„Stoßzeiten vor Schulbeginn und nach Schulende vermeiden, damit Schüler und Pendler auf den öffentlichen Verkehrsmitteln Vorrang haben“, so lautet der Appell des Mobilitätslandserats zum Schulstart.
Die Landesabteilung Mobilität und die drei Bildungsdirektionen haben sich zum beginnenden Schuljahr mehrmals ausgetauscht, um Lösungen zu finden, damit der Transport der Kinder und Jugendlichen zur Schule und wieder nach Hause gut gelingen kann.
Empfehlung: Stoßzeiten meiden, Schülern Vorrang geben und wo möglich Rad nutzen
Gemeinsames Ziel für den Schulbeginn ist, dass die Busse und Züge die Schülerinnen und Schüler sicher und pünktlich zur Schule transportieren können. "Kinder und Jugendliche haben besonders in der ersten Schulwoche den klaren Vorrang bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Deshalb gilt für alle anderen, die nicht unterwegs sein müssen: Unnötige Fahrten zu den Stoßzeiten vor Schulbeginn und nach Schulende möglichst vermeiden", betont der Mobilitätslandesrat und verweist auch auf die zusätzliche Potenzierung der Busse. Die Daten der Schuldirektionen bildeten dabei die Grundlage für die Potenzierung der Linien. Das Landesamt für Personenverkehr hat alle Daten überprüft und in Zusammenarbeit mit den Schuldirektion analysiert.
Im städtischen Umfeld wird empfohlen, für den Schulweg möglichst auf die aktive Mobilitätsformen wie das Fahrradfahren oder Zu-Fuß-Gehen umzusteigen.
Treffen der Vertreter der Regionen zur Schülerbeförderung
In Vertretung des Landes Südtirol hat der Mobilitätslandesrat am heutigen Montag (31. August) an einer Sitzung mit den Vertetern der Regionen und dem Transportministerium teilgenommen. Dabei ging es um die Organisation der Schülerbeförderung. Einmal mehr unterstrich der Landesrat, dass es in punkto Schülerbeförderung einfache und vor allem klare Regeln für den Schulstart braucht.
Drei Maßnahmen für den Schülerbeförderung
Die Landesabteilung Mobilität hat in Zusammenarbeit mit den drei Bildungsdirektionen drei Maßnahmen beschlossen, damit der Schülertransport die Fahrgäste zu Schulbeginn in Sicherheit transportieren kann. Zum einen haben sich ein Teil der Oberschulen bereits vorab dahingehend organisiert, dass sie einen Teil des Unterrichts online abwickeln können. Zum anderen werden auf all jenen Linien, die in der Regel stark frequentiert sind, zusätzliche Busse zur Potenzierung des Angebots eingesetzt. Die italienischen Oberschulen hingegen verfolgen den Weg der zeitlichen Staffelung der Unterrichtszeiten und verrücken diese um eine Stunde.
Damit soll gewährleistet werden, dass die Schulen die Vorgaben zum Schutz vor demCoronavirus einhalten können und dass die öffentlichen Verkehrsmittel besser befüllt werden können. Laut Landesamt für Personenverkehr werden die Busse regulär, also wie sonst auch, befüllt werden. Bei Bedarf wird zeitnah und angemessen reagiert und die Linien können weiter potenziert werden.
Schutz-Regeln weiter einhalten
Weiterhin wichtig bleiben die bereits bisher geltenden Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus im öffentlichen Personennahverkehr, nämlich die verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung der notwendigen Distanz beim Ein- und Aussteigen.
Alle aktuellen Informationen zu den Fahrplänen findet man auf der neuen App südtirolmobil und im Web unter: www.suedtirolmobil.info
rc/san
Zeitgleich mit den Sprachkursen startet das Land Südtirol erstmals mit Kursen zur lokalen Gesellschaft und Kultur.
Sich in eine Gesellschaft zu integrieren, heißt daran teilzunehmen. Um sich in dieser neuen Umgebung und in neuen Kultur zurechtzufinden, braucht es Kenntnisse der lokalen Gesellschaft und Kenntnisse der Sprache. Aus diesem Grund bieten Sprachschulen und Weiterbildungseinrichtungen den Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern kostenlose Sprachkurse und Kurse zur lokalen Gesellschaft und Kultur an.
"In Südtirol wird die Integration durch gezielte Initiativen gefördert, aber auch Leistung gefordert", betont der zuständige Landesrat. Aus diesem Grund hatte die Landesregierung beschlossen, die Zusatzleistungen des Landes an grundlegende Kenntnisse der Sprache (Niveau A2) und Kenntnisse der lokalen Gesellschaft und Kultur zu knüpfen. Für die Ansuchen um Familiengeld und Kindergeld für das Jahr 2022 müssen Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger nachweisen, dass sie diese Kenntnisse besitzen.
Sprachnachweis durch Zertifikate, Prüfungen, Schul- oder Kursbesuche
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies nachzuweisen, beispielsweise durch ein Sprachzertifikat, eine Sprachprüfung, durch den Besuch einer Schule oder durch einen der Kurse, die vom Land extra dafür eingerichtet wurden.
Für Sprachkurse können sich alle Interessierten an einen der verschiedenen Sprachanbieter im Lande wenden. Für die neunstündigen Kurse zur lokalen Gesellschaft und Kultur sind die Einschreibungen bei Urania Meran und Centro lavoratori studenti (CLS) offen.
Die Grundlage für die Integration in Südtirol bildet das Landesgesetz Nr. 12/2011 sowie die Integrationsvereinbarungaus dem Jahr 2014. Die im Gesetz vorgesehen Aufgaben der Information und Beratung, Sensibilisierung und Vernetzung übernimmt in erster Linie die Koordinierungsstelle für Integration des Landes.
Weitere Informationen zur Integration und zu den Kursen gibt es auf dem Portal der Koordinierungsstelle auf der Landeswebseite. Weitere Informationen erhalten Interessierte auch unter folgenden Telefonnummern: 0471 413386, 0471 413388, 0471 413397 oder via E-Mail koordinierung-integration@provinz.bz.it.
eb
Zur einkommensbezogenen Unterstützung von Familien in Südtirol gibt es unter anderem das Landeskindergeld. Ab morgen, 1. September, können die Familien um die Erneuerung des Antrages ansuchen.
Südtiroler Familien mit mindestens einem Kind unter sieben Jahren können online oder bei den Patronaten um das Landeskindergeld ansuchen. Damit werden Familien abhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage und von der Zusammensetzung der Familie unterstützt. Anspruchsberechtigt sind Familien, die mindestens ein Kind unter sieben Jahren oder mindestens zwei minderjährige Kinder haben. Auch Familien, in denen ein bereits volljähriges Kind eine Beeinträchtigung hat, können jährlich um diesen Beitrag ansuchen. Im Vorjahr hat das Land Südtirol insgesamt über 27.600 Familien mit 33,4 Millionen Euro unterstützt.
Um eine durchgehende Beitragszahlung zu erreichen, muss ab 1. September bis zum 31. Dezember 2020 um die Erneuerung des Landeskindergeldes 2021 angesucht werden. Familien, die erstmals um das Landeskindergeld ansuchen, können dies ab dem Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen vornehmen (sprich: innerhalb 90 Tagen ab Geburt, Adoption oder Anvertrauung eines Kindes). Auf der Familienseite des Landes gibt es dazu eine Übersicht dieser und der weiteren bestehenden Unterstützungsmaßnahmen für Familien. Das Ansuchen kann bei allen Patronaten eingereicht werden, die dieses dann an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) übermitteln. Alternativ kann der Antrag auch online über das persönliche Portal myCIVIS eingereicht werden.
ck
Die Situation in punkto Unwetter haben die Experten am Vormittag (31. August) im Lagezentrum in Bozen mit dem Landesrat besprochen. Die Zusammenarbeit hat geklappt. Schutzbauten haben sich bewährt.
Bei der Sitzung im Lagezentrum Bozen haben die Fachleute der verschiedenen Bereiche gemeinsam mit dem Landesrat für Bevölkerungsschutz und dem Direktor der Landesagentur für Bevölkerungsschutz Rudolf Pollinger über die Bewältigung der Unwetter in den vergangenen Tagen gesprochen, eine erste Bewertung vorgenommen und die aktuelle Situation unter die Lupe genommen. Es handle sich um ein außergewöhnliches Ereignis mit einer Amortisationszeit von 30 Jahren, sagte der Landesrat für Bevölkerungsschutz und unterstrich, dass sich die Investitionen in Wasserschutzbauten bei Flüssen und Wildbächen gelohnt hätten und Organisation und Leistung, aller im Einsatz Stehenden, hervorragend war. Auch Agenturdirektor Pollinger lobte die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Bevölkerungsschutz und Freiwilligen Einsatzkräften, die gemeinsam an der Bewältigung der Unwetter gearbeitet haben.
Verkehrssituation hat sich verbessert
Die am Sonntag aufgrund des Hochwassers gesperrte Linie der Brennerbahn bei Klausen ist wieder offen. Aufrecht bleibt noch die Sperre der Linie der Pustertalbahn. Die Züge werden durch Busse ersetzt. Die Brennerautobahn A22 ist wieder zweispurig befahrbar. Der Straßendienst ist weiter mit Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten im Einsatz, vor allem auf der Brennerstaatsstraße (SS12) bei Atzwang im Einsatz. Die wichtige Verkehrsader werde voraussichtlich noch innerhalb des Tages wieder für den Verkehr geöffnet, sagt Philipp Sicher, Direktor der Landesabteilung Straßendienst. Die Staatsstraße (SS51) zwischen Toblach und Schluderbach bei Höhlenstein sowie die Staatsstraße im Ahrntal (SS621) bei Prettau sind wieder befahrbar. Auf der Pustertaler Staatsstraße zwischen Olang und Welsberg gibt es eine Einbahnregelung. Alle 500 Mitarbeiter des Straßendiensts waren in den vergangenen Tagen und Nächten im Einsatz.
Wasserläufe: Pegelstände unter Warnschwelle
Bei allen Messungen waren die Pegel der großen Fließgewässer in Südtirol heute unter der Warnschwelle. Die Projektierung und Verstärkung der Etsch-Böschungen in den vergangenen 20 Jahren haben sich in den vergangenen Tagen bewährt, insbesondere in Neumarkt, wo mit 7,1 Meter der höchste jemals gemessene Hochwasserstand erreicht wurde. Die durchgeführten Arbeiten und die ständige Beobachtung der Ufer durch die Freiwillige Feuerwehr haben gezeigt, dass das Präventionssystem funktioniert. Die Ufermauern werden in Kürze erneut überprüft. Während der Nacht haben drei Techniker der Zentrale mit Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren durchgehend die Situation überwacht.
Wälder: Keine großen Schäden verzeichnet
Für Südtirols Wälder wurden bisher keine größeren Schäden gemeldet. Mehrere Zufahrtsstraßen zu Höfen waren aufgrund von Erdrutschen auch durch Bäume verlegt und gesperrt, insbesondere im Sarntal, Villanders und Barbian. Es wurden jedoch keine größeren Eingriffe verzeichnet.
Geologische Situation: Beobachtung kritischer Stellen
Drei Geologen des Landes waren am gestrigen Sonntag im Einsatz, um die besonders kritischen Stellen genauer unter die Lupe zu nehmen und zu überwachen. Sie waren vor allem in Hafling, Nals und Atzwang vor Ort. Derzeit sind auch 70 Meter der Böschungsmauer am Zusammenfluss von Eisack und Grödner Bach in Waidbruck unter Beobachtung.
Eingriffe: Situation in Klausen am kritischsten
Für die Freiwilligen Feuerwehren war die Situation beim Hochwasser in Klausen am kritischsten. Gleich 14 Freiwillige Feuerwehren mit rund 150 Feuerwehrleuten waren und sind im Einsatz - jetzt vor allem bei den Aufräumarbeiten in überfluteten Kellern und Garagen. Die Arbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Bezirk Unterland (Neumarkt und Pfatten) waren rund 50 Freiwillige Feuerwehrleute des Bezirkes Unterland vor Ort und standen bei der Besetzung der Bezirkseinsatzzentrale, der Flussbeobachtungsstellen, der Deichwachen und als Bereitschaft im Gerätehaus im Einsatz. In den Bezirken Meran, Bozen, Pustertal und Wipptal hat sich die Lage bis zum späten Abend beruhigt und der Hochwasserdienst wurde beendet. Es waren keine weiteren Einsatzmaßnahmen mehr erforderlich. Zwischen dem 29. und 31. August zählte der Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols bisher mehr als 500 Einsätze. Dabei waren über 3.000 Feuerwehrleute im Einsatz. 150 Freiwillige Feuerwehren und somit knapp die Hälfte aller Freiwilligen Feuerwehren waren beteiligt.
Wetter: Besserung in Sicht
Die Wettersituation verbessert sich nun. Große Niederschlagsmengen sind laut Wetterdienst des Landes für heute nicht zu erwarten.
Der Zivilschutzstatus bleibt aufgrund der Covid-19-Pandemie auf der Aufmerksamkeitsstufe ALFA.
san
Bericht der Landesleitstelle: Warnstufe auf Voralarm angehogen. Wetterdienst gibt vorsichtige Entwarnung. Staatsstraße bei Atzwang gesperrt. Die Feuerwehren verzeichnen 200 lokale Einsätze.
Mit einem tiefblauen Auge hat Südtirol bisher die auf dem ganzen Landesgebiet verbreiteten sehr starken Niederschläge der vergangenen zwei Tage überstanden: Dies das Ergebnis der Sitzung der Landesleitstelle in der Landesagentur für Bevölkerungsschutz heute (30. August) am späten Vormittag, in der die Experten der verschiedenen Bereiche gemeinsam mit dem Landesrat für Bevölkerungsschutz die Lage auf den Punkt gebracht haben.
Von Aufmerksamkeitsstufe ALFA zur Voralarmstufe BRAVO (preallarme)
Bereits am Vormittag hatte die Agentur für Bevölkerungsschutz die Voralarmstufe BRAVO ausgerufen und somit die seit Freitag geltende Aufmerksamkeitsstufe ALFA um eine Stufe erhöht.
Entsprechend rät der zuständige Landesrat sowie der Direktor der Agentur für Bevölkerunsschutz Rudolf Pollinger der Bevölkerung zu äußerster Vorsicht und die Häuser nur in dringenden Fällen zu verlassen. Die Landesleitstelle und der Landesrat seien erleichtert, dass "laut Rückmeldungen bisher keine Personen zu Schaden gekommen und laut aktuellem Stand auch nicht in Gefahr sind." Das Zusammenspiel der Einsatzkräfte funktioniere: Sie sind landesweit im Einsatz, sei es bei den Aufrämarbeiten als auch, um die Situation weiterhin zu beobachten und unter Kontrolle zu halten.
Niederschläge klingen ab, Wasserläufe unter Beobachtung
Zu den landesweit sehr starken Niederschlägen mit lokalen Spitzenwerten von 100 bis 150 Millimetern in den Hauptgebieten hat es eingelagerte Gewitterzellen gegeben, durch die sich kleinräumig die Situation weiter verschärft hat, berichtet Günther Geier, der stellvertretende Direktor des Amtes für Meteorologie und Lawinenwarnung. Seit der Mittagszeit zieht das großflächige Niederschlagsgebiet Richtung Osten ab, vereinzelte Regenschauer und Gewitter sind weiter möglich. In der Nacht sollten sie dann gänzlich abklingen, sodass der Wetterdienst vorsichtige Entwarnung geben kann.
Straßenbericht: Staatsstraße bei Atzwang gesperrt
Auf zahlreichen Landesstraßen in ganz Südtirol gibt es Rutschungen und deshalb mehrere Straßensperren. Von den Staatsstraßen sind derzeit wegen Muren oder Überflutungen die Brennerstaatsstraße (SS12) bei Atzwang, die Staatsstraße (SS51) zwischen Toblach und Schluderbach bei Landro und die Staatsstraße im Ahrntal (SS621) bei Prettau für den Verkehr gesperrt. Auf der Pustertaler Staatsstraße zwischen Olang und Welsberg gibt es eine Einbahnregelung. Wieder geöffnet sind die Staatsstraße auf den Gampenpass (SS238) und die Staatsstraße im Sarntal (SS501). "Der Straßendienst arbeitet auf Hochtouren dafür, dass alle Straßen im Land so rasch wie möglich wieder für den Verkehr geöffnet werden können", sagt Philipp Sicher, Direkor der Landesabteilung Straßendienst.
Die Brennerautobahn (A22) dagegen meldet zwar vereinzelte Staus in Richtung Norden wegen des Rückreiseverkehrs und teilweise einspuriger Befahrbarkeit, sieht aber laut aktuellem Stand aber keine größeren Probleme.
Der ständig aktualisierte Stand auf Südtirols Straßen ist auf der Verkehrsseite des Landes einsehbar.
Wasserläufe unter Beobachtung
Auch wenn die Niederschläge abklingen, müssen die Flüsse die großen Wassermengen erst bewältigen, berichtet Stefan Ghetta vom Amt für Hydrologie und Stauanlagen: "Die Welle bewegt sich derzeit durch Südtirol." Die Pegelmessstellen sind wie vom Protokoll vorgesehen besetzt, bei Marling wurde die Warnstufe, bei Brixen und Branzoll die Vorwarnstufe überschritten. Die Hauptflüsse im Land seien aber unter Kontrolle, von ihnen gehe im Augenblick keine Überschwemmungsgefahr aus. Auch in Klausen spitzt sich die Situation zu, in Brixen muss eine alte, "Bombensteg" genannte Brücke entfernt werden. Überall im Land sind lokal Muren abgegangen und Bäche über die Ufer getreten.
Freiwillige Feuerwehr: Knapp 3000 Personen bei über 200 Einsätzen
So melden die Freiwilligen Feuerwehren seit Mitternacht über 200 Einsätze, an denen insgesamt knapp 3000 Personen beteiligt waren. Agenturdirektor Rudolf Pollinger ist daher überzeugt: "Es war genau richtig, bereits am Freitag die Stufe ALFA auszurufen und somit die Bevölkerung zu warnen und die Einsatzkräfte zu aktivieren." Vielleicht sei es auch deshalb gelungen, Schlimmeres zu verhindern und die Schäden einzugrenzen.
gst
Bis 31. August gilt wegen starkem Regen und Wind die Aufmerksamkeitsstufe ALFA. Die Situation wird weiter ständig beobachtet, so die Experten für Bevölkerungsschutz heute bei der Lagebesprechung.
Am heutigen Samstagabend (29. August) um 17:00 Uhr haben sich der Landesrat für Bevölkerungsschutz und der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Rudolf Pollinger im Lagezentrum der Berufsfeuerwehr Bozen getroffen, um gemeinsam mit dem Expertenstab des Bevölkerungsschutzes die Situation in punkto Unwetter zu bewerten. Wegen starkem Regenund Wind hatte der Bevölkerungsschutz für das gesamte Wochenende bis Montag die Aufmerksamkeitsstufe ALFAausgerufen.
Voraussichtlich Vorwarnstufe für die großen Flüsse
"Heute Nacht sind zusätzliche Niederschläge zu erwarten, was zu Problemen in den verschiedenen Landesteilen führen kann. Die großen Flüsse des Landes werden voraussichtlich die Vorwarnstufe erreichen", berichtet der für den Bevölkerungsschutz zuständige Landesrat.
Die Situation wird von den unterschiedlichen Dienststellen der Agentur für Bevölkerungsschutz weiterhin aufmerksam beobachtet. Die Verantwortlichen vom Funktionsbereich Wildbachverbauungaber auch vom Straßendienst des Landes sind weiter in Bereitschaft.
Die Freiwilligen Feuerwehren haben heute rund 100 unwetterbedingte Einsätze im ganzen Land gehabt, heißt es Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols. Vor allem waren sie wegen Überschwemmungen von Gebäuden, Unterführungen und Straßen, aber auch bei kleineren Erdrutschen und Steinschlägen im Einsatz. Aktuell treffen die Freiwilligen Feuerwehren Vorbereitungen für eventuelle größere Einsätze.
san
Für heute Nachmittag bis Montag hat der Bevölkerungsschutz wegen sehr starken Regens und Windes die Aufmerksamkeitsstufe ALFA ausgerufen. Die Bürger sollten sich an geschützten Orten aufhalten.
Die Landesagentur für Bevölkerungsschutz hat gestern die Aufmerksamkeitsstufe ALFA für den Zeitraum ab heute Nachmittag (28. August) bis Montag (31. August) ausgerufen. Dies bedeutet, dass ein aus Sicht des Zivilschutzes relevantes Ereignis bevorsteht und eine eingehende Beobachtung erforderlich ist. Alle Einsatzkräfte werden vorgewarnt und können die notwendigen Vorkehrungen treffen.
"Zu erwarten sind ausgiebige Niederschläge und auch Starkwind. Die besonders betroffen Gebieten dürften laut aktuellen Prognosen vor allem Ulten, Passeier, Burggrafenamt und Wipptal, also die sogenannten Südstaulagen sein", sagt der stellvertretende Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Günther Walcher.
Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Tagen und Wochen sind die Böden zum Teil bereits vorbefeuchtet, sodass sich der zusätzliche Regen auf die Stabilität der Hänge negativ auswirken kann. Durch die starken Niederschläge kann es Rutschungen und Muren geben, ebenso wie Hochwasser an den Haupt- und Nebengewässern sowie Wildbächen, kleinräumige Überflutungen der Oberflächenwasser und Steinschläge. Durch starke Windböen können Bäume umstürzen, Dächer abgedeckt werden und leichte Gegenstände wegfliegen. Aufgrund dieser Ereignisse sind auch Verkehrsbehinderungen möglich.
Fenster und Türen schließen, Fahrzeuge und Wertsachen sichern
"Die Bürger sollten Gefahrenstellen meiden und sich in geschützten Orten, am besten im Haus, aufhalten, außer die Behörden und Einsatzkräfte erteilen andere Anweisungen", sagt Walcher. Demnach sollte man sich nicht in der Nähe von Flüssen, Bächen, Felswänden, Erdrutschgebieten usw. aufhalten. Besonders vorsichtig zu sein gilt es in den von den Gemeinden ausgewiesenen Gefahrenzonen.
In den Gebäuden sollen Fenster, Türen und Dachöffnungen geschlossen werden. Sinnvoll ist es auch, Wertgegenstände zu sichern. Diese sollen in höher gelegene Stockwerke gebracht werden. Auch Fahrzeuge in Garagen und Kellern sollten eventuellen verstellt werden. Bevor eventuell Wasser ins Gebäude eindringt, sollte man Strom und Gas abschalten. Nicht unbedingt notwendige Fahrten mit dem Auto sind zu vermeiden. Radiogeräte und Fernseher (BIS) einschalten und den Anweisungen der Behörden folgen.
Informationen über die wichtigsten Verhaltensregeln gibt es auf der Internetseite der Agentur für Bevölkerungsschutz: http://www.provinz.bz.it/sicherheitzivilschutz/zivilschutz/was-tun.asp.
Wenn Gefahr droht, sollte man einen Notruf absetzen. Die einheitliche Notrufnummer ist 112.
san
Die Verordnung des Landeshauptmanns zu den Sportveranstaltungen mit Publikum wurde heute (28. August) aktualisiert. Der Inhalt und somit die Vorgaben bleiben gleich.
Meisterschaften verschiedener Sportdisziplinen starten an diesem Wochenende. Der Landeshauptmann hat gestern (27. August) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 37 zur Teilnahme von Zuschauern an Sportveranstaltungen erlassen. Heute wurde der Text dieser Verordnung aktualisiert, in einigen Teilen korrigiert und in einer neuen Verordnung mit der Nummer 38 wiederveröffentlicht. Der Inhalt bleibt gleich.
Ab heute (28. August) darf demnach Publikum an einzelnen Sportveranstaltungen teilnehmen. Dabei darf die maximale Anzahl von 500 Zuschauern im Freien und die maximale Anzahl von 200 Zuschauern für Hallensportanlagen nicht überschritten werden. Das Publikum darf sich nur in jenen Bereichen der Sportanlagen aufhalten, in denen es möglich ist Zuschauerplätze zuzuweisen. Dabei muss der vorgegebene zwischenmenschliche Abstand eingehalten werden. In geschlossenen Räumen muss für genügend Luftaustausch gesorgt werden.
Beim Eintritt wird bei allen Zuschauern die Körpertemperatur gemessen. Alle müssen dabei Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Organisatoren müssen eine Liste mit den Namen aller Personen, die als Publikum an der Veranstaltung teilnehmen, anfertigen und diese für zwei Wochen aufbewahren.
Die Verordnung Nr. 38 ist gemeinsam mit allen bisherigen Verordnungen und mit dem Landesgesetz Nr. 4/2020 samt entsprechender Anlage A auf dem Neustart-Portal der Internetseite des Landes Südtirol abrufbar.
san
Sportveranstaltungen mit bis 200 Zuschauern drinnen und bis 500 Zuschauern draußen sind ab 28. August möglich. Die Coronaschutz-Regeln dafür hat der LH in einer Dringlichkeitsmaßnahme definiert.
Dieser Tage werden für verschiedene Sportarten die Meisterschaften wieder aufgenommen. Deshalb hat der Landeshauptmann heute (27. August) eine Dringlichkeitsmaßnahme erlassen. Diese nunmehr 37. Verordnung seit dem Auftreten des neuartigen Coronavirus in Südtirol legt die Regeln für Sportveranstaltungen fest.
Ab 28. August sind demnach Sportveranstaltungen mit Zuschauern möglich. Dabei gilt für Sportveranstaltungen im Freien, dass maximal 500 Menschen als Publikum erlaubt sind und für Sportveranstaltungen in Gebäuden maximal 200 Menschen. Die Sitzplätze müssen im Verhältnis zur verfügbaren Fläche und nach den geltenden Abstandsregeln zugewiesen werden. In Indoor-Sportanlagen muss regelmäßig gelüftet werden.
Beim Zutritt zu den Sportveranstaltungen wird die Körpertemperatur gemessen (Zugangsverbot bei einer Temperatur von über 37,5 Grad). Außerdem muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch der Ein-Meter-Abstand zwischen Personen muss eingehalten werden.
Für Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauern im Freien beziehungsweise 200 Zuschauern in geschlossenen Räumen, die nur in Ausnahmefällen stattfinden können, müssen die Organisatoren ein Sicherheitsprotokoll unterbreiten. Dieses legt der Landeshauptmann dann der zu Beginn der sogenannten Phase 2 ernannten Expertenkommission zur Begutachtung vor.
san
Das Platzangebot für die stationäre Aufnahme, Therapie und Rehabilitation von Suchtkranken wird erweitert und eine neue, teilstationäre Betreuungsform eingeführt.
Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit machen auch in Südtirol vor keiner gesellschaftlichen Gruppe halt. Um den verschiedenen Formen von Abhängigkeit und ihren Veränderungen Rechnung zu tragen, besteht auch hierzulande der Bedarf nach neuen Betreuungsformen. Zu diesem Zweck wurde das Finanzierungssystem zur teilstationären und stationären Betreuung von Personen mit Suchterkrankungen durch akkreditierte private Einrichtungen am Dienstag (25. August) mit Beschluss der Landesregierung ergänzt und teilweise abgeändert.
Ziel des Beschlusses sei es, das bestehende Betreuungsangebot zu stärken und die Aufnahmekapazität der Wohneinrichtungen zu fördern, betont der zuständige Gesundheitslandesrat. Außerdem gehe es darum, ein differenziertes Betreuungsangebot je nach Schweregrad und Verlauf der Suchterkrankung anbieten zu können.
Die Neuerungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Verein HANDS Onlus als konventionierter Privatpartner sowie mit den Fachleuten des Dienstes für Abhängigkeitserkrankungen im Südtiroler Sanitätsbetrieb erarbeitet.
Therapeutische Tagesstätten zur besseren Begleitung chronisch-rezidivierender Patienten
Unter anderem wird eine neue Betreuungsform für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen eingeführt, nämlich die halbstationäre Tätigkeit, die zur besseren Begleitungstabilisierter, chronischer Patienten durch therapeutische Tagesstätten führen soll. Das Konzept der therapeutischen Tagesstätte für Menschen mit chronischen Abhängigkeitskrankheiten ist italienweit einzigartig und soll der Komplexität der Zielgruppe Rechnung tragen, die aufgrund wiederkehrender Krankheitsschübe häufige Notbehandlungen erfordert. Im Rahmen der halbstationären Tätigkeit sollen genau diese Patienten betreut und in eine Rehabilitation eingebunden werden, um wiederholte Notzugänge zu den sanitären Strukturen zu vermeiden und die Lebensqualität der Betroffenen aus gesundheitlicher und psychischer Sicht zu verbessern.
Mehr Plätze und Notbetten für die stationäre Betreuung
Zudem können durch den Beschluss zusätzliche Plätze für die stationäre Aufnahme in therapeutisch-rehabilitativen Gemeinschaften geschaffen werden, die für eine kurzzeitige Notfallbehandlungen zur Verfügung stehen und im Falle akuter Krisen dazu dienen, dass die Betroffenen nicht auf einen freien Platz in anderen Gesundheitseinrichtungen warten müssen.
Ein weiteres Ziel, das dadurch erreicht werden könne, sei die Stärkung des Territoriums, sprich der wohnortnahen Betreuung, um einerseits den Druck auf die Krankenhäuser zu reduzieren und die Betroffenen in einem vertrauten und auch physisch weniger distanzierten Kontext zu betreuen, sagt der Gesundheitslandesrat.
kl
Für Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen hat die Landesregierung eine Anpassung der Studienbeihilfen sowie neue Maßnahmen im Fall eines Gesundheitsnotstandes gutgeheißen.
In ihrer gestrigen Sitzung (25. August) hat die Landesregierung für Studierende die Verordnung für die Studienbeihilfen beschlossen: Einerseits hat sie die Bewertung der wirtschaftlichen Lage bei Studienbeihilfen für Studierende einer universitären Einrichtung oder Fachhochschule im Vergleich zum Vorjahr angepasst. Andererseits hat die Landesregierung – ebenfalls auf Antrag des zuständigen Landesrates für Bildungsförderung – Maßnahmen eingeführt, die das Recht auf Hochschulbildung im Fall eines Gesundheitsnotstandes – wie im Fall der Corona-Pandemie – allemal gewährleisten.
Anpassungen bei der Feststellung der wirtschaftlichen Lage der Studierenden
Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen, die aus Studiengründen während des Studienjahres außerhalb ihrer Familie untergebracht sind, können alljährlich um die ordentliche und außerordentliche Studienbeihilfe ansuchen. Seit dem vergangen Jahr dient hierfür als Berechnungsgrundlage die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und der "Faktor wirtschaftliche Lage" (FWL), der sich auf die Kernfamilie bezieht. Die Einführung der EEVE und der damit einhergehenden FWL-Bescheinigung hatte allerdings Auswirkungen auf die Höhe der Stipendien. Dies ergab eine interne Evaluierung des Amtes für Hochschulförderung.
Die Landesregierung hat nun auf Antrag des zuständigen Landesrates für Bildungsförderung die Parameter im Bereich der Studienbeihilfen ab dem akademischen Jahr 2020/21 zugunsten der Studierenden teilweise angepasst. Will heißen: Die FWL-Schwelle wurde bereits ab dem ersten Mitglied der Kernfamilie, das aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht ist, um 0,5 Punkte angehoben und nicht erst ab dem zweiten Mitglied. In diesem Zusammenhang erklärt der für die Bildungsförderung zuständige Landesrat: "Dadurch, dass die FWL-Schwelle aufgrund der Erfahrungen des Vorjahres angepasst worden ist, sorgen wir nicht nur für eine gerechtere Verteilung der Studienbeihilfen, sondern die Stipendien fallen auch etwas höher aus."
Online-Antrag voraussichtlich ab 28. September
Voraussichtlich vom 28. September bis zum 20. November 2020 können Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen den Online-Antrag um eine ordentliche und außerordentliche Studienbeihilfe einreichen. Die Abteilungsdirektorin für Bildungsförderung Rolanda Tschugguel ruft die Familien dazu auf, sich frühzeitig für die Antragsstellung zu rüsten und rechtzeitig EEVE und FWL bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) zu beantragen. Weitere Informationen finden sich auf der entsprechenden Landeswebseite. Da die EEVE mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, sei es ratsam, ab sofort einen Termin zu vereinbaren, erklärt Abteilungsdirektorin Tschugguel.
Recht auf Hochschulbildung auch bei (Gesundheits-)Notstand
Universitäten und Fachhochschulen haben im Frühjahr aufgrund des coronabedingten Gesundheitsnotstandes ihre Lehrtätigkeit in Präsenz unterbrochen und auf Fernlehre umgestellt. Dies hat dazu geführt, dass zahlreiche Studierende ihr Studium oder ihre Ausbildung nicht wie geplant fortführen konnten. "Wir dürfen nicht zulassen, dass Studierenden, die ein Stipendium beziehen, wegen der Corona-Pandemie einen Nachteil erleiden, weil beispielsweise Lehrangebote oder Prüfungen nicht stattgefunden haben, nicht absolviert oder abgelegt werden konnten", betont der Landesrat für Bildungsförderung.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung auf Antrag des zuständigen Landesrates in der gestrigen Sitzung (25. August) im Sinne der Studierenden beschlossen, möglich erschwerte Umstände im Falle eines Gesundheitsnotstandes zu berücksichtigen. Damit wird im Falle eines Gesundheitsnotstandes nicht nur die Studienbeihilfe, sondern auch das Recht auf Hochschulbildung gewährleisten. Die diesbezügliche überarbeitete Verordnung sieht Möglichkeiten vor, dass Studierende, die in der Zeit des Gesundheitsnotstandes ihr Studium nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit abschließen oder nicht alle Prüfungen ablegen konnten, unter bestimmten Voraussetzungen doch noch um die Studienbeihilfe oder um eine außerordentliche Studienbeihilfe ansuchen können.
eb