Nicht bis zum 31. Dezember, sondern bis zum 30. April 2021 kann noch um das Landeskindergeld 2021 angesucht werden. Um Massenansammlungen in den Patronaten zu vermeiden und um jenen Familien, die bisher noch nicht um die Erneuerung angesucht haben, eine ununterbrochene Auszahlung des Beitrages gewährleisten zu können, wird nun einmalig der Abgabetermin auf den 30. April 2021 verlängert. Die Auszahlung der Leistung erfolgt nach Gewährung der Verlängerung rückwirkend ab Jänner 2021.