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Dienstag, 09 Juli 2019 06:43

Rom Info ins Tal

von Albrecht Plangger - Heute war Vladimir Putin in Rom. Er war zu Gast im „Palazzo Chigi“ und somit wurde das ganz Zentrum abgesperrt. Das ist eine gute Möglichkeit, um vom Desaster rund um die Führungspositionen in der EU abzulenken. Italien hat da keine Rolle gespielt. Ein Kommissar mit einer gewichtigen Wirtschaftskompetenz ist noch nicht in Sicht und dem italienischen Parlamentspräsident Sassoli konnte und wollte man nicht wählen, da er über den Partito Democratico nach Brüssel geschickt wurde. “Die Italiener zuerst“ gilt wohl nur im eigenen Lande. Welche politische Kurzsichtigkeit! Ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Überschuldung konnte man in letzter Minute abwenden ,dafür mussten aber 7 Milliarden Euro auf den Tisch gelegt werden. Da bleibt wohl wenig mehr zum Verteilen an die Wählerschaft mit dem kommenden Haushaltsgesetz ? Wer wird es im Herbst machen. Die Woche vom 15. bis 20. Juli wird extrem spannend. Niemand weiß, ob der Salvini den sog. Stecker ziehen wird und eine Regierungskrise vom Zaun brechen will. Der 21. Juli ist der letzte Tag dafür. Ansonsten muss er ohne Geld einen weiten Sparhaushalt schnüren. Die EU wird ihm auf die Finger schauen, denn in Europa und bei der neuen Führung hat er keine Freunde.

Übersichtlicher und digitaler wird die Bildungsförderung mit dem Schuljahr 2019/20. Die Landesregierung hat heute drei Beschlüsse dazu gefasst, die Landesrat Achammer am Freitag vorstellen wird.

Das Land Südtirol unterstützt den Zugang zu Bildung und die Chancengerechtigkeit durch eine Reihe von Maßnahmen. Eine der wichtigsten davon sind die Studienbeihilfen für Schülerinnen und Schülern sowie für Studierende. Diese wurden bisher aufgrund einer komplexen Einkommens- und Vermögensberechnung zuerkannt, die von Jahr zu Jahr überarbeitet und erneuert werden musste.

"Da sich die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE als jährliche Erklärung der wirtschaftlichen Situation als Voraussetzung für den Zugang zu zahlreichen öffentlichen Leistungen bewährt hat, war es Ziel der Landesregierung, diese auch im Bereich der Bildungsförderung einzuführen", betonte Bildungslandesrat Philipp Achammer. Auf seinen Vorschlag hat die Landesregierung heute (2. Juli) drei Beschlussanträge genehmigt, mit denen die EEVE als Bemessungsgrundlage in der Bildungsförderung eingeführt wird.

Was sich ab kommendem Schuljahr in der Bildungsförderung ändert und was Eltern und Studierende beachten müssen, darüber wird Bildungslandesrat Achammer

am kommenden Freitag, 5. Juli 2019

 am 9.30 Uhr

im Pressesaal der Landesregierung

Bozen, Silvius-Magnago-Platz 1

informieren. An der Pressekonferenz werden auch die Direktorin der Landesabteilung Bildungsförderung, Rolanda Tschugguel, der stellvertretende Abteilungsdirektor Richard Paulmichl und die Direktorin im Amt für Hochschulförderung, Ulrike Mahlknecht, teilnehmen.

jw

Mittwoch, 03 Juli 2019 10:29

Musikschulen: Mehr Lehrpersonen

Um die Wartelisten an den Musikschulen abzubauen will die Landesregierung die zehn neu errichteten Stellen in den Stellenplan aufnehmen und weitere zehn Stellen schaffen.

Um Engpässe an den Musikschulen entgegen zu wirken und den Ausbildungswünschen bestmöglich entsprechen zu können, hatte sich die Landesregierung auf Vorschlag von Bildungslandesrat Philipp Achammer im Vorjahr auf eine stufenweise Erhöhung des Kontingents an Musikschullehrpersonen geeinigt. Heute (2. Juli) hat die Landesregierung auf Vorschlag des Bildungs- und Kulturlandesrats weitere Schritte vereinbart, um durch mehr Lehrpersonen mehr Studienplätze zu gewährleisten und den im Vorjahr begonnenen Ausbau fortzusetzen.

"Bereits im vergangen Schuljahr haben zehn zusätzliche Musikschullehrpersonen ihre Arbeit aufgenommen", berichtet Landesrat Achammer. "Heute haben wir uns auf zwei weitere Maßnahmen verständigt: Zum einen sollen die im Vorjahr geschaffenen zehn Stellen in den Stellenplan überführt werden, zum anderen sollen zehn zusätzliche Musikschullehrpersonen aufgenommen werden."

Im vergangenen Bildungsjahr haben über 17.000 Schülerinnen und Schüler eine der 52 deutschen und ladinischen Musikschulen besucht und dort eine musikalische oder instrumentale Ausbildung erhalten. Derzeit laufen in der Musikschuldirektion des Landes nach Abschluss der Einschreibungen die Zuweisungen für das Musikschuljahr 2019/20. Auch im kommenden Schuljahr wird nicht allen Anträgen um einen Platz in einer Musikschule beziehungsweise einen Fachwechsel oder vor allem um ein zweites oder drittes Instrumentalfach entsprochen werden können, heißt es aus der Landesmusikschuldirektion. Besonders nachgefragt sind beispielsweise die Instrumentalfächer Klavier, Gitarre und Schlagzeug sowie die musikalische Früherziehung.

Die zusätzlichen Lehrpersonen werden vor allem in Fächern mit langen Wartelisten eingesetzt. Zudem sollen sie zum Ausbau der musikalischen Grundausbildung und im Instrumentalunterricht mit Grund- und Mittelschulen mitwirken. „Südtirol hat ein lange Musiktradition. Daher spielt der Musikunterricht auch im Bildungswesen eine wichtige Rolle und ist von den Eltern stark nachgefragt", betont Landesrat Achammer abschließend. "Wir sind darum bemüht, Raum für musikalisches und kreatives Erleben der Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Unsere Musikschulen bieten dafür ein breites und niederschwelliges Angebot." "Auch für die Kinder in den ladinischen Tälern ist der Musikunterricht im Sinne des ganzheitlichen Lernens unabdingbar", betont der ladinische Schullandesrat Daniel Alfreider. Im vergangenen Jahr waren 1150 der 17.000 Musikschüler an ladinischen Musikschulen eingeschrieben. 

jw

 

Das Land schloss 2018 mit einem Rekord-Haushaltsvolumen von 7,83 Milliarden Euro ab. Gleichzeitig baute es seine Schulden stetig ab, sagte heute LH Arno Kompatscher.

Eine Art Kassasturz zur finanziellen Lage des Landes Südtirol hat die Landesregierungbei ihrer heutigen (2. Juli) Sitzung vorgenommen. "Das Land steht finanziell hervorragend da", kommentierte Landeshauptmann Arno Kompatscher in der anschließenden Pressekonferenz. Gleichzeitig hat die Landesregierung noch einmal die Zuweisung der Gelder aus dem Nachtragshaushalt diskutiert – darunter auch die darin reservierten Mittel für die Kollektivverträge der Landesbediensteten.

Höchster Jahresabschluss der Geschichte

Grundlage für die Diskussion waren die beiden Landesgesetze zur Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2018 und darauf aufbauend zum Nachtragshaushalt für das Finanzjahr 2019 und den Dreijahreszeitrum 2019-2021.

Die Rechnungslegung ist der effektive Abschluss des Finanzjahres 2018.  Dieser fiel mit einem Haushaltsvolumen von 7,83 Milliarden Euro noch einmal geringfügig höher aus als im Vorjahr mit 7,29 Milliarden Euro. "Es ist das höchste Haushaltsvolumen in der Geschichte des Landes Südtirol", sagte Kompatscher. Für bemerkenswert hält er diese "Rekordmarke" vor allem, weil im vergangenen Jahr eine zehnjährige Raten-Rückzahlung des Staates an das Land von jeweils 250 Millionen Euro endete, diese also heuer erstmals nicht mehr zur Verfügung standen.

4726 Millionen Euro flossen in die laufenden Kosten, 2.366 Mio. Euro hingegen in die Investitionen, der Rest in nötige Finanzrücklagen. Kompatscher hob hervor, dass dies im Vergleich zu 2017 ein Plus von 200 Millionen Euro bei den laufenden Kosten bedeutet, aber auch von 55 Millionen Euro bei den Investitionen: "Es wird ja immer wieder kritisiert, dass das Land immer weniger Geld für Investitionen aufbringt. Dabei sind die Gelder für Investitionen in den vergangenen drei Jahren ständig gestiegen."

Die Differenz aus Ein- und Ausgaben ergab einen Überschuss von 609 Millionen Euro, von denen nach den vorgesehenen Rückstellungen 428 Millionen Euro im Jahr 2019 verfügbar sind. Gleichzeitig kann das Land Südtirol aufgrund eines vorsichtigen Haushaltsvoranschlag im heurigen Jahr mit weiteren Mehreinnahmen rechnen, die vor allem aus der Mehrwertsteuer resultieren – laut Kompatscher "ein Zeichen, dass es der Wirtschaft gut geht".

Nachtragshaushalt heuer besonders hoch

Insgesamt steht also ein Nachtragshaushalt von 551,5 Millionen Euro zur Verfügung. "Dies ist üppiger als gewöhnlich", kommentierte der Landeshauptmann, "da es wegen der Landtagswahlen im Herbst 2018 lediglich einen technischen und somit kleineren Landeshaushaltsvoranschlag gegeben hatte." Mit den damals veranschlagten 5,6 Milliarden Euro konnten nicht alle Kapitel ausreichend ausgestattet werden. Mit dem Nachtragshaushalt, der heute auch vom Finanzausschuss des Landtags genehmigt wurde, möchte die Landesregierung hauptsächlich diese Lücken schließen (Details siehe Anhang).

Gelder für neue Kollektivverträge vorgesehen

Dennoch werden auch einige Gelder für neue Ausgaben reserviert. So sind auch die Beträge für die Kollektivvertragsverhandlungen mit den Landesbediensteten vorgesehen: Mit insgesamt knapp 207 Millionen Euro für den Dreijahreszeitraum 2019–2021, davon 195,5 Millionen für den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV und 11.4 Millionen Euro für den Abschluss des Landeskollektivvertrages der Schulen staatlicher Art. "Die Verhandlungen zum Kollektivvertrag sind noch nicht abgeschlossen", erläuterte Kompatscher dazu. Daher sehen wir im Moment genau die von den Gewerkschaften geforderte Summe vor." Nicht enthalten sind in dieser Summe die geforderten Aufbesserungen für Mitarbeiter von Institutionen, die nicht zum Land gehören wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Wohnbauinstitut oder Seniorenwohnheime.

Zinsen kosten 0,02 Prozent des Haushalts

Kompatscher verwies schließlich auf den "erfreulichen" Kassastand von 1,4 Milliarden Euro zum Jahresende 2018: "Wir können jederzeit alle laufenden Ausgaben bestreiten, ohne Kreditlinien aufnehmen zum müssen." Auch der gemeinsame Schuldenstand der öffentlichen Verwaltungen – Land und Gemeinden – ist im vergangenen Jahrzehnt stetig gesunken: Von 1,15 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf heutige 410 Millionen Euro. Damit gibt das Land Südtirol 0,02 Prozent des Landeshaushaltes für Zinszahlungen aus. Zum Vergleich: Italien muss dafür zwölf Prozent seiner Ausgaben aufbringen.

Mit Sozialpartnern diskutieren

Diese Finanzlage nahm die Landesregierung heute als Basis, um über die künftige grundsätzliche Fiskalpolitik nachzudenken. "Diese Grundausrichtung werden wir am Dienstag, 23. Juli gemeinsam mit den Sozialparntnern diskutieren", kündigte Kompatscher an, "um dann im Herbst rechtzeitig den Haushaltsvoranschlag zu erarbeiten und dem Landtag zur Behandlung weiterreichen zu können."

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GST

Heute hat der Senat das Wachstumsdekret, samt den so stark kritisierten Artikel 10, zum Unmut der Südtiroler Betriebe endgültig genehmigt. In Zukunft sollen Betriebe bei einer energetischen Sanierung die Steuerguthaben vorstrecken. Die Vertreter der Wirtschaft befürchten Liquiditätsprobleme.

Die Neuerung bezüglich der energetischen Sanierung hat eine Welle von Kritik ausgelöst. Trotz der vielen Gegenstimmen aus der Wirtschaft, wurde am heutigen Donnerstag das Wachstumsdekret definitiv genehmigt. Bereits am 30. April wurde die Eilverordnung Nummer 34 erlassen, die im Artikel 10 folgende Abänderung im Bereich der energetischen Sanierung vorsieht: Die Betriebe, die eine energetische Sanierung durchführen, können das Steuerguthaben dem Bauherrn vorstrecken. Bislang war es so, dass der Bauherr, der eine derartige Sanierung durchführte, bis zu 65 Prozent der Kosten als Steuerguthaben innerhalb von zehn Jahren von seinen Steuern absetzen konnte.

„Es ist nicht möglich, dass Betriebe den Bauherrn dieses Steuerguthaben vorstrecken“, kritisiert lvh-Präsident Martin Haller. „Für die Umsetzung der Eilverordnung kann das Unternehmen sozusagen den Bauherrn einen Rabatt von 50 bis 80 Prozent gewähren. Diesen Betrag kann der Unternehmer zwar in den darauffolgenden fünf Jahren von den Steuern absetzen, das verhindert aber lange noch nicht, dass die Betriebe mit großen Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben werden. Die Neuerung bringt vor allem kleinere Betriebe in große Schwierigkeiten.“

Der Aufschrei der Wirtschaft in Südtirol ist groß: Es wird befürchtet, dass mit gravierenden Folgen zu rechnen ist. Das Liquiditätsproblem kann sogar zu einem Arbeitsplatzabbau führen, so der Tenor der Wirtschaftsvertreter.

Um dies zu verhindern, hatte sich der lvh Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister, gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden und dem nationalen Handwerksverband Confartigianato gegen die Maßnahme ausgesprochen. Im Zuge der Behandlung des Textes in Kammer und Senat hatten Abgeordnete Renate Gebhard und Senator Dieter Steger Änderungsanträge vorgelegt, um die Maßnahme zu verhindern. Trotz aller Bemühungen wurde der Text zunächst in der Kammer und nun auch im Senat genehmigt, und zwar durch Vertrauensabstimmung, welche letztlich jegliche Änderung am Text verhindert hat.

„Die enthaltenen Fördermaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind zu befürworten, aber die Modalitäten dazu, wirken sich negativ auf die kleinen und mittleren Unternehmen aus“, kritisiert Senator Dieter Steger.

„Es müssen Maßnahmen für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im Sinne der Klein- und Mittelbetriebe gesetzt werden“, betont lvh-Präsident Martin Haller.

 

 

Bei einem Besuch im Wohnbauinstitut haben LH Kompatscher und LRin Deeg Unterstützung für Vorhaben des Wohnbauinstituts signalisiert und dessen sozialen Auftrag betont.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (27. Juni), begleitet von Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg, bei einem Besuch im Institut für sozialen Wohnbau des Landes Südtirol (Wobi) die Notwendigkeit dieser Struktur und die Bedeutung ihrer Arbeit hervorgehoben. "Wohnen wirkt sich auf alle anderen Lebensbereiche aus. Daher ist auch die soziale Funktion des Wohnbauinstituts viel weitreichender, als nur die 'reine' Möglichkeit Wohnraum zur Verfügung zu stellen", betonte der Landeshauptmann beim Treffen mit Mitarbeitern und Führungsriege des Instituts.

Es gehe darum Chancengleichheit zu ermöglichen, und Menschen zu befähigen, ihr Leben in Würde und mit Zuversicht selbst zu gestalten, unterstrich der Landeshauptmann. Momentan leben 29.266 Menschen in den 13.414 Wohnungen des Wohnbauinstituts. Wobi-Präsident Heiner Schweigkofler, den der Landeshauptmann als "enthusiastischen Fürsprecher des Instituts" bezeichnete, betonte ebenfalls den sozialen Auftrag, den das Wohnbauinstitut seit seinen Anfängen 1972 wahrnehme. Man sei sich dessen bewusst und wolle diese Rolle auch in Zukunft einnehmen. Neue generationenübergreifende Wohnformen für Senioren würden in Bozen kurz vor der Realisierung stehen, mit weiteren Gemeinden wie Meran, Bruneck oder Schlanders sei man im Gespräch.

Das Wohnbauinstitut sei ein Impulsgeber, brauche jedoch auch Partnerschaften mit den unterschiedlichen Ebenen: "Es ist unser gesellschaftlicher Auftrag, Häuser zu bauen, betreiben müssen sie dann andere, wie beispielsweise Sozialdienste oder andere Partner", sagte Schweigkofler, der die erstmalige Vereinigung der Zuständigkeiten für Soziales und Wohnbau als lobenswert hervorhob. Dadurch sei eine bessere Abstimmung möglich und man könne gemeinsam anstehende soziale Herausforderungen, wie beispielsweise den demografischen Wandel, aktiv angehen. "Wenn man bei Wohnungsübergaben dabei sein darf, erlebt man immer wieder eine große Dankbarkeit, die durch die Arbeit der Wobi-Mitarbeiter entsteht", betonte Landesrätin Waltraud Deeg beim Treffen am Wobi-Sitz in der Bozner Mailandstraße. Die 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien wichtige Ansprechpartner, deren Arbeit durch Entbürokratisierung (welche im neuen Landesgesetz vorgesehen sei) und eine Verbesserung der Raumsituation des Institutes künftig mehr Wertschätzung erfahren solle. Jährlich treten rund 20.000 Bürger in den insgesamt fünf Servicestellen mit dem Wohnbauinstitut in Kontakt.

ck

Regionalregierung -Die Regionalregierung hat heute (27. Juni) unter anderem den Nachtragshaushalt behandelt. Mehreinnahmen sollen in unterschiedliche Projekte und Initiativen fließen. 

Die Regionalregierung hat in ihrer heutigen (27. Juni) Sitzung im Landhaus 1 in Bozen die konsolidierte Rechnungslegung 2018 von Regionalregierung und -rat sowie den Gesetzentwurf zur "Allgemeinen Rechnungslegung" der Region für das Haushaltsjahr 2018 genehmigt. Auf Vorschlag von Präsident Arno Kompatscher hat die Regionalregierung auch das Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2019 gutgeheißen.

Zudem wurde der von Vizepräsident Maurizio Fugatti eingebrachte Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt für die Jahre 2019-2021 und entsprechende Änderungen zu Begleitbericht und Verwaltungshaushalt diskutiert. Die im Nachtragshaushalt vorgesehenen Mehreinnahmen in Höhe von rund 197 Millionen Euro sollen der Finanzierung unterschiedlicher Initiativen der Region, aber auch den Ländern Südtirol und Trentino zugutekommen. Auch für die Verhandlungen des neuen Kollektivvertrags wurden Geldmittel vorgesehen. Mit sieben Millionen Euro unterstützt die Region neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Körperschaften in Südtirol.

Zudem wurde die Einführung eines Verzeichnisses der ehemaligen Bürgermeister sowie Vereinfachungen im Zusammenhang mit politischen Wahlen besprochen. Dafür soll es künftig, wie schon auf gesamtstaatlicher Ebene, möglich sein, Listenzeichen nicht mehr im Gemeindeamt aushängen zu müssen, sondern lediglich online auf der Internetseite des Landes zu veröffentlichen. Dadurch lassen sich Ressourcen einsparen, sowohl in zeitlicher Hinsicht, aber auch was die Verwaltungsarbeit betrifft.

(Autor: LPA)

In der kommenden Woche wird der Landesgesetzentwurf zur Vereinfachung in der öffentlichen Auftragsvergabe im Südtiroler Landtag behandelt. SVP-Fraktionsvorsitzender Gert Lanz bezeichnet diesen Schritt als wichtige Erleichterung für Südtirols Unternehmen. „Mit diesen Maßnahmen hoffen wir in Zukunft flexibler, effizienter und qualitativer arbeiten zu können und letztendlich auch Initiativen gegen den Papierkram und den Zeitverlust zu setzen“, so Lanz.

Die Auftragsvergabe war bisher ein bürokratischer und komplizierter Prozess, der den Betrieben unter anderem viel wertvolle Zeit abverlangte. „Öffentliche Aufträge und Dienstleitungen machen in einer Volkswirtschaft wie Südtirol jährlich bis zu 18 Prozent des BIP aus und das entspricht einem Gesamtwert von bis zu vier Milliarden Euro“, betont Lanz.  

Alle Wirtschaftssektoren sowie die öffentliche Verwaltung seien davon betroffen. Sie können jetzt durch die Abänderung des Vergabegesetzes auf eine spürbare Entlastung setzen.

Lanz verweist darauf, dass im Gesetz das Prinzip der Aufteilung in quantitative und qualitative Lose gemäß den Grundsätzen der europäischen Richtlinie bei allen Aufträgen, mit Anwendung der Verfahren zur Erleichterung des Zugangs von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen, ausdrücklich verankert wird. Künftig können Direktaufträge bis zu 150.000 Euro erteilt werden. Bisher war dies nur für Aufträge unter 40.000 Euro möglich.

„Hier ist der Südtiroler Landesregierung ein guter Wurf gelungen, der künftig unsere Arbeit ganz wesentlich und spürbar erleichtern wird. Und die Südtiroler Volkspartei hält ihr Wort: Bürokratieabbau wo immer es geht – das ist und bleibt ein übergeordnetes Ziel. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist damit getan!“

Donnerstag, 27 Juni 2019 12:29

Diskutieren ja, aber mit Respekt

Das Wort Pestizid bietet immer wieder einiges an negativem Gesprächsstoff. Die Südtiroler Bauernjugend fordert beim Thema Pflanzenschutz ein Diskussionsniveau mit Respekt und Achtung.

 

Die Darstellungen und Ausführungen rund um das Thema Pestizide führen unter Südtirols Bevölkerung vor allem in den Monaten vor der Ernte zu heftigen Diskussionen. Die Meinungen spalten sich enorm in Befürwortern, Zweiflern und Gegnern. Wie bei jedem anderen Thema sollte auch in der Landwirtschaft bei der Diskussion rund um den Pflanzenschutz das Diskussionsniveau nicht vernachlässigt werden. Ausschlaggebend dafür ist es, gut informiert zu sein: Was bedeutet Pflanzenschutz überhaupt und wo liegt der Unterschied zum Pestizid?

Pestizide. Nein, Pflanzenschutz!

Der Pflanzenschutz beinhaltet alle notwendigen Maßnahmen, um Kulturpflanzen und ihre Ernte vor Schädlingen, Krankheitserregern, Konkurrenzkulturen und Umweltfaktoren zu schützen. Der Schutz ist biologischer, chemischer und physikalischer Natur. Pflanzenschutz beginnt schon früh bei der Sorten- und Standortwahl und umfasst alle Maßnahmen, um die Pflanze zu schützen und eine hochqualitative und sichere Ernteleistung zu gewährleisten. In Ultima Ratio entspricht dies auch dem Einsatz von sogenannten Pflanzenschutz –Mitteln (PSM), die biologisch (Bsp. Kupfer oder Schwefel) oder synthetisch sein können.

Pflanzenschutz wird nicht nur auf landwirtschaftlichen Kulturgründen für die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten eingesetzt, sondern auch für Kulturpflanzen im eigenen Garten. Pflanzenschutz betreibt jeder landwirtschaftliche Betrieb. Er unterscheidet sich in der Anwendung lediglich in der Produktionsform - Konventionell, integriert, biologisch und biodynamisch.

Fakten zum Apfelanbau in Südtirol

Der Apfel ist das Hauptprodukt des Obstbaus in Südtirol. Laut Agrar- und Forstbericht 2017 der Autonomen Provinz Südtirol werden Äpfel auf einer Gesamtfläche von 18.761 ha angebaut und geerntet. Dies entspricht ca. 2,5% der Südtiroler Gesamtfläche. Der Apfelanbau sichert das Einkommen von vielen kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Betrieben in Südtirol. Seit mehr als 30 Jahren ist die Nachhaltigkeit mit der Umsetzung des integrierten Obstbaus ein zentrales Thema für den Apfelanbau in Südtirol. 96% der Obstbauern in Südtirol befolgen die Richtlinien für den integrierten Anbau. Insgesamt 10% der geernteten Menge an Äpfel in Südtirol werden nach biologischen Richtlinien produziert.

 

 

Das natürliche Gleichgewicht erhalten

Wie in den Richtlinien des integrierten und biologischen Obstanbaus vorgegeben, ist der Landwirt bestrebt vorbeugend Pflanzenschutzmaßnahmen zu treffen, um sich vor Schädlingen sowie Krankheitserreger und Umweltfaktoren zu schützen. Es ist hervorzuheben, dass sich die angewandten Maßnahmen in vielen Bereichen nicht unterscheiden. Zu den ökologischen Maßnahmen „der integrierten Produktion“ gehören unter anderem der Blühstreifen, das Ausbringen von Hormonfallen, das Errichten von Nistkästen und Sitzstangen, das Pflanzen von Hecken, das Erhalten von Steinmauern, die Nützlings- sowie Schädlingskontrolle und das Einbringen von Nützlingen. Grundprinzip des integrierten Obstbaues ist es, das natürliche Gleichgewicht in den Obstanlagen zu erhalten und nur bei Bedarf einzugreifen. Pflanzenschutzmittel werden erst eingesetzt, wenn andere Mittel nicht mehr ausreichen, um die Kulturpflanzen und somit die Ernte zu schützen. Um bei der Anwendung der Pflanzenschutzmittel den Abdrift zu verringern, werden abdriftmindernde Techniken angewandt. Die Ausbringung wird in den Richtlinien genau definiert und auch jährlich aufgrund neuer Erkenntnisse überarbeitet. Die Sprühgeräte werden periodischen Kontrollen unterzogen, damit deren Funktion und Effizienz gewährleistet werden kann. Digitale Dienste informieren die Landwirte über verschiedene Kanäle im Minutentakt. Auch werden fachspezifische Fortbildungen angeboten und besucht, sodass ein gemeinschaftlicher Wissensaustausch ermöglicht wird.

„Wir unterstützen als Südtiroler Bauernjugend alle regulären Anbauformen unserer Mitglieder und sind stets offen für Diskussionen, Ideen und Anregungen. Diese sollten jedoch immer mit Respekt und Achtung vor dem Gegenüber erfolgen.“, fordert Angelika Springeth, Landesleiterin der Südtiroler Bauernjugend.

Öffentlicher Personennahverkehr:

Der öffentliche Personennahverkehr muss das Recht auf Mobilität sicherstellen und gleichzeitig die ökologische Nachhaltigkeit gewährleisten sowie zu einer Reduzierung des motorisierten Verkehrs führen. Letzteres ist eine grundlegende Voraussetzung, will man den Klimawandel, die Luftverschmutzung und die Lärmbelastung bekämpfen und gesündere Städte mit einer höheren Lebensqualität haben.

 

In diesem Sinne sind die Mobilitätskarten für Touristen, die sog. Gäste-Cards, eine sehr begrüßenswerte Maßnahme, um den Urlaubern die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel schmackhaft zu machen und den PKW-Verkehr auf Südtirols Straßen zu verringern. Dadurch kann Südtirol auch ein weiteres Markenzeichen als Urlaubsdestination vorweisen.

 

„Allerdings beklagen sich in letzter Zeit landauf und landab immer mehr Einheimische über überfüllte Busse. In der Hochsaison, und insbesondere an Schlechtwettertagen, sind die Verkehrsmittel häufig randvoll und so passiert es immer wieder, dass Busfahrer an den Zwischenhaltestellen keine Fahrgäste mehr einsteigen lassen dürfen und somit müssen die einheimischen Pendler oft mit dem eigenen Auto fahren. Das ist weder ökologisch noch bürgerfreundlich und für die Einheimischen bedeutet dies Mehrkosten, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen“, kritisiert der SVP- Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler, dem letzthin mehrere Beschwerden zugetragen wurden.

 

Vergleichbar ist die Situation bei der Rittner Seilbahn. Dort ist es Usus, dass Reiseunternehmen ihre Gäste vorwiegend um die Mittagszeit mit dem Bus zur Talstation bringen. Die Durchzugsgäste schweben dann mit der Seilbahn auf den Ritten, wo sie vom selben Reisebus abgeholt und zum nächsten Tagesziel befördert werden. „Pendler und insbesondere berufstätige Eltern, die die Seilbahn nutzen und zu Mittag zu Hause sein wollen, geraten oft in endlose Warteschlangen und müssen erhebliche Verzögerungen in Kauf nehmen. Zudem suche ich in diesem Fall nach der ökologischen Sinnhaftigkeit, muss doch ein leerer Bus auf den Ritten fahren, um seine Gäste von dort wieder zu holen“, so Renzler.

 

Es ist erforderlich, nachhaltige Lösungen zu finden, die sowohl den Bedürfnissen des Tourismus, aber vor allem auch jenen der Lokalbevölkerung entgegenkommen. 

 

In diesem Zusammenhang verweist der Landtagsabgeordnete auf den im Mai 2019 eingereichten Beschlussantrag, der ein auf die Südtiroler Realität zugeschnittenes Inhouse-Modell bzw. einen Sonderbetrieb für den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen vorsieht. „Mit der Neuorganisation wird der öffentliche Personennahverkehr zukünftig noch mehr aufgewertet und das sicherlich auch im Sinne einer Qualitätssteigerung für die einheimische Bevölkerung. Ich werde mich auf jeden Fall dafür einsetzen, dass solche Szenarien künftig vermieden werden“, so Helmuth Renzler abschließend.


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