Am 12. April 2010 starben an der Latschander bei einem Murenabgang auf die Vinschger Bahn neun Menschen. Sie bleiben unvergessen. Zum Jahrtag gibt es um 9 Uhr eine Schweigeminute.
Der 12. April 2010 bleibt im Vinschgau und weit darüber hinaus unvergessen als der Tag, als um 9 Uhr morgens ein Zug der Vinschger Bahn im Bereich der Latschander zwischen Kastelbell und Latsch während der Fahrt von einer Schlammmure erfasst wurde. Neun Menschen mussten ihr Leben lassen, 28 Menschen wurden verletzt.
Zehn Jahre später sind die Opfer nach wie vor unvergessen. Um ihrer zu gedenken, wird am Ostersonntag, dem Jahrestag des Unglücks, jener Zug, der um 9 Uhr die Unglücksstelle an der Latschander passiert, seine Fahrt verlangsamen und zwei akustische Signale von sich geben.
Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider erinnert im Namen der Landesregierung an das "schreckliche Unglück" in der Latschander: " Seitdem sind zehn Jahre vergangen. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, die ihr Leben lassen mussten, und wir fühlen mit den Hinterbliebenen, die das Unglück hart getroffen hat." Alfreider ruft dazu auf, am Ostersonntag kurz innezuhalten, um das Andenken der Verunglückten des Vinschger Bahnunglückes zu ehren.
Die für heuer geplante Gedenkveranstaltung wird aufgrund der derzeitigen Einschränkungsmaßnahmen gegen das Coronavirus auf den 12. April 2021 verschoben.
LPA/san
Die Landesabteilung Örtliche Körperschaften hat die staatlichen Corona-Hilfsgelder zur Lebensmittelversorgung von 2,8 Millionen Euro unter den 116 Gemeinden verteilt.
400 Millionen Euro hat der staatliche Zivilschutz als Dringlichkeitsmaßnahme zur solidarischen Lebensmittelversorgung zur Verfügung gestellt, über 2,8 Millionen Euro davon gehen nach Südtirol. Die Abteilungsdirektorin für Örtliche Körperschaften, Marion Markart, hat die Mittel nach den Kriterien von Bevölkerungsdichte und Pro-Kopf-Einkommen per Dekret den 116 Südtiroler Gemeinden zugeteilt.
Der höchste Betrag von 568.902 Euro geht an die Landeshauptstadt Bozen mit ihren 107.739 Einwohnern. Es folgen Meran mit 216.632 Euro bei 40.862 Einwohner, Brixenmit 118.633 Euro (22.377 Einwohner), Leifers mit 95.815 Euro (18.073 Einwohner), Bruneck mit 88.620 Euro (16.716 Einwohner). Eppan wurden 79.173 Euro für 14.934 Einwohner zugeteilt, es folgen Lana mit 66.327 Euro für 12.511 Einwohner und Kalternmit 42.963 Euro für 8.104 Einwohner. Die kleinsten Beiträge stehen hingegen Waidbruck(1033 Euro für 195 Einwohner), Proveis (1434 Euro für 265 Einwohner), Kuens (2094 Euro für 395 Einwohner) und Laurein (2176 Euro für 342 Einwohner). Die Gemeinden können die staatlichen Mittel zur solidarischen Lebensmittelversorgung aufstocken.
Anspruch auf die Lebensmittelgutscheine haben Personen in finanziellen Schwierigkeiten. Die Zuteilung erfolgt auf Grundlage der familiären Situation und nur an jene, die keine andere öffentliche Unterstützung erhalten. Die Gutscheine können dann in den Supermärkten für den Einkauf von Grundnahrungsmitteln verwendet werden, und zwar in jenen Geschäften, die sich auf einen entsprechenden öffentlichen Aufruf der Gemeinde hin der Initiative anschließen.
Um eine landesweit einheitliche Handhabung zu gewährleisten, hat der Rat der Gemeinden folgende Regeln vorgeschlagen: Anrecht auf die Unterstützung haben Ein-Personen-Haushalte, deren letztes Monatseinkommen nicht 500 Euro übersteigt. Für Familien mit zwei Personen liegt die Grenze bei 650 Euro, für drei Personen 840 Euro, für vier oder mehr Personen bei 1000 Euro. Eine weitere Bedingung ist, dass die liquiden Mittel der Familie 5000 Euro nicht überschreiten.
LPA/sf/jw
Wie Schule und Unterricht in Corona-Zeiten funktionieren, darüber haben heute die Landesräte Achammer, Vettorato und Alfreider in der täglichen Medienkonferenz informiert.
Die Schließung der Schulen wegen der Corona-Pandemie vor einem Monat hat den Alltag von Lehrpersonen, Eltern und Schülerinnen und Schülern stark verändert. "Wortwörtlich über Nacht galt es, die Unterrichtstätigkeit neu zu organisieren", sagte heute (6. April) Landesrat Philipp Achammer bei der virtuellen Landesmedienkonferenz. Führungskräfte, Lehrpersonen, Schüler und Familien hätten die damit verbundenen Herausforderungen beispielhaft gemeistert, stimmte Landesrat Achammer mit seinen Kollegen in der Landesregierung, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider überein.
Altersgerechter Fernunterricht
Erstes Bemühen sei es gewesen, einen Fernunterricht auf die Beine zu stellen und alle Schulpartner zur aktiven Teilnahme zu befähigen, sind sich die Bildungslandesräte einig. Auf Bildungsgerechtigkeit habe man dabei ebenso geachtet, wie darauf, niemanden zurückzulassen. Dabei sei es Südtirols Schule zugutegekommen, dass digitale Bildung längst kein Fremdwort mehr war. "Digitale Bildung zählt zu den Schwerpunkten im Arbeitsprogramm der Deutschen Bildungsdirektion", betonte Landesrat Philipp Achammer, "alle an Schule Beteiligten können ihr Wissen in diesem Bereich nutzen und ausbauen. Dabei stehen neben dem Programm auch die neuen Lernformen und die veränderte Art des Lernens im Vordergrund." Dies geschehe mit Hilfe von Internet, Cloudsystemen, digitalem Register, dem Bildungsserver "Blikk", neuen Tools wie Office 365 und verschiedenen Lern-Apps, bei Online-Konferenzen über altersgerecht Blogs und unter Einsatz eigner Endgeräte, sagte der Landesrat. Die Bildungsdirektion unterstützt den digitalen Unterricht auf Bezirksebene durch "Digi-Coaches", zudem werde telefonisch Unterstützung angeboten.
Schuljahr gut zu Ende bringen
"Wir haben Angebote für alle Altersstufen, vom Kindergarten bis zur Oberschule, und für alle Fächer. Und auch die Lehrkräfte der Musikschulen und der Berufsbildung begleiten die Lernenden über den Online-Unterricht, wo auch praktische Aufgaben nicht zu kurz kommen", betonte Landesrat Achammer. Alle Angebote würden durchwegs gut genutzt werden. Achammer verwies auch auf die Maßnahmen, die im Bildungswesen zur finanziellen Unterstützung der Familien getroffen worden sind, nämlich die Aussetzung der Schülerbeiträge und die Ausgabe von Leihgeräten. Ein wichtiger Schritt sei gesetzt, nun gelte es die Lernplanung beispielsweise durch Wochenpläne besser zu koordinieren und die abschließenden Monate des Schuljahres abhängig von den Vorgaben aus Rom gut zu Ende zu bringen. "Bisher ist diesbezüglich noch keine Entscheidung gefallen", berichtete Landesrat Achammer. Es gebe zwei Szenarien je nach Verlauf der Pandemie. Stichdatum sei der 18. Mai. "Wenn die Bildungseinrichtungen vor dem 18. Mai ihre Türen wieder öffnen, so reicht die Zeit, um Prüfungen an Mittel- und Oberschulen durchzuführen, wenn auch in vereinfachter Form", sagte der Landesrat. Sollte das nicht möglich sein, so werde vor allem die schulische Leistung bewertet und die Oberschulabschlussprüfung im Light-Format, also mündlich, abgenommen.
Chancengerechtigkeit wahren
Auch an den italienischen Schulen konnte der Fernunterricht gut etabliert werden, berichtete Landesrat Giuliano Vettorato. "Die Bildungsarbeit konnte in allen Einrichtungen und allen Bildungsstufen dank digitaler Hilfsmittel fortgesetzt werden. Das digitale Register ermöglicht es, Lehr- und Lernmaterialien zu verteilen, mit den Familien zu kommunizieren und so die Unterrichtswochen zu planen." Es seien auch Maßnahmen getroffen worden, um sicherzustellen, dass alle Schüler am Fernunterricht teilnehmen können. So wurde für den Kauf von Computern, Tablets, Hotspots und Plattformen auf den Europäischen Sozialfonds zurückgegriffen. Unterstützung bei der digitalen Ausstattung sei auch von verwaltungsfremden Partnern wie der Südtiroler Sparkasse und der Alpini-Vereinigung ANA gekommen. Besonders unterstützt würden Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen und besonderen pädagogischen Bedürfnissen. "Es ist wichtig, diesen Kindern in dieser schwierigen Zeit eine noch größere Unterstützung zukommen zu lassen", erklärte Landesrat Vettorato.
Gute Bedingungen für alle schaffen
Der ladinische Bildungslandesrat Daniel Alfreider betonte, dass alle Schulen in Gröden und im Gadertal digitale Prozesse und Wege für neue Formen des Unterrichts nutzen. "Im vergangenen Jahr haben wir eine größere Menge an digitalen Geräten gekauft, was uns in dieser Situation nun zugutekommt", berichtet der ladinische Bildungslandesrat. Großteils gebe es im Gadertal und in Gröden bereits gute Internetverbindungen. Allerdings gebe es immer noch Situationen, sowohl bei einigen Lehrpersonen als auch daheim in den Familien, in denen das Netz oder die Computer nicht ausreichten. Vor allem Familien mit mehreren Kindern haben oft nicht genügend PCs und Tablets. "Mein Auftrag an unsere Verantwortlichen ist ganz klar, so schnell wie möglich, Lösungen für unsere Lehrpersonen und Familien vorzusehen", sagt Alfreider. "Wir unternehmen alles, um den Unterricht auch in dieser besonderen Zeit weiterzuführen", resümierte der Landesrat.
LPA/jw
Antworten auf Fragen, die sich rund um das Thema Arbeit aufgrund der derzeitigen Corona-Ausnahmesituation ergeben, finden Interessierte auf den Webseiten des Landes zum Thema Arbeit.
Wie ist der außerordentliche Lohnausgleich im Zusammenhang mit der Corona-Notsituation in Südtirol geregelt? Welche Berufsgruppen können einkommensunterstützende Maßnahmen in Anspruch nehmen? Welche Bestimmungen gelten für Praktika und Projekte? Antworten auf diese und weitere Fragen finden sich auf den Webseiten des Landes zum Themenkreis Arbeit und Wirtschaft.
Derzeit sind alle Büros der Abteilung Arbeit in Bozen, Meran, Schlanders, Brixen, Bruneck und Neumarkt aufgrund der Pandemie für das Publikum geschlossen. Bei Bedarf können sie über E-Mail oder Telefon in Anspruch genommen werden.
LPA/jw
Knapp 18.000 vorzeitig beendete Arbeitsverhältnisse: Die ersten Zahlen und Daten der Landesabteilung Arbeit zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie liegen vor.
Die Arbeitsmarktbeobachtung der Landesabteilung Arbeit hat die ersten belastbaren Daten über die Entwicklung auf dem Südtiroler Arbeitsmarkt für den Monat März 2020 herausgegeben. In Tabellen anschaulich dargestellt werden die Zahlen und Daten im neu erschienenen Informationsblatt Arbeitsmarkt news. Es nimmt die Abmeldungen von Arbeitsverhältnissen unter die Lupe, stützt sich also auf die verwaltungsbezogenen Daten: Kurzarbeit, Sonderurlaube und die beginnende Kurzarbeit (Lohnausgleich) sind nicht berücksichtigt.
Bekanntlich endete in diesem Jahr 2020 die Wintersaison abrupt am 9. März 2020 und damit drei bis vier Wochen früher als vorgesehen. Mit den Dekreten des Ministerpräsidenten vom 8. und 11. März wurden weitgehende Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten angeordnet, um der Corona-PandemieEinhalt zu gebieten. Dies hat sich vor allem auf die zwei Branchen ausgewirkt, die überaus stark saisonal geprägt sind: die Beherbergung und die Gastronomie.
Waren in der Beherbergung Ende Februar 2020 noch etwa 21.000 Personen abhängig beschäftigt, so sinkt dieser Wert zum 31. März auf knapp 7000. Bemerkenswert auch der Rückgang innerhalb eines Monats in der Gastronomie: der Wert sinkt von knapp 11.000 Arbeitnehmenden auf etwa 7000. Rückgänge verzeichnen auch Bereiche, die eng mit den genannten Sektoren in Verbindung stehen: die Aufstiegsanlagen, aber auch die Skilehrer, die statistisch gesehen zum Bereich Erziehung gehören, der Einzelhandel sowie das Segment Sport und Unterhaltung.
Anlage:
Vertiefendes Interview mit dem Direktor der Landesabteilung Arbeit, Stefan Luther
LPA/jw
Die Maßnahmen zu Schutz vor dem Coronvirus laufen bis zum 13. April weiter. Mit einer Dringlichkeitsmaßnahme nimmt LH Kompatscher Anpassungen für Südtirol vor.
Mit dem jüngsten Dekret, das Ministerratspräsident Giuseppe Conte gestern Abend (1. April) unterzeichnet hat, werden die bisher geltenden einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus im gesamten Staatsgebiet verlängert.
Diese Verlängerung der Schutzmaßnahmen wird auch in Südtirol übernommen. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (2. April) die nunmehr 15. Dringlichkeitsmaßnahme zur Umsetzung des Dekrets von Conte unterzeichnet. "Sämtliche Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus bleiben in Südtirol bis zum 13. April 2020 aufrecht", unterstreicht Kompatscher. In der Dringlichkeitsmaßnahme hat der Landeshauptmann Anpassungen für Südtirol zum persönlichen Schutz, zum Handel und für Firmeninhaber sowie Präzisierungen zur Bewegung im Freien gemacht.
Wer außer Haus ist, muss Nase und Mund bedecken
Neu ist, dass das Bedecken von Mund und Nase beim Verlassen der eigenen Wohnung Pflicht für alle Menschen in Südtirol ist. Dazu kann ein Schal, ein Schlauchtuch, ein Halstuch oder eine Maske verwendet werden. "Mund und Nase bedecken wird zur Bürgerpflicht. Es ist ein notwendiges und sichtbares Zeichen der Verantwortung, die wir füreinander tragen und nur eine der Gewohnheitsänderungen, die wir machen müssen, um die aktuelle Notsituation zu überwinden", unterstreicht der Landeshauptmann und verweist auf zahlreiche Studien von Experten, dass so das Ansteckungsrisiko wesentlich gesenkt werden könne. Dazu sollte weiterhin mindestens ein Meter Abstand von anderen Menschen gehalten werden, so der Landeshauptmann.
Handel: Schutzausrüstung und Sortiment
Auch was den Handel betrifft, gibt es in der Dringlichkeitsmaßnahme einige Anpassungen für Südtirol. Alle Menschen, die derzeit in den Lebensmittelgeschäften, Metzgereien und Bäckereien arbeiten, müssen eine persönliche Schutzausrüstung tragen. Diese wird der Südtiroler Sanitätsbetrieb in den kommenden Tagen bereitstellen. In den Geschäften des Kleinhandels in Südtirol können neben Lebensmitteln und Grundbedarfsgütern nun auch Schreibwaren und Artikel des täglichen Gebrauchs mitverkauft werden, sofern sie im bestehenden Sortiment der Geschäfte vorhanden sind.
Firmenbesitzer dürfen in ihrem Betrieb arbeiten
Mit der neuen Dringlichkeitsmaßnahme wird es für Firmenbesitzer möglich, in ihrem Betrieb zu arbeiten. Auch Familienmitglieder des Betriebsinhabers dürfen in der Firma mitarbeiten, sofern sie mit diesem unter einem Dach leben. Persönliche Kontakte zu Kunden oder Lieferanten sind jedoch nicht erlaubt.
Bewegung im Freien: Gesundheitsschutz ist oberstes Gebot
Für die Bewegung im Freien wird in der Dringlichkeitsmaßnahme präzisiert, dass der Grundsatz "Schütze dich und andere" als wichtigstes Prinzip gilt. "Natürlich ist es für die physische und psychische Gesundheit wichtig, im Freien Luft zu schnappen. Allerdings ist dabei jede Nähe zu anderen Personen, mit denen man nicht unter einem Dach lebt, zu vermeiden", unterstreicht Kompatscher. Es gilt also weiterhin: Wer die eigene Wohnung verlässt, sollte allein unterwegs sein. Wie in der aktuellen Dringlichkeitsmaßnahme steht, dürfen beide Eltern die Kinder begleiten, sich allerdings sich nicht mit anderen Familien treffen. Bewegung und Sport sind - in einem Abstand von drei Metern von anderen Personen - erlaubt. Bei allen Bewegungen gilt weiterhin: Man darf nur in der Nähe des eigenen Zuhauses unterwegs sein. Eine Vorgabe des Abstands in Metern von der eigenen Wohnung ist in der Dringlichkeitsmaßnahme nicht enthalten. Gemeinden können allerdings eine Vorgabe dazu machen. Spiel- und Freizeitaktivitäten sind weiterhin nicht erlaubt. Parks und Spielplätze bleiben geschlossen. Auf Bänken im Freien darf man sich nicht hinsetzen. Die Ordnungskräfte werden weiterhin kontrollieren, wobei das Hauptaugenmerk bei der Einhaltung der Regeln auf dem Schutz der Gesundheit liegt.
LPA/san
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute, Donnerstag, 2. April 2020 berichtete die FAZ im Reiseblatt über den Bildband „Das versunkene Dorf“.
Wir freuen uns!
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Edition Raetia
Infos zum Buch:
„Entweder du gehst oder du ersäufst.“
Zeitzeuge Josef Stecher
In den 1940er-Jahren spielt sich im Vinschgau eine Tragödie ab: Fast über Nacht werden die Dörfer Graun und Reschen durch ein staatliches Stauseeprojekt unter Wasser gesetzt. Als der Elektrokonzern Montecatini das Becken, in dem die Dörfer stehen, erstmals probeweise und ohne Vorwarnung flutet, leben die meisten Menschen noch in ihren Häusern. Ihrer Lebensgrundlage beraubt, verlassen die Einwohner Haus und Hof und ziehen in die hastig neu errichteten Dörfer oder weiter fort. Wer keine Bleibe hat, wird übergangsweise in Baracken untergebracht.
„Das versunkene Dorf“ erkundet die Ereignisse rund um die Seestauung und spürt den menschlichen Schicksalen nach: Wie sind die „Hinausgewässerten“ mit Ungerechtigkeit, Heimatverlust und Neuanfang zurechtgekommen? Was bleibt, ist der Turm im See: Für die einen ein Kuriosum mit touristischem Potenzial, für die Vertriebenen ein Mahnmal, das sie täglich an ihren Verlust erinnert.
» Das Buch zum gleichnamigen Dokumentarfilm von Georg
Lembergh und Hansjörg Stecher.
» Historische und aktuelle Fotos
» Spektakuläre Bilder, berührende Geschichten
Nach grünem Licht für das Rahmenabkommen sind sich Land und Sozialpartner einig: Mit bilateralem Solidaritätsfonds und außerordentlichem Lohnausgleich greifen die Zahlungen an Arbeitnehmer breit.
Das Land Südtirol hat gestern (1. April) zusammen mit den Sozialpartnern die Unterschrift unter ein Rahmenabkommen gesetzt: Dadurch greift die außerordentliche Lohnausgleichskasse auch für jene Arbeitnehmer, die auf keine anderen Zugänge zugreifen können. Getragen wird das Rahmenabkommen vom Land Südtirol, den Arbeitgeberverbänden und den repräsentativen Gewerkschaften gemeinsam.
Landeshauptmann Arno Kompatscher sieht dies als einen Baustein im Gesamtbauwerk: "Schritt für Schritt setzen wir die notwendigen Maßnahmen um. Im gemeinsamen Schulterschluss wird uns das gelingen."
Die Landesregierung ist überzeugt, mit dem Abkommen einen Rettungsschirm für den Bereich Arbeit aufzupannen, der in der Corona-Krise möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützt.
Damit haben nun auch jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zugang zu einem Lohnausgleich, die nicht in den ordentlichen Lohnausgleich fallen, erklärt Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer: "Der außerordentliche Lohnausgleich wird in Südtirol und im Trentino, im Unterschied zum restlichen Staatsgebiet, über den bilateralen Solidaritätsfonds ausgezahlt. Dadurch erhalten nun auch jene Beschäftigte Zugang zum Lohnausgleich, die ansonsten durch das soziale Netz fallen würden."
Den Antrag an den Fonds stellen die Arbeitgeber über das vom Naitionalen Institut für Sozialfürsorge NISF/INPS zur Verfügung gestellte Informationssystem. "Ziel dabei war, den Weg der Antragsstellung und Genehmigung so kurz als möglich zu halten, damit die Auszahlung durch das NISF/INPS so schnell als möglich bei den Betroffenen ankommt", sagt Landesrat Achammer. Eine wesentliche Voraussetzung ist: Die begünstigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in der Zeit vom 23. Februar 2020 bis zum 17. März 2020 beim Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
LPA/gst