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Dienstag, 21 Juli 2020 16:00

Neuer Almenweg

Martell/Nationalpark Stilfserjoch - Das Martelltal ist ein vielfältiges Wanderparadies für Gipfelstürmer, Berg- und Hüttenwanderer. Am 19. Juli wurde der neue familienfreundliche „Almenweg Martell“ eröffnet.

von Heinrich Zoderer

Den Erdbeerweg und den Waldbergbauerweg gibt es schon, genauso wie viele andere einfache und anspruchsvolle alte Wege. Am 19. Juli luden die Gemeindeverwaltung Martell und die Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer zur Eröffnung eines neuen Weges, der vier Almen verbindet, auch für Familien begehbar ist und einerseits in das baumlose Hochgebirge, andererseits durch schattige Lärchen- und Zirbenwälder führt. Die Almwirtschaft war für die Alpenbewohner eine wichtige Lebensgrundlage. Allein im Martelltal gibt es neun Almen für Kühe, Kälber, Schafe und Schweine. Wie Josef Maschler, der Vizebürgermeister und Bauernvertreter mitteilte, gibt es immer noch 1.338 Stück Vieh in Martell und 3.000 ha Almflächen. Um bei einem Rundweg diese jahrhundertealte Wirtschaftsform kennenzulernen, trafen sich Vertreter der Gemeinde, der Nationalpark- und Forstverwaltung, vom Tourismus und der Bezirksgemeinschaft beim Parkplatz in Hintermartell. Der erste Weg führte durch den Schluchtenweg zur Zufallhütte. Dort befinden sich auf 2.260m eine Schafalm und die Schutzhütte. Der Weg führt weiter ein Stück durch das Madritschtal und das Pedertal hinunter zur Peder Stieralm. Heute gibt es dort keine Jungstiere mehr, sie wird als Almweide für die Kühe der Lyfialm genutzt. Nach einer guten halben Stunde erreicht man die Lyfialm, wo die junge Sennerin Julia Daniel aus der Milch von den 64 Kühen Butter und Käse macht. Dort befindet sich auch die zweite Schutzhütte auf dem Almenrundweg, wo für das leibliche Wohl gesorgt wird. Auf einem gemütlichen und breiten Waldweg kann man wieder zum Ausgangspunkt zurückwandern und kommt dabei am Ende noch bei der Enzianalm vorbei. Zur Weihnachtszeit gibt es dort auf 2.060 m den höchsten Weihnachtsmarkt, im Sommer grasen um die Alm rund 100 Kälber der Marteller Bauern. Beim Abschlussgespräch auf der Lyfialm bedankte sich BM Georg Altstätter bei allen für die gute Zusammenarbeit und freute sich über den neuen Wanderweg mitten im Nationalpark.

Montag, 20 Juli 2020 09:18

Fernwärme verstärkt fördern

Bozen/Vinschgau - Um bestehende Fernheizanlagen stärker zu fördern, hat die Landesregierung die „Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme“ geändert. „Es ist dies eine Maßnahme, um die Energieeffizienz zu steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern“, erklärt dazu Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato Somit wird die maximale Beitragshöhe für Neuanschlüsse bzw. für die Erweiterung der Verteilinfrastruktur auf 35 Prozent der zulässigen Kosten angehoben. „Für die Optimierung der Energieeffizienz bestehender Fernheizanlagen wird der vorgesehene Beitragssatz sogar auf 40 Prozent erhöht“, sagt die zuständige Amtsdirektorin Petra Seppi. Die neue Regelung gilt für alle Anträge, die nach Ausruf des Covid-19-Notstands in Italien, also ab dem 1. Februar 2020, eingereicht wurden, und bleibt für alle Anträge aufrecht, die bis zum 31. Mai 2022 eingereicht werden.

Interessierte finden die detaillierten Informationen auf der Internetseite des Landes Südtirol im Bereich #NeustartSüdtirol unter „Maßnahmen im Bereich Umwelt und Energie“.

Schluderns – Vintschger Museum - Mit der Eröffnung der Bilderausstellung von Irene Maria Stecher aus Tschengls zum Thema „Berge und Landschaft“ starteten im Vintschger Museum/Vuseum am Freitag, den 3. Juli 2020 neue Aktivitäten nach der Corona-Krise. Begrüßt wurde die Künstlerin vom frisch gekürten Präsidenten des Museumsvereins, Toni Patscheider. „In die Landschaftsbilder und deren sensible Farblichkeit fließt das Einfühlungsvermögen der Künstlerin ein und sie tun dem Gemüt gut“, so Patscheider. Helene Dietl Laganda setzte sich in ihrer Laudatio mit der Frage auseinender: Was ist Kunst? Kunst und Betrachter treten in ein Zwiegespräch. Kunst entspannt, regt zum Nachdenken an, entspannt und ist fordernd zugleich. Kunst ist eine innere Auseinandersetzung mit sich selbst. Stechers Bilder bestechen durch ein harmonisches Zusammenspiel zwischen Fläche und Farbe und durch unterschiedlichen Nuancen, die vom Gegenständlichen bis zum Abstrakten reichen. Die Berg-Bilder werden passend zum Thema von historischen Ski-und Kletterutensilien flankiert, die Luis Weger aus Mals bereit gestellt hat. Musikalisch umrahmt wurde die Ausstellungseröffnung von Gernot Niederfriniger an der Harfe. Der traditionelle Umtrunk und der gesellige Plauschn mussten Corona-bedingt leider ausfallen. (mds)

Das Vuseum in ist von Dienstag bis Samstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Sonntag von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. 

Info: www.vinschgermuseum.com

Montag, 20 Juli 2020 09:12

Naturns lacht ab 4. August 2020

Humor ist, wenn man trotzdem lacht. Nicht nur, aber auch gerade deshalb bietet das Kleinkunstfestival im August zum 21. Mal ein dreiwöchiges, buntes Programm für Kinder und Erwachsene. Die Aufführungen für Kinder finden jeweils am Mittwoch um 17.30 Uhr statt, jene für Erwachsene dienstags und freitags um 21.00 Uhr. Veranstaltungsort ist die Freilichtbühne Naturns. Telefonische Reservierung unter 334 7027027, Mo–Fr 9.00 Uhr –12.00 Uhr und 15.00 Uhr –19.00 Uhr

Montag, 20 Juli 2020 09:11

Rom Info ins Tal

von Albrecht Plangger - Mit dem sog. „Decreto Rilancio - Neustart“ sind mittlerweile die 55 Milliarden Euro verteilt worden, um den Bürgern zu helfen, die negativen Auswirkungen der Corona-Krise besser zu überstehen. Neben den großen Maßnahmen hat es auch einige gute Ergebnisse für Südtirol gegeben, die von mir als Erstunterzeichner der Abänderungsanträge betreut wurden und im Lande einen gewissen „Schub“ geben können: Im Berggebiet werden neue Fernwärme-Anschlüsse künftig stark gefördert. 110% der Anschlusskosten können von der Steuer abgezogen werden. Es konnte auch ganz speziell für die Klimazonen F) (fast das ganze Land) erreicht werden, dass das Südtiroler Erdgasnetz auf noch nicht angeschlossene Gemeinden ausgedehnt werden kann und die Investition wieder gänzlich über den Gastarif gedeckt wird, welchen alle Gaskunden gemeinsam z. B. im Verteilerbezirk Nord-Osten bezahlen. Zur Zeit gibt es nur € 5000 pro Gasanschluss, aber damit kann in dünn besiedelten Gebieten keine grössere Investition gemacht werden . Dazu gibt es einen speziellen Hilfsfond (40 Mio €) für die kleinen und mittleren Betriebe mit Sitz in einer Nationalparkgemeinde, die signifikante Umsatzeinbussen wegen der Corona-Krise erlitten haben und für die Grenzpendler, die coronabedingt nicht arbeiten konnten und keinen Lohnausgleich oder keine Arbeitslosenunterstützung erhalten, einen sog. „reddito di emergenza“ von € 600 für die Monate April, Mai und Juni. In der Abgeordnetenkammer wird sich nun in den nächsten Wochen alles um ein neues Wahlgesetz drehen . Man möchte das reine Verhältniswahlrecht mit einer 5 % Sperrklausel einführen , aber ohne Mehrheitsbonus wie z. B. im Wahljahr 2013, der der SVP im Jahr 2013 gar 5 Sitze beschert hat. Durch das Verfassungsreferendum am 20. September wird es zwar insgesamt weniger Abgeordnete in der Region geben (nur 7 statt früher 11), aber eine angemessene Vertretung ist auf jeden Fall gesichert. Ca. 70.000 Wählerstimmen wird ein Sitz in der Abgeordnetenkammer kosten. Die SVP hatte 2018 zusammen mit dem Trentiner PATT immerhin noch 134.000 Wählerstimmen erhalten.

Als wichtige Unterstützung für Familien und Senioren bezeichnet Landesrätin Deeg die seit Mittwoch wirksame Maßnahme und spricht von einer guten Zusammenarbeit von Sanität und Familienbeirat.

Mit Beschluss der Landesregierung wurden am Mittwoch (15. Juli) die Ticketbefreiungen für Senioren, Kinder unter 14 Jahren sowie Arbeitnehmende und deren Familien ausgedehnt beziehungsweise neu eingeführt, die aufgrund von Covid-19 in Lohnausgleich sind. Mit dieser Entscheidung hat die Landesregierung auch Anregungen des Familienbeirates aufgenommen. Dieser hatte sich auf Initiative der Vorsitzenden, Familien- und Soziallandesrätin Waltraud Deeg, im Vorfeld mit Gesundheitslandesrat Thomas Widmann getroffen und sich in diesem Rahmen für eine stärkere Berücksichtigung der Familien bei der Ticketanpassung ausgesprochen. Letztere musste, wie gesetzlich vorgesehen, infolge der Neugestaltung der Tarifverzeichnisse der fachärztlichen Betreuung vorgenommen werden.

"Dieser Beschluss ist ein guter und wichtiger Schritt", sagt Landesrätin Deeg. "Es freut mich, dass die Anregungen des Familienbeirats auf offene Ohren gestoßen sind und damit für viele Familien sowie auch Seniorinnen und Senioren in unserem Land eine wichtige Unterstützung eingeführt werden konnte." Auch weiterhin wolle man die gute Zusammenarbeit aufrechterhalten. Die Miteinbeziehung der verschiedenen Interessensvertretungen, wie auch dem Familienbeirat, sowie die Tatsache, dass der Schutz schwächerer oder von der momentanen Krise schwer getroffenen Gruppen nicht zu kurz kommt, bestätige, dass die geleistete Arbeit gute Ergebnisse liefere. Gesundheitslandesrat Widmann zeigt sich zufrieden: "Die Einbindung der Interessensvertreter wie auch des Familienbeirates war mir ein großes Anliegen und es ist uns in der Tat gelungen, gleich mehrere der vorgebrachten Anregungen umzusetzen."

LPA/LPA

Landeshauptmann Kompatscher stellt klar: "Wer in ständigem Kontakt mit Gästen ist, muss Mund und Nase bedecken. An Stelle der chirurgischen Maske kann seit gestern eine Stoffmaske getragen werden."

In den vergangenen Tagen wurde von einigen Medien von einer generellen Aufhebung der Maskenpflicht im Südtiroler Gastgewerbe in Südtirol berichtet. Anlass war die Anpassung der geltenden Regeln durch die Südtiroler Landesregierung am Dienstag, bei der unter anderem beschlossen wurde, dass Servierkräfte neben den bis dahin vorgeschriebenen chirurgischen Masken auch einen alternativen Schutz der Atemwege verwenden können. Ein Beispiel dafür sind waschbare Stoffmasken. 

"Vorsicht vor zu viel Euphorie und Nachlässigkeit", mahnt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Die Regeln seien in Südtirol nach wie vor streng. Das Virus mache leider keine Ferien.

LPA/LPA

Coronabedingt ändert sich die Auswahl der Sachverständigen für Raum und Landschaft: Für die Eintragung ins Verzeichnis reicht eine mündliche Prüfung.

Das neue Landesgesetz Raum und Landschaft sieht ein Verzeichnis von Sachverständigen vor und regelt die Bewertungsverfahren für die Auswahl dieser Fachleute: Aus dem Verzeichnis können die Gemeinden künftig ihre Mitglieder für die neu einzurichtende Gemeindekommission für Raum und Landschaft auswählen.

Sechs Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen

Vorteil dieser neuen Kommission unter dem Vorsitz des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin ist, dass jede Gemeinde ihre eigenen Fachleute für die Gestaltung des Siedlungsgebietes hat. Sechs Experten aus den Bereichen Baukultur, Landschaft, Landwirtschafts- und Forstwissenschaften, Natur, Naturgefahren, Raumordnung, Soziales und Wirtschaft werden in die siebenköpfige Gemeindekommission berufen.

Nur mehr mündliche Prüfung vorgesehen

Seit Anfang Juni haben sich zahlreiche Experten für die Eintragung gemeldet. Um in das Verzeichnis für Baukultur, Landschaft und Raumplanung eingetragen zu werden, ist ein Auswahlverfahren vorgesehen. Die Landesregierung hat am Dienstag (15. Juli) beschlossen, das Verfahren zu vereinfachen: "Es braucht nicht mehr eine schriftliche, sondern nur noch eine mündliche Prüfung", informiert Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, "um das Verzeichnis unkompliziert einzurichten, ohne auf Qualität zu verzichten."

Die erste mündliche Prüfung für Experten der Baukultur wird nun vorbereitet: Am 22. Juli veröffentlicht das Amtsblatt der Region das Auswahlverfahren, für das sich weitere Interessierte noch bis 14 Tage ab Veröffentlichung eintragen können. Die mündliche Prüfung findet im September statt, der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.

Bewerbung von Expertinnen ausdrücklich gewünscht

Auf die schriftliche Prüfung wurde auch deshalb verzichtet, da die Covid-19-Abstandsregeln es erschwert haben, Räumlichkeiten zu reservieren, zumal der Andrang bei den Eintragungen erheblich ist.

Das Verzeichnis wird vom Land, der Abteilung Natur, Raumentwicklung und Landschaft unter der Direktorin Virna Bussadori geführt. Die Zusammensetzung der Gemeindekommissionen Raum und Landschaft erfolgt unter Einhaltung der Geschlechterquote: Die Bewerbung von Expertinnen ist ausdrücklich erwünscht.

LPA/LPA

Da Viehbauern in der Covid-19-bedingten Lockdown-Zeit kein Vieh verkaufen konnten, lockert die Landesregierung auf Vorschlag von LR Schuler vorübergehend die Vorschriften zum Höchstviehbesatz.

Auch auf die Viehwirtschaft hat sich der Covid-19-bedingte Lockdown einschränkend ausgewirkt. Daher hat die Landesregierung am Dienstag, 14. Juli, auf Antrag von Landeshauptmannstellvertreter und Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler einige Änderungen für die Gesuche im Rahmen des EU-Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums(ELR) genehmigt: Konkret sind bei den Gesuchen des Jahres 2020 einige Abweichungen bei den Kontrollen des Höchstviehbesatzes möglich.

Landesrat Schuler erklärt, dass "der globale Lockdown besonders die Abhaltung von Märkten und Viehversteigerungen beeinträchtigt hat: In dieser Zeit konnten die Landwirte ihr Vieh auf den Märkten oder Viehversteigerungen nicht verkaufen." Daher sei es laut Schuler erforderlich, den Viehbauern nach den "drei außerordentlichen Monaten März, April und Mai 2020" entgegenzukommen und die Vorschriften zur Einhaltung des Höchstviehbesatzes pro Hektar als Zugangsvoraussetzung für EU-Förderungen teilweise zu lockern.

Zum Verständnis: Wie jedes Jahr kontrolliert die Landesabteilung Landwirtschaft auch heuer am 1. Juli in der telematischen Datenbank des Landes (LAFIS) den durchschnittlichen jährlichen Höchstviehbesatz der viehhaltenden Betriebe. Sofern der Betrieb den zulässigen Höchstviehbesatz an diesem Datum nicht überschreitet, gilt die Verpflichtung zur Einhaltung des Höchstviehbesatzes als erfüllt und dem Antragsteller wird der ihm zustehende Vorschuss für das Gesuchjahr 2020 ausbezahlt. 

Covid-Zeit kann vom jährlichen Viehbesatz ausgenommen werden

Überschreitet der Antragsteller dagegen den jährlichen durchschnittlichen zulässigen Höchstviehbesatz, wird im Gesuchjahr 2020 kein Vorschuss ausbezahlt. "Wir geben den betreffenden Bauern aber die Möglichkeit, ihren Viehbesatz bis Oktober in Ordnung zu bringen", erklärt Landesrat Schuler. Am 1. Oktober wird der Höchstviehbesatz dann erneut überprüft. Ist der Besatz auch dann noch nicht regelkonform, folgt ein dritter Schritt: Die Erhebung wird mit dem gleichen Stichdatum vom 1. Oktober von den üblichen zwölf auf die 15 vorangehenden Monate ausgedehnt – gleichzeitig aber die von den Covid-19-Einschränkungen stark betroffenen Monate März, April und Mai 2020 von der Berechnung des durchschnittlichen Höchstviehbesatzes ausgenommen. Denn gerade in diesen Monaten hatten die Betriebe nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit, Vieh zu verkaufen.

Bei Landesbeihilfen zählen Futterflächen im Landesgebiet und Grenzgemeinden

Ein weiterer Punkt des Beschlusses vom vergangenen Dienstag betrifft die direkten Beihilfen des Landes Südtirol an landwirtschaftliche Unternehmen. Auch hier ist bei einigen Förderungen die Einhaltung des durchschnittlichen Höchstviehbesatzes als Voraussetzung vorgeschrieben. Hier werden für die Berechnung der Futterflächen aussschließlich die Flächen innerhalb des Landesgebietes und der daran angrenzenden Gemeinden berücksichtigt.

LPA/np/gst

Nachdem die Stammrollen gewählt sind, führt die Bildungsdirektion von 29. Juli bis 7. August online die Wahl der Supplenzstellen für Grund-, Mittel- und Oberschulen im Schuljahr 2020/21 durch.

Mit der Wahl und Zuweisung der Stellen bereitet sich die deutschsprachige Schule auf das Schuljahr 2020/21. Nachdem die Deutsche Bildungsdirektion am 12. Juni die endgültigen Schul- und Landesranglisten für das Schuljahr 2020/2021 veröffentlicht hat, wurde Ende Juni die Stellenwahl eröffnet.

Die Wahl der insgesamt 146 Stellen mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Stammrollen) ist mittlerweile abgeschlossen. Ab 29. Juli und bis zum 7. August können die Stellen für die zahlreichen befristeten Arbeitsverträge (Supplenzen) gewählt werden.

Die Stellenwahl erfolgt ortsunabhängig anhand von Computer, Tablet oder Handy mit Internetzugang über das Südtiroler Bürgernetz CIVIS. Für den Zugang des Online-Dienstes wird entweder ein SPID-Account oder eine aktivierte Bürgerkarte benötigt.

Auf den Landeswebseiten zu Bildung und Sprache ist das Stellenverzeichnis mit allen freien Stellen einzusehen, das laufend aktualisiert wird. Nach Abschluss der Stellenwahl können Schulen Direktberufungenvornehmen. Dabei können auch Lehrpersonen berücksichtigt werden, die nicht in der Schulrangliste der betreffenden Wettbewerbsklasse eingetragen sind.

LPA/jw


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