Im Mittelpunkt der heutigen (26. August) Eröffnungskonferenz standen die aktuellen Herausforderungen für das anstehende Kindergarten- und Schuljahr.
Über 100 Führungskräfte der deutschsprachigen Schulen und Kindergärten sind heute (26. August) im Waltherhaus in Bozen mit der ersten Dienstkonferenz ins neue Arbeitsjahr 2020/21 gestartet. Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner wies einleitend auf den Auftakt für ein besonderes Schuljahr hin, das vor allem wegen der Corona-Pandemie eine Herausforderung für die Bildungswelt sei.
Der Landesrat für Deutsche Bildung begrüßte die anwesenden Direktorinnen und Direktoren der deutschsprachigen Kindergärten, Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie der Berufs-, Musik- und Fachschulen und bemerkte: "Selten zuvor war das Scheinwerferlicht so stark auf den Schulbeginn gerichtet." Präsenzunterricht sei wichtig, es zähle aber in dieser besonderen Situation nicht die Quantität der Präsenzstunden, sondern die Qualität, unterstrich der Landesrat: "Im gegenseitigen Vertrauen werden wir aber auch diese besondere Situation meistern."
Bildungsdirektor Gustav Tschenett ging auf das Thema "Bildungsorte als Resonanzräume ein". Er unterstrich, dass Bildung mehr als Stoffvermittlung sei: "Wir hoffen, dass wir so viel Zeit wie möglich gemeinsam in Präsenz verbringen können, damit wir uns als selbstwirksam erfahren und die Resonanzachsen zum Schwingen bringen können", fasste der Bildungsdirektor zusammen.
Im Rahmen der Veranstaltung, die von der Deutschen Bildungsdirektion organisiert wurde, verabschiedeten Landesschuldirektorin Falkensteiner und Bildungsdirektor Tschenett jene Schuldirektorinnen und -direktoren, die ab September in den Ruhestand treten. Zudem begrüßten sie die neuen Schulführungskräfte, die in diesem besonders herausfordernden Jahr ihren Dienst antreten. Die Formation "GigaPercussion", ein Percussion-Ensemble der Musikschulen Unterer Vinschgau und Lana/Ulten/Nonsberg sorgte bei dieser Eröffnungskonferenz für schwungvoll-rhythmische Unterhaltung.
LPA
Die Unterstützung für Genossenschaften in Form von Mietbeiträgen soll heuer nicht zur Erreichung der De-Minimis-Schwelle beitragen: Das hat die Landesregierung gestern (25. August) beschlossen.
Um COVID-bedingte Umsatzeinbrüche auszugleichen, hat die Landesregierung im Mai die Anzahl der anspruchsberechtigten Genossenschaften für die Beantragung von Mietbeiträgen ausgedehnt und der Beitrag aufgestockt. Für den Zeitraum Februar-Dezember 2020 können somit alle Genossenschaften mit sozialem oder innovativem Charakter einen Beitrag von 50 Prozent der Mietkosten beantragen, auch rückwirkend. Zusätzlich hat die Landesregierung nun die Anwendung eines EU-Rahmens für staatliche Antikrisenbeihilfen vom 21. Mai 2020 beschlossen, womit diese Beihilfen nicht mehr unter die De-minimis-Regelung fallen.
Mietbeiträge tragen nicht zum Erreichen der De-Minimis-Schwelle bei
Letztere beschränkt die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auf maximal 200.000 Euro im Dreijahreszeitraum. Für die Genossenschaften bedeutet das: Die Mietbeiträge tragen nicht zum Erreichen dieser Schwelle bei, sondern können als zusätzliche Unterstützung darüber hinaus in Anspruch genommen werden. Der De-Minimis-Plafond kann dadurch zur Gänze für die Inanspruchnahme von Standardbegünstigungen ausgeschöpft werden.
Wie der für Genossenschaften zuständige Landesrat betont, könne eine Genossenschaft aufgrund dieses Beschlusses somit neben den üblichen Beihilfen von 200.000 Euro im Dreijahreszeitraum (de minimis) zusätzlich bis zu 800.000 Euro für Mietbeihilfen und andere außerordentliche Beihilfen in Anspruch nehmen. Insgesamt stehen für die außerordentliche Förderung 4,5 Millionen Euro bereit.
Zielgruppe: 250 Sozialgenossenschaften
Im Detail umfasst die Zielgruppe rund 250 Sozialgenossenschaften und andere Genossenschaften, die die Eingliederung von Frauen, Langzeitarbeitslosen oder Jugendlichenbetreiben, innovative Projekte realisieren sowie Arbeitergenossenschaften, die in Folge einer Betriebsschließung entstanden sind. Es handelt sich unter anderem um Kindertagesstätten, Weltläden, Genossenschaften in der Seniorenbetreuung, im Kultur- und Bildungsbereich sowie Genossenschaften, die Arbeitseingliederung von benachteiligten Menschen betreiben und in den verschiedensten Wirtschaftssektoren tätig sind.
Wer für das Jahr 2020 bereits um Mietbeitrag angesucht hat, kann eine Aufstockung des gewährten Beitrages beantragen. Ansuchen können noch bis 31. Oktober 2020 mittels PEC-Mail beim Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens in Bozen eingereicht werden. Weiterführende Informationen und Dokumente finden sich auf der Webseite der Landesverwaltung unter diesem Link.
kl
Im Herbst stehen erstmals 49 Heimplätze im "Elisabethinum" Uni-Studierenden zur Verfügung. Im Zuge der nächsten drei Jahre sollen es mehr werden. Das hat die Landesregierung beschlossen.
In Südtirols Landeshauptstadt sei der der Bedarf an Wohnplatz für Studenten groß, weiß der zuständige Landesrat für Bildungsförderung: "Die Anzahl der Anträge von Universitätsstudentinnen und Universitätsstudenten ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen". Es sei daher notwendig, dass Hochschülerinnen und Hochschüler im Herbst im Studentenheim "Elisabethinum" in der Bozner Runkelsteinstraße Unterkunft fänden.
Auf Antrag des zuständigen Bildungslandesrats hat die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung (25. August) beschlossen, dass bereits im akademischen Jahr 2020/2021 von den insgesamt 82 Wohnheimplätzen voraussichtlich 49 Heimplätze erstmals an Studierenden der Universität gehen. Die verbleibenden Heimplätze bleiben den Schülerinnen und Schülern der Landesfachschule für Sozialberufe "Hannah Arendt" vorbehalten. In einem Zeitraum von drei Jahren soll dann die Anzahl der im "Elisabethinum" untergebrachten Uni-Studierenden schrittweise erhöht, und die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Landesfachschule reduziert werden.
Das fünfstöckige Bozner Studentenheim "Elisabethinum" bewohnten in den vergangenen Jahren Schülerinnen und Schüler der Landesfachschule "Hannah Arendt". Inzwischen wurden für den Großteil der Schülerinnen und Schüler angemessene Alternativen gefunden. Ab dem akademischen Jahr 2022/2023 werden schließlich alle 82 Wohnheimplätze im "Elisabethinum" den Universitätsstudentinnen und Universitätsstudenten zur Verfügung gestellt werden können. Bis dahin aber werden sich die Studierenden der Freien Universität Bozen das Wohnheim mit den "Hannah Arendt"-Schülerinnen und Schülern teilen.
eb
Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz misst an zwei Messstationen die Werte der ultravioletten Strahlung (UV). Aktuelle Daten dazu sind, ebenso wie Tipps zum Sonnenschutz, online verfügbar.
Die ultraviolette Strahlung ist ein Phänomen, das im ganzen Jahr vorkommt, besonders aber an den Sommertagen mit hoher Sonneneinstrahlung zunimmt. Sie ist jene Komponente der Sonnenstrahlung, mit der die meisten gesundheitlichen Risiken verbunden sind. Der Umweltlandesrat ruft dazu auf, sich der Gefahren bewusst zu sein, denen man sich bei einem Sonnenbad aussetzt. Die täglich veröffentlichten Daten des UV-Index könnten der Bevölkerung dabei helfen, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auf der Webseite undefined werden in Echtzeit die Daten der beiden Messtationen in Leifers und am Ritten veröffentlicht. In der Darstellung findet man dabei auch eine allgemeine, stündliche Vorhersage der Werte, die bei einem wolkenlosen Himmel erwartet wird. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Sektion für Biomedizinische Physik der Medizinischen Universität Innsbruck. Zudem hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb zehn Tipps für den optimalen Sonnenschutz erarbeitet.
Was ist der UV-Index?
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat gemeinsam mit anderen Partnern durch den UV-Index ein einheitlich normiertes Maß eingeführt, um damit wichtige Informationen einfach und übersichtlich darstellen zu können. Der UV-Index gibt Auskunft darüber, wie stark die UV-Strahlung auf der Erdoberfläche ist. "Der UV-Index reicht von 0 bis 11 oder auch mehr. Jeder Wert entspricht den Angaben zum Risiko, dem man sich bei einer Sonnenexposition aussetzt. Je höher der Index ansteigt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Haut und Augen von der UV-Strahlung geschädigt werden", erklärt Luca Verdi, Direktor des Landeslabors für Luftanalysen und Strahlenschutz. Neben dem numerischen Index gebe es auch eine Farbskala, die das Risiko von grün bis rot anzeigt.
Die UV-Strahlungswerte (und damit auch der UV-Index) schwanken im Tagesverlauf. Die höchste UV-Strahlung lässt sich in den Mittagsstunden zwischen 11 und 15 Uhr feststellen, hohe Werte gibt es besonders in den Monaten Mai bis August. Zudem wirkt sich auch die Meereshöhe auf den UV-Wert auf: Alle 1000 Höhenmeter steigt der Wert um etwa 10 Prozent. Im Winter hingegen bewirkt der Schnee, der die UV-Strahlung reflektiert, dass die UV-Werte ansteigen können.
LPA/ck
In der Landwirtschaft zeichnen sich in der laufenden Erntesaison bemerkenswerte Entwicklungen ab. Die neue, online abrufbare Ausgabe der Arbeitsmarkt-News informiert darüber.
Aufgrund der unsicheren Verfügbarkeit auswärtiger landwirtschaftlicher Arbeitskräfte werden zunehmend in Südtirol wohnhafte Personen angestellt, in etwa 500 bis 1000 mehr als im Vorjahreszeitraum 2018 und 2019. Der überwiegende Teil dieser neuen, befristet beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter ist zum ersten Mal in diesem Sektor tätig. Abhängig vom Zeitpunkt arbeiten um 6000 bis 7300 Arbeitskräfte mit Wohnsitz in Südtirol in der Landwirtschaft. Traditionell stammt allerdings ein Großteil der Erntehelferinnen und Erntehelfer aus Rumänien, Bulgarien, Polen und der Slowakei.
Mehr ansässige Arbeitskräfte in der Landwirtschaft tätig
In den vergangenen Jahren lag der Anteil der ausländischen Arbeitskräfte während der Erntesaison im Monatsschnitt bei 60 Prozent. Einige der traditionellen Herkunftsregionen der Arbeitskräfte gehören zu den von der COVID-19-Pandemie stark betroffenen Landstrichen. Dies kann Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Arbeitskräfte haben – gerade zur Zeit der arbeitsintensiven Apfelernte und des Wimmens. "Die ersten Wochen der Erntesaison verdeutlichen, dass verstärkt auf bereits in Südtirol ansässige Arbeitskräfte gesetzt wird", informiert Stefan Luther, Direktor der Landesabteilung Arbeit.
In diesem Zusammenhang ist allerdings hervorzuheben, dass es heuer eine Reihe von Erleichterungen für landwirtschaftliche Arbeiten gegeben hat, die nicht meldepflichtig sind. Diese betreffen unter anderem die Ausdehnung der Mitarbeit auf Verwandte und Bekannte oder die Möglichkeit Arbeitskräfte im Lohnausgleich zu beschäftigen. "Zu Spitzenzeiten der Erntesaison stammen allerdings über 60 Prozent der meldepflichtigen Arbeitskräfte aus dem Ausland", unterstreicht Luther die Bedeutung der auswärtigen Erntearbeiter und weist auf die hohe Außenabhängigkeit dieses für Südtirol so wichtigen Wirtschaftszweiges hin. Dabei gibt es Unterschiede nach Erntegebiet und Untersektor.
Herausforderungen für den Arbeitssektor Landwirtschaft
Wie kann der Arbeitsmarktsektor Landwirtschaft zukunftssicher gestaltet werden? Dazu sagt Abteilungsdirektor Luther: "Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht ist es generell sinnvoll, einen möglichst hohen Teil der Arbeitskräfte aus der wohnhaften Bevölkerung beziehen zu können. Denn abgesehen von der derzeitigen Ausnahmesituation: Es ist nicht absehbar, ob uns auswärtige Arbeitskräfte auch noch in näherer Zukunft gewissermaßen auf Abruf zur Verfügung stehen werden." Luther sieht zwei Ansatzpunkte: Zum einen sollen bereits Berufstätige der Privatwirtschaft wie des öffentlichen Dienstes unbürokratischere Vereinbarkeitsmöglichkeiten für zeitlich begrenzte Nebentätigkeiten erhalten. "Zudem sehe ich die Arbeitsvermittlung in der Pflicht: Wir werden in Zukunft gezielt geeignete Erwerbslose aktivieren müssen. Klar ist, das hierzu an mehreren Stellschrauben gedreht werden muss", sagt der Abteilungsdirektor. Damit meine er einerseits die Arbeitsbedingungen, aber ebenso die Zumutbarkeitsregelungen: Es brauche wenige, aber gezielte Maßnahmen, um noch mehr motivierte ansässige Arbeitskräfte für die Landwirtschaft zu gewinnen.
Weitere Angaben, detaillierte Informationen über die diversen landwirtschaftlichen Sektoren und Ernteregionen finden sich in der aktuellen Ausgabe der Arbeitsmarkt-News 8/2020. Ein tagesaktuelles Monitoring der Auswirkungen von COVID-19 auf den Südtiroler Arbeitsmarkt ist online abrufbar oder kann von den Landeswebseiten als PDF heruntergeladen werden.
LPA/ck
Alle Infos und Dienste rund um die öffentliche Mobilität in Südtirol gibt es übersichtlich und leicht zugänglich auf einer neuen App und einer neuen Webseite. Diese wurden am 26. August vorgestellt.
Einfach, übersichtlich und nutzerfreundlich: So präsentiert sich seit heute, 26. August, die neue Webseite und die neugestaltete App südtirolmobil mit allen Infos und Diensten rund um die öffentliche Mobilität in Südtirol. App und Webseite wurden heute in Bozen vorgestellt.
Mit der neuen App kann das Auto daheimbleiben
"Damit starten wir und in die digitale Ära und stellen den Fahrgästen ab sofort eine umfassende und digitale Information bereit", unterstreicht der Mobilitätslandesrat und bezeichnet dies "nach der Einführung des Südtirol Pass 2012 als wichtigen erreichten Meilenstein in der öffentlichen Mobilität in Südtirol." Leicht und überall zugängliche Fahrgastinformation wird für die öffentlichen Verkehrsmittel künftig zentral. "Denn je besser die Information darüber ist, wann und wo öffentliche Verkehrsmittel abfahren, desto leichter fällt die Entscheidung, auf das eigene Auto zu verzichten", ist der Mobilitätslandesrat überzeugt.
Echtzeitinformationen für Zug und innerstädtische Öffis
Künftig steht den Fahrgästen das gesamte öffentliche Verkehrsnetz der Regional-, Stadt- und Citybusse sowie alle Züge auf einen Klick zur Abfrage bereit. "Und zwar mit Echtzeitinformationen, die – schrittweise für immer mehr Verkehrsmittel eingeführt – über die tatsächlichen An- und Abfahrtszeiten Auskunft geben", erklärt Joachim Dejaco, Generaldirektor der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG, die im Auftrag des Landes die Fahrgastinformation betreut. Künftig werde es möglich sein, Webseite und App mit weiteren Informationen – etwa zum Car- oder Bikesharing – zu füttern. Bald folgen sollen neue Funktionen wie Push-Up-Nachrichten und Ticketkauf via App.
Einfache Handhabung
Die neue Webseite und die neue App präsentieren sich dem Nutzer im modernen Design, das eine einfache Handhabung verspricht. "Alle Informationen über die öffentlichen Verkehrsmittel können auf einer Südtirolkarte mit einem Klick abgerufen werden. Dabei passt sich die Webseite natürlich optimal und automatisch allen Formaten – Desktop, Smartphone oder Tablet – an," erklärt Patrick Dejaco, zuständiger Projektleiter bei der STA.
Adressgenaue Auskunft
Neu ist außerdem, so Dejaco weiter, dass die Fahrgäste eine adressgenaue Auskunft samt Wegbeschreibung zur nächsten Bushaltestelle bzw. zum nächsten Bahnhof abfragen können. Dazu gehören auch die Fußwege. Nicht zuletzt werden in Zusammenarbeit mit dem NOI Techpark auch sogenannte points of interest, also Museen, Gastlokale, Events usw. angezeigt.
Barriefreie Webseite
Die neue Webseite und die App wurden so konzipiert, dass sie auch für Menschen mit Beeinträchtigung gut nutzbar ist. So wurden alle Texte, Fotos und Kartenansichten gemeinsam mit der Sozialgenossenschaft independent-L auf ihre Barrierefreiheit hin geprüft. "Damit sind die App und Webseite schlussendlich für alle Nutzer leichter zugänglich und besser verständlich, vor allem auch für Senioren", sagte Günther Ennemoser von independent-L.
EFRE-Finanzierung
Finanziert werden Webseite und App über den Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung, und zwar über den strategischen Bereich nachhaltige Mobilität, wie die Direktorin der Landesabteilung Europa Martha Gärber erklärte. Denn man sei gemeinsam unterwegs, Mobilität grüner, smarter und intelligenter zu machen, so Gärber.
Die neue Webseite www.suedtirolmobil.info ist in den drei Landessprachen Deutsch, Italienisch und Ladinisch sowie in englischer Sprache verfügbar. Die App südtirolmobil lässt sich über Google Play Store für Android-Geräte oder den App Store für Apple herunterladen.
san
Die Landesregierung hat die Unterzeichnung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrag zur strukturellen Einbringung genehmigt. Damit wird das Problem der Führungs- und Koordinierungszulagen gelöst.
Mit heutigem Beschluss der Landesregierung erhält die öffentliche Delegation das Mandat den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) zur sogenannten "strukturellen Einbringung der Führungs- und Koordinierungszuladen" definitiv zu unterzeichnen.
Über den BÜKV soll eine Lösung für die voriges Jahr vom Verfassungsgericht in Rom beanstandeten Führungs-, Stellvertreter- und Koordinierungszulagen herbeigeführt werden. Dabei dient die strukturelle Einholung als Alternativlösung zur andernfalls notwendigen individuellen Rückforderung der Geldern an die einzelnen Betroffenen.
Rechtssicherheit für Personal wahren
"Wir haben diesen Weg gewählt, weil es ungerecht wäre, von den Mitarbeitern Gelder zurück zu verlangen die sie auf der Basis eines Gesetzes und Kollektivverträgen bekommen haben", unterstrich der Landeshauptmann am 25. August im Anschluss an die Landesregierungssitzung. Für die strukturelle Einbringung werden Gelder genutzt, die für die Kollektivvertragsverhandlungenbereitgestellt worden sind. Diese Art der Einbringung beruht auf einer Expertise des Rechtsexperten Professor Giuseppe Caia. Auch die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof hatte diese Art der Einbringung anlässlich der Billigung der Rechnungslegung des Landes als mögliche Lösung angeführt.
Mehrheitlich Koordinatoren betroffen
Betroffen sind insgesamt 2119 Bedienstete in der Landesverwaltung, im Südtiroler Sanitätsbetrieb, in den Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheimen sowie im Institut für sozialen Wohnbau (WOBI). "Unter den Betroffenen sind ehemalige 388 Führungskräfte, 422 ehemalige stellvertretende Führungskräfte. Der Großteil der Betroffenen, nämlich 1309, sind Koordinatoren darunter beispielsweise auch Pflegekräfte in den Seniorenheimen".
Insgesamt können mit diesem speziellen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag rund 16 Millionen Euro an die jeweiligen Körperschaften eingebracht werden.
Einbringungspflicht
Bekanntlich waren 1999 im Rahmen der Bereichs- und bereichsübergreifenden Kollektivvertragsverhandlungen die graduelle Umwandlung der ehemaligen Funktions- undKoordinierungszulage sowie jene für stellvertretende Führungskräfte in ein persönliches, auf das Ruhegehalt anrechenbares, getrenntes, fixes und bleibendes Lohnelement geregelt worden. Der Rechnungshof hatte bei der Begutachtung der allgemeinen Rechnungslegung des Landes diese Umwandlungen beanstandet. In der Folge wurden mit Landesgesetz (Nr. 9/2017 und Nr.1/2018) die Regelung für die Umwandlung der Führungs- und Koordinierungszulagen in ein persönliches an das Ruhegehalt anrechenbares Lohnelement neu definiert. Das Verfassungsgericht befand diese Gesetzesregelung für verfassungswidrig (Urteil Nr. 138/2019). Dieses Urteil zieht die Pflicht zur Einbringung der zu Unrecht ausgezahlten Zulagen nach sich, wobei eine zehnjährige Verjährungsfrist gilt.
san
Die Landesregierung hat heute, 25. August, beschlossen, den Vertrag für den Schülerverkehrsdienst mit dem Konsortium der Südtiroler Mietwagenunternehmer bis Dezember 2020 zu verlängern.
Sofern Grund-, Mittel-, Ober-, Fach- oder Berufsschüler öffentliche Verkehrsdienstenicht nutzen können, werden unter bestimmten Voraussetzungen Schülerverkehrsdienste eingerichtet. Bei der letzthin abgewickelten Ausschreibung zur Vergabe der Schülerverkehrsdienste für die Schuljahre 2020/2021 und 2022/2023 hat es einen Rekurs gegeben. Außerdem muss laut Landeshauptmann das Angebot des Erstgereihten nochmals auf seine Nachvollziehbarkeit überprüft werden. Somit kann der definitive Zuschlag nicht vor Schulbeginn am 7. September erteilt werden.
"Da es sich um einen essentiellen Dienst handelt, nämlich um den Transport von Kindern und Jugendlichen zur Schule und nach Hause an jenen Orten, wo es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt, haben wir deshalb den bestehenden Vertrag verlängert", berichtete der Landeshauptmann. Wie von der Landesregierung heute (25. August) beschlossen, wird somit der Vertrag mit dem Konsortium der Südtiroler Mietwagenunternehmer verlängert. Das Konsortium soll bis zur Klärung der Situation, vorerst für weitere vier Monate, den Dienst leisten.
san
Am 7. September werden auch die italienischsprachige Kindergarten- und Schulwelt Südtirols ins Bildungsjahr 2020/21 starten. Heute (25. August) wurden die grundlegenden Richtlinen dazu vorgestellt.
Sechs Monate standen die Klassenräume leer, nun sollen diese wieder ab dem 7. September mit Leben gefüllt werden. Heute (25. August) haben der italienische Bildungslandesrat gemeinsam mit Schulamtsleiter Vincenzo Gullotta die Richtlinien für die italienischsprachigen Schulen und Kindergärten vorgestellt. Die Bildungswelt habe ihre Tätigkeit nie ganz eingestellt, hob der Landesrat hervor, sondern sich bestmöglich auf die neue Herausforderung des Fernunterrichts eingestellt. Für den Start ins neue Bildungsjahr sei jedoch nun die Rückkehr zum Präsenzunterricht vorgesehen.
Zum derzeitigen Zeitpunkt gehe man davon aus, mit dem Szenario "grün" zu starten. Dies heißt, dass Massenansammlungen weiterhin verboten sind, der Ein- und Austritt gestaffelt erfolgen soll und das Tragen eines Nasen-Mundschutzes je nach geltenden Regeln vorgesehen ist. Schulamtsleiter Gullotta hob in diesem Zusammenhang die gute Vorbereitungsarbeit der vergangenen Wochen der Schulführungskräfte hervor: "Die Schulen haben in guter Zusammenarbeit mit Lokalkörperschaften, Gewerkschaften, mit dem Sanitätsbetrieb und dem Bevölkerungsschutz sowie der Task Force des Schulamtes an Modellen gearbeitet, die eine Umsetzung des Bildungsangebotes bestmöglich garantieren. Dank dieser Vorarbeiten sind wir nun bereit für den Neustart."
Gestaffelte Eintrittszeiten, Präsenzunterricht und stabile Gruppen
Für den italienischsprachigen Kindergarten sind Eintrittszeiten von 7.30 bis 9.00 Uhr sowie Abholzeiten von 13.45 bis 14.45 Uhr vorgesehen. Es gibt keine Beschränkung der Gruppengröße. Die Aktivitäten sollen bevorzugt in stabilen Gruppen im Freien erfolgen, dabei soll auch das dreisprachige Projekt weitergeführt werden – wenn nötig wird dies den aktuellen Entwicklungen angepasst.
In den Grund- und Mittelschulen findet die Bildungstätigkeit im Zeitraum von 7.30 bis 14.00 Uhr statt. Wenn möglich sollen die Klassengruppen stabil bleiben. Jede Schule hat in den vergangenen Wochen den Bedarf an Nachmittagsunterricht erhoben und entsprechende Möglichkeiten geschaffen. Der Mensadienst, der in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, wird entsprechend der geltenden Sicherheitsprotokolle organisiert.
Für die Oberstufe ist die Eintrittszeit zwischen 7.30 und 9.00 Uhr vorgesehen. Die Unterrichtszeit wird dem Bildungsangebot der Schule entsprechend angepasst. Berufsschulenwerden ihren Unterricht, wie auch unter "normalen" Umständen, bis 17.30 Uhr fortführen. Der Unterricht soll überwiegend in Präsenz erfolgen, ergänzend wird es je nach Schulrichtung auch Fernunterricht geben.
Checkliste für Familien erarbeitet
Um die Familien bestmöglich in den Schul-Neustart zu begleiten hat die italienische Bildungsdirektion einen Leitfaden ausgearbeitet. Dabei handelt es sich um Empfehlungen, die der entsprechenden Situation angepasst werden können. In einer Checkliste werden diese übersichtlich und in zusammengefasster Form dargestellt. Das Vademecum ist auf der Neustartseite des Landes und auf der Bildungsseite abrufbar.
tl/ck
Erstmals wird ein landesweites Kandidatenverzeichnis für die Bezirksdirektionen des Südtiroler Sanitätsbetriebes erstellt. Eintragungen oder Interessensbekundungen sind bis 24. Oktober möglich.
Für die Ernennung einer Direktorin oder Direktors eines Gesundheitsbezirkes muss der Generaldirektor des Sanitätsbetriebes künftig verpflichtend auf eine Person aus diesemVerzeichnis zurückgreifen, oder auf geeignete Kandidaten aus dem Verzeichnis der Führungskräfte und Führungskräfteanwärter und Führungskräfteanwärterinnen des Landes, die ihr diesbezügliches Interesse bekunden.
Bis 24. Oktober ins Verzeichnis eintragen
Die Direktorin der Landesabteilung Gesundheit hat das entsprechende Dekret nun unterzeichnet. Interessierte haben bis zum 24. Oktober um 12 Uhr Zeit, ihr Gesuch zur Eintragung in das Landesverzeichnis einzureichen oder - dies gilt nur für Führungskräfte oder Führungskraftanwärter des Landes - eine Interessensbekundung abzugeben.
Dem Dekret zufolge können sich Führungskräfte mit mindestens vierjähriger effektiver Dienstzeit im öffentlichen oder privaten Bereich in das Verzeichnis eintragen lassen. Weitere Voraussetzungen betreffen die Größe der geführten Organisationseinheit, die Verwaltungsautonomie und Verantwortung in Bezug auf personelle und finanzielle Ressourcen. Für Amtsdirektorinnen und – direktoren wurden weitere Voraussetzungen eingeführt.
Kolloqium für neue Bewerber
Interessenten, die anhand der eingereichten Unterlagen positiv bewertet werden, werden zu einem Kolloquium eingeladen (Führungskräfte oder Führungskräfteanwärter des Landes müssen kein Kolloquium mehr machen). Nach positiver Bewertung durch die eigens eingesetzte Kommission erfolgt die Eintragung in das Landesverzeichnis bzw. in die Liste der Interessenten, die jeweils vier Jahre lang gültig sind.
Zur Vergabe der Direktorenposten auf der Grundlage des neuen Verzeichnisses müssen sich darin mindestens zwölf geeignete Kandidaten (drei pro Bezirk) eintragen lassen. Andernfalls kann vonseiten der Direktorin der Abteilung Gesundheit ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden.
Die vier bestehenden Bezirksdirektorinnen und -direktoren sowie andere, im vergangenen Auswahlverfahren als geeignet erklärte Kandidatinnen und Kandidaten werden von Amts wegen in die entsprechenden Landesverzeichnisse eingetragen.
Weitere Informationen und Unterlagen für die Eintragung bzw. Interessensbekundung sind auf der Webseite der Abteilung Gesundheit zu finden.
kl