Naturns - Peter Erlacher ist als Vertreter der Umweltverbände die zweite Periode in der Naturnser Baukommission. Nun hat Erlacher den Rücktritt von der Baukommission erklärt. Auslöser seines Rücktritts: Eine nachträgliche Abänderung des Durchführungsplanes.
von Erwin Bernhart
Peter Erlacher ist in Südtirol kein Unbekannter: In zahlreichen Vorträgen und Interviews macht Erlacher als Dozent und Fachmann für Baubiologie und Bauphysik, auch als Klimahausexperte, seit Jahrzehnten auf nachhaltiges Bauen in Südtirol und weit darüber hinaus aufmerksam. Seine Stimme hat Gewicht. Erlacher sitzt in der zweiten Periode für die Umweltverbände in der Gemeindebaukommission von Naturns. Nun reicht’s ihm. Am 16. April 2020 hat er seinen Rücktritt von der Baukommission erklärt. Die Gründe dafür sind im Rücktrittsschreiben minutiös aufgelistet. Es geht um eine Hotelerweiterung, für die die Gemeinde einen auf das Projekt zugeschnittenen Durchführungsplan erstellt und genehmigt hat. Darin festgehalten auch ein Grenzabstand von 5 Meter zu einer Gemeindstraße und 20 Meter zu den Nachbargebäuden. Beide Abstände sind nicht eingehalten worden. Dies festgestellt und das widerrechtliche Bauen vom Bauherren schriftlich festgehalten hat der BM eine Abbruchverfügung für die widerrechtlichen Bauwerke ausgestellt. Soweit so gut.
Nun sucht allerdings der Bauherr um eine erneute Abänderung des Durchführungsplanes an. Diese ist nur möglich, wenn die Gemeinde Naturns auf den Grenzabstand von 5 Metern verzichtet, ebenso die Nachbarn auf den Gebäudeabstand von 10 Metern. „Das kann ich nicht mittragen“, schreibt Erlacher. BM Andreas Heidegger habe in einer Baukommissionssitzung versichert, dass die Gemeinde unter keinen Umständen auf den Grenzabstand von 5 Meter verzichten wird. Nun soll es anders kommen. In der Gemeindebaukommission hat sich der BM und sein Vize Helmut Müller durchgesetzt, auch mit der Stimme des Gemeindetechnikers Norbert Barbolini. „Ich möchte daher mit meinem Rücktritt ein Zeichen setzen, dass es so keinen Sinn macht, in der Baukommission dabei zu sein“, schreibt Erlacher. Erlacher sagt, dass Bausachen in Naturns politisch gelöst würden. Unabhängig von Gesetzen und Bestimmungen.
Kein Verständnis für den Rücktritt hat VizeBM Helmut Müller. Man setze sich für die Leute ein, immer im gesetzlich zulässigen Rahmen, sagt Müller. Man habe lange abgewogen bei der Erweiterung des Lindenhofes. Es stimme, dass eine Abbruchverfügung erstellt worden sei, allerdings bringe die niemandem etwas. Mit einer weiteren Änderung des Durchführungsplanes sei man rechtlich in Ordnung.
Vinschgau - Weil die Zugangshürden verdammt hoch sind, bringen die Gemeinden die Gelder nicht an den Mann. Zur Erinnerung: Der Staat hat den Gemeinden Gelder für Essensgutscheine zur Verfügung gestellt, um die durch den Lockdown hervorgerufene Not abfedern zu können. Auch die Vinschger Gemeinden haben anteilsmäßig Geld erhalten. Die Summen die die jeweiligen Gemeinden erhalten haben, hat der Vinschgerwind in der Ausgabe Nr. 7/2020 veröffentlicht. Die Gemeinde Latsch hat zum Beispiel rund 27.600 Euro erhalten, die Gemeinde Naturns rund 31.000 Euro und die Gemeinde Partschins rund 20.000 Euro.
Der Vinschgerwind hat in diesen drei Gemeinden nachgefragt, wie die Staatsspende unter die Leute gebracht wird. Der Latscher BM Helmut Fischer sagt, dass man begonnen habe, Essensgutscheine auszugeben. Bisher um die zehn Gutscheine. Denn die Zugangshürden, die von staatlicher Seite festgelegt worden sind, sind dermaßen hoch, dass wohl nur ganz wenige Leute in den Genuss dieser Essensgutscheine kommen werden. Ein Beispiel: Wer Corona-bedingt entlassen worden ist und im Vormonat 500 Euro netto und mehr verdient hat, ist schon nicht mehr berechtigt. „So ist man nie und nimmer imstande, diese Essensgutscheine auszugeben“, sagt Fischer. Die Maßnahme sei wohl gut gemeint, aber bei uns nicht umsetzbar. Möglicherweise habe der Staat damit die vielen Schwarzarbeiter im südlichen Teil des Stiefels im Auge gehabt, als dass es eine real handhabbare Maßnahme bei uns wäre. Man hofft nun, dass über den Gemeindeverband und über die Landesregierung in den staatlichen Stellen Lockerungen dieser Zugangshürden erwirkt werden können. „Die Leute bei uns“, sagt Fischer, „wollen arbeiten und nicht unbedingt Gutscheine.“
Ähnlich sieht es BM Albert Gögele in Partschins. Der anfängliche Ansturm vor allem von Leuten mit Migrationshintergrund habe längst nachgelassen und die bereits ausgegebenen Essensgutscheine an Einheimische müssen möglicherweise zurückgezahlt werden, weil sich nachträglich herausgestellt hat, dass die Zugangsberechtigungen nicht gegeben waren. Gögele vermutet allerdings auch anderes. Es gebe sehr wohl Bedarf, allerdings, so habe er den Eindruck, schämen sich die Leute, den Bedarf an Essensgutscheinen anzumelden. Mittlerweile sei die Nachfrage auf Null gesunken. Auf die Frage, ob man möglicherweise das nicht ausgegebene Geld an den Staat zurückzahlen müsse, sagt Gögele: „Zurückzahlen tun wir nicht gerne. Dann geben wir das Geld lieber einem wohltätigen Verein, der Caritas etwa, oder einer Tafel, damit diese die Verteilung übernehmen.“
Die Sozialreferentin von Naturns Christa Klotz sagt, dass bisher rund 30 Familien angesucht hätten, aufgrund der Zugangskriterien bislang allerdings nur 3 in den Genuss von Essensgutscheinen gekommen sind. Man habe viele Informationen weitergegeben. Abgefedert würden die Leute vor allem über die Hilfen im Sozialsprengel. Klotz nimmt an, dass sich die Situation im Mai ändern könnte. Denn die Auswirkungen des Stillstandes im April werden dann erst richtig sichtbar und für die Zugangskriterien wird das Einkommen bzw. das Nichteinkommen im Monat April zum Tragen kommen. (eb)
Vom wind gefunden - Nach der Ausgangssperre und dem Stillstand vieler Betriebe, gibt es nun erste Lockerungen. Wir können endlich wieder Spaziergänge machen, einige Betriebe haben wieder geöffnet. Es beginnt die Phase 2, mit großen Vorsichtsmaßnahmen: Abstand halten, Masken tragen und Hände waschen, damit keine zweite Welle kommt. Wir müssen lernen mit der „neuen Normalität“ zu leben: mit dem Virus, mit Unsicherheiten, mit Experimenten, mit Beschränkungen. Die Coronakrise ist die erste Menschheitskrise im 21. Jahrhundert. Viele wollen schnell zurück in die alte Normalität, einige fragen sich ob das geht und manche stellen sich auch die Frage, ob wir wirklich in die alte Normalität zurück wollen. Covid-19 ist in eine Welt hineingefahren, die in vielen Krisen gleichzeitig steckte. Das globale Wirtschaften zerstört den Planeten und vernichtet viele Arten. Die Menschheit wird Covid-19 überstehen, wenn auch mit vielen Opfern, meint Spiegel online. In der Titelgeschichte vom Spiegel Nr. 17 wird recht hoffnungsvoll vom Aufbruch gesprochen. „Der Aufbruch Jetzt oder nie: Der Corona-Schock bringt die Chance auf eine bessere Welt“. Wollen wir es hoffen. (hzg)
Schlanders/Bozen - Mit einer sympathischen Aktion hat LH Arno Kompatscher beim Schlanderser BM Dieter Pinggera interveniert. Pinggera solle doch, so sinngemäß in einer SMS, eine „Autonomiestunde für seine Dorfpolizisten“ veranstalten. Hintergrund der zum Schmunzeln anregenden Aktion ist jene landesweite Diskussion um den Radius des Spazierengehens. Die Kommandantschaften der Dorfpolizisten hatten sich in Videokonferenzen mit der Frage befasst, welches Dekret denn nun anzuwenden sei - jenes von Conte (in der Nähe des eigenen Hauses) oder jenes von Kompatscher (auch über die Gemeindegrenzen hinaus). Die Dorfpolizei hatte sich ursprünglich für das Conte-Dekret entschieden. Der Schlanderser Dorfpolizist Christoph Horrer (Foto: Facebook) hat dann in einem Facebookeintrag darauf verwiesen, dass man sich, sinngemäß, an das enge Conte-Dekret halten werde. Dass das Kompatscher-Dekret gelte hat man dann gemeindeintern mit allen Ordnungskräften geklärt. Kompatschers SMS kam dann mit Augenzwinkern. Alles gut. (eb)
Prad/Rom - Die Geschichte reicht weit zurück, auch weil die Mühlen der Justiz langsam mahlen: Der Betrieb Ortler Gel der Weissenegger Andrea & Co. wehrt sich seit langem gegen eine Schließungsverfügung ihres Detailhandelsgeschäftes Maxi Team in der Prader Handwerkerzone. Denn der damalige BM Hubert Pinggera hatte im November 2013 eine Verfügung erlassen, mit der Ortler Gel aufgefordert wurde, das Lebensmittel-Detailgeschäft zu schließen, weil dies in einer Handwerkerzone nicht zulässig sei. Ortler Gel hat gegen diese Verfügung rekurriert und der Rekurs wurde vom Verwaltungsgericht in Bozen zurückgewiesen. In der Folge ist Ortler Gel mit einem weiteren Rekurs vor den Staatsrat gezogen, mit dem Ziel, die bürgermeisterliche Verfügung aufheben zu lassen. Der Staatsrat hat am 24. Februar 2020 sein Urteil gesprochen und veröffentlich: Der Rekurs der Ortler Gel wurde abgewiesen. Im Umkehrschluss: Die Verfügung des BM bleibt aufrecht und Ortler Gel dürfte nur noch an jene verkaufen, die über eine eigene IVA-Nummer verfügen. In der Gemeinde Prad ist das Urteil noch nicht eingelangt. Auf Nachfrage des Vinschgerwind und über das Urteil in Kenntnis gesetzt, sagt der Gemeindesekretär Kurt Warger unmissverständlich, dass der Bürgermeister aufgrund dieses Urteils den Detailhandel in der Gewerbezone schließen lassen müsse. (eb)
Unverständlich und inakzeptabel. So bezeichnet die Obfrau der Friseure im lvh Sigrid Terleth und die Obfrau der Schönheitspfleger im lvh Karin Ploner die verkündete Entscheidung der römischen Regierung, Friseur- und Kosmetiksalons erst am 1. Juni wieder zu öffnen. „Kein anderer Bereich arbeitet seit jeher mit höchsten Hygiene- und Sicherheitsvorschriften wie unserer. Dass die Gesundheit und die Vermeidung weiterer Infektionen Vorrang hat, steht außer Frage, zeigen sich Ploner und Terleth enttäuscht.
Die Süd-Tiroler Freiheit ruft zum politischen Ungehorsam gegen Rom auf. Vor allem sollten die Grenzen zu Nord- und Ost-Tirol bzw. der Schweiz wieder geöffnet werden!
Kommentar von Chefredakteur Erwin Bernhart - Seit März läuft der Schulunterricht aus der Ferne über die sozialen Netzwerke. Es gibt jene, die im Fernunterricht über sich hinauswachsen und jene, die wenig oder gar nichts abliefern. Das gilt für SchülerInnen genauso wie für LehrerInnen. Eigentlich so, wie im normalen Schulalltag auch. Schwierig ist die derzeitige Situation für schwache Schüler, für Kinder mir Beeinträchtigungen, für Migrantenkinder, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Auf der Strecke bleiben die sozialen Kontakte und die Nähe. Die Meinungen über die Effizienz des Schul-Notprogramms gehen auseinander. Von „einem verlorenen Schuljahr“ sprach kürzlich die Direktorin des Schulsprengels Brixen Elisabeth Flöss im Sender RAI Südtirol. Sie bemängelte auch, dass sich nur rund 20 Prozent der Eltern die Zeit nehmen, ihre Kinder daheim zu begleiten. Nicht so schwarz sehen die Direktoren im Vinschgau. Ein positiver Aspekt der Corona Krise ist, dass sich neue Lernmethoden über Internetplattformen etablieren, die einen zukünftigen Unterricht in den Klassen bereichern können. Die Nachfragen bei Vinschger SchülerInnen und LehrerInnen ergaben, dass den meisten die Schule lieber wäre als der Fernunterricht. Und die Eltern, die unfreiwillig in die Lehrerrolle geschlüpft sind, dürften verstanden haben, wie hart eigentlich der Job des Lehrers ist. Dringend notwendig ist jetzt Klarheit in der Sommerbetreuung. Es gilt nicht nur zu diskutieren und zu polemisieren, sondern diese auch verbindlich zu organisieren.
Ab jetzt darf man radeln, zu seinem Tier fahren und Senioren bei Bewegungen begleiten. Für Betriebe gibt es Erleichterungen. LH Kompatscher hat dazu eine Dringlichkeitsmaßnahme gemacht.
Mehrere Erleichterungen in verschiedenen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft werden ab sofort wirksam. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat diese heute, 26. April, in einer Dringlichkeitsmaßnahme, der 23. in Folge, festgelegt und soeben unterzeichnet.
"Wir haben die vorhandenen Möglichkeiten voll ausgereizt. So gelten in Südtirol ein größeres Maß an persönlicher Freiheit sowie mehr Möglichkeiten für wirtschaftliche Aktivität als auf dem restlichen Staatsgebiet. Wir wollen den Weg des Vertrauens in die Menschen überzeugt weitergehen", unterstreicht Landeshauptmann Kompatscher.
Baustellen und Lebensmittel zum Mitnehmen
In diesem Sinne werden die Beschränkungen der Anwesenheit von maximal fünf Arbeitern auf Baustellen im Freien aufgehoben. Voraussetzung ist die Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien. Auch die für Gastronomiebetriebe neu geschaffene Möglichkeit des Verkaufs von Lebensmitteln zum Mitnehmen, so genannte "to-go" oder "take-away" -Dienste, soll einigen Unternehmen neue Perspektiven ermöglichen. Dabei soll der Verkauf allerdings, soweit möglich, via Telefon oder Internet abgewickelt werden. Die Lebensmittel darf man im Lokal abholen, allerdings müssen die Lokale bei Abholung und Bezahlung darauf achten, dass die vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden. Lebensmittel dürfen auch weiterhin nach Hause geliefert werden. Im Gastlokal zu essen, ist weiterhin nicht erlaubt.
Kunden dürfen aufs Betriebsgelände – Transportdienste für die Betriebe sind möglich
Unternehmen, deren Tätigkeiten zulässig sind, können nun auf dem Betriebsgelände Kunden empfangen, allerdings nur unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsmaßnahmen und nur für die Zeit, die unbedingt für den Dienst erforderlich ist. Außerdem können die Unternehmen für ihre Mitarbeiter Transportdienste organisieren. Dabei müssen sie alle Sicherheitsvorgaben einhalten, die die Richtlinien und Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern vorsehen.
Begleitung von Senioren und Einkauf am Arbeitsweg werden möglich
Künftig werden Bewegungen zur Begleitung älterer Menschen oder Menschen mit Behinderung im Landesgebiet möglich. Menschen mit Behinderung und alle jene, die wegen ihres körperlichen oder psychischen Zustands Mund-Nasen-Schutz nicht tragen können, müssen den Nasen-Mundschutz nicht tragen. Allerdings müssen auch sie alle vorgegeben Abstände zu anderen Personen einhalten. Menschen mit Beeinträchtigung dürfen auf dem Landesgebiet mit ihren jeweiligen Fahrzeugen fahren, um sich zu bewegen.
Nachdem es immer wieder Beschwerden im Zusammenhang mit Fahrten zur Begleitung von Personen ohne Führerschein gab, wird in der aktuellen Verordnung auch geklärt, dass dies erlaubt ist. Ebenso erlaubt ist der Einkauf von Lebensmitteln in Geschäften, die entlang des Weges zur Arbeit liegen.
Radwege, Radtourenwege, Parks und Grünanlagen sind offen
Zu den erlaubten körperlichen Aktivitäten kommt nun neben dem Spazierengehen auch das Joggen und das Radfahren hinzu. Alle Rad- und Radtourenwege sind wieder geöffnet und wie gewohnt befahrbar. "Wer im Freien unterwegs ist, spazieren geht, joggt oder Rad fährt, muss Nase und Mund bedecken, wenn er andere trifft und Abstand halten – dies bleibt weiterhin Pflicht und ist wichtig. Nur wenn wir lernen, unser Verhalten an ein Leben mit dem Coronavirus anzupassen, hat der wirtschaftliche und gesellschaftliche Neustart für Südtirol eine gute Chance", unterstreicht Landeshauptmann Kompatscher.
Auch Parks und Grünflächen dürfen wieder besucht werden, außer die jeweiligen Bürgermeister haben eigene Vorschriften erlassen. Dort muss ein Abstand von drei Metern zwischen den Menschen eingehalten werden. Kinder müssen begleitet sein.
Bewegungen zu Tieren und Landwirtschaftsflächen sind möglich
Die Eigentümer von Haustieren wie Katzen, Hunden und Pferden oder die beauftragten Tierbetreuer dürfen Bewegungen zu ihren Tieren machen, um gesundheitliche Schäden aufgrund mangelnder Pflege oder Bewegung zu vermeiden. Privatpersonen dürfen Landwirtschaftsflächen oder Gemüsegärten, sowie eigene Tiere auch außerhalb der Wohngemeinde bewirtschaften bzw. pflegen.
Selbst eine Präzisierung zum Kauf von Kinderschuhen hat in der Verordnung Platz gefunden. Sie dürfen sowohl in Geschäften, die auf Kinderbekleidung spezialisiert sind, als auch in Geschäften, die nur Kinderschuhe anbieten, verkauft werden.
Die Verordnung ist im Internet unter www.provinz.bz.it/coronavirus veröffentlicht.
LPA/san
Wolfgang Platter, am Tag des Hlg. Georg, 23. April 2020
Wenn in Zeiten nach den Bewegungseinschränkungen durch Covid 19 unsere Sommerausflüge wieder möglich werden, wird nicht jede und jeder von uns das Bedürfnis nach Flugreisen in die Ferne verspüren. Für Berg- und Wanderfreunde habe ich einen Vorschlag für einen Ausflug in unsere Nachbarberge in den Rätischen Alpen jenseits des Stilfserjoches: die Val Viola Bormina.
Anreise
Man fährt über das Stilfserjoch bis an den oberen Dorfeingang von Bormio. Dort, an der letzten Kehre auf der Abfahrt von der Stilfserjoch-Straße zweigt die Staatsstraße Nr. 301 zum Foscagno-Pass und nach Livigno ab. Diese Straße fährt man bis zum Weiler Arnoga. Dort angelangt, zweigt in einer scharfen Rechtskehre linker Hand die Straße in die Val Viola Bormina ab. Die Straße ist eine alte gepflasterte Militärstraße zur Schweizer Grenze. Sie ist einspurig, mit guten Ausweichstellen und mit dem Privatauto bis zu einem von vier Parkplätzen befahrbar. Gegen eine moderate Tagesgebühr parkt man sein Auto auf einem der Parkplätze und beginnt seine Wanderung in die Rätischen Alpen um den Bergstock der Cima Piazzi. Die Anfahrt von Laas nach Arnoga bis zu einem Parkplatz in der Val Viola Bormina beträgt ca. 78 km. Die Val Viola Bormina ist insgesamt 10 km lang und verzweigt sich an ihrem Oberlauf in die Val Verva und die Val Viola. Das Tal wird vom Torrente Viola entwässert.
Die Wanderung in den Rätischen Alpen
Wer gewillt ist, diese Fahrstrecke morgens hin und abends zurück in Kauf zu nehmen, kann die Wanderung auch als Tagesausflug ohne übermäßige Anstrengungen bewältigen und dabei einmalige Landschaftseindrücke aus einem recht unberührten und nicht überlaufenen Hochgebirgstal mit nach Hause nehmen. Der Aufstieg im Tal verläuft gleichmäßig und nicht steil. Besonders beeindruckend sind die Flora mit verschiedenen Wildorchideen in großen Anzahlen von Individuen und der See Lago Viola auf 2.268 m SH oberhalb einer Scheitelmoräne, die als Naturriegel diese Wasserfläche aufstaut. Beeindruckend schön sind auch die Mäander von einlaufenden Schmelzbächen. Der heutige See ist der Rest eines vormals viel größeren periglazialen Gletschersees, der vom Gletscher Ghiacciaio di Dosdè gespeist wurde. Der heutige Restgletscher ummantelt den Corno di Dosdè. Oberhalb des Sees erreicht man die vormalige Finanzkaserne, die heute als Schutzhütte geführt wird. Und auf 2.455 Metern Meereshöhe ist man auf dem Passo Viola, der Staatsgrenze zwischen der Schweiz und Italien, die hier vom Scheitelpunkt und der Wasserscheide im Talschluss gebildet wird. Vom Passo Viola fällt die Val Viola Poschiavina in das schweizerische Puschlav und mit der Val Viola Bormina eben in die italienische Valdidentro.