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In dieser Woche wird im Landtag der Gesetzentwurf zur Herkunftskennzeichnung behandelt werden. Während die Verbände mächtig mobil machen gegen eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern, sprechen sich 92 % der Verbraucher:innen erwartungsgemäß mit überwältigender Mehrheit für die Transparenz aus. Dies gab eine vom Bauernbund in Auftrag gegebene, repräsentative Umfrage, durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut Apollis. Nun wollen die Abgeordneten Lanz und Tauber dem Auftrag ihrer Verbände nachkommen und das Gesetz verwässern. Die Kennzeichnung soll „freiwillig“ erfolgen.

„Das ist ein Nonsens“, so die Mitunterzeichnerin des LGE, Brigitte Foppa. „Freiwillig hatten wir bis jetzt auch schon. Das Gesetz setzt gerade durch die Verpflichtung einen Meilenstein. Diesen möchte der HGV mit den willigen Helfern Tauber & Lanz verhindern. Sie und Herr Pinzger müssen sich die Frage gefallen lassen, warum sie sich so vehement wehren. Die Angabe des Herkunftslandes der Einkäufe kann in einfacher Form auf der Speisekarte oder einer Tafel im Lokal angegeben werden. Wer die Auskunft verweigern will, kann sogar angeben „Herkunft unbekannt“. Angesichts des so offensichtlichen Verbraucherwunsches ist das Mauern des HGV und der Abgeordneten Tauber und Lanz wirklich unverständlich und rückwärtsgewandt“.

Der Gesetzentwurf ist einfach, pragmatisch und umsetzbar. Alle möglichen Erschwernisse wurden von den Einbringer:innen vorab ausgenommen (siehe verarbeitetes Fleisch), gerade um die Anwendung zu erleichtern.

In dieser Woche gibt es die Chance, im Landtag ein klares Bekenntnis zu Verbraucher- und Klimaschutz zu machen. Und für Ehrlichkeit. 

Bozen, 06.02.2023

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

 

Indicazione della provenienza dei prodotti: ascoltiamo i desideri dei consumatori

Questa settimana, il Consiglio provinciale tratterà il disegno di legge sull’indicazione della provenienza dei prodotti alimentari nei ristoranti. Mentre le associazioni di categoria si battono strenuamente contro l'indicazione obbligatoria dell'origine di carne, latte e uova, il 92% delle consumatrici e dei consumatori si dichiara a favore della trasparenza. Il dato emerge da un sondaggio rappresentativo di Apollis commissionato dal Bauernbund. Ora i Consiglieri provinciali Lanz e Tauber vogliono adempiere l’incarico assegnatogli dalle loro associazioni e così annacquare la legge. L’indicazione secondo loro dovrà essere solo "volontaria". 

"È assurdo", afferma Brigitte Foppa, cofirmataria della Ddl. "La volontarietà esiste già oggi. La legge pone una pietra miliare proprio rendendola obbligatoria. L'HGV vuole impedirlo con i volenterosi aiutanti Tauber & Lanz. Loro e il signor Pinzger devono però spiegarci perché si oppongono con tanta veemenza. L'indicazione del Paese di origine dei prodotti può essere riportata in forma semplice sul menu o su una lavagna del ristorante. Chi non vuole dare questa informazione può anche dichiarare "origine sconosciuta". Di fronte a un desiderio così evidente dei consumatori, l'ostruzionismo della HGV e dei consiglieri Tauber e Lanz è davvero incomprensibile". 

Il disegno di legge è semplice, pragmatico e attuabile. Tutte le possibili complicazioni sono state escluse in anticipo dai promotori (vedi carne lavorata), proprio per facilitarne l'applicazione.

Questa settimana c'è in Consiglio provinciale la possibilità di dare un chiaro segnale per la protezione dei consumatori e per la tutela del clima. E per la trasparenza.

Bolzano, 06.02.2023

Cons. prov.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Heute ist das Gesetz zur Ratifizierung des italienisch-schweizerischen Abkommens über die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgänger durch den Senat einstimmig verabschiedet worden. 

„In Südtirol sind rund 1.000 Personen betroffen, die meisten davon im Vinschgau. Sie gehören zu den rund 73.000 ArbeitnehmerInnen, die täglich in die Schweiz fahren, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen." 

So in einer Aussendung Luigi Spagnolli, Berichterstatter der Maßnahme und Julia Unterberger Präsidentin der Autonomiegruppe. 

"BürgerInnen der Provinz Bozen, die in der Schweiz arbeiten, werden als GrenzgängerInnen anerkannt und kommen daher in den Genuss der Beseitigung der Doppelbesteuerung von Löhnen, Gehältern und ähnlichen Vergütungen. 

Das Abkommen, das an die Stelle des Abkommens von 1974 tritt, legt die Methode der konkurrierenden Besteuerung fest, diese ermöglicht der Schweiz eine Besteuerung bis zu einer Höhe von 80 % des nach den schweizerischen Vorschriften über die Einkommensteuer geschuldeten Betrags. Italien wendet dann seine eigene Einkommensteuer an und beseitigt die Doppelbesteuerung in Bezug auf Steuern, die bereits im anderen Staat erhoben worden sind. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass dieses Abkommen im Vergleich zum Abkommen von 1974 nicht nur die Behandlung von italienischen GrenzgängerInnen, die in der Schweiz arbeiten, regelt, sondern auch die Behandlung von schweizerischen GrenzgängerInnen, die in Italien arbeiten. 

Nachdem die Kammer den Text ebenfalls gebilligt hat, kann die neue Regelung nach der Ratifizierung durch die Schweiz, ab 2024 in Kraft treten." 

 

DDL TRANSFRONTALIERI, SPAGNOLLI E UNTERBERGER: INTERESSA MILLE LAVORATORI DELLA VAL VENOSTA  

“Oggi finalmente in Senato è stata approvata la legge di ratifica dell’accordo Italia-Svizzera sull’imposizione fiscale dei lavoratori frontalieri. 

In Alto Adige interessa circa mille persone, residenti in Val Venosta, che fanno parte dei circa 73mila lavoratori che ogni giorno viaggiano verso la Svizzera per raggiungere il proprio posto di lavoro.”

Così in una nota il senatore e relatore del provvedimento Luigi Spagnolli e la Presidente del Gruppo per le Autonomie, Julia Unterberger. 

“Grazie a quest’accordo i lavoratori transfrontalieri diventano beneficiari dell’eliminazione delle doppie imposizioni sui salari, gli stipendi e le altre remunerazioni analoghe.

L’accordo, in sostituzione a quello del 1974, stabilisce il metodo della tassazione concorrente, che attribuisce alla Svizzera un’imponibilità entro un limite dell’80% di quanto dovuto in base alle normative elvetiche sulle imposte sui redditi delle persone fisiche. L’Italia poi applica le proprie imposte sui redditi ed elimina la doppia imposizione relativamente alle imposte già prelevate nell’altro Stato.

Altro aspetto importante è che, rispetto a quello del 1974, questo accordo non regolamenta unicamente il trattamento dei transfrontalieri italiani che lavorano in Svizzera, ma disciplinano il trattamento dei frontalieri svizzeri che lavorano in Italia.

Adesso anche la Camera dovrà approvare il testo affinché, con la ratifica da parte Svizzera, il nuovo regime possa entrare in vigore dal 2024.”

 

Dienstag, 31 Januar 2023 14:10

Landesregierung gegen Steuerschulderlass

Die Landesregierung wird den vom staatlichen Haushaltsgesetz ermöglichten Steuerschulderlass nicht gewähren. "Das wäre ein falsches Signal für alle, die ihre Schulden beglichen haben", so Kompatscher.

Mit dem Haushaltsgesetz 2023 macht es der Staat den Gebietskörperschaften möglich, Steuerschulden bis zu 1000 Euro aus den Jahren 2000 bis 2015 zu erlassen. Öffentliche Verwaltungen können demnach von der Einhebung von Zinsen wegen verspäteter Einleitung der Zwangseintreibung, Strafgebühren und Verzugszinsen absehen, wenn diese zum 1. Jänner 2023 den Betrag von 1000 Euro nicht überschreiten. 

Die Landesregierung hat heute (31. Jänner) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher beschlossen, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch zu machen. Es sei dies eine Frage der Gerechtigkeit, betonte Landeshauptmann Kompatscher: "Die Annullierung von Steuerzahlkarten wäre gegenüber jenen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Steuern bezahlt und den Forderungen der Verwaltung fristgerecht entsprochen haben, ungerecht." Zudem verwies Kompatscher darauf, dass das Land auch in der Vergangenheit davon abgesehen habe, beispielsweise Bausünden zu erlassen. Inhaltlich sei zu bemängeln, dass die staatliche Bestimmung Unterschiede zwischen den Forderungen der staatlichen Verwaltung und jenen der Körperschaften mache und die Steuerkraft der Schuldner und Schuldnerinnen nicht berücksichtige, so seien beispielsweise keine Einkommensgrenzen für den Schuldenerlass vorgesehen.

Steuerforderungen von rund 2,5 Millionen Euro

Die Forderungen des Landes, die im Sinne des heutigen Landesregierungsbeschlusses nicht erlassen werden, betreffen zum einen die Kraftfahrzeugsteuer. Sie belaufen sich laut Schätzungen der Landesfinanzabteilung auf rund 2,5 Millionen Euro zuzüglich Verzugszinsen. 2,1 Millionen Euro davon sind Strafgebühren und 0,4 Millionen Euro Zinsen. Hinzu kommen weitere zirka 40.000 Euro (zuzüglich Verzugszinsen) auf außersteuerliche Einnahmen. Die Anzahl der Schuldnerinnen und Schuldner der Landesverwaltung im besagten Zeitraum von 2000 bis 2015 beläuft sich auf rund 25.000, juristische Personen eingeschlossen.

"Wir werden also auf der Eintreibung beharren", sagte der Landeshauptmann. Über die Entscheidung der Landesregierung, den Steuerschulderlass nicht anzuwenden, werden nun die Eintreibungsbeauftragten unterrichtet.

Im Sinne einer Empfehlung des Rates der Gemeinden haben sich bereits auch zahlreiche Gemeinden für die Nichtanwendung des Schuldenerlasses ausgesprochen. Ein Ausnahme macht die Stadtgemeinde Bozen.

jw

Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler hat gestern (28. September) auf Einladung des baden-württembergischen Ministers Peter Hauk beim "Green Deal"-Kongress in Stuttgart das Wort ergriffen. 

Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler hat am internationalen agrarpolitischen Kongress "Green Deal – Herausforderungen, Chancen und Umsetzung in Baden-Württemberg und der Europäischen Union" im Rahmen des 101. Landwirtschaftlichen Hauptfestes in Stuttgart teilgenommen. Im Mittelpunkt der Debatten stand die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), zudem waren Biodiversität, Tierwohl und Klimaschutz Thema. 

Wichtig, und darüber waren sich die Anwesenden einig, ist in der Umsetzung der positive Einfluss auf die Klimaziele und die Wertschöpfungskette. "Wir müssen vermehrt auf regionale Produkte setzen, um die kleinen Familienbetriebe zu stärken und gleichzeitig einen ökologischen Vorteil daraus zu ziehen", sagte Landesrat Schuler in seiner Stellungnahme während der Podiumsdiskussion. Schuler unterstrich, dass man bei der Umsetzung des Green Deals den wirtschaftlichen Aspekt berücksichtigen müsse und "dieser zuletzt von der Wertschätzung der Leistungen der Bauern und der bewussten Konsumentscheidungen für landwirtschaftliche Produkte durch Einheimische und Gäste in Südtirol abhängt". 

Beim Kongress wurde ein Überblick über die Vorhaben und Maßnahmen des Green Deals gegeben und die Umsetzungs- und Fördermöglichkeiten vorgestellt. Wichtig sei es laut Landesrat Schuler, dass dabei die regionalen Bedürfnisse und Herausforderungen auch weiterhin vorrangig behandelt werden. Der Austausch auf internationaler Ebene sei für Südtirol von großer Bedeutung, um den Vergleich mit anderen Realitäten sicherzustellen. 

An der Veranstaltung teilgenommen haben hochrangige politische Vertreter der Landwirtschaft in Europa sowie Interessensvertreter. Nach den Vorträgen zur schnellen Etablierung von klimafreundlichen Wertschöpfungsketten in der Praxis wurde über die Vereinbarkeit der ökologischen und ökonomischen Ziele der europäischen Green Deal-Strategie diskutiert. Diese sieht vor, dass die EU bis 2050 keine Nettoemissionen mehr verursacht und somit klimaneutral wird. 

np/uli

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb unterstützt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Erlernen der Zweitsprache noch intensiver als bisher. Deshalb werden im neuen Jahr sowohl betriebsinterne Sprachkurse als auch individuelle Sprachlernberatungen angeboten.

Das Angebot zur Unterstützung beim Erlernen der zweiten Sprache richtet sich vor allem an jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein befristetes Arbeitsverhältnis haben und noch nicht über das notwendige Sprachzertifikat verfügen.

Ein großer Teil der Betroffenen gibt an, dass es vor allem Zeitmangel sei, der den Spracherwerb erschwert. Genau dort setzt der Südtiroler Sanitätsbetrieb nun an, indem intern Lernmöglichkeiten geschaffen werden, die an die Bedürfnisse der Lernwilligen angepasst sind. Nach Abstimmung der dienstlichen Erfordernisse können so Kurse etwa auch während der Arbeitszeit besucht werden.

Die ersten „hybriden“ Kurse - sie können in Präsenz oder online besucht werden - in deutscher Sprachen beginnen bereits im März 2023. Die Anmeldungen dazu sind angelaufen. Spätere weiterführende Kurse sind bereits geplant.

Generaldirektor Florian Zerzer: „Der Südtiroler Sanitätsbetrieb sieht die neu geschaffenen Angebote und Möglichkeiten des Erlernens der zweites Sprache als Investition in die Zukunft, denn auf diese Weise werden die besten Voraussetzungen für einen nachhaltigen Lernerfolg geschaffen. Und damit auch für ein langfristiges Arbeitsverhältnis. Wir möchten es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so leicht wie möglich machen, die zweite Sprache zu erlernen. Denn was Südtirol so besonders und lebendig macht, ist seine gelebte Mehrsprachigkeit.“

Übrigens: Wer in Standardsprache und nicht im Dialekt – also Standarddeutsch und Standarditalienisch – mit Sprachenlernenden spricht, unterstützt sie damit besonders auf ihrem Weg zur Zwei- und Mehrsprachigkeit.

(PAS)

Auf allen Ebenen kämpft Südtirol gegen den Borkenkäferbefall. Uni Bozen und Eurac Research haben ein Forschungsprojekt eingereicht, das vom Land bis zum Jahr 2025 mit 300.000 Euro finanziert wird. 

Welche natürlichen Feinde des Buchdruckers - der wichtigste Fichtenborkenkäfer, der sich derzeit in Südtirols Wäldern verbreitet - wären in der Lage, den Menschen bei der Bekämpfung des Waldschädlings effizient zu unterstützen? Diese Frage steht im Mittelpunkt eines Forschungsprojekts, welches das Kompetenzzentrum für Pflanzengesundheit der Freien Universität Bozen, die Institute für Erdbeobachtung, Alpine Umwelt und das Center for Sensing Solutions von Eurac Research, auch in Zusammenarbeit mit der Universität Padua, der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien und der Abteilung Forstwirtschaft, auf den Weg bringen werden. Das Land stellt dafür 300.000 Euro aus dem Wissenschaftsfonds zur Verfügung. "Wir haben Wissen und Können im Land, und diese möchten wir nutzen und einsetzen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen", sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher, in dessen Ressort die Wissenschafts- und Forschungsagenden fallen.

Populationsentwicklung vorhersehen, Antagonisten zu Verbündeten machen

Die derzeitige Massenvermehrung des Buchdruckers führt derzeit zu enormen Schäden in Südtirols Wäldern. Die Schäden gehen aber weit über die wirtschaftliche Entwertung des Holzes hinaus: Mittlerweile sind durch den Befall von Schutzwald auch wichtige Infrastrukturen bedroht. "Der Fichtenborkenkäfer war zwar immer schon auch in Südtirols Wäldern präsent, es gab aber bis zum Vorjahr nie Schäden, die ein koordiniertes und landesweites Eingreifen notwendig gemacht hätten", sagt Forstlandesrat Arnold Schuler. Dabei ist es aber auch so, dass der Buchdrucker nicht nur ein Schädling ist. "Bis vor einigen Jahren gab es in unseren Wäldern eine geringe Populationsdichte von Käfern, die geschwächte Fichten befallen haben. Dadurch ist dieser Sekundärschädling - er befällt normalerweise keine gesunden Bäume, die sich vor einem Befall wehren können - eigentlich ein Nützling: Er bringt geschwächte Bäume zum Absterben und initiiert dadurch den Abbau von Totholz", sagt Hannes Schuler, der das Projekt unter der Leitung von Tanja Mimmo, der Leiterin des Kompetenzzentrums Pflanzengesundheit der Uni Bozen, durchführt. Schneedruck und Windschäden in den letzten Jahren hätten so viel Schadholz verursacht, dass der Borkenkäfer sich explosionsartig vermehren und ausbreiten konnte. Im Land fehlten schlicht und einfach die Ressourcen, das Schadholz rechtzeitig aus dem Wald abzutransportieren. Im vergangenen Sommer hat sich der Borkenkäfer explosionsartig ausgebreitet. "Das  Projekt  zielt  darauf,  kurzfristig wichtige Aspekte der Biologie dieses Käfers zu erforschen, um die Populationsentwicklung vorherzusehen sowie mögliche Antagonisten zu finden, die die Populationsentwicklung einschränken können. Mittelfristig sollen Methoden etabliert werden, um befallene Bäume frühzeitig zu erkennen und damit den Populationsdruck zu minimieren, schließlich langfristig Strategien entwickelt werden, Südtirols Wälder gegen den Klimawandel und dessen Konsequenzen fit zu machen", erklärt Tanja Mimmo. Normalerweise werden Borkenkäfer von einer Vielzahl von Gegenspielern kontrolliert. "Eine Massenvermehrung, wie sie derzeit in Südtirol stattfindet können diese jedoch nicht verhindern", erläutert Hannes Schuler. Die Rolle der natürlichen Antagonisten ist aber trotz 200 Jahren Forschungsarbeit nur sehr wenig untersucht. Das eben genehmigte Projekt hat das Ziel, wichtige neue Erkenntnisse zu gewinnen, um den Schädling in Zukunft besser kontrollieren zu können. "Nützlinge können zum Beispiel räuberische Käfer wie der Ameisenbuntkäfer sein, Parasitoiden (parasitische Wespen), aber auch zahlreiche Pathogene, also beispielsweise Mikroorganismen. "In einem Interreg-Dolomitilive-Projekt haben wir die Rolle von Bakterien und Pilze untersucht, die eine wichtige Rolle in der Biologie des Käfers spielen. Wir haben auch zahlreiche Milben und Fadenwürmer an Käfern gefunden, über deren Rolle ist derzeit jedoch noch sehr wenig bekannt", sagt Hannes Schuler. Die Erkenntnisse aus dem Interreg-Projekt sollen vertieft werden. Pilze, Bakterien, Nematoden und Milben werden in der Landwirtschaft bereits als biologische Antagonisten erfolgreich eingesetzt. "Wir sehen hier durchaus Potential, auch eine Strategie gegen den Buchdrucker zu finden, indem man gezielt Antagonisten fördert", so die Forschenden.

Blick aus dem All auf Südtirols Wälder

Ein weiterer Punkt des Projekts wickelt sich auf technischer Ebene ab: Über Satelliten-Fernerkundung soll ein Käferbefall rechtzeitig erkannt werden. Dafür bedienen sich die Wissenschaftler von Eurac Research des Satelliten Sentinel-2, der innerhalb des Copernicus-Programms ins All geschickt wurde. Dieser Satellit ist darauf ausgerichtet, Veränderungen auf der Erdoberfläche in kurzen Zeitabständen detailliert zu erfassen. Das Projekt hat es zum Ziel herauszufinden, ob dieser Satellit für das Monitoring des Borkenkäferbefalls geeignet ist, welche Wellenlängenbereiche eine frühzeitige Erkennung des Borkenkäferbefalls ermöglichen und welche Zeitreihenverfahren dazu geeignet sind. Mit Hilfe dieses Satellitensystems soll auch die Grundlage für eine neue Schutzwaldkarteerstellt werden. Im letzten Teil des Projekts werden mit Hilfe eines leistungsstarken Waldlandschaftsmodells  zukünftige Szenarien der Waldentwicklung unter dem Einfluss des Klimawandels und natürlicher Störungen wie Windschäden, aber auch der Waldbewirtschaftung veranschaulicht. Der Simulator verfügt über ein eigenes Modul, mit dem die Entwicklung des Borkenkäfers simuliert werden kann und wie sich die von ihm verursachten Schäden unter zunehmendem Trockenstress und Windstörungen verändern könnten. Die Daten aus diesem Projekt werden auch verwendet, um die Borkenkäfermodellierung zu verbessern und Empfehlungen für die Waldbewirtschaftung zu geben.

uli

Mittwoch, 25 Januar 2023 16:10

Wasserknappheit am Watles

Am Watles im oberen Vinschgau musste die Berufsfeuerwehr zu Hilfe eilen, weil das Trinkwasser knapp wurde. Es ist nicht das erste Mal, dass Tourismus-Hotspots unter Wasserknappheit leiden, im vergangenen Jahr waren Teile des Schlerngebietes davon betroffen.

Fachleute vermuten, dass in Südtirol knapp 500 Liter Trinkwasser pro Tourist:in und Tag verbraucht werden, die Ansässigen benötigen täglich rund 200 Liter. Künstliche Beschneiung für Skipisten, Schwimmbecken, Wellnessbereiche und Unmengen an anfallender Wäsche treiben den Wasserverbrauch im Tourismusbereich in die Höhe. Trockene Jahre verschärfen die Situation, weil die Quellen weniger Wasser schütten.

Die Antwort des Malser Bürgermeisters auf diese Krise am Watles ist mehr als irritierend: Man müsse auf schnellstem Weg mit öffentlichen Gelder neue Trinkwasserquellen für den Tourismus erschließen. Dabei hat die Ausbeutung der Trinkwasserreserven bereits jetzt ein Limit erreicht. „Schneller und gerechter wäre ein deutlich höherer Wasserzins für die Tourismusbetriebe, vielleicht wird dann endlich Trinkwasser gespart.“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen.

Landesrat Giuliano Vettorato antwortete am 9. September 2022 auf eine Landtagsanfrage der Grünen, dass die Gemeinden grundsätzlich die Möglichkeit hätten, eine zusätzliche Kategorie mit erhöhten, verbrauchsabhängigen Tarifklassen einzuführen. Diese können auch pro Bett gestaffelt sein. Wenn diese Möglichkeit besteht, sollte man sie unserer Meinung nach auch unbedingt nutzen!

 

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COMUNICATO STAMPA

Carenza d’acqua a Watles

A Watles, nell'alta Val Venosta, i vigili del fuoco sono dovuti intervenire perché l'acqua potabile stava finendo. Non è la prima volta che le località turistiche soffrono di carenze idriche; l'anno scorso sono state colpite alcune zone dello Sciliar.

Gli esperti stimano che in Alto Adige si consumano quasi 500 litri di acqua potabile al giorno per ogni turista, mentre i residenti hanno bisogno di circa 200 litri al giorno. Innevamento artificiale sulle piste, piscine, aree benessere e il lavaggio di grandi quantità di biancheria fanno aumentare a dismisura il consumo di acqua nel settore turistico. Gli anni di siccità aggravano la situazione perché dalle sorgenti arriva meno acqua.

La risposta del sindaco di Malles a questa crisi a Watles è più che irritante: secondo lui bisognerebbe attivare, al più presto e con fondi pubblici, nuove sorgenti d’acqua potabile per il turismo. Eppure lo sfruttamento delle riserve di acqua potabile ha raggiunto ormai il limite. "Sarebbe più rapido e giusto far pagare alle imprese turistiche delle tariffe idriche più alte, forse a quel punto aumenterebbe l’impegno per il risparmio di acqua potabile", sostiene Hanspeter Staffler.

L'assessore provinciale Giuliano Vettorato ha risposto il 9 settembre 2022 a una interrogazione dei Verdi, dicendo che i Comuni avrebbero in linea di principio la possibilità di introdurre una categoria aggiuntiva con classi tariffarie maggiorate e basate sul consumo. Se questa possibilità esiste, allora pensiamo che debba essere assolutamente usata!

Mittwoch, 25 Januar 2023 13:47

Imkerei: Förderrichtlinien angepasst

Die Förderrichtlinien für landwirtschaftliche Betriebe im Sinne der EU-Verordnung werden der Reihe nach angepasst. Heute (24. Jänner) hat die Landesregierung jene für die Imkerei angepasst.

In den jüngsten Sitzungen hat die Landesregierung Beihilferegelungen für landwirtschaftliche Betriebe in verschiedenen Bereichen behandelt. Am heutigen Dienstag (24. Jänner) ging es um Beihilfen für Imker und Imkerinnen. 

Ziel der Förderung sind die Verbesserung der Gesamtleistung und Nachhaltigkeitdes landwirtschaftlichen Betriebs, Verbesserung der natürlichen Umwelt und des Tierwohls. Zudem soll es ein Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften sein. "Uns sind aber auch die Schaffung und Verbesserung der Infrastruktur in Verbindung mit der Entwicklung, Anpassung und Modernisierung der Landwirtschaft ein Anliegen“, sagt der zuständige Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.

Beihilfen für Infrastruktur und Imkereigeräte

Beihilfeberechtigt sind einzelne und zusammengeschlossene Imkerinnen und Imker, die in Südtirol ihren Sitz haben, im Lande arbeiten und im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind. Beiträge gibt es ab einer Mindestinvestition von 1500 Euro in die Infrastruktur(Bienenstand, Lagerraum, Schleuderraum, Lehrbienenstand) und Imkereigeräte. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss einen Grundkurs abgeschlossen haben oder seit mindestens drei Jahren in Südtirol als Imker oder Imkerin tätig sein. Für die Förderung von Schleuder- und Lagerräumen ist die Haltung und Meldung von mindestens zehn Bienenvölkern in den zwei Jahren vor Antragsstellung Voraussetzung.  Für Neuimkerinnen und Neuimker mit abgeschlossenem Grundkurs betragen die beihilfefähigen Höchstausgaben für den Ankauf von Bienenbeuten und Imkereigeräten in den ersten zwei Jahren insgesamt 1500 Euro. "Heimischer Qualitätshonig ist nicht nur gut, sondern er hat auch der Gesundheit förderliche Eigenschaften. Daher ist uns daran gelegen, die Herstellung von Honig und anderen Bienenprodukten zu unterstützen", sagt Arnold Schuler.

Die Anträge sind im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 30. September im Voraus bei der Landesabteilung Landwirtschaft einzureichen. Stichprobenartig werden Kontrollen durchgeführt. Diese Beihilferegelung gilt bis zum 31. Dezember 2029.

uli

Mittwoch, 25 Januar 2023 13:45

Nahversorgung: Förderbeträge angehoben

Das Land Südtirol ist weiter um die Aufrechterhaltung der Nahversorgung bemüht. Heute hat die Landesregierung die Förderbeträge angehoben. Ansuchen sind ab Februar möglich.

Die Nahversorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten aufrecht erhalten, regionale Kreisläufe stärken und lokale Erzeugnisse in den Mittelpunkt rücken - darauf zielten die Sondermaßnahmen ab, auf deren Grundlage das Land den Detailhandel in ländlichen Gebieten in Südtirol finanziell unterstützt. Heute (24. Jänner) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer beschlossen, die Förderbeträge für die Aufrechterhaltung beziehungsweise die Weiterführung der Nahversorgungsbetriebe anzuheben.

"Das Handelsangebot in den Städten und der Online-Handel drängen die Nahversorgung in ländlichen Gegenden immer stärker in ein Nischendasein. Die kleinen Läden in den Dörfern sind aber für die Lebendigkeit und das soziale Leben in den peripheren Orten ausschlaggebend. Daher wollen wir diese so genannten Tante-Emma-Läden erhalten", erklärt Landesrat Philipp Achammer. "Zu diesem Zweck haben wir heute die Beitragshöhe für die Aufrechterhaltung bestehender Nahversorgungsbetriebe von derzeit maximal 9000 Euro auf bis zu 11.000 Euro angehoben. Werden Zusatzdienste angeboten, so kann dieser Beitrag um weitere 1000 Euro angehoben werden und steigt von derzeit bis zu 10.000 Euro auf bis zu 12.000 Euro." Solche Zusatzdienste können der Verkauf von Tageszeitungen und Zeitschriften, ein Lieferservice frei Haus von Einkäufen, der Verkauf von Monopolwaren, die Ausstattung als multimedialer Standort mit Internetverbindung und Fotokopierdienst sowie Postdienste sein. Auch der Verkauf von Südtiroler Lebensmittelprodukten zählt als solcher Zusatzdienst.

Voraussetzungen

Um die Landesförderung können sich Handelsbetriebe bewerben, die Detailhandel in ländlichen Gebieten beziehungsweise Ortschaften mit mindestens 150 Einwohnenden betreiben, einen durchschnittlichen Mehrwertsteuerumsatz von maximal 450.000 Euro im Jahr erzielen und eine große Auswahl an frischen und konservierten Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs garantieren. Die Landesregierung hatte 2014 erstmals Sondermaßnahmen zur Stärkung des Detailhandels in ländlichen Gebieten und in strukturschwachen Ortschaften vorgesehen.

Um Sondermaßnahmen für Nahversorgungsbetriebe für das Jahr 2023 kann ab Februar über die Plattform "myCivis" angesucht werden. Weitere Informationensind in Kürze auf der Webseite des Landes zu Arbeit und Wirtschaft unter "Wirtschaftsförderung" zu finden.

jw

Die Landesregierung hat heute (24. Jänner) entschieden, die Beihilfen zum Schutz der Wiesenbrüter weiterzuführen und die Kriterien an die neue GAP angepasst. Ansuchen sind bis 28. April möglich.

Die neue Europäische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) umfasst eine Reihe politischer Reformen, um den Übergang zu einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft in der EU zu unterstützen. Sie ist mit 1. Jänner 2023 für einen Fünfjahreszeitraum in Kraft getreten. "Die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Umwelt- und Klimaschutz stehen künftig noch stärker im Mittelpunkt, deshalb mussten die Kriterien für die Förderungen zum Schutz der Wiesenbrüter an die EU-Vorgaben angepasst werden“, erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.

Malser Haide idealer Lebensraum für Wiesenbrüter

Die Malser Haide zwischen Glurns und St. Valentin bietet den idealen Lebensraum für Wiesenbrüter und andere Vogelarten. Die Voraussetzung für die Erhaltung des Lebensraumes dieser Vogelarten ist ein nicht zu früher Mähtermin auf den betroffenen Wiesenflächen. Die Landesregierung hat deshalb im Jahr 2021 erstmals Richtlinien für die Gewährung einer Flächenprämie beschlossen, um den durch den späteren Mähtermin entstehenden futtermäßigen Nachteil der Wiesen auszugleichen.

Auch mit der neuen GAP werden die Beihilfen weitergeführt, einige Abschnitte der Richtlinien sind mit heutigem Beschluss an die neuen Gegebenheiten angepasst worden. Die Zugangsvoraussetzungen wurden wie folgt festgelegt: Begünstigt sind die in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung tätigen Kleinstunternehmen, die im Projektgebiet auf der Malser Haide die Kulturart "Wiese", einschließlich deren Unterkategorien, bewirtschaften.

Mähtermine:  frühestens Ende Juni bis Anfang Juli

Das betroffene Gebiet mit einem Gesamtausmaß von rund 1500 Hektar ist in drei Unterzonen unterteilt, dementsprechend ist der frühestmögliche Mähtermin gestaffelt zwischen Ende Juni und Anfang Juli festgesetzt. Beiträge werden nur mehr für Kulturflächen ausgezahlt, die am Vorhaben "Dauergrünland" oder "Biologische Produktion“ im Rahmen der Umwelt-, Klima- und anderer Bewirtschaftungsverpflichtungen des gesamtstaatlichen Strategieplanes der gemeinsamen Agrarpolitik teilnehmen. Außerdem dürfen die betroffenen Flächen weder planiert noch entwässert werden.

"Der Beitrag wird in Form einer Flächenprämie vergeben und beträgt 600 Euro pro Hektar, wobei mindestens 200 Euro pro Gesuch erreicht werden müssen", informiert Landesrat Schuler. Der Antrag muss auf dem dafür vorgesehenen Vordruck bis zum 28. April im Amt für Viehzucht der Landesabteilung Landwirtschaft eingereicht werden. Von Einzelbeihilfen ausgeschlossen sind Unternehmen, die gemäß EU-Verordnung in Schwierigkeiten sind oder einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

np/uli


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