Schluderns/Vinschgau - Was passiert mit mir, wenn ich meinen Willen nicht mehr äußern kann, wenn nur noch mein Gehirnstamm funktioniert, der meine Organe am Leben erhält, wenn ich keine Freude mehr am Leben habe? Will ich in dieser Situation, dass mein Leben medizinisch verlängert wird? Will ich, dass mir beispielsweise mit einer Sonde im Magen eine „Pampe“ eingeflößt wird, die mich ernährt? Oder will ich das nicht?
Das waren Fragen, die der ehemalige Hausarzt Wunibald Wallnöfer aus Prad kürzlich auf Einladung der Krebshilfe Vinschgau in Schluderns zum Thema „Patientenverfügung“ erläuterte. Zusammenfassend brachte er Folgendes auf den Punkt: „In der Patientenverfügung kann ich festlegen, wie mit mir in den oben genannten Fällen umgegangen werden soll. Jede/jeder sollte sich darüber Gedanken machen. Denn es ist wichtig, den Willen kundzutun, wenn man noch klar denken kann.“ Und das zu tun ist denkbar einfach. Es muss nur das Formular ausgefüllt werden, dass von der Homepage des Landes unter „Patientenverfügung Gesundheit Autonome Provinz Bozen/ Beispiel eines Formulars für eine Patientenverfügung“ ausgedruckt werden kann. Das Formular braucht es idealerweise in dreifacher Ausführung.
Jede/jeder kann es eigenständig tun, indem sie/er alles genau durchliest und das Gewünschte ankreuzt. Ein Arzt kann konsultiert werden. Es ist aber nicht erforderlich. Ein Formular muss dann im Meldeamt der Gemeinde abgegeben werden, damit in der Sanitätseinheit vermerkt werden kann, dass eine Patientenverfügung da ist. Ein zweites Formular übergibt man einer Vertrauensperson, die man bestimmt hat. Und das dritte Formular behält man bei sich.
Der dokumentierte Patientenwille ist bindend, entlastet Angehörige und Ärzte und sorgt für ein gutes Sterben in Würde. (mds)