Die Euregio ehrt junge Menschen für deren ehrenamtlichen Verdienste. Auch grenzüberschreitende Projekte werden ausgezeichnet. Diesbezügliche Vorschläge können bis 17. März vorgelegt werden.
Ob im Zivilschutz, bei Rettungsorganisationen, in der Betreuung älterer oder kranker Menschen: Viele junge Menschen sind in den Euregio-Ländern Tirol, Südtirol und im Trentino ehrenamtlich im Einsatz. Um dieses freiwillige Engagement sichtbar zu machen, die Jugend in ihrem Idealismus zu stärken und sie auf dem Weg zu solidarischen Mitgliedern der Gesellschaft zu fördern, verleihen die Euregio-Länder jährlich und gemeinsam die Verdiensturkunde für das junge Ehrenamt. Jedes Jahr werden zudem ehrenamtliche Organisationen, die in der Jugendarbeit tätig sind, für beispielhafte grenzüberschreitende Projekte geehrt. In diesem Jahr findet die Verleihungsfeier am 30. Juni statt.
Mit der Verdiensturkunde für das junge Ehrenamt sollen Jugendliche gewürdigt werden, die sich durch vorbildhafte, außergewöhnliche und längerfristige ehrenamtliche Leistungen um die Allgemeinheit verdient gemacht haben. In diesem Jahr sollen bis zu fünf Südtiroler Jugendliche unter 35 Jahren ausgezeichnet werden. Vereine und Verbände des Ehrenamtes können bis zum 17. März 2023 in der Landesabteilung Präsidium Vorschläge für die Verleihung der Auszeichnung einbringen. Auch für die Prämierung von grenzüberschreitenden Projekten aus dem Bereich des jungen Ehrenamts können bis zum 17. März Vorschläge unterbreitet werden.
Die Vorschläge sind anhand beiliegender Vordrucke an die Landesabteilung Präsidium in Bozen, Silvius-Magnago-Platz 1 zu senden. Sie können auch per //praesidium.presidenza@pec.prov.bz.it/ zertifizierter Mail (PEC) oder regulärer //praesidium@provinz.bz.it/ E-Mail übermittelt werden.
jw
Für Freitag, 17. Februar 2023 ist italienweit ein 24-stündiger Streik des Bus- und Bahnpersonals ausgerufen. Zwischen 0 und 24 Uhr kann es auch in Südtirol zu Ausfällen und Verspätungen in öffentlichen Nahverkehr kommen.
Bahnpersonal: Im Südtiroler Bahnverkehr hat nur SAD eine Streikbeteiligung bestätigt. Zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 18 und 21 Uhr sind die Mindestdienste der SAD-Regionalzüge jedoch gewährleistet.
Trenitalia hat mitgeteilt, dass sich das Personal am Streik nicht beteiligen wird. Somit sollte es bei den Zügen der Trenitalia keine streikbedingten Ausfälle geben.
Busdienste: Am kommenden Freitag könnte es auf allen Buslinien in Südtirol zu Ausfällen und Beeinträchtigungen kommen. Die Mindestdienste zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 12 und 15 Uhr werden gewährleistet. Alle Kursfahrten, die vor 9 Uhr bzw. vor 15 Uhr beginnen, erreichen die Endhaltestelle.
Die Rittner Seilbahn und Schmalspurbahn sowie die Mendelbahn sind vom Streik nicht betroffen.
Der Streik wurde von der Gewerkschaft USB ausgerufen.
Alle Informationen und Fahrpläne auf der App und Webseite südtirolmobil.
Venerdì 17 febbraio: possibili soppressioni e / o disagi
Per venerdì 17 febbraio 2023 è stato indetto uno sciopero nazionale di 24 ore del personale di autobus e ferrovie. Di conseguenza, potrebbero verificarsi cancellazioni e ritardi nel corso della giornata.
Personale ferroviario: nel traffico ferroviario altoatesino, SAD ha annunciato l'adesione allo sciopero. Tuttavia, i servizi essenziali saranno garantiti tra le 6:00 e le 9:00 e tra le 18:00 e le 21:00.
Trenitalia informa che non aderirà a questo sciopero.
Servizi autobus: Venerdì prossimo potrebbero verificarsi cancellazioni e disagi su tutte le linee autobus in Alto Adige. Saranno in vigore le consuete fasce orarie di garanzia dalle ore 6:00 alle 9:00 e dalle ore 12:00 alle 15:00. Tutti i percorsi con partenza prima delle 9:00 ovvero delle 15:00 raggiungeranno il capolinea.
La funivia e il trenino del Renon e la funicolare della Mendola non saranno interessati dallo sciopero.
Lo sciopero è stato proclamato dal sindacato USB.
Ulteriori informazioni e tutti gli orari sono disponili sul sito e sull’app altoadigemobilità.
Die EU-Förderungen für ländliche Entwicklung unterstützen hohe Produktionsstandards und naturnahe Bewirtschaftung in der Landwirtschaft. Die Verteilung der Fördermittel wurde heute vorgestellt.
Ein Drittel des EU-Haushalts, nämlich etwa 60 Milliarden Euro, fließen in den kommenden fünf Jahren pro Jahr in die Förderung der Landwirtschaft über die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP). Landesrat Arnold Schulerspricht von "zähen" Verhandlungen in Rom, nach denen am 1. Jänner nun die neue Förderperiode der GAP gestartet ist. Dabei rücken die Leistungen der Landwirte für Umwelt- und Klimaschutz stärker in den Mittelpunkt. Die Kriterien für die neue Periode von 2023 bis 2027 wurden nunmehr festgeschrieben, Landesrat Arnold Schuler und Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer erläuterten die Förderungen für den Agrarbereich und und die Zahlen für Südtirol heute, 13. Februar, bei einer Pressekonferenz. Insgesamt gehen in den nächsten fünf Jahren 325 Millionen Euro für die ländliche Entwicklung nach Südtirol.
Die GAP sieht zwei Fördersäulen vor: Einerseits Direktzahlungen mit einheitlichen Förderkriterien für das gesamte Staatsgebiet. Die zweite Fördersäule betrifft die Förderung der ländlichen Entwicklung (ELR). 64,9 Millionen Euro pro Jahr stehen dafür zur Verfügung – hier legt die EU den Rahmen fest und Südtirol kann innerhalb des staatlichen Strategieplans die eigenen Kriterien für den Einsatz der Fördergelder festlegen (Zahlen im Detail siehe Präsentation im Anhang an diese Pressemitteilung).
"Den größten Anteil der Fördermittel der Ländlichen Entwicklung macht die Ausgleichszulage aus. Die Ausgleichszulage innerhalb der Zweiten Achse der ländlichen Entwicklung gewährt eine Unterstützung aufgrund der Bearbeitungserschwernis landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten. Die Ausgleichszulage dient somit der Erhaltung der bestehenden Bewirtschaftungssituation und trägt zur Wahrung charakteristischer wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und ethischer Werte bei", sagt Landesrat Schuler. Langfristig soll dadurch die Erhaltung einer extensiven, naturnahen landwirtschaftlichen Tätigkeit im Berggebiet sichergestellt werden. Schuler liegt vor allem die Förderung und damit der Erhalt der Berglandwirtschaft am Herzen. In den kommenden fünf Jahren werden 97,5 Millionen Euro über die Ausgleichszulage ausbezahlt.
Die zweitgrößte Schnitte des Kuchens geht in Grünland-Förderungen. "Damit ist gemeint, dass Bauern für die umweltfreundliche Bewirtschaftung des Grünlands Geld bekommen. Hier geht es um die Unterstützung der Anwendung von extensiven, umweltverträglichen landwirtschaftlichen Praktiken auf Mähwiesen", sagt Schuler. Förderfähig sind des Weiteren die Verbesserung des Tierwohls, Haltung von bedrohten Rassen, Vertrieb und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten, Leader-Projekte, Junglandwirte bei der Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs und der biologische Anbau. Um die Anzahl der biologisch bewirtschafteten Flächen und damit zur Erreichung des Farm-to-Fork-Strategieziels (bis 2030 sind 25 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU biologisch bewirtschaftet) beizutragen, wurden die Flächenprämien hierfür neu aufgelegt.
Die erste Säule bilden die Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte, die - bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen – je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gewährt werden. Dafür steht noch keine Summe fest, die Landwirte können einzeln darum ansuchen. Die bisherige Greeningprämie entfällt. Neu ist die Umverteilungsprämie, die vor allem den kleinen Betrieben in Südtirol zugutekommen wird. Weiters neu sind Zahlungen für die freiwilligen "Öko-Regelungen", die sogenannten Eco-Schemes. "Hier gibt es fünf Kategorien, von welchen zwei für Südtirol interessant sind: Einerseits für die Tierhaltung - wer seine Tiere auch auf die Weide bringt, bekommt einen spürbar erhöhten Fördersatz ausbezahlt. Andererseits gibt es Geld für die Dauerbegrünung auf Kulturflächen, also der Bewuchs einer Grasnarbe zwischen den Apfelreihen und im Weingut", erklärt Schuler.
Neben Europäischer Union und Staat unterstützt auch das Land die Landwirtschaft. Seit November hat die Landesregierung in Anlehnung an die EU-Richtlinien Förderkriterien in sechs Bereichen beschlossen.
"Südtirol ist ein Land, das auf EU-Ebene von vielen Regionen beneidet wird. Wir haben eine geringe Abwanderung von den Bergbauernhöfen, unsere Alm- und Weidewirtschaft funktioniert, damit erfüllen die Bergwiesen und -gebiete auch ihre natürliche Schutzfunktion und sind landschaftlich attraktiv für einheimische und ausländische Wanderer", sagt Landesrat Arnold Schuler. Das alles gelte es zu erhalten. Die Arbeit der Bauern sei mehr als alle anderen Sektoren von vielen äußeren Einflüssen abhängig, so dass die Freude an ihrer Arbeit, der Verbleib auf ihren Höfen und letztlich die Sicherung ihrer Existenz auch durch öffentliche Unterstützung gewährleistet werden müsse.
Für den Erhalt von Natura-2000-Lebensräumen und -Arten sind im neuem GAP- Strategieplan 2023-2027 zwei Maßnahmen vorgesehen, die einen wesentlichen Schritt in der Umsetzung von Natura 2000 darstellen. Landschaftspflegeprämien fördern die extensive Bewirtschaftung von Natura-2000-Lebensräumen und von Lebensräumen der Natura-2000-Arten; Investitionsmaßnahmen unterstützen die Aufwertung und die Erhaltung von Natura-2000-Lebensräumen und -Arten. Diese Maßnahmen dienen nicht nur der Umsetzung von Natura 2000, sondern kommen auch vielen anderen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zugute. Gleichzeitig wird auch die traditionelle Kulturlandschaft erhalten und aufgewertet. "Wir sind stolz darauf, dass auch außerhalb der Natura-2000-Gebiete künftig erhöhte Prämien für diese Eingriffe und Maßnahmen ausbezahlt werden können", sagt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer.
"Insgesamt stehen für den Erhalt von Natura-2000-Lebensräumen und -Arten 18 Millionen Euro zur Verfügung", erklärte Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. "Die biologische Vielfalt zu fördern und die Kulturlandschaft zu erhalten und aufzuwerten sind Kernaufgaben der Gesellschaft. Es handelt sich daher um wichtige Investitionen für die Gegenwart und die Zukunft."
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17. März bis 2. April 2023 - Stadttheater Meran
Die 3. Ausgabe der MERANER KABARETT TAGE widmet sich einmal mehr der Vielfalt des deutschsprachigen Kabaretts. Innerhalb von etwas mehr als zwei Wochen geben sich im Meraner Stadttheater sechs Kabarettistinnen und Kabarettisten die Klinke in die Hand und zeigen dem Publikum, wie unterschiedlich das Kabarett in Ausdruck, Form und Sprache sein kann. Das Team der MERANER KABARETT TAGE hat die Veranstaltung in der City-Vinothek der Kellerei Meran vorgestellt.
Meinhard Khuen, Präsident des Kunstvereins Kallmünz, konnte zur Präsentation zahlreiche Vertreter:innen von Medien und Sponsoren begrüßen. Er erinnerte daran, dass die Kabaretttage im Jahr 2019 gegründet wurden und von einem vierköpfigen Team ehrenamtlich organisiert werden. „Wir wollen für das einheimische Publikum eine Kulturinitiative anbieten, die als Zusatzangebot im Kulturleben zu sehen ist“, sagte Khuen.
Gemeinsam mit Khuen arbeiten Marion Thöni, Roland Klotz und Robert Asam für dieses Festival des Humors. Letzterer zeichnet als künstlerischer Leiter für das Programm verantwortlich und versucht, dem Publikum ein möglichst breites Spektrum des deutschsprachigen Kabaretts anzubieten: „Wir möchten, dass Kabarettfans sich auf das Programm einlassen. Kaum eine Kunstrichtung kann so überraschen wie das Kabarett.“
Auch 2023 sind Kabarettistinnen und Kabarettisten aus Österreich, Deutschland und der Schweiz dabei. Das bayerische Element ist mit Maxi Schafroth und Martina Schwarzmann vertreten. Schafroth kommt übrigens wenige Tage nach seinem Auftritt als Fastenprediger beim Starkbieranstich der Paulaner-Brauerei am Münchener Nockherberg nach Meran. Welche Predigt er der Politik hält, kann man am 10. März live im Bayerischen Fernsehen miterleben. Martina Schwarzmann braucht man ebenso wenig vorzustellen wie Alfred Dorfer. Eröffnen wird die Kabaretttage 2023 Mathias Tretter (Würzburg/Leipzig) mit „Sittenstrolch“, ein Programm, für das er im Mai in Linz mit dem Radiokabarettpreis „Salzburger Stier“ ausgezeichnet wird.
Südtirol-Premieren feiern Gabriel Vetter aus der Schweiz und Eva Eiselt aus Köln. Beide zeigen bei den Kabaretttagen ein „Best of…“-Programm mit Nummern aus ihren Programmen der letzten Jahre. Gabriel Vetter mischt Poetry-Slam, Comedy und Kabarett, und er hat versprochen, er wird das in einer auch für Nicht-Schweizer verständlichen Sprache tun. Eva Eiselt zaubert einen wilden Mix aus Kabarett, Theater und kreativen Wahnsinn auf die Bühne. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass die zwei die Überraschungen dieser Ausgabe der Kabaretttage werden“, sagte Asam.
Marion Thöni dankte allen Partnern und Unterstützern und stellte das Projekt „Förderkreis Meraner Kabarett Tage“ vor. Mit ihrer Mitgliedschaft können Kabarettfreunde diese Kulturinitiative unterstützen. „Es ist uns gelungen, die Mitgliederzahl im Vergleich zu 2022 zu verdoppeln“, freute sich Thöni. Das Engagement von Wirtschaftsunternehmen und die Unterstützung Meraner Hotelbetriebe bezeichnete Thöni als die Basis, „damit ein Kulturprojekt wie die Meraner Kabarett Tage überhaupt möglich ist“.
Zu den Partnern und Förderern aus der Wirtschaft und dem Hotel- und Gastgewerbe zählen die Firmen Konverto, Dr. Schär und Dreika, die Raiffeisenkasse Meran, Rohrer Immobilien, G. Siebenförcher Meran und das Lichtstudio Eisenkeil mit dem Bistro Im Kult. Unterstützt werden die Kabarett Tage außerdem von den Hotels Therme, Adria, Aurora, City-Hotel, dem Restaurant Forsterbräu und der Kellerei Meran.
In Vertretung der Kabarett-Partner aus der Welt der Wirtschaft ergriffen Peter Nagler (Konverto), Herbert v. Leon (Raika Meran) und Yvonne Wieser (Dr. Schär) das Wort. Unisono betonten sie den Wert von Kultursponsoring. Dr. Schär richtet den Focus auf lokale Initiativen, so Wieser. Peter Nagler meinte nicht ohne Ironie, dass die Unterstützung für die Kabaretttage einen passenden Gegenpol zur „trockenen Materie im IT-Sektor“ bilden würde. Herbert v. Leon erinnerte daran, dass „die Kabaretttage im reichen Kulturangebot der Kurstadt etwas Besonderes sind“. Grußworte von der Stadtgemeinde und insbesondere von Vizebürgermeisterin und Kulturstadträtin Katharina Zeller überbrachte Abteilungsdirektorin Sabine Raffeiner.
Mit von der Partie ist 2023 auch wieder RAI Südtirol, das mehrere Abende aufzeichnet und zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Kabarettreihe „Pfeffermühle“ sendet.
Meinhard Khuen ging abschließend auch auf die gute Zusammenarbeit mit Kulturträgern wie dem Theater in der Altstadt Meran und der Carambolage Bozen ein. Ein Dank ging auch an die Stadtgemeinde Meran und an den Kurhaus- und Stadttheaterverein. Beide Institutionen – so Khuen – hätten für die Belange des Kunstvereins Kallmünz ein offenes Ohr.
INFOS:
Tickets (15 – 30 €) sind online erhältlich unter www.ticket.bz.it
Telefonisch: 0471 053800 – info@ticket.bz.it
Verschiedene Filialen Südtiroler Sparkasse: u.a. Hauptsitz Meran, Sparkassenstraße.
Infos unter: www.kallmuenz.it
PROGRAMM
Fr, 17.03.23 – 20 Uhr
MATHIAS TRETTER (D)
Sittenstrolch
So, 19.03.23 – 18 Uhr
EVA EISELT
Das Beste
Fr, 24.03.23 und Sa, 25.03.23, jeweils 20 Uhr
ALFRED DORFER
„und…“
So, 26.03.23 – 18 Uhr
MAXI SCHAFROTH
Faszination Bayern
Fr, 31.03.23 – 20 Uhr
MARTINA SCHWARZMANN
Ganz einfach
So, 02.04.23 – 18 Uhr
GABRIEL VETTER
Best of… Seich
Samstagnachts und am Sonntag werden Bau- und Wartungsarbeiten durchgeführt
Am kommenden Wochenende gibt es gleich zwei Unterbrechungen im Südtiroler Bahnverkehr: der Abschnitt Bozen – Trient ist von Samstagabend bis Sonntagfrüh gesperrt, die Meraner Bahnlinie am Sonntag von 9:00 bis 15:00 Uhr.
Der Bahnabschnitt Bozen-Trient bleibt im Februar zwei Mal samstagsnachts gesperrt: vom 11. auf den 12. Februar sowie vom 25. auf den 26. Februar, und zwar jeweils von Samstag, 19:30 Uhr bis Sonntag, 7:30 Uhr. Grund dafür sind Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung einer Eisenbahnbrücke bei Mezzocorona.
Schienen-Ersatzdienst: Die Züge am späten Samstagabend und am frühen Sonntagmorgen werden im Abschnitt Bozen-Trient in beiden Richtungen durch Busse (Linie B100) ersetzt. Bitte beachten: Die Ersatzbusse haben andere Abfahrtszeiten als der Zug und deutlich längere Fahrtzeiten. Der Regionalexpress RV 3848 wird im gesamten Abschnitt Trient-Bozen-Brenner durch einen Bus ersetzt. Die Ersatzbusse halten an den für die Züge vorgesehenen Bahnhöfen mit folgender Ausnahme: in Lavis halten sie beim Bahnhof Lavis FTM (Bahnlinie Trient-Malè-Mezzana).
Am Sonntag Wartungsarbeiten auf der Meraner Bahnlinie
Die Bahnlinie zwischen Bozen und Meran bleibt am kommenden Sonntag, 12. Februar von 9:00 bis 15:00 Uhr wegen Inspektions- und Wartungsarbeiten gesperrt.
Schienen-Ersatzdienst: Die Ersatzbusse (Linie B200) starten stündlich mit Abfahrt in Bozen jeweils zur Minute :02, Abfahrt in Meran jeweils zur Minute :06.
Die Ersatzbusse verkehren zeitgleich auf zwei Routen: Ein Bus fährt express über die MeBo und hält nur an den Bahnhöfen Bozen, Untermais und Meran. Wie für Schnellstraßen vorgeschrieben, sind in diesem Bus keine Stehplätze zugelassen.
Der zweite Bus bedient die folgenden Haltestellen: Bahnhof Bozen (Bussteig A), Bahnhof Sigmundskron, Siebeneich Schule, Bahnhof Terlan, Bahnhof Vilpian, Gargazon Dorf, Bahnhof Lana-Burgstall, Bahnhof Meran-Untermais, Bahnhof Meran (Bussteig Z, Ausgang Unterführung). In den Ersatzbussen ist keine Fahrradmitnahme möglich.
Alle Infos und Fahrpläne auf der Webseite und App südtirolmobil.
Bolzano – Trento e Bolzano – Merano: interruzioni del traffico ferroviario
Sabato sera e domenica saranno eseguiti lavori di costruzione e manutenzione sulle linee ferroviarie Bolzano – Trento e Bolzano – Merano.
La tratta ferroviaria Bolzano – Trento, nel mese di febbraio, sarà chiusa due volte il sabato sera: dall'11 al 12 febbraio e dal 25 al 26 febbraio, in entrambi i casi dalle 19:30 del sabato alle 7:30 della domenica. In queste ore notturne vengono eseguiti dei lavori di preparazione per la ristrutturazione di un ponte ferroviario nei pressi di Mezzocorona.
Servizio sostitutivo: i treni nella tarda serata di sabato e nella prima mattinata di domenica saranno sostituiti da autobus (linea B100) in entrambe le direzioni sulla tratta Bolzano – Trento. Attenzione: Gli autobus sostitutivi hanno orari di partenza diversi da quelli del treno e tempi di percorrenza significativamente più lunghi. Il treno RV 3848 sarà sostituito da un autobus nell'intera tratta Trento – Bolzano – Brennero. Gli autobus sostitutivi fermano presso le stazioni previste per i treni, con la seguente eccezione: a Lavis fermano alla stazione di Lavis FTM (linea ferroviaria Trento-Malé-Mezzana).
Linea Bolzano – Merano: domenica lavori di manutenzione
La linea ferroviaria tra Bolzano e Merano sarà chiusa domenica prossima, 12 febbraio, dalle 9:00 alle 15:00 per i lavori di manutenzione programmati.
Servizio sostitutivo: gli autobus sostitutivi (linea B200) partiranno da Bolzano ogni ora al minuto :02 e da Merano al minuto :06. Gli autobus sostitutivi seguono due percorsi diversi: un autobus viaggia attraverso la MeBo e si ferma solo alle stazioni di Bolzano, Maia Bassa e Merano; su questo bus non sono consentiti posti in piedi.
Il secondo autobus serve le seguenti fermate: Bolzano Stazione (banchina A), Ponte Adige Stazione, Settequerce Scuola, Terlano Stazione, Vilpiano Stazione, Gargazzone Paese, Lana-Postal Stazione, Merano/Maia Bassa Stazione, Merano Stazione (banchina Z, uscita sottopassaggio). Non è possibile trasportare le biciclette sugli autobus sostitutivi.
Tutti gli orari sono disponibili sul sito e sull’app altoadigemobilità.
Im Wald sind wegen Schadensereignissen und Schädlingen Eingriffe nötig, um dessen Aufgaben aufrecht zu halten. Die Landesregierung trägt dem mit der Neuauflage der Forstwirtschafts-Beiträge Rechnung.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (7. Februar) auf Vorschlag von Landesrat Arnold Schuler die Beiträge im forstlichen Bereich neu aufgelegt und genehmigt. Ein Schwerpunkt liegt auf Beiträgen, die für die Beseitigung von Schädlingen – derzeit in erster Linie des Fichtenborkenkäfers – gewährt werden. Dafür hatte die Landesregierung im Vorjahr (20. Dezember 2022) zusätzliche 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In der Folge sind die gesamten Fördermaßnahmen überarbeitet und neu festgelegt worden.
"Der Fichtenborkenkäfer ist ein Schädling, der im letzten Sommer in unseren Wäldern gewütet hat und dem wir während der derzeitigen Winterpause versuchen, Einhalt zu gebieten. Wir rufen die Waldeigentümer auf, aktiv zu werden, ihre Verantwortung wahrzunehmen und ihren Wald zum Wohl, Schutz und Nutzen aller Südtiroler von Borkenkäfern zu befreien. Dafür gibt es eine Reihe von Unterstützungen", sagt Forstlandesrat Arnold Schuler. Bei den neu ausgerichteten Förderungen geht es weiters um die Bringung von Schadholz nach Unwettern, die Pflege des Schutzwaldes, allgemeine waldbauliche Maßnahmen und Wegeerschließungen. "Der Wald ist nämlich auch Arbeitsplatz, Lebens- und Erholungsraum für alle, daher werden zahlreiche Maßnahmen im Wald mit Fördermitteln des Landes unterstützt", sagt Schuler.
Die Beitragsgesuche sind beim Amt für Bergwirtschaft einzureichen. Es gibt Kontrollen, die im Falle von Falschangaben oder nicht konform durchgeführten Maßnahmen die Streichung der Beiträge und Strafen nach sich ziehen können.
Nun zu den Beiträgen im Detail. In sieben verschiedenen Bereichen werden Beiträge gewährt, die in Anhängen zum Beschluss der Landesregierung geregelt werden.
Beiträge für die Bekämpfung von Schädlingen, vor allem des Borkenkäfers, werden auf drei Ebenen ausbezahlt: für Fangbäume (80 Euro), für abgelängte (in Stücke geschnittene) Bäume (20 Euro) und für entrindete Bäume (60 Euro). Dabei entscheidet das Landesforstpersonal, welche Maßnahme im Einzelfall die geeignete ist (Schlägerung, Ablängung, Entastung, vollständige Entrindung).
Beitragsberechtigt sind auch Waldbesitzer für die Bringung von Schadholz, also den Abtransport von beschädigten oder befallenen Bäumen aus dem Wald. Neu ist: Diese Förderungen gelten auch für die Bringung von Stämmen, die eine daneben verlaufende Straße gefährden. Mit dieser Maßnahme wird der Wald vor Folgeschäden geschützt und einer weiteren Ausbreitung von Krankheiten vorgebeugt. Je nach Art des Hilfsmittels (vom Harvester bis zum Hubschrauber) werden zwischen 5 und 25 Euro pro Kubikmeter an Beiträgen gewährt. "Ein besonderes Anliegen war mir dabei die Steigerung von 9 auf 17 Euro pro Vorratsfestmeter für die Holzbringung mit der Seilwinde, denn diese Arbeiten meistens die Bauern selbst vor. Somit profitieren sie direkt von der Erhöhung", berichtet Schuler.
Ebenso Beiträge gibt es für die Waldpflege – also Maßnahmen in der Förderung von Jungwuchs, Dickung und Stangenholz oder die Revitalisierungen und Pflege von Niederwäldern auf einer Fläche von mindestens einem halben Hektar Waldfläche. Es werden Standardkosten von 3000 Euro pro Hektar festgelegt. Für Jungwuchs- und Dickungspflege werden 70 Prozent der anerkannten Kosten als Beitrag gewährt, für die Stangenholzpflege oder für die Niederwaldrevitalisierung 50 Prozent der anerkannten Kosten. Ebenso gefördert wird die Pflege von Schutzwald ab einer Fläche von 0,5 Hektar. Für eine Geländesteigung von unter 70 Prozent gibt es 2000 Euro pro Hektar, bei einer größeren Steigung 3000 Euro pro Hektar.
Landesbeiträge gibt es auch für die Instandsetzung und Errichtung von Forstwegen, damit beispielsweise unzureichend erschlossene Waldbestände erreichbar werden und auch Prävention und Bewältigung von Schadensmaßnahmen erleichtert werden.
Der auf dem von der Landesverwaltung bereitgestellten Vordruck abgefasste Antrag auf Förderung kann in der Zeit vom 1. Jänner bis zum 31. März eines jeden Jahres beim Landesamt für Bergwirtschaft eingereicht werden. Einzelprivate Waldeigentümer erhalten dafür 40 Prozent der anerkannten Kosten, für Körperschaftswälder oder Interessentschaften 60 Prozent der anerkannten Kosten.
Gefördert werden auch Maßnahmen, die die wirtschaftliche Entwicklung und das Ökosystem Wald verbessern. Unter diesen Punkt fallen die Vorbeugung von Schäden und die Wiederherstellung von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen oder Unwettern, Schädlingsbefall, Katastrophen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, die Aufforstung und die Anlage von Wäldern und Investitionen in die Widerstandsfähigkeit von Waldökosystemen.
Der letzte Punkt in den neu aufgelegten Förderrichtlinien richtet sich an jene Waldeigentümer, die verpflichtet sind, Waldbehandlungs- und Weidenutzungspläne zu erstellen. Dafür sind Beiträge im Ausmaß von 40 Prozent der anerkannten Kosten vorgesehen. Anträge um Beiträge in diesem Bereich sind innerhalb 30. Juni beim Amt für Forstplanung einzureichen.
uli
Die Landesregierung hat heute (31. Jänner) 7000 Gästebetten auf Gemeindeebene als Vorschuss für Betriebe mit weniger als 40 Betten genehmigt. Die Kriterien werden folgen.
Um in der Tourismusbranche keinen weiteren Stillstand zu generieren, hat die Landesregierung in der heutigen (7. Februar) Sitzung die Aufteilung des in der Durchführungsverordnung vorgesehenen Vorschusses von 7000 Gästebetten auf Gemeindeebene genehmigt, erklärt Tourismuslandesrat Arnold Schuler: "Diese Betten sind in den ersten zwei Jahren für Betriebe mit weniger als 40 Betten vorgesehen." Innerhalb von zehn Jahren muss der Vorschuss jedoch mit aufgelassenen Betten wieder ausgeglichen werden, informiert der Landesrat.
Aber der Reihe nach: Derzeit wird das Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ (LTEK 2030+) umgesetzt. Es war im Dezember 2021 von der Landesregierung genehmigt worden und im Zuge dessen folgte im Sommer 2022 das entsprechende Landesgesetz sowie die Durchführungsverordnung. "Ziel des LTEK 2030+ ist es", sagt Schuler, "Wohnraum für die ansässige Bevölkerung zu sichern und die Entwicklung der Betriebe so zu gestalten, dass sie mit den verfügbaren Ressourcen bestmöglich im Einklang ist."
Das LTEK 2030+ sieht dafür eine Neuerhebung der gesamten Bettenanzahl vor, die derzeit und bis zum 31. März 2023 von den Gemeinden vorgenommen wird. Diese Zahl definiert anschließend die Gästebettenobergrenze. Neue Betten können dann nur mehr vergeben werden, wenn die Tätigkeit eines Betriebes eingestellt wird. Aufgelassene Betten fallen zu 95 Prozent ins Gemeindekontingent, die verbleibenden fünf Prozent in das Landeskontingent. Diese Betten werden getrennt nach gastgewerblichen und nicht-gastgewerblichen Gästebetten neu vergeben.
Um aber für Erweiterungen nicht warten zu müssen, bis Betten aufgelassen werden, wurde heute der bereits mit Durchführungsverordnung im Jahr 2022 festgelegte Bettenvorschuss auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Dieser Vorschuss gilt vorerst allerdings nur für Betriebe mit bis zu 40 Betten. Für die kleineren Betriebe sollte nämlich auch jetzt schon eine geregelte touristische Entwicklung möglich sein, so das Ansinnen von Landesrat Schuler. Den Gemeinden wurden für kleine Betriebe deshalb 7000 Betten als Vorschuss gewährt. Die Aufteilung des Gesamtvorschusses von 7000 Betten auf die einzelnen Gemeinden wurde vom Südtiroler Gemeindenverband vorgeschlagen und nach festgelegten Indikatoren wie Einwohner, Nächtigungszahl und touristische Entwicklung berechnet. Bozen erhält beispielsweise 229 Betten, Wolkenstein 33, Schenna 41 und Martell 39.
"Die Anzahl der über den Vorschuss zugewiesenen Betten pro Gemeinde steht somit. Nun werden die Gemeinden die Kriterien für die Aufteilung der ihnen zugewiesenen Betten mit eigener Verordnung festlegen. Für die ersten zwei Jahre sind sie Betrieben mit bis zu 40 Betten vorbehalten. Zu bedenken ist aber immer, dass der Vorschuss innerhalb von zehn Jahren mit aufgelassenen Betten ausgeglichen werden muss", erklärt Schuler.
np
Bewässerungsanlagen, Speicherbecken, Bonifizierungsstraßen und -gräben sowie Maschinen für die Instandhaltung werden wieder gefördert. Die Landesregierung hat die Förderungsrichtlinien genehmigt.
Die Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen an Bonifizierungskonsortien für die Durchführung von Investitionen wurden aktualisiert. Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (7. Februar) zwei Millionen Euro aus dem Landeshaushalt dafür bereitgestellt. "Wir wollen damit eine effiziente Wassernutzung in der Landwirtschaft fördern und die Entwicklung, Anpassung und Modernisierung der Bewässerungsinfrastrukturen vorantreiben“, erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.
Die Beihilferegelung für Bonifizierungskonsortien wird künftig fortgeführt. Gefördert werden auch wieder Bewässerungsanlagen, Speicherbecken, Bonifizierungsstraßen und -gräben sowie die Maschinen für die Grabeninstandhaltung. Die Förderungen sind jedoch auf die Sanierungbestehender Anlagen beschränkt und bei Obst- und Weinbauflächen ist die Umstellung auf Tropfbewässerung von mindestens 90 Prozent verpflichtend.
Neu ist auch, dass eine Mehrzwecknutzung der Bauten und Anlagen vorgesehen werden kann. Die Hauptnutzung muss jedoch für die Bewässerung gesichert sein und darf von anderen Nutzungen nicht beeinträchtigt werden. Eine Kombination mit Stromproduktion ist ohne Berücksichtigung der Mehrkosten möglich, solange es sich um ein Kleinkraftwerk handelt.
Der Beitragssatz beträgt für die Bewässerungsanlagen 40 Prozent im Obst- und Weinbau und 70 bis 80 Prozent im Futterbau, für die Speicherbecken 55 Prozent für den Obst- und Weinbau und 85 Prozent im Futterbau. Für die Beregnung erhalten Einzelbetriebe Beiträge zwischen 20 und 55 Prozent, je nachdem, ob es sich um Obst- und Weinbau oder Futterbau handelt. Bodenverbesserungskonsortien hingegen erhalten zwischen 35 und 65 Prozent und Bonifizierungskonsortien zwischen 40 und 80 Prozent.
Wie bereits im Strategiepapier Landwirtschaft 2030+ angeführt, ist Landesrat Schuler überzeugt, dass "ein gesunder Boden und sauberes Wasser die Grundpfeiler unserer Landwirtschaft sind. Ein Wassermanagement sowie die überbetriebliche Nutzung der Wasserressourcen ist dafür notwendig und zielführend."
Die zuschussfähigen Maximalkosten sind auf zehn Jahre und pro Hektar für Bewässerungsanlage und Speicherbecken begrenzt und berücksichtigen, abgesehen von den Landschaftspflegebeiträgen, auch andere öffentliche Finanzierungen (z.B. nationale Programme).
Von den Unterstützungsmaßnahmen ausgeschlossen sind neue Bewässerungsanlagen, betriebliche Bewässerungsnetze, ordentliche Instandhaltungsarbeiten sowie der Bau und außerordentliche Instandhaltungen von Brücken, wenn diese als Verbindung zwischen Gemeindewegen dienen. Auch werden keine einzelbetrieblichen Tiefbrunnen und Pumpstationen gefördert.
Die Beihilfeanträge müssen bei der Landesabteilung Landwirtschaft auf dem dafür vorgesehenen Vordruck eingereicht werden.
np
Die Landesregierung hat die Bauleitplanänderung der Gemeinde Naturns genehmigt. Damit kann der Waldkindergarten erweitert werden.
Der Waldkindergarten Naturns liegt am Waldrand in einer Entfernung von rund einem Kilometer von der Fraktion Tschirland. 2015 hat die Gemeinde Naturns dafür im Bauleitplan eine Freizeitanlage für Wald- und Umweltpädagogik mit einer Fläche von circa 3500 Quadratmetern ausgewiesen. Seit 2016 wird der Waldkindergarten bei der Waldschenke als teilakkreditierter Kindergarten vom VKE Naturns geführt. Aufgrund der positiven Resonanz und der steigenden Nachfrage soll die Struktur um 40 Quadratmeter Richtung Westen vergrößert werden, um für eine weitere Spielgruppe Platz zu schaffen. Die Landeskommission für Raum und Landschaft hatte dieses Vorhaben negativ begutachtet, da der Waldkindergarten mit einer überbaubaren Fläche von 40 Quadratmetern bereits heute die für Freizeitanlagen vorgesehenen Baulichkeiten überschreitet.
Der Gemeinderat von Naturns hat sodann im November 2022 beschlossen, einen Teil der Freizeitanlage in "Zone für öffentliche Einrichtungen – Unterricht - Wald- und Umweltpädagogik“ umzuwandeln. Die Landesregierung hat gestern (7. Februar) die von der Gemeinde Naturns beantragte Abänderung zum Bauleitplan und Landschaftsplan von Amts wegen genehmigt. Zudem werden die Durchführungsbestimmungen zum Gemeindeplan Raum und Landschaft abgeändert und mit einem neuen Artikel (26 bis) ergänzt.
"Es freut mich, dass die Landesregierung das gemeinsame Aufwachsen der Kindergartengruppen in der Natur unterstützt. Wenn wir bei den Kindern das Interesse an der Natur wecken und zugleich ihnen verantwortliches Handeln näher bringen, dann schaffen wir eine neue Generation für unsere Heimat", erklärt dazu die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer.
tl/mpi