Gesundheit: Landesregierung dehnt Ticketbefreiungen aus

Der von LR Widmann vorgelegte Beschluss betrifft Familien mit Kindern unter 14 Jahren, Senioren über 65 Jahre und Arbeitnehmer, die sich wegen Covid-19 in Lohnausgleichskasse befinden. (Foto: LPA) Der von LR Widmann vorgelegte Beschluss betrifft Familien mit Kindern unter 14 Jahren, Senioren über 65 Jahre und Arbeitnehmer, die sich wegen Covid-19 in Lohnausgleichskasse befinden. (Foto: LPA)

Der Vorschlag von LR Widmann zur Befreiung von der Kostenbeteiligung kommt Familien mit Kindern unter 14 Jahren, Senioren über 65 und Arbeitnehmern in Lohnausgleichskasse zugute.

Ab morgigem Mittwoch (15. Juli) können verschiedene Leistungen im Gesundheitsbereich höher vergütet werden. Ziel ist es, dadurch das Leistungsangebot im öffentlichen Gesundheitssystem aus- und damit Wartezeiten abzubauen. Da damit einhergehend auch die Höhe der Kostenbeteiligung für nicht ticketbefreite Patienten variiert, hat die Landesregierung heute eine Ausdehnung der Ticketbefreiungen beschlossen - auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann, der an der Regierungssitzung per Videokonferenz teilgenommen hat.

"Wir haben uns im Vorfeld mit Interessensvertretern von Familien, Arbeitnehmern und Senioren getroffen und es ist uns gelungen, deren Vorschläge zu einem guten Teil zu übernehmen und so zusätzliche schutzbedürftige Kategorien von der Kostenbeteiligung zu befreien", berichtet der Landesrat. Dadurch werde der Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu den Leistungen garantiert – ein zentrales Ziel in einem Gesundheitssystem wie dem Südtirols, das zu weit über 90 Prozent öffentlich sei. 

Im Detail sieht der Beschluss der Landesregierung die Ticketbefreiung bei ambulanten fachärztlichen Leistungen ab 15. Juli 2020 für die folgenden Kategorien vor: in Südtirol ansässige Arbeitnehmer, die sich infolge des COVID-Notstandes in Lohnausgleichskasse befinden und die vom NISF vorgesehenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten (diese Befreiung gilt auch für zu Lasten lebende Familienmitglieder und ist zeitbeschränkt gültig bis Ende 2021); Senioren über 65 Jahren mit einem Familieneinkommen unter 40.000 Euro (bisherige Einkommensschranke: 36.151,98 Euro); Minderjährige unter 14 Jahren, unabhängig vom Familieneinkommen (bisher zahlten diese ab dem Alter von 6 Jahren das Ticket zu 50%).

LPA/kl

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