Seit Oktober wird am Bahnhof Mals an der neuen Remise für die Vinschger Bahn gearbeitet. LR Alfreider war vor Ort, um den Baufortschritt zu begutachten. Bei Latsch wird am Steinschlagschutz gebaut.
Das Projekt für die neue Remise am Malser Bahnhof reiht sich in das Gesamtkonzept zur Elektrifizierung der Vinschger Bahnlinie. Mobilitätslandesrat Dnaiel Alfreider sagte gestern, 18. Juni, beim Lokalaugenschein auf der Baustelle in Mals: "Die Vinschger Bahn platzt heute bei Normalbetrieb aus fast allen Nähten. Für zahlreiche Pendler, Schüler und nun auch wieder Urlaubsgäste ist die Bahn tägliches Mobilitätsmittel und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken." Damit das wo bleibe und Bahnfahren "noch bequemer, einfacher und attraktiver wird, wird seit 2016 an der Elektrifizierung der Vinschger Bahnlinie gearbeitet", sagt Alfreider.
Remise für neue längere Züge
Als wichtiger Meilenstein in Richtung elektrifizierter Bahnlinie wird die bereits heute bestehende Remise am Malser Bahnhof verlängert und angepasst. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Remise insgesamt 125 Meter lang sein – und damit rund 80 Meter länger, als die alte Remise. Wie der Generaldirektor der der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG Joachim Dejaco erklärt, "können somit in der neuen Remise längere Züge, die nach der Elektrifizierung der Bahnlinie auch im Vinschgau eingesetzt werden, geschützt abgestellt werden." Es ist geplant, dass künftig sechs 106 Meter lange Züge über Nacht am Malser Bahnhof stehen. Im Zuge der Bauarbeiten wurde die gesamte elektrische und mechanische Ausstattung der Remise erneuert und im Außenbereich je eine Anlage für die Wasserversorgung bzw. die Entwässerung errichtet.
Nach Baueingriffen starten Arbeiten für Oberleitungsmasten
Während im Hintergrund intensiv an den Genehmigungsverfahren und den Ausschreibungen gearbeitet wird, sind die nächsten baulichen Eingriffe im Rahmen des Elektrifizierungsprojektes der Vinschger Bahnlinie dann ab 2021 geplant. Dann wird unter anderem mit dem aufwändigen Setzen der 1500 Oberleitungsmasten begonnen. Bei der STA rechnet man damit, dass voraussichtlich 2022 der erste Zug elektrisch durch das Vinschgau rollt.
Ausgeführt wurden die Bauarbeiten am Bahnhof Mals von den Vinschger Unternehmen Marx AG und Moriggl GmbH gemeinsam mit der Bozner Geobau unter der Leitung der landeseigenen STA - Südtiroler Transportstrukturen AG.
Steinschlagschutzdämme bei der Latschander fast fertig
Oberhalb der Staatsstraße durch das Vinschgau bei der Latschander in den Gemeinden Latsch und Kastelbell liegt eine weitere Baustelle des Landes, auf der die Arbeiten auf Hochtouren laufen. Dort sind die neuen Steinschlagschutzdämme kurz vor der Fertigstellung.
Nachdem es im November 2019 besonders große Niederschläge gab, hatten waren von den Hängen oberhalb der Straße Steine teils bis zur Staatsstraße gestürzt. Ein größerer Felssturz ereignete sich oberhalb des Campingplatzes Vermoi in Latsch. Nach dem Steinschlag mussten die Staatsstraße gesperrt und 17 Personen evakuiert wurden. Die Landesabteilung Tiefbau und das Amt für Geologie und Baustoffprüfung des Landes hatten auf dem Dringlichkeitswege die Herstellung von Dämmen zur Absicherung der beiden am meisten gefährdeten Bereiche in Auftrag gegeben. Die Landesregierung stellte umgehend Gelder bereit. So konnten die Arbeiten bereits Anfang Dezember in Angriff genommen. Sie sind nun bis auf wenige Rest- und Nebenarbeiten weitgehend abgeschlossen.
Mehrere Eingriffe zum Steinschlagschutz
In Latsch wurden zwei, in Summe rund 420 Meter lange und zwischen fünf und sechs Meter hohe Dämme gebaut, sowie im Bereich Latschander ein rund 290 Meter langer und zwischen 4,50 Meter und sechs Meter hoher Damm mit einem direkt anschließenden 60 Meter langen und sechs Meter hohen Steinschlagschutzzaun.
Der Damm im Bereich Latschander wurde an der Straßenseite mit bewehrter Erde ausgeführt, um den Verlust von Kulturgrund möglichst gering zu halten. Die bewehrte Erde wurde stufenförmig angelegt, um die Begrünung zu begünstigen.
Weitere Pflege und besondere Pflanzen für Bienen
Beim Damm in Latsch wurde in Zusammenarbeit zwischen den Landesämtern, V.I.P. und Fraktion auf eine möglichst naturnahe Gestaltung und eine Aufwertung der Flächen gleich oberhalb des bestehenden Waalweges geachtet. Für den Damm ist eine aktive Pflege für weitere zwei Jahre vorgesehen. Besonderer Wert wurde auch auf die Auswahl der Samenmischungen gelegt, und zwar angepasst auf die Bienenvölker, die dort von mehreren Imkern angesiedelt sind.
Insgesamt investiert das Land in die Eingriffe rund 4,2 Millionen Euro. Im Bereich zwischen zukünftigem Tunnelportal der Umfahrung Kastelbell und dem Fernheizwerk Latsch sind in den kommenden Jahren weitere Schutzmaßnahmen geplant. In Kürze soll der Bereich oberhalb der neuen Anbindung der Umfahrung westlich von Schloss Kastelbell abgesichert werden. Weitere Maßnahmen zum Steinschlagschutz werden programmiert.
LPA/rc/san
Möglichst viel Unterricht in Anwesenheit, kleine und gleichbleibende Gruppen, gestaffelte Eingangs- und Pausenzeiten – so soll das Schuljahr 2020/21 beginnen.
Wie Kindergarten und Schule in Südtirol im kommenden Herbst in das neue Bildungsjahr 2020/21 starten werden, darauf hat sich heute (9. Juni) die Landesregierung verständigt. Auf Vorschlag der zuständigen Landesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider hat sie die Spielregeln für den Neustart festgelegt. Die entsprechenden Vorschläge waren nach der coronabedingten Aussetzung des Präsenzunterrichts an allen Schulen Italiens von den drei Bildungsdirektionen in Zusammenarbeit mit den Südtiroler Gesundheitsbetrieb erarbeitet worden. Sie tragen auch den staatlichen Vorgaben Rechnung, auf die sich das Parlament in Rom am Wochenende geeinigt hat.
Soziale Kontakte für Kinder und Jugendliche
"Viele Kinder und Jugendliche haben die vergangenen Monate angesichts der eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten als sehr belastend erlebt", sagt Landesrat Achammer. "Unser Bestreben ist es daher, unter Beachtung des Gesundheitsschutzes, wieder möglichst viel Bildungszeit in Anwesenheit zuzulassen. Zudem möchten wir allen, die am Schulbetrieb teilhaben, Sicherheit und Perspektiven bieten", sagt der Landesrat. Nur so sei es möglich, Dienste zu planen, beispielsweise was den Transport, die Unterbringung oder die Verpflegung angehe, auch wenn die Entwicklung noch nicht vollends abzusehen sei.
Der Präsenzunterricht ab dem kommenden Schuljahr 2020/21 gilt den Bildungslandesräten als wichtiger Baustein für die Rückkehr zum regulären Schulunterricht. "Für Familien, Schüler, Jugendliche, Lehrkräfte und alle Beteiligten ist die Rückkehr zu einem Schulalltag mit Unterricht in Präsenz von großer Bedeutung. Es ist unser Auftrag, die Familien wieder zu entlasten und die Klassen und Schulen wieder mit Leben zu füllen im Einklang mit allen Sicherheitsbestimmungen", sagt der ladinische Landesrat Alfreider.
"Das Schuljahr 2020/21 wird im Zeichen der Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aufgrund der Situation rund um das Coronavirus stehen", erklärt der italienische Bildungslandesrat Vettorato, "wir möchten aber die Erfahrungen der Notstandssituation nutzen, um der neuen Situationen bestmöglich zu begegnen und den Kindern und Jugendlichen möglichst viel Normalität zuzugestehen."
Möglichst viel Unterricht in Präsenz
Unter diesen Vorzeichen hat die Landesregierung heute Vorgaben zu Gesundheitsschutz und Organisation des Bildungsbetriebs im Schuljahr 2020/21 definiert. Im Sinne der heutigen Landesregierungsentscheidung soll demnach besonders für jüngere Kinder möglichst viel Anwesenheit in den Bildungseinrichtungen ermöglicht werden. An den Kindergärten sollen gleichbleibende Gruppen gebildet werden. Inwieweit Verlängerungen angeboten werden können, steht noch nicht fest. An Grund- und Mittelschulen ist täglicher Unterricht in Präsenz vorgesehen. Bei Bedarf sollen zusätzliche Klassen gebildet werden, um den Sicherheitsabstand gewährleisten zu können. Die Unterrichtszeit in Präsenz wird auf den Vormittag beschränkt.
Für die Oberstufe wird ein Wechsel von Unterricht in Präsenz und Fernunterricht dort vorgesehen, wo es einerseits gilt, die Kapazitäten und Möglichkeiten der Schülertransporte zu berücksichtigen und es anderseits aufgrund der hohen Schüleranzahl logistisch nicht möglich ist, die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen einzuhalten, weil die Schule beispielsweise über zu wenig Räumlichkeiten verfügt. Bei Bedarf wird die Anzahl der anwesenden Schüler verringert. "Gerade in den ersten Klassen der Oberstufe will man auf mehr Präsenzunterricht setzen", so Landesrat Achammer. Schülern mit besonderen Bedürfnissen oder mit einem zeitweiligen besonderen Unterstützungsbedarf kann ebenfalls ein täglicher Unterricht in Präsenz ermöglicht werden.
"Grundsätzlich möchten wir durch Unterrichtsmodelle flexibel gestalten und parallel dazu eine strukturierte und auch digitalisierte Unterrichtsvorbereitung aufbauen, um auch im Falle einer möglichen Rückkehr in eine häusliche Isolation Kommunikationsstrukturen und Lernangebote bereit zu haben und nutzen zu können", sagt Achammer.
Keine Maskenpflicht bei fixem Sicherheitsabstand
Die Landesregierung hat heute zudem beschlossen, bei einem fixen Sicherheitsabstand von einem Meter von der Mund- und Nasenschutzpflicht abzusehen. Weitere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, auf die sich die Landesregierung heute verständigt hat, sind die Anpassung und die Staffelung der Beginn- und Endzeiten der Kindergärten und Schulen. Auch die Pausenzeiten sollen flexibel gehandhabt werden. Mensaplätze werden verringert, flankierend will die Landesregierung allerdings Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit setzen
Die gleichbleibenden Gruppen, die gestaffelte Eintritts- und Austrittszeiten und die flexiblen Pausenzeiten sind neben dem Sicherheitsabstand Grundregeln zur Vorbeugung einer Virusverbreitung, die durch Hygienemaßnahmen (Desinfizieren der Hände, gründliche und häufige Reinigung und Lüftung der Räume) ergänzt werden.
LPA/jw
Einen Meter Abstand halten, ansonsten Mund-Nasenschutz tragen, ist die wichtigste neue Regel in der Phase des Neustarts. Die Landesregierung hat die Vorgaben am 9. Juni angepasst.
Mund-Nasenschutz muss man nur mehr unter einer Entfernung von einem Meter tragen, Duschen und Umkleiden in Fitnessstudios und Sporteinrichtungen dürfen genutzt werden, ebenso Saunas, türkische Bäder und Kneippanlagen – dies sind nur einige der Neuerungen an der Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020, die die Landesregierung heute (9. Juni) der Neustart-Phase entsprechend angepasst hat. Neben neuen Verhaltensregeln enthält die Anlage auch Schutzmaßnahmen für Sommercamps für Kinder und Jugendliche, für Messen, Pferderennen, die Mobilität und die Covid-Protected-Area in den Gastbetrieben. Sämtliche Änderungen treten morgen (10. Juni) in Kraft.
Neue Freiheiten, aber Gesundheitsschutz weiter ernst nehmen
Die Rate der Ansteckungen mit dem Coronavirus ist in den vergangenen Wochen immer mehr zurückgegangen. Die Landesregierung hat aufgrund dieser positiven Entwicklunggenerell entschieden, dass es keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege mehr gibt, außer wenn der Anstand von einem Meter zwischen Personen nicht stabil eingehalten werden kann. Die Abstandsregel von einem Meter gilt im Freien und in geschlossenen Räumen und für alle Bereiche.
Landeshauptmann Arno Kompatscher unterstreicht: "In Südtirol galt früher als in anderen Orten Bewegungsfreiheit und es gab mehr Möglichkeiten für wirtschaftliche Tätigkeiten. Jetzt wird ein weiterer Schritt in Richtung Freiheit gemacht und deswegen ist es entscheidend, dass alle diese wichtige Regel einhalten, und zwar: Entweder Ein-Meter-Abstand zu anderen Personen oder Mund- Nasenschutz tragen."
Allgemeine Verhaltensregeln und Regeln für die Wirtschaft
In der Anlage A zum Landesgesetz ist nun ausdrücklich festgehalten, dass es keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege gibt, außer wenn der Abstand zwischen nicht zusammenlebenden Personen unter einem Metern liegt. Für den Sport im Freien gilt in Zukunft auch ein Ein-Meter-Abstand (bisher drei Meter). Als Mund-Nasen-Schutz können einfache chirurgische Masken verwendet werden sowie waschbare (auch selbst gemachte) Bedeckungen aus Stoff, was nochmals eigens angeführt ist.
Für die Wirtschaftsaktivitäten ist spezifiziert, dass die 1/10 Regel - also dass pro Person mindestens zehn Quadratmeter Fläche bereitstehen müssen - nicht in Räumen mit einer Fläche unter 50 Quadratmetern gilt.
Unterwegs im Auto und in den öffentlichen Verkehrsmitteln
Ausdrücklich geregelt werden die Fahrten im privaten Pkw: Die Mindestabstände von einem Meter bei Fahrten innerhalb Südtirols können unterschritten werden, wenn alle Insassen einen Schutz der Atemwege tragen. Leben alle im Fahrzeug mitfahrenden zusammen, braucht es den Mund-Nasen-Schutz nicht.
Für die öffentlichen Verkehrsmittel wird die bisherige Begrenzung der Transportkapazität (in Bussen z.B.: 60 Prozent und in Seilbahnen 2/3) aufgehoben. Fahrgäste, die sich gegenübersitzen, müssen einen Meter Abstand voneinander halten. Sitzen sie in derselben Fahrtrichtung und nebeneinander kann der Abstand von einem Meter unterschritten werden. In der Praxis bedeutet dies, dass sämtliche Sitzplätze belegt werden können. Mund-Nasenschutz in den Öffis ist weiter Pflicht.
Regeln für Beherbergungsbetriebe und "Covid-Protected-Area" vereinfacht
Für alle Beherbergungsbetriebe vom Hotel bis zum Urlaub auf dem Bauernhof gilt die 1/10 Regel, also dass pro Person mindestens zehn Quadratmeter Fläche bereitstehen müssen. Vor und nach dem Lesen von für Gäste aufliegenden Zeitungen und Zeitschriften oder dem Nutzen von Spielen (z.B. Karten) müssen die Hände desinfiziert werden.
Schutzhütten dürfen im Fall von Gefahr jedenfalls Unterkunft und Schutz bieten. Dabei müssen sie ein eigenes Protokoll des Sanitätsbetriebes anwenden.
Bei der Beherbergung näher spezifiziert wird die Covid-Protected-Area. Voraussetzung für solche Bereiche sind die tägliche Laser-Temperaturmessung für alle Mitarbeiter und wöchentliche Covid-Tests für alle Mitarbeiter gemäß Protokoll des Sanitätsbetriebs. Die Gäste und Kunden weisen beim Check-In einen zertifizierten, negativen PCR-Test vor, dessen Ergebnis nicht älter als vier Tage ist oder erbringen eine zertifizierten Nachweis einer Antikörper-Entwicklung oder machen bei Ankunft einen Test gemäß Protokoll des Sanitätsbetriebs. Alle Anwesenden müssen erfasst werden und die entsprechende Liste ist für 30 Tage aufzubewahren. Für den Fall, dass in einem Hotel lückenlos alle Gäste und Mitarbeiter getestet werden, kann von mehreren Beschränkungen abgesehen werden. Beispielsweise fallen die Auflagen in den Speisesälen oder an der Selbstbedienung am Buffet, wie auch die Einschränkungen in Hallenbädern und Saunen, nicht aber die allgemeinen Abstandsregeln. Ebenso geregelt wird der Umgang im Verdachtsfall im Rahmen eines Protokolls, dass vom Sanitätsbetrieb genehmigt wird.
Duschen und Umkleiden können wieder genutzt werden
Umkleiden und Duschen in Fitnessstudios oder Sporträumen, in Beherbergungsbetrieben, Schwimmbädern (drinnen und draußen) sowie für Wellness- und Thermalzentren können genutzt werden. Allerdings müssen die Personen voneinander einen Abstand von einem Meter einhalten. In Umkleideräumen können nicht mehr als doppelt so viele Personen sein, wie es Duschplätze gibt; bei nur einer Dusche oder kleinen Räumen bis zu 20 Quadratmeter dürfen sich bis zu drei Personen dort aufhalten. Für die Umkleideräume öffentlicher Schwimmbäder gilt die 1/10 Regel. Garderobenschränke müssen nach jedem Gebrauch desinfiziert werden, ebenso die Duschen. Die Anwesenheit der Personen muss aus Sicherheitsgründen dokumentiert werden.
Hallenbäder, Naturbadeteiche und Wellnessanlagen wieder offen
Hallenbäder (öffentliche und jene der Beherbergungsbetriebe), Naturbadeteiche und Thermalanlagen können öffnen. Für alle Schwimmbäder und Thermalanlagen wird ein spezifischer Chlorgehalt vorgeschrieben. Im Wasser gilt der Ein-Meter-Abstand. In betreibergeführten Naturbadeteichen darf auch gebadet werden, allerdings muss für regelmäßige Wasserkontrollen gesorgt werden. Dort gilt ein Mindestabstand von einem Meter und die 1/10 Regel, um eine zu hohe Personendichte zu vermeiden. In freien Badeseen gilt ebenso der Abstand von einem Meter im Wasser und auf den Liegeplätzen. Kinderbecken mit Chlorwasser können wieder geöffnet werden.
Ebenso öffnen können Saunen (von mindestens 60 Grad), Dampfbäder und Kneippanlagen. Allerdings können sie nur auf Vormerkung genutzt werden, und zwar nur einzeln, oder gleichzeitig von Personen desselben Haushalts oder desselben Hotelzimmers. Saunas und Dampfbäder müssen nach jeder Benutzung gereinigt werden. Die Anwesenheit der Personen muss aus Sicherheitsgründen dokumentiert werden. Die Dokumentation muss 30 Tage aufbewahrt werden.
Sommercamps können stattfinden
Sommerferienwochen mit Jugendlichen samt Übernachtung können abgehalten werden, sofern alle Teilnehmer, sowohl Jugendliche als auch Betreuer getestet werden (zertifizierter negativer PCR-Test), täglich die Körpertemperatur gemessen wird und die jeweilige Gruppe ohne Außenkontakte, also geschlossen, bleibt. Dies gilt für Sommerferienwochen mit Jugendlichen in Selbstversorgerhütten, Bildungshäusern und Zeltlagern.
Bühnen- und Filmproben
Mit der Anlage geregelt werden auch die Proben auf Bühnen und Filmsets: Alle Akteure und Gruppenmitglieder können für die unbedingt notwendige Zeit von der Abstandsregelungabweichen und Körperkontakt haben, sofern bei ihnen täglich Fieber gemessen wird sowie vor und nach dem Kontakt die Hände desinfiziert werden. Bei Sprech- und Singproben wird ein Gesichtsvisier verwendet, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.
Events, Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen möglich
Die Anlage A übernimmt den Wortlaut der mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 29 des Landeshauptmanns vom 6. Juni festgelegten Öffnung für Veranstaltungen.
Messen und Ausstellungen können wieder stattfinden. Es gelten die Zugangsbeschränkungen durch die 1/10 Regeln und die allgemeinen Abstandsregeln. Bei allen Besuchern und beim Personal ist vor dem Einlass die Temperaturmessung Pflicht.
Pferderennen und Aktivitäten der Sportvereine
Weitere Änderungen betreffend Pferderennen und Pferderennplätze, für die auf die staatlichen Sicherheitsprotokolle verwiesen wird.
Zu den zulässigen sportlichen Aktivitäten gehören sämtliche Aktivitäten des Breitensports im Freien und jene, die von Sportvereinen im Freien ausgeübt werden, und die jedenfalls nicht in Form von Mannschaftsspielen betrieben werden. Dabei muss ein Abstand von einem Metern zwischen den Personen eingehalten und ansonsten Mund-Nasenschutzgetragen werden. Für Mannschaftsspiele finden die staatlichen Sicherheitsprotokolle Anwendung.
Kinderbetreuung: Chirurgische Maske genügt
Die Abstandsregel von einem Meter gilt auch für die Kinderbetreuungen, Überall dort, wo bisher FFP2-Masken vorgesehen waren (z.B. bei Betreuerinnen), genügt künftig die chirurgische Maske.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Regeln heute in der Pressekonferenz nach Sitzung der Landesregierung vorgestellt. Das Video zur Pressekonferenz ist hier verfügbar.
LPA/san
Kommentar von Chefredakteur Erwin Bernhart - Uffa - irgendwann muss diese Corona-Krise doch zu Ende gehen. Oder? Da kommt die Nachricht recht, dass der Reschenseelauf heuer doch stattfinden wird. Besondere Sicherheitsvorkehrungen sind am 18. Juli notwendig. Wer kann heute schon sagen, was denn Mitte Juli gelten wird? Ich bin kein Läufer, eher unsportlich, aber ich freu’ mich trotzdem, für den Sport, für die Läufer, für die Rescher, für den Vinschgau. Denn es geht in Richtung „normal“, was auch immer das gewesen sein mag oder sein wird. Warum andere Sportveranstaltungen oder sonstigen Großveranstaltungen so früh abgesagt worden sind, ist mir ein Rätsel. Wahrscheinlich liegt es an der nervenaufreibenden Vorbereitungszeit. Logisch, dass man da einige Sicherheit benötigt. Das mag schon sein. Aber die Perspektive, dass da in naher Zukunft kaum Veranstaltungen sein werden, ist doch beängstigend. Gerade auch im Rückblick auf diesen Lockdown. Rückblicke sind oft verklärend - kein Verkehr auf den Straßen (wunderbar), keine Kondensstreifen in der Luft (erhellend), keine Hektik (auch gut) - aber auch keine Kontakte (das war zum Plärrn). Und eben auch keine Veranstaltungen, keine Kultur, keine Musik, kein Fußball, kein Sport, kein... Bei allem Zurruhekommen - man sehnt sich nach Zusammenkommen. Da kommt eben der Reschenseelauf als Leuchtturm im Gewässer gerade recht. Auch wenn kaum Zuschauer - zumindest aus heutiger Sicht - kommen werden. Aber wer weiß?
pr-info Anco Leuchten
ANCO Leuchten bietet Beleuchtung jeglicher Art
Die Firma ANCO Leuchten ist seit 35 Jahren im Beleuchtungssektor tätig und bietet die optimale Beleuchtungslösung für Ihr Projekt. Egal ob Hotel, Büro, Geschäft, Gewerbehalle, Werkstatt oder Eigenheim: Hier finden Sie garantiert das richtige Licht! Im sehr großzügigen Showroom, direkt an der Vinschgauer Staatsstraße in Eyrs, finden Sie neben über 3.000 ausgestellten Beleuchtungskörpern jeglicher Stilrichtung und Funktion, auch ein kompetentes Beraterteam. Produkte von hoher Qualität und Ästhetik, zu einem exzellenten Preis-Leistungs-Verhältnis: Das ist die Philosophie von ANCO Leuchten. Besondere Aufmerksamkeit ziehen im Showroom exklusive Modelle aus der hauseigenen Manufaktur auf sich. Nach Vereinbarung kann auch die Montage der Beleuchtung übernommen werden. ANCO Leuchten ist zudem Ihr Dienstleister für professionelle Lichtplanung. Um für optimale Lichtverhältnisse zu sorgen, wird bereits in der Planungsphase Ihres Projekts ein Lichtpunkteplan ausgearbeitet und, unter Berücksichtigung aktueller Leuchtentrends, Ihr individuelles Beleuchtungskonzept erstellt. Dabei gilt: Je früher, umso besser!
Gerne kann auch ein Beratungsgespräch unter
Tel. 0473 739 788 oder info@ancoleuchten.it
vereinbart werden.
pr-info Freibad Schlanders
Ein wenig verspätet aber doch, öffnet nun auch das Freibad Schlanders
am 26. Juni seine Tore.
Sonnenhungrige und Wasserratten erwartet eine weitläufige Liegewiese und ein großes Sportbecken zum plantschen und toben. Auch die allseits beliebte Boulderwand und das Beachvolleyballfeld sind für die Gäste geöffnet.
Die Besucher werden dazu angehalten, die geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten, damit dem Wasserspaß an heißen Sommertagen nichts mehr im Wege steht.
Nähere Informationen finden Sie laufend auf facebook „Freibad Schlanders“
und auf der homepage „www.schlanders.it/marketing“
Es gibt eine Flut an Informationen über das Virus Covid19. Überall Corona. Es kommt zu einer massiven Überschwemmung an Informationen, zu einer Infodemie. Einige Informationen über das neuartige Coronavirus sind korrekt, andere nicht. Nicht nur die Weltgesundheitsorganisation beklagt die unübersichtliche Informationsflut, auch nationale Regierungen, medizinische Institutionen und seriöse Medien versuchen, die vielen Falschmeldungen, Fake News, pseudowissenschaftlichen Gesundheitstipps, Desinformation und Verschwörungstheorien zu entlarven. Zu den Verbreitern gehören verschwörungstheoretisch orientierte Gruppen und Personen, Antisemiten, Rechtsextremisten, Esoteriker, Impfgegner und Geschäftemacher, aber auch verunsicherte Einzelpersonen. Es ist schwierig gegen Verschwörungsfantasien und das geschlossene Weltbild eines Verschwörungsmythos zu argumentieren. Wie soll man belegen, dass Bill Gates nicht die WHO gekauft hat? Wie kann man jemandem ausreden, die Corona-Krise sei nur ein Mittel, um ein „5G-Syndrom“ zu vertuschen? Seit Monaten lebt der Großteil der Weltbevölkerung im permanenten Ausnahmezustand. In dieser Situation lassen sich viele von Menschen blenden, die vermeintlich einfache Antworten und Lösungen anbieten oder Sündenböcke präsentieren. Wir müssen lernen mit dem Nichtwissen, der Unsicherheit und der Komplexität der Welt umzugehen und wir müssen begreifen, dass alles zusammenhängt und wir alle in einem Boot stecken. (hzg)
Langtaufers/Kaunertal - Die Oberländer Gletscherbahn um Präsident Armin Falkner rüstet sich mit einem Rekurs vor dem Verwaltungsgericht. Rekurriert wird gegen den Beschluss der Landesregierung, die eine Liftverbindung zwischen Langtaufers und dem Kaunertaler Gletscher abgelehnt hatte. Falkner ließ sich in der Neuen Südtiroler Tageszeitung vom 5 Juni so zititeren: „Wir haben den Beschluss und seine Begründung von unseren Juristen prüfen lassen.“ Diese seien zum Schluss gekommen, dass der Beschluss einige anfechtbare Punkte enthalte.
Der Vinschgerwind hatte bereits im Oktober 2017 die Zusammensetzung der Gesellschaft veröffentlicht, aus der hervorgegangen ist, dass die Kaunertaler Gletscherbahnen mit einem Anteil von knapp 70 Prozent der dominierende Aktionär in der Oberländer Gletscherbahn sind. Damals nahm kaum jemand Notiz davon. Erst kurz vor der Etnscheidung in der Landesregierung spielte diese Aktionärszusammensetzung plötzlich auch eine Rolle in der Riege jener, die dem Projekt von vornherein ablehnend gegenübergestanden sind. (eb)
Glurns - Mit einem Verwaltungsüberschuss von rund 540.000 Euro schließt die Stadtgemeinde Glurns ihr Haushaltsjahr 2019. Davon sind 379.000 Euro frei verfügbar. Für die Abschlussrechnung gab es bei der Ratssitzung am 27.Mai von der Rechnungsrevisorin Manuela Aondio. „Wir haben eine stabile Finanzsituation“, sagte Gemeindesekretär Georg Sagmeister. Gemeinsam mit BM Luis Frank gab es höchstes Lob für die Buchhaltung, die Petra Windegger betreut. Als Vergleich - von Stadt zu Stadt sozusagen - gab es einen Seitenhieb von Sagmeister: „Wenn die Gemeinde Bozen einen Verwatlungsüberschuss von 100 Millionen Euro ausweist, dann heißt das, dass nicht viel getan worden ist.“ Um auch in die Finanzsituation Stabilität zu bringen, sei, so Sagmeister, die Zusammenarbeit mit den Gemeinden Taufers und Graun enorm wichtig. Die Verwaltungseinheit sei im Februar genehmigt worden und man habe dafür 310.000 Euro für die verbleibenden 10 Monate erhalten. „Wir müssen von dem weg, dass jede Gemeinde herummurkst“, sagte Sagmeister wörtlich.
Um Finanzstabilität ist es auch beim Tagesordnungspunkt „Auflösung der Rambach Konsortial GmbH und Einleitung der Liquidation“ gegangen. BM Frank betonte, dass die Konzession vom Konzessionsgewinner Hannes von Hepperger erworben werden konnte. Die Quotenverhandlungen mit der Rambach Konsortial GmbH habe für die Glurnser dann einen Anteil von 20% ergeben. Für den Bau waren die umliegenden Gemeinden durchaus skeptisch, wegen des niedrigen Strompreises. Im Konsortium sei immer klar kommuniziert worden, dass das Konsortium nach dem Bau aufgelöst werde. Es habe, so Frank, Unstimmigkeiten mit der Gemeinde Mals gegeben. Mit dem Bozner Steuerberaterbüro Winkler&Sandrini habe man die Richtung ausbaldowert: Nach der Auflösung und der Liquidation des Konsortiums werde die Gemeinde Taufers das Werk verwaltungsmäßig führen und technisch werde bereits der Probebetrieb von VION begleitet. Man erwarte sich eine Jahresproduktion von 22 Millionen Kilowattstunden. VION habe ein Angebot zur Stromabnahme zu einem Fixpreis von 45 Euro pro Megawattstunde für 1,5 Jahre geboten. „Dann wäre das kostendeckend“, sagte Frank. Sagmeister sekundierte mit Berechnungen „Hauptpunkt des Streites sind die Abschreibungen. Bei der öffentlichen Buchhaltung sind keine Abschreibungen vorgesehen.“ Sagmeister sagte, dass es effizient wäre, wenn die Konzession auf eine Gemeinde laufe. Frank legte noch drauf: „Wieso sollte man Geld hinauspulvern?“. Damit dürfte die Konfrontation mit der Gemeinde Mals komplett sein. Nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates von Taufers, war auch der Beschluss in Glurns einstimmig. (eb)
Naturns - Der Fall Lindenhof hat in Naturns die Staatsanwaltschaft und damit die Carabinieri auf den Plan gerufen. Am Wochenende vor der Gemeinderatssitzung am 25. Mai haben die Carabinieri im Naturnser Bauamt Akten beschlagnahmt. Der „Paukenschlag in Naturns“ geht in die zweite Runde.
von Erwin Bernhart
Fragen der Gemeinderäte - Beantwortung der Fragen der Gemeinderäte“ ist im Gemeinderat von Naturns ein üblicher Tagesordnungspunkt. Alle Gemeinderäte können Fragen stellen, Bürgeranliegen fragend vorbringen, mahnende Fragen an die Ausschussmitglieder und an den Bürgermeister stellen. Oft sind Fragen und Antworten Sternstunden der Demokratie und der Transparenz in Naturns. Natascha Santer Zöschg von der Süd-Tirol Freiheit stellte unter anderem am 25. Mai ihre Frage direkt: „Waren die Carabinieri im Bauamt?“ Es stimme, antwortete BM Andreas Heidegger, dass im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Carabinieri im Bauamt waren und wegen der Causa Lindenhof Akten beschlagnhmt haben. „Wir haben alles transparent dargelegt und sind rechtlich in Ordnung“, fügt Heidegger hinzu. Nicht bzw. ausweichend geantwortet hat Heidegger auf die Frage von Hans Pöll, ob das Hotel vor der Bewohnbarkeitsbewilligung in Betrieb war. Der Lindenhof habe eine Teilbenutzungsgenehmigung erhalten, ausgeklammert waren jene Bauteile, die von der Baukonzession abgewichen sind - also ein Whirlpool und eine Überkopfverglasung. Nach heftigem Nachhaken von Luise Ruatti, räumte Heidegger ein, dass es durchaus sein könne , dass das Hotel offen war, bevor die Teilbenutzungsgenehmigung ausgestellt war. Das müsse man untersuchen.
Ruatti vermischte die Causa „Saumoarhof“ mit der Causa Lindenhof: „Meinem Bruder hat man Strafen ausgestellt. Wie schaut’s beim Lindenhof aus?“ Die Causa Saumoarhof sei vor Gericht, eine Diskussion darüber sei nicht angebracht, mischte sich VizeBM Helmut Müller in die Diskussion: „Das sollen die Rechtsanwälte klären.“
Dann erklärt BM Heidegger dem Gemeinderat seine Sicht der Causa Lindenhof: „Mit der Überkopfverglasung und dem Whirlpool sind zwei Bauteile außerhalb der Baurechtsgrenze. Wir waren ursprünglilch der Meinung, dass dies mit der Bezahlung der doppelten Baukosten saniert werden könnte. Das ging aber nicht, wegen der Gebäudeabstände. Deshalb habe ich eine Abbruchverfügung ausgestellt. Mittlerweile gibt es einen Antrag, gemeinsam mit den Anwohnern, auf eine Abänderung des Abstandes über eine Abänderung des Durchführungsplanes. Wenn das öffentliche Interesse keinen Nachteil hat, kann man das machen. Der Antrag hat in der Gemeindebaukommission ein mehrheitlich positives Gutachten erhalten.“
Spannend bleibt die Sache. Denn die Ermittlungen des Staatsanwaltes, dessen Sichtweise und ein mögliches gerichtliches Urteil werden die Ansicht des BM recht geben - oder auch nicht.