Naturns - Der Fall Lindenhof hat in Naturns die Staatsanwaltschaft und damit die Carabinieri auf den Plan gerufen. Am Wochenende vor der Gemeinderatssitzung am 25. Mai haben die Carabinieri im Naturnser Bauamt Akten beschlagnahmt. Der „Paukenschlag in Naturns“ geht in die zweite Runde.
von Erwin Bernhart
Fragen der Gemeinderäte - Beantwortung der Fragen der Gemeinderäte“ ist im Gemeinderat von Naturns ein üblicher Tagesordnungspunkt. Alle Gemeinderäte können Fragen stellen, Bürgeranliegen fragend vorbringen, mahnende Fragen an die Ausschussmitglieder und an den Bürgermeister stellen. Oft sind Fragen und Antworten Sternstunden der Demokratie und der Transparenz in Naturns. Natascha Santer Zöschg von der Süd-Tirol Freiheit stellte unter anderem am 25. Mai ihre Frage direkt: „Waren die Carabinieri im Bauamt?“ Es stimme, antwortete BM Andreas Heidegger, dass im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Carabinieri im Bauamt waren und wegen der Causa Lindenhof Akten beschlagnhmt haben. „Wir haben alles transparent dargelegt und sind rechtlich in Ordnung“, fügt Heidegger hinzu. Nicht bzw. ausweichend geantwortet hat Heidegger auf die Frage von Hans Pöll, ob das Hotel vor der Bewohnbarkeitsbewilligung in Betrieb war. Der Lindenhof habe eine Teilbenutzungsgenehmigung erhalten, ausgeklammert waren jene Bauteile, die von der Baukonzession abgewichen sind - also ein Whirlpool und eine Überkopfverglasung. Nach heftigem Nachhaken von Luise Ruatti, räumte Heidegger ein, dass es durchaus sein könne , dass das Hotel offen war, bevor die Teilbenutzungsgenehmigung ausgestellt war. Das müsse man untersuchen.
Ruatti vermischte die Causa „Saumoarhof“ mit der Causa Lindenhof: „Meinem Bruder hat man Strafen ausgestellt. Wie schaut’s beim Lindenhof aus?“ Die Causa Saumoarhof sei vor Gericht, eine Diskussion darüber sei nicht angebracht, mischte sich VizeBM Helmut Müller in die Diskussion: „Das sollen die Rechtsanwälte klären.“
Dann erklärt BM Heidegger dem Gemeinderat seine Sicht der Causa Lindenhof: „Mit der Überkopfverglasung und dem Whirlpool sind zwei Bauteile außerhalb der Baurechtsgrenze. Wir waren ursprünglilch der Meinung, dass dies mit der Bezahlung der doppelten Baukosten saniert werden könnte. Das ging aber nicht, wegen der Gebäudeabstände. Deshalb habe ich eine Abbruchverfügung ausgestellt. Mittlerweile gibt es einen Antrag, gemeinsam mit den Anwohnern, auf eine Abänderung des Abstandes über eine Abänderung des Durchführungsplanes. Wenn das öffentliche Interesse keinen Nachteil hat, kann man das machen. Der Antrag hat in der Gemeindebaukommission ein mehrheitlich positives Gutachten erhalten.“
Spannend bleibt die Sache. Denn die Ermittlungen des Staatsanwaltes, dessen Sichtweise und ein mögliches gerichtliches Urteil werden die Ansicht des BM recht geben - oder auch nicht.