Der Tappeinhof, ein sagenumwobener Zankapfel

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Aus dem Gerichtssaal - Tappein ist ein schöner, auf einer Naturterrasse auf ca. 1500 Metern gelegener alter Hof. Er wird bereits in einer Urkunde aus dem Jahr 1365 erwähnt. Die Vorfahren des 1816 auf dem „Oberloretzhof“ in Laas geborenen bekannten Meraner Kurarztes Franz Tappeiner stammten vom Tappeinhof. Allein schon weger der Lage verkündet ein alter Volksreim: „Lechtl, Pinet und Tappein die schönsten Höf’ im Landl sein“. Auch einige Sagen ranken sich um dieses uralte Anwesen. So soll ein pfiffiger Bauer vom Tappeinhof sogar den Teufel in seinen Dienst genommen und am Ende um seinen Lohn geprellt haben. Er vereinbarte nämlich mit dem „Gottseibeiuns“, wenn es ihm gelänge, den Weg von Schlanders bis zum Hof in der gleichen Zeit zu pflastern, wie der auf dem Pferd voranreitende Bauer für die Strecke benötigte, dann sollte er als Lohn seine Seele haben. Bis in der Nähe des Hofes war der Satan schon fast gleichauf, als das Pferd des Bauern tot zu Boden stürzte. Der brach geistesgegenwärtig seinen Reitstock entzwei und legte ihn in Kreuzesform über den Weg, sodass der Teufel seine Arbeit nicht vollenden und damit nicht seinen Lohn fordern konnte.
In neuerer Zeit wurde Tappein in zwei geschlossene Höfe, den „Untertappeinhot“ und den „Obertappeinhof“ unterteilt. Die Eigentümer wechselten sich ab. Einem Höhenflug schien Tappein im Jahre 1963 nahe, als ein vermögender Schweizer namens Sutter bzw. dessen aus Tscherms stammende Frau Tratter Sieglinde den Hof erwarben. Vom Viehauftrieb und vom Volksfest bei der Einweihung des Hofes schwärmen ältere Schlanderser noch heute. Doch die anfängliche Begeisterung der Familie Sutter für das Anwesen auf der Sonnenseite verflog mit der Zeit. Frau Sutter scheint zudem unter der Einsamkeit sehr gelitten zu haben. Im Jahre 1973 ging der Hof jedenfalls ins Eigentum des Filipp von Pföstl, eines vermögenden Metzgermeisters aus Obermais, über. Der hatte jedoch einen Sohn, dem das väterliche Geld locker in der Tasche saß. Tappein kam in der Folge „unter den Hammer“ und wurde Eigentum der Bodenkreditanstalt, welche ihn dann im Jahr 1985 an Müller Karlheinz aus Frankfurt verkaufte, der ihn schließlich, wohl auch weil er die ständigen „Querelen“ mit seinen hiesigen Statthaltern satt hatte, im Jahre 2016 dem früheren Richter von Schlanders, Albert Frötscher, schenkte. Doch auch der sollte sich über diese unentgeltliche Zuwendung nicht lange freuen, denn schon im Jahre 2017 brachte Lanthaler Erwin, der nunmehrige Eigentümer des Untertappeinhofes, vertreten durch gleich zwei Advokaten aus Neapel, Klage gegen dieses Rechtsgeschäft ein. Die beiden Anwälte meinten, die Schenkung wäre nichtig, weil nur vorgetäuscht. In Wirklichkeit hätten Müller und Frötscher einen Kaufvertrag abgeschlossen. Zweck dieses Scheingeschäftes wäre gewesen, ihn als Pächter um sein gesetzliches Vorkaufsrecht zu prellen. Mit diesem Klagebegehren ist Lanthaler nun schon gleich zweimal, vor dem Landesgericht Bozen und in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Trient, abgeblitzt. Die Kosten für beide Instanzen trägt der Verlierer. Der Prozess behängt derzeit vor dem Kassationsgericht in Rom.
Wir haben im Jahre 2018 einen Beitrag in dieser Rubrik mit dem Titel überschrieben: „Die Friedensfahne weht über dem Untertappeinhof“. Wir müssen unsere Prognose revidieren und auf eine im Volke verbreitete Meinung zurückgreifen. Demnach wird auf Tappein erst dann Ruhe einkehren, wenn der Hof wieder in einer Hand ist, und zwar in der eines Tappeiners.

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it

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