.

Beihilfen für Ankauf und Miete

Eine weitere Maßnahme ist heute (14. Juli) beschlossen worden: Genehmigt wurden die Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen für die Miete von Behältern und Rämlichkeiten oder Flächen zur Lagerung von Weinerzeugnissen sowie für deren Verwahrung bei Dritten. Das Land Südtirol bezuschusst demnach für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten ab Antragstellung die Miete von Lagerräumen oder Lagerflächen oder die Verwahrung von Weinerzeugnissen bei Dritten sowie die Anmietung von Behältern mit Temperaturkontrolle. Die zulässigen Ausgaben für die Miete von Behältern mit Temperaturkontrolle liegen bei maximal drei Euro pro Hektoliter und Monat für Behälter mit höchstens 300 Hektoliter Fassungsvermögen und bei maximal zwei Euro pro Hektoliter und Monat für Behälter mit über 300 Hektoliter Fassungsvermögen. Die Beihilfe kann höchstens 50 Prozent der anerkannten Kosten abdecken, wobei die anerkannten Kosten mindestens 10.000 Euro betragen müssen. Beihilfeanträge können bis zum 30. Dezember 2020 im Landesamt für Obst- und Weinbau eingereicht werden.

Gesuchstellung bis Jahresende möglich

Um die beiden Landesbeihilfen können sich Unternehmen mit Sitz in Südtirol bewerben, die in der Verarbeitung und Vermarktung von Weinerzeugnissen tätig sind und nicht mehr als 250 Angestellte beschäftigen. Dabei darf der Jahresumsatz die 50 Millionen Euro nicht überschreiten beziehungsweise die Jahresbilanzsumme darf höchstens 43 Millionen Euro ausmachen.

LPA/LPA


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