Ab sofort und noch bis zum 7. August können Eltern, die ihre Kinder mangels öffentlicher Transportmittel mit eigenem Auto zur Schule bringen, um Kilometergeld ansuchen.
Eltern, die ihre Kinder mit dem eigenen Auto zur Grund-, Mittel-, Ober- oder Berufsschule bringen, weil keine öffentlichen oder Schultransportmittel zur Verfügung stehen, können noch bis zum 7. August 2020 im Landesamt für Schulfürsorge um Kilometergeldansuchen. Diese Möglichkeit gibt es auch für Abendschüler, die abends mit dem eigenen Fahrzeug zur Schule fahren.
Anrecht auf Kilometergeld besteht, wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz und nächstgelegener zuständiger Schule, der Schule mit Ganztagsunterricht oder der nächstgelegenen Haltestelle eines Schülerbeförderungsdienstes mehr als zwei Kilometer beträgt, für Berufs- und Oberschüler sind es 2,5 Kilometer.
Die Anträge sind online anhand der digitalen Identität SPID oder der Bürgerkarte einzureichen. Informationen gibt es auf den Webseiten der Online-Dienste des Landes.
LPA/jw