Mals/Matsch - Dass in den Akten einer Gemeinde eine Zivilklage auftaucht, ist ungewöhnlich. Noch ungewöhnlicher ist es, wenn ein Rechtsanwalt für die Schriftsätze der Gemeinde kein Honorar verlangt. Gründe genug, um nachzufragen.
von Erwin Bernhart
Walter Gostner sagt dem Vinschgerwind, er sage nichts. Ein Nachfragen sei verlorene Zeit. Gostner ist Ingenieur, mit Spezialgebiet Wasserbau, bei der Malser Ingenieursgemeinschaft Patscheider&Partner. Die Ingenieursgemeinschaft ist seit rund zwei Jahren beklagte Partei in einem Zivilprozess. Anklägerin ist die Saldur Konsortial GmbH, die in Matsch ein E-Werk betreibt. Grund der Zivilklage ist der Vorwurf von Seiten der Saldur Konsortial, dass das Ansuchen für die geförderten Stromtarife fehlerhaft gewesen sein soll und daher vom GSE (Gestore dei Servizi Energetici) abgelehnt wurde. Weil dem so sei, sei der Saldur Konsortial viel Geld durch die Lappen gegangen. Mit der „Schadenserhebung“ beauftragt wurde der renommierte Rechtswanwalt und Polit-Pensionär Karl Zeller. Zeller hat die Saldur Konsortial auch zur Zivilklage geraten, nachdem ein außergerichtlicher Vergleich nicht zustande gekommen ist. Auch um die beiden Saldur-Gesellschafter, 70% Gemeinde Mals und 30% Fraktion Matsch, vor einem möglichen Vorwurf der Untätigkeit zu schützen. Die renommierte Ingenieursgemeinschaft Patscheider&Partner hat ihrerseits, so wie es bei Zivilprozessen üblich ist, ihre Versicherung in den Zivilprozess miteingebunden. Kürzlich haben sich die beiden Gesellschafter der Saldur Konsortial GmbH, die Gemeinde Mals und die Fraktion Matsch, unterstützend in den Zivilprozess eingelassen. Das geht aus dem Gemeindeausschussbeschluss der Gemeinde Mals Nr. 128 vom 23. März 2021 und aus dem gleichlautenden Beschluss der Fraktion Matsch Nr. 6 vom 28. März 2021 hervor. Gegenstand des Beschlusses: „Saldur Konsortial GmbH - Zivilprozess - Schadensersatzforderung: Interessensvertretung, Streiteinlassung und Ernennung des Prozessbevollmächtigten“. Die Gemeinde Mals bzw. der Ausschuss formuliert den Vorwurf im genannten Beschluss wie folgt: „bei korrekter Vorbereitung des Gesuchs durch Patscheider & Partner GmbH wäre dieses vom GSE angenommen und dem Produzenten pro produzierter kWh elektrischer Energie eine Förderung zuerkannt worden“. Angesichts des römischen Dickichts rund um die Stromförderungen und des daraus erwachsenen komplexen Ansuchenvorganges ein an sich zacher Vorwurf. Der zweite ungewöhnliche Teil ist, dass Zeller erklärt hat „für die Schriftsätze zur Einlassung der Gesellschafter der Saldur Konsortial GmbH in den Prozess kein Honorar in Anspruch zu nehmen“, so steht es im Beschluss. Zeller dazu zum Vinschgerwind: „Es sind nur zwei Zeilen zu formulieren, dass nämlich die Gemeinde Mals und die Fraktion Matsch der Saldur Konsortial im Zivilprozess beistehen.“