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Freitag, 21 August 2020 13:53

Ozonwerte sind online abrufbar

Die Agentur für Umwelt und Klimaschutz überwacht an 13 Messstationen die aktuelle Ozonsituation. Alle Werte sind auf der Homepage unter undefined abrufbar.

"Im Sommer 2020 hatten wir bisher nur eine Phase, nämlich im Juli, in der die Ozon-Informationsschwelle überschritten wurde", berichtet Luca Verdi, Direktor des Labors für Luftanalyse und Strahlenschutz der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz. Im Gegensatz zum Vorjahr gab es heuer bisher nur wenige aufeinanderfolgende Tage mit einer starken Sonneneinstrahlung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die niedrigen Ozonwerte auch mit der Coronapandemie und dem damit verbundenen Rückgang der so genannten "Vorläufer"-Schadstoffe (wie Stickstoffoxid/NO2und flüchtige organische Verbindungen) zusammenhängt. 

Ozon (O3) ist ein Gas, das in der Natur in den oberen Schichten der Atmosphäre vorkommt und dort vor der ultravioletten Strahlung der Sonne schützt. In den unteren Schichten hingegen kann sich das Ozon bei erhöhtem Vorkommen schädlich auf die Umwelt und auf die Gesundheit von Menschen und Tieren auswirken. Die Überwachung der Ozonwerte durch die Landesumweltagentur sei daher ein wichtiger Dienst an der Bevölkerung, ist auch der zuständige Umweltlandesrat überzeugt. Sobald ein bestimmter Messwert überschritten wird, gilt es nämlich umgehend die Bevölkerung darüber zu informieren und dazu aufzurufen, das eigene umweltschädliche Verhalten einzudämmen und bestimmte Schutzmaßnahmen zu ergreifen. 

Die Konzentration der Ozonwerte wird durch die vorherrschende Wetterlage beeinflusst, dabei spielen die Intensität der Sonneneinstrahlung, die Temperatur und der Wind eine wichtige Rolle. "Ozon entsteht nicht ausschließlich durch menschliches Verhalten, sondern ist das Ergebnis von komplexen, fotochemischen Reaktionen mit Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen. Diese Reaktionen werden durch starke Sonneneinstrahlung katalysiert. Die hohen Temperaturen beschleunigen diesen Prozess", erklärt Luca Verdi. Dieses Phänomen tritt besonders in den Sommermonaten von Anfang Juni bis Anfang September auf. In Südtirol werden vor allem im Talkessel von Bozen bis Meran, im Unterland sowie auf den Hochplateaus (Ritten und Seiser Alm) und den jeweils umliegenden Hängen höhere Ozonkonzentrationen festgestellt.  

Was ist die Ozon-Informationsschwelle? 

Sobald die Ozonwerte den Wert von 180 Mikrogramm je Kubikmeter (µg/m³) überschritten haben, besteht ein Risiko für die menschliche Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen. "Wenn die Informationsschwelle überschritten wird, müssen wir die Bevölkerung darüber informieren, wie sie sich schützen kann", sagt Luca Verdi. "Ozon ist ein reizendes, stark oxidierendes Gas, das Entzündungen der menschlichen Atemwege hervorrufen kann. Besonders empfindliche und gefährdete Personengruppen wie Kinder, ältere Menschen und Asthmatiker sollten nicht zu lange im Freien sein und ermüdende körperliche und sportliche Tätigkeiten vor allem am späten Nachmittag und Abend auf ein Minimum reduzieren", führt der Direktor des Landeslabors weiter aus.  

Die Agentur für Umwelt und Klimaschutz misst täglich an 13 Messtationen in den besonders gefährdeten Zonen die Ozonkonzentration. Sämtliche Daten dazu sind auf Internetseite des Landes im Portal der Agentur jederzeit abrufbar.

LPA/ck

Soviel Sicherheit wie nötig und so viel Normalität wie möglich: So sollen Kindergarten und Schule am 7. September wieder starten. Die Rahmenbedingungen wurden heute vorgestellt.

Seit Wochen laufen die Planungen zum Neustart von Kindergärten und Schulen auf Hochtouren. Die Rückkehr Tausender Schülerinnen und Schüler in die Klassenräume ist logistisch und organisatorisch ein Mammut-Projekt. Dabei gilt es, einheitliche Sicherheits- und Schutzmaßnahmen unter einen Hut zu bringen und dabei das Infektionsgeschehen zu berücksichtigen. Unter welchen Voraussetzungen die Schule beginnt, erläuterten heute (18. August) der deutsche Bildungslandesrat sowie Bildungsdirektor Gustav Tschenett und Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner.

Recht auf Bildung gewährleisten – Kompetenzen, nicht nur Stoff vermitteln

Einen zweiten Lockdown für die Bildung dürfe es nicht geben, das Recht auf Bildung werde gewährleistet, unterstrich der deutsche Bildungslandesrat. Schule und Kindergarten starten am 7. September. Grund- und Mittelschule sollen dabei so viel Präsenzunterricht wie möglich bekommen, die Oberschulen und Berufsschulen eine Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht und die Kindergärten wenig Änderungen. In allen Bildungsstufen soll es so viel Normalität wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig geben. Laut Bildungslandesrat wird möglichst viel Bildungszeit angeboten und es wird keine unverhältnismäßigen Opfer geben. "Schule wird sich auf das Wesentliche konzentrieren müssen, und zwar auf das Vermitteln von Kompetenzen und nicht nur des Lernstoffs. Das wird bei einem angepassten Stundenplan gelingen", betonte der Bildungslandesrat.

Schutzmaßnahmen: Stabile Abstände an den Schulen und Verantwortung der Eltern

Im Kindergarten wird es laut Bildungsdirektor Tschenett keine vorgegeben einzuhaltenden Abstände zwischen den Kindern geben und auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vorerst nicht vorgesehen. "Die Kinder sollen im Kindergarten möglichst so betreut werden wie in der Vergangenheit", sagte Tschenett.

Der Bildungsdirektor verwies auf die wichtigsten Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln für die Schulen. Vorgesehen sind gestaffelte Ein- und Austritte, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten und Verlassen des Gebäudes, in den Gängen und immer, wenn der Sicherheitsabstand von einem Meter nicht garantiert werden kann. In den Klassen wird es einen stabilen Sicherheitsabstand von einem Meter geben, sodass der Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts abgenommen werden kann. "Um diese Richtlinie gewährleisten zu können, müssen landesweit 400 Klassen mehr gebildet werden", berichtete Tschenett. Für alle Personen in der Schule gilt: Bei einer Körpertemperatur von über 37,5 Grad zu Hause zu bleiben und sich an den Arzt zu wenden. Der Bildungslandesrat, der der Bildungsdirektor und die Landesschuldirektorin appellierten geschlossen an die Eigenverantwortung der Eltern, wenn es darum gehe, ob Kinder mit Schnupfen zur Schule geschickt werden.

Viel Präsenzunterricht für die Grund- und Mittelschule – Bildungsangebot am Nachmittag

Mit der Planung des Schuljahres habe man nicht nur den Rahmen für Kinder, Jugendliche und Lehrer festgelegt, sondern auch für die Eltern bzw. Familien, einer Verantwortung, der man sich sehr wohl bewusst sei, sagte Landesschuldirektorin Falkensteiner. Für die Grund- und Mittelschulen gibt es demnach täglichen Präsenzunterricht von 7.30 bis 13.00 Uhr. "Es gibt dabei Unterricht in allen Fächern", unterstrich Falkensteiner. Besonders gestärkt werden soll das selbstorganisierte Lernen der Schüler. Angepasst an die Klassenstufe und an den Grad der Selbständigkeit soll Schülern beigebracht werden, wie sie ihr Lernen selbständig organisieren können. Gerade auch mit Blick auf mögliche zweitweise quarantänebedingte Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern.

Neben dem Unterricht am Vormittag bieten Grund- und Mittelschulen an einen oder zwei Nachmittagen laut Falkensteiner  allgemeine Bildungsangebote an. Das Nachmittagsangebot soll in erster Linie eine Unterstützung für jene Familien sein, für die eine Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf schwierig ist. Hierfür sei, so Falkensteiner, eine ganzjährige Einschreibung nötig, damit an den von den jeweiligen Schulen festgelegten Nachmittagen stabile Gruppen gebildet werden können, um eventuelle  Infektionsketten besser nachzuverfolgen. 

Oberstufe: Unterricht in der Schule und daheim

An den Oberschulen und Berufsschulen wird es eine Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht geben. Ausgehend von ihren Möglichkeiten legt jede Schule selbst den Anteil an Präsenz- und an Fernunterricht für die einzelnen Klassenstufen fest. Gerade in den ersten Klassen ist ein Präsenzunterricht notwendig, während höhere Klassenstufen gegebenenfalls mehr Fernunterricht haben.

Damit Kinder und Jugendliche die Lernrückstände aus dem vergangenen Schuljahr aufholen können, bieten die Schulen auch heuer Aufholmaßnahmen, die ab dem 7. September beginnen und sich über die Monate des Schuljahres ziehen. Dabei geht es vor allem um das Nachholen von Fertigkeiten und Fähigkeiten, die man braucht, um fachlich gut an nächste Schritte anknüpfen zu können. Es geht nicht darum, jeden Inhalt ins Detail nachzuholen. Bis wann und in welcher Form die Lernrückstände aufgeholt werden müssen, das legt die jeweilige Schule fest.

Genauere Informationen zum Schulstart bekommen die Eltern aller Schülerinnen und Schüler in diesen Tagen direkt von den Schulen zugeschickt.

Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es auch im Vademecum, das der Pressemitteilung beiliegt.

Genauere Infos zum Kindergartenbeginn liefert die nachfolgende LPA-Pressemitteilung (2/2).

san

 

Schul- und Kindergartenstart (2/2):

Viel Normalität im Kindergarten

Für Südtirols Kindergärten ist viel Normalität in Sicht. Heute wurden die Rahmenbedingungen für einen sicheren Start von Schule und Kindergarten vorgestellt.

PM 180820 kindergartenPünktlich am 7. September öffnen Südtirols 266 deutschsprachige Kindergärten wieder ihre Türen. Etwa 12.060 Kindergartenkinder werden dann wieder von rund 1890 Pädagogischen Fachkräften begleitet – unter ständiger Berücksichtigung des Infektionsgeschehens. Die Öffnungszeiten der Kindergärten für das Bildungsjahr 2020/2021 sind dieselben wie vor der Schließung im März aufgrund der Corona-Pandemie. In der heutigen Pressekonferenz (18. August) informierte der deutscheBildungslandesrat zusammen mit Bildungsdirektor Gustav Tschenett sowie Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner neben dem Schulbereich auch über die grundlegenden Maßnahmen und Sicherheitsregeln, die landesweit für die Kindergärten greifen.

Viel Normalität ohne Mund-Nasen-Schutz und Abstände für Kinder

Klar ist: Es ist ein Regelbetrieb vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Bildungslandesrat Gustav Tschenett: "Unser Ziel ist es, den Kindern, den Familien und den Pädagogischen Fachkräften unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einen möglichst ´normalen` Kindergartenalltag zu gewährleisten". Dafür habe man alle Möglichkeiten ausgeschöpft.

Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate und jenen aus dem Notdienst zur Kinderbetreuung im Mai steht fest: Kindergartenkinder sollen den Kindergarten mit möglichst wenigen Einschränkungen besuchen können: Ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne den sonst üblichen Sicherheitsabstand von einem Meter, den in der Praxis weder die Kinder untereinander noch das pädagogische Fachpersonal einhalten können.

Fokus auf Händewaschen und Desinfizieren

Umso wichtiger sei es, so Landeskindergartendirektorin Helena Saltuari, die Hygienemaßnahmen im Kindergarten einzuhalten, zum Beispiel häufig Hände waschen oder morgens die Hände beim Eintritt in den Kindergarten desinfizieren. Erwachsene allerdings müssen beim Eintritt in den Kindergarten einen Mund-Nasen-Schutz tragen, außer der Sicherheitsabstand von einem Meter wird gewährleistet. Bei der Arbeit mit den Kindern ist das Pädagogische Fachpersonal angehalten, durchwegs den Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Gestaffelte Ein- und Austritt und gleichbleibende Gruppen

Durch gestaffelte Ein- und Austritte sollen Menschenansammlungen möglichst vermieden werden. Nur ein Elternteil oder eine von den Eltern beauftragte Person sollte das Kind zum Kindergarten bringen und abholen.

Um das Infektionsrisiko gering zu halten, werden die Kinder in gleichbleibenden stabilen Gruppen zusammengeführt. An jenen Kindergärten, wo dies aufgrund der Anordnung und der Größe der Räume oder der Personalausstattung nicht möglich ist, werden Kindergartenkinder gruppenübergreifend zusammengeführt. Die jeweilige Gruppengröße umfasst in der Regel 25 Kindergartenkinder.

Flexible auf das Infektionsgeschehen reagieren 

Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens sind die Kindergärten darauf vorbereitet, innerhalb kürzester Zeit lokal und flexibel reagieren zu können. Daher kann es ortsspezifisch Unterschiede geben. Einschränkungen werden vorrangig lokal erfolgen und zwar in enger Zusammenarbeit zwischen dem Dienst für öffentliche Gesundheit und Hygiene, dem jeweiligen Kindergartensprengel, der Landeskindergartendirektion und den Gemeinden. Ein positiver Corona-Fall im Kindergarten kann somit die vorübergehende Schließung der jeweiligen Gruppe zur Folge haben. Die Schließung ganzer Kindergärten soll vermieden werden.

Sollte ein Kindergartenkind während des Tages deutliche Krankheitssymptome entwickeln, wird es von der Gruppe getrennt begleitet. Die Eltern werden verständigt, ihr Kind abzuholen, und wenden sich dann an den Kinder- oder Amtsarzt.

Ab 37,5 Grad Körpertemperatur: Zuhause bleiben!

Grundsätzlich gilt: Kinder und Erwachsene, für die die behördliche Quarantäne angeordnet ist oder die eine Körpertemperatur ab 37,5 Grad und Covid-19-Symptome aufweisen, müssen zu Hause bleiben. Dies gilt nicht für einen Schnupfen, sofern sich das Kind oder der Erwachsene gut fühlt. Den Kindergarten nicht betreten dürfen Kinder und Erwachsene auch dann nicht, wenn Betroffene innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer Person in Kontakt waren, die auf das Coronavirus positiv getestet wurde oder sie selbst in den letzten 14 Tagen in Quarantäne waren.

Landeskindergartendirektorin Saltuari ist überzeugt: "Die Basis für die konsequente Umsetzung von Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Prävention von Covid-19 sind – von der aktiven Mitarbeit abgesehen – gegenseitiges Vertrauen und das verantwortungsbewusste Handeln aller Beteiligten". Nur so könne der Kindergartenalltag gelingen und das Recht auf Bildung gewährleistet werden. "Wir haben eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Familien. Auf diese bauen wir auch weiterhin", so Saltuari.

Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es auch im Vademecum, das der Pressemitteilung beiliegt.

Genauere Infos zum Schulstart gibt es in einer vorhergehenden LPA-Pressemitteilung.

eb

Der Landeshauptmann hat eine Dringlichkeitsmaßnahme unterzeichnet. Diese übernimmt, wie auf nationaler Ebene vorgesehen, die Maskenpflicht bei Menschenansammlungen und die Schließung der Diskotheken.

Seit 15. Juli war es wieder möglich in die Diskothek, in ein Tanzlokal oder ähnliches zu gehen. Ab heute und bis zum 7. September werden die Aktivitäten, die in Tanzlokalen, Diskotheken und ähnlichen Veranstaltungsorten im Freien oder geschlossenen Räumen stattfinden, wieder eingestellt. Der Landeshauptmann hat diese Vorgabe der italienischen Regierung zum Schutz vor dem Coronavirus in der heute (17. August) unterzeichneten Verordnung Nr. 35 übernommen.

Mund-Nasenschutz bei Menschenansammlungen Pflicht

Ebenso übernommen wurde die Vorgabe, dass zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens überall dort Mund-Nasenschutz getragen werden muss, wo die Gefahr von Menschenansammlungen besteht, z.B. in der Nähe von Bars und Lokalen. Für Südtirol ist diese Vorgabe allerdings nicht neu: Bereits im Landesgesetz Nr. 4 von 2020 war vorgegeben, dass man Mund-Nasenschutz tragen muss, wenn man in engen Kontakt mit anderen Menschen kommt.

Autonome Zuständigkeiten Südtirols berücksichtigt

Damit sind die am Sonntag (16. August) erlassenen Anordnungen, mit denen das Gesundheitsministerium auf die steigenden Covid19-Infektionen in den vergangenen Wochen reagiert, auch in Südtirol gültig. Im Ministerialdekret ist laut Landeshauptmann eine Schutzklausel enthalten, die die autonomen Zuständigkeiten Südtirols berücksichtigt. Dennoch habe das Land entschieden, die auf nationaler Ebene erlassenen Vorgaben zu übernehmen.

Diskotheken sind wieder geschlossen

Bereits vergangene Woche seien bei den Diskotheken ein Monitoring und eventuelle Änderungen angekündigt worden, berichtet der Landeshauptmann. Obwohl viele Betreiber von Diskotheken und ähnlicher Lokale versucht hätten, die Regeln strikt einzuhalten, sei es sehr schwierig gewesen, die Besucher zum Einhalten der Regeln zu bringen. Vor diesem Hintergrund habe man die Tätigkeit nochmals ausgesetzt, in der Hoffnung, dass sich die Ansteckungszahlen verringern und die Diskotheken dann wieder geöffnet werden können.

Ausgesetzt sind demnach Tanzveranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen, in Diskotheken, Tanzsälen oder ähnlichen der Unterhaltung gewidmeten Räumen, in Lidos, Badeanstalten, an ausgestatteten oder freien Stränden, in gemeinsamen Räumen der Beherbergungsbetriebe oder anderen Raumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Von 18 Uhr bis 6 Uhr muss der Mund-Nasenschutz in Bereichen getragen werden, die zu öffentlich zugänglichen Orten und Räumlichkeiten gehören sowie auf öffentlichen Flächen, auf denen sich spontan und/oder gelegentlich Menschenansammlungen bilden können.

Mundschutz bei engem Kontakt mit Menschen tragen

Bereits vergangene Woche hatte der Landeshauptmann erneut darauf hingewiesen, dass Bürgermeister - wie im Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020 vorgesehen - konkrete Situationen bewerten und bei großen Menschenansammlungen mit unvermeidbaren Begegnungen unter einem Meter Abstand strengere Vorbeugemaßnahmen verordnen können.

Die heutige wie alle bisherigen Verordnungen des Landeshauptmanns sowie das Landesgesetz Nr. 4/20 und die aktuellste dazugehörige Anlage A sind im Portal Coronavirus auf der Internetseite des Landes Südtiroler veröffentlicht.

san

Für die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden hat das Land weitere 332.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel gehen an sechs Gemeinden.

Die Landesregierung hat heute (11. August) den Gemeinden Burgstall, Hafling, Klausen, Lajen, Schlanders und Wengen insgesamt 332.000 Euro zugewiesen. Das Geld ist für die Finanzierung zwischengemeindlicher Dienste bestimmt. Es handelt sich um den dritten Beschluss der Landesregierung zur Finanzierung und Stärkung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit in diesem Jahr. Bereits Ende März war sieben Gemeinden eine Finanzierung von 1,15 Millionen Euro für die zwischengemeindliche Führung von Diensten zugesprochen worden, im Mai erhielten drei Gemeinden eine Finanzierung von einer Million Euro. Das Land will mit diesen Finanzierungen die Gemeinden zur Zusammenarbeit ermutigen.

Von den heute zweckgebundenen Mitteln geht der größte Betrag an die Gemeinde Schlanders. Diese führt gemeinsam den Gemeinden Laas und Martell die Buchhaltung und den Bereich Lizenzen und Handel, wofür sie mit einem Beitrag von 82.000 beziehungsweise 42.000 Euro rechnen kann. Die Gemeinde Klausen arbeitet mit der Gemeinde Feldthurns bei der Führung der neuen Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten, die das bisherige Bauamt ersetzt, sowie im Bereich der Lizenzvergabe und des Handels zusammen und erhält dafür 75.000 Euro. Für den gemeinsamen Gemeindesekretärsdienst mit der Gemeinde Gargazon kann die Gemeinde Burgstall mit 50.000 Euro rechnen. Der Gemeinde Lajen, die mit der Gemeinde Waidbruck in der Steuer- und Gebührenverwaltung, der Lizenzverwaltung und dem Bereich Handel sowie der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten zusammenarbeitet, werden 45.000 Euro zugewiesen. Für die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Freienfeld  beim Gemeindesekretärsdienst erhält die Gemeinde Wengen 25.000 Euro. Mit 13.000 Euro wird die Gemeinde Hafling bedacht: Sie arbeitet bei der Buchhaltung und den öffentlichen Arbeiten mit derBezirksgemeinschaft Burggrafenamt zusammen.

Die Landesregierung hatte im November 2019 die Weichen gestellt, um die zwischengemeindliche Zusammenarbeit finanziell fördern zu können. Dabei hatte sie optimale Einzugsgebiete für die Zusammenarbeit der Gemeinden festgelegt und die Richtlinien für die Finanzierungen vorgegeben. Die Gemeinden können seit Dezember vergangenen Jahres im Dreimonatsrhythmus um Finanzierung für die zwischengemeindliche Führung von Diensten ansuchen.

jw

Die Landesregierung hat die technischen Eigenschaften für den Bau eines Lawinenschutzdammes in Martell und für die Umgestaltung des Bushalteplatzes in Birchabruck (Deutschnofen) genehmigt.

Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (11. August) auf Vorschlag des Mobilitätslandesrates die technischen Eigenschaften für zwei Vorhaben im Tiefbau genehmigt.

Bushalt Birchbruck: Gehsteig und mehr Parkplätze

Sicherer und benutzerfreundlicher soll der neue Busbahnhof in der OrtschaftBirchabruck auf der Eggentaler Staatsstraße in der Gemeinde Deutschnofen werden. Da der bestehende Bushalteplatz nicht mehr die heutigen verkehrstechnischen Voraussetzungen erfüllt, hat die Abteilung Tiefbau des Landes ein neues Projekt für dessen Umgestaltung erarbeitet. Die Landesregierung hat dafür die technsichen Eigenschaften definiert. Mit dem neuen Projekt soll nicht nur das Areal rund um den Busbahnhof sicherer, sondern auch die Parkfläche erweitert und der Gehsteig in Richtung Deutschnofen verlängert werden. 

Im Zuge der Erweiterung des Areals des Busbahnhofes wird auch ein Fahrbahnteilererrichtet, um Überholmanöver in der Nähe des Bahnhofes zu unterbinden. Mit dem Ausbau des Parkplatzes werden in Zukunft 62 Auto-Stellplätze zur Verfügung stehen, wobei zwei Parkplätze für Menschen mit Behinderung und zwei für Elektrofahrzeuge reserviert sind. Hinzu kommen zehn Stellplätze für Motorräder. In das Bauvorhaben wird das Land rund 930.000 Euro investieren.

Damm zum Schutz vor Lawinen in Martell: Erreichbarkeit sichern

In der Gemeinde Martell soll hingegen auf der Landesstraße (LS 2) ein 100 Meter langerLawinenschutzdamm errichtet werden. Auch dazu hat die Landesregierung die technischen Eigenschaften des Projektes genehmigt. Ziel des Bauvorhabens ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Erreichbarkeit des Talschlussbereiches mit den verschiedenen dort ansässigen Betrieben und Sportstätten in den Wintermonaten besser zu garantieren.

Der Auffangdamm, der mit einem Mauerwerk verstärkt werden soll, wird zum Schutz vor der Durraplatt-Lawine errichtet. Die Lawine tritt regelmäßig bei kleinen und mittleren Schneefällen los und verlegt dabei die Landesstraße. Der Damm soll eine Mindesthöhe von acht Meter betragen. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 617.000 Euro.

rc

Dienstag, 04 August 2020 16:09

1200 Masten im Herbst 2021

Vinschgau - Joachim Dejaco ist der Direktor der Südtiroler Transportstrukturen AG (STA). Die STA ist der Bauherr für die Elektrifizierung der Vinschgerbahn. Nicht nur: Die STA ist auch für das Land Südtirol und für die Gemeinden beratend tätig - in Richtung nachhaltige Mobilität.

Vinschgerwind: Herr Dejaco, wir gehen davon aus, dass trotz Covid 19 die Planungen für die Elektrifizierung der Vinschgerbahn vorangetrieben worden sind. Wann wird der erste Pfahl für die Oberleitung stehen?
Joachim Dejaco: Wenn alles normal geht, werden wir im Ende kommenden Jahres die Baustelle aufmachen.

Vinschgerwind: Kann es sein, dass die Elektrifizierung für die Vinschgerbahn zurückstehen muss, weil Geldmittel für Olympia 2026 ins Pustertal fließen sollen?
Joachim Dejaco: Nein, absolut nicht. Die Elektrifizierung der Vinschgerbahn ist von Anfang an voll finanziert. Alle Dekrete dafür sind ordnungsgemäß gebucht. Laut heutigem Stand sind wir innerhalb des vorgegebenen Budgets. Für Olympia 2026 sind Landeshauptmann und Landesrat intensiv dahinter, zusätzliche Mittelauf unsere Südtiroler Mühlen zu kehren. Das hat mit der Vinschgerbahn gar nichts zu tun. Gehen tatsächlich solche Gerüchte herum?

Vinschgerwind: Das tun sie. Sie haben soeben die Gerüchte aus dem Weg geräumt. Ist die STA mit ihren Baustellen in dem Zeitplan drinnen, den ihr euch vor Jahren gegeben habt?
Joachim Dejaco: Definitiv nicht. Das gesamte Projekt ist wesentlich komplexer, als wir es anfangs eingeschätzt hatten. Wir waren am Anfang wohl zu optimistisch. Aber Gut Ding braucht Weile und wenn es am Ende gut wird, haben sich Verzögerungen ausgezahlt und alle werden zufrieden sein.

Vinschgerwind: Der Optimismus ist wohl vor allem Ihrem Naturell geschuldet.
Joachim Dejaco: Absolut. Ich habe mein Handwerk bei Helmuth Moroder gelernt und der hat seinerzeit die Vinschgerbahn innerhalb von 5 Jahren von Null auf 100 gebracht. Vieleicht waren es damals andere Zeiten. Es war administrativ Vieles einfacher, technologisch vielleicht auch. Jetzt sind eben andere Zeiten,aber wir bleiben trotzdem guter Dinge.

Vinschgerwind: Es ist auf der anderen Seite einiges gemacht worden: Die Verlängerung der Bahnsteige zum Beispiel, oder die Verlängerung der Remise in Mals....
Joachim Dejaco: Bahnsteige: erledigt. Remise Mals: erledigt. Der Ausbau zwischen Schlanders und Laas: erledigt. Die neuen Züge sind bestellt und sie werden gerade in Hennigsdorf bei Berlin gebaut. Wir sind derzeit dabei, die Genehmigungen für die großen Arbeiten einzuholen.

Vinschgerwind: Die da sind?
Joachim Dejaco: Diese 1200 Masten...

Vinschgerwind: Für die künftige Stromversorgung der Züge ist das Umspannwerk in Latsch bzw. Goldrain Voraussetzung. Ist das Umspannwerk pronto?
Joachim Dejaco: Das ist kurz vor der Fertigstellung. Da hat es eine tolle Zusammenarbeit zwischen Edyna, den Gemeinden Latsch und Schlanders und der STA. Gebaut wird es unter der Regie von Edyna. Als STA haben wir unsere eigene Strom-Kabine für die Versorgung der Züge mit Strom. Ein tolles Projekt. Das ist ein Baustein, den die Bürgerinnen und Bürger nicht so sehen, weil das Umspannwerk etwas versteckt in den Wiesen liegt. Aber ein wichtiger und komplexer Baustein.

Vinschgerwind: Eine technologische Herausforderung?
Joachim Dejaco: Von der Technologie her ist es keine Hexerei. Es ist ein Umspannwerk, welches den Strom von Hochspannung auf unsere 25 Kilovolt transformiert. Zugegeben: Wir waren aber sehr froh, dass uns jemand anderes diese Aufgabe abgenommen hat. Bei Edyna sind die Experten in der Stromversorgung.

Vinschgerwind: Kann man die Behauptung aufstellen, dass die Vinschgerbahn in Zukunft mit Vinschger Strom fahren wird?
Joachim Dejaco: Für die Stromlieferung haben wir noch keine Verträge. Ich glaube, dass die wenigsten Leute wissen, woher der Strom für ihr Licht kommt. Woher der Strom kommt, hängt im Wesentlichen vom Tarif ab. Bei hohem Tarif ist es Strom aus Wasserkraft, bei einem niederen Tarif ist wohl auch Strom aus Atomkraftwerken aus Frankreich drinnen. Unsere Aufgabe wird es sein, lokalen Strom zu verwenden. Wir brauchen netto 6,5 Gigawattstunden im Jahr. Die Züge brauchen 9 Gigawattstunden, 2,5 Gigawattstunden werden rekuperiert und wieder ins Netz eingespeist. Die Züge, die herunterfahren, also vor allem von der Töll nach Meran, müssen bremsen und produzieren damit gleichzeitig Strom. Der Zug ist also ein kleines Kraftwerk. Diese 6,5 Gigawattstunden werden wir ausschreiben. Und da werden wir schauen, dass wir möglichst grünen Strom verwenden.

Vinschgerwind: Kann man sich diesen Strom so zertifizieren lassen, dass garantiert wird, dass es grüner Strom ist?
Joachim Dejaco: Darüber haben wir, ehrlich gesagt, noch nicht nachgedacht. Aber in einem Land wie Südtirol mit den großen Wasserkraftwerken und das sich eine Nachhaltigkeitsvision gegeben hat - Südtirol will bis 2050 CO2-neutral sein - ist es ein Muss, nachhaltigen Strom zu nutzen.

Vinschgerwind: Ein anderes Thema: Kürzlich gab es eine Videokonferenz der Landeshauptleute von Südtirol Arno Kompatscher, von Nordtirol Günther Platter und von der Lombardei Attilio Fontana und vom Vizepräsidenten des Kantons Graubünden Marion Cavigelli. Es ging vor allem um die Verbindung Mals-Scuol.
Joachim Dejaco: Ich war bei der Videokonferenz nicht dabei und es gibt auch keine offizielle Medienmitteilung. Man redet sich zusammen, um das rhätische Dreieck verkehrstechnisch gemeinsam zu erschließen. Aber das wird noch ein langer Weg sein. Es ist sicher wichtig und richtig, dass diese vier Regionen jetzt an einem Tisch sitzen und ausloten, wie man in eine gemeinsame Richtung marschieren will.

Vinschgerwind: Was ist Ihre Meinung: Gelingt das auf politischer Ebene? Es ist ja seit längerem Wunsch der Landesregierung und auch von STA, die Zuglinie von Mals nach Scuol zu verlängern. Ist es die nächste Vision, dass die ÖBB von Landeck über Martina nach Scuol kommt?
Joachim Dejaco: Als Vision wär’ das super. Dann haben wir mit Bormio den nächsten Partner dabei - was aber nicht genügt. Denn wenn schon, muss eine Linie nach Tirano mit Anschluss nach Mailand vorhanden sein. Dann wäre der Lückenschluss perfekt. Als Vision muss das verfolgt werden. Der Landeshauptmann ist ja seit Jahren für den Anschluss nach Graubünden. Mit Bormio gibt es das Abkommen, in dem die Südtiroler Seite ganz klar sagt, dass nur eine Eisenbahnverbindung nach Bormio in Frage kommt - keine Autoverbindung und kein Autoverlad. Wenn sich alle vier betreffenden Landeshauptleute der Sache annehmen, dann wird die Vision Schwung bekommen.

Vinschgerwind: Welche Vorbereitungen trifft man für eine solche Verbindung auf der Verwaltungsebene, auf der Ebene der STA?
Joachim Dejaco: Wir sind die Techniker, die den Fahrplan, also wann man wo mit dem Zug ankommen soll, erarbeiten. Damit unterstützen wir die politischen Entscheidungsträger. Die Studie in die Schweiz, also nach Scuol, und auch die Studie nach Bormio stehen.

Vinschgerwind: Von den großen Visionen zur Realität: Es kommt immer wieder vor, dass der Anschluss in Meran in Richtung Vinschgau nicht funktioniert. Wie das?
Joachim Dejaco: In Richtung Vinschgau gibt es ganz wenige Anschlussbrüche, in Richtung Bozen etwas mehr. Der Grund ist, dass RFI in Meran nicht auf den Vinschgerzug wartet. Die Züge, die von Meran starten fahren bis zum Brenner, deshalb ist RFI in den Abfahrtszeiten starr. Die Vinschgerbahn ist flexibler: Wir warten beim letzten Zug am Abend auch bis zu 20 Minuten. Es kann allerdings vorkommen, dass wir 3 bis 4 Minuten warten und der Zug von Bozen hat 7 Minuten Verspätung. Auf der Straße, mit Verlaub, wartet man oft länger im Stau. Beim öffentlichen Nahverkehr wird mit dem Finger gezeigt.

Vinschgerwind: Die Südtiroler Transportstrukturen AG hat beim Ankauf von strategisch wichtigen Grundstücken gegenüber SAD-Chef Ingomar Gatterer den Kürzeren gezogen. Zum Beispiel hat Gatterer ein an das Bahnhofsareal angrenzendes Grundstück gekauft. Ärgert Sie das?
Joachim Dejaco: STA und SAD sind zwei völlig unterschiedliche Dinge und sie sind auch keine Konkurrenten. SAD macht als Verkehrsunternehmen Bus- und Bahndienste, und STA ist ein öffentliches Unternehmen im Besitz des Landes, welches eisenbahntechnische und informatische Dienstleistungen bietet und Ideen, Studien und Konzepte für nachhaltige Mobilität entwickelt. Zum konkreten Fall in Mals: STA hat gemeinsam mit der Gemeinde Mals einen Masterplan für das Bahnhofsareal entwickelt. Alles, was die Mobilität betrifft, funktioniert auf dem Areal, so wie es ist. Für eine Weiterentwicklung wäre das Grundstück sicher geschickt. Ein Privater hat da sowohl vom Finanziellen her, als auch vom Agieren andere Möglichkeiten. Öffentliche Gelder müssen korrekt ausgegeben werden und der Preis für ein Grundstück ist der Schätzpreis vom Landesschätzamt. Da gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Ein Privater kann anders verhandeln.

Vinschgerwind: Wie beurteilen Sie den Umstand, dass die Gemeinden künftig bei Ausweisungen von Wohnbauzonen einen Verkehrsplan ausarbeiten und mitliefern sollen?
Joachim Dejaco: Die Mobilität ist in das Regelwerk der neuen Raumordnung miteingeflossen. Bei einer neuen Wohnbauzone muss die Gemeinde die Mobilität, insbesondere die nachhaltige Mobilität, mitdenken. Das ist eine wichtige Botschaft. Ich beobachte, dass viele Südtiroler Gemeinden eine große Sensibilität in diese Richtung entwickeln. Eine spannende Geschichte. Die Raumordnung ist die Basis für eine vernünftige Entwicklung nachhaltiger Mobilität.

Vinschgerwind: Ist STA, welche ein starres Schienensystem betreut, den Gemeinden mit Beratungen behilflich?
Joachim Dejaco: Wir machen Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit, um das Bewusstsein bei den Entscheidungsträgern vor Ort zu schaffen. Das machen auch Bezirksgemeinschaften. Wir haben einen Leitfaden für Radwege, Radabstellanlagen in Vorbereitung. An und für sich einfache Dinge, wenn man weiß, wie’s geht, aber für Gemeindereferenten durchaus hilfreich. Zurück zur Starrheit der Eisenbahn: Es ist hilfreich, ein „Transit oriented Design“ anzuwenden. Das heißt, dass Ortsentwicklungen an den Mobilitätsinfrastrukturen ausgerichtet werden. Ein Beispiel: Dienste, die ortsübergreifend sind, eine Musikschule, ein Gesundheitssprengel, eine Bibliothek etc., die an einem Bahnhof angesiedelt sind, sind leichter erreichbar. Es gab eine Zeit, in der der Bahnhof der Ort schlechthin war. Es hat eine Zeit gegeben, in der Bahnhöfe gemieden worden sind. Derzeit ist der Trend wieder in Richtung Bahnhof. Das Image der Bahn ist mit dem Leuchtturmprojekt Vinschgerbahn in Südtirol umgedreht und sehr positiv besetzt worden.
Interview: Erwin Bernhart

Dienstag, 04 August 2020 14:08

Hagia Sophia

Vom wind gefunden - Hagia Sophia bedeutet „Heilige Weisheit“. Sie gilt als Wahrzeichen von Istanbul. Es ist eine Kuppelbasilika aus dem 6. Jahrhundert (532 bis 537 n. Chr. erbaut), die wegen ihrer besonderen Harmonie und den Proportionen weltweit zu den bedeutendsten Gebäuden zählt und auf Grund ihrer prachtvollen Innenausstattung mit Marmorplatten und Mosaiken als achtes Weltwunder gilt. Die der göttlichen Weisheit gewidmete Kirche steht auf einem Rechteck von rund 80 m Länge und 70 m Breite. Die Spannweite der Kuppel beträgt rund 32 m, der Kuppelraum ist 55 m hoch. Bis zur Fertigstellung des Petersdoms in Rom war die Hagia Sophia das größte christliche Gotteshaus der Welt. Sie wurde fast 1.000 Jahre bis zum Ende des Byzantinischen Reiches im Jahre 1453 als griechisch-orthodoxe Kathedrale genutzt. Nach der Eroberung Konstantinopels durch die Osmanen wurde das Gebäude restauriert und in eine Moschee umgewandelt. Im Jahre 1934 wurde die Hagia Sophia durch Staatsgründer Kemal Atatürk in ein Museum umgebaut. Am 10. Juli 2020 wurde der Status des berühmten Bauwerks als Museum aufgehoben und dient nun wieder als Moschee. Auf Anordnung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan wurde am 24. Juli 2020 das erste islamische Freitagsgebet abgehalten. Im vergangenen Jahr zog die Hagia Sophia nach offiziellen Angaben 3,7 Millionen Besucher an. Sie war damit das meistbesuchte Museum in der Türkei. Durch diesen Schritt von Erdoğan wird klar, dass es nicht darum geht, Religion und Politik zu trennen, sondern darum durch die Religion Politik zu machen. (hzg)

Dienstag, 04 August 2020 14:05

Auf Wahrheitssuche

Naturns II - Die Liste Zukunft Naturns wollte mittels einer schriftlichen Anfrage vom Gemeindeausschuss wissen, ob es stimme, was Luise Ruattti in einer vorhergehenden Gemeinderatssitzung unwidersprochen in den Raum gestellt habe. Ruatti hatte behauptet, dass von den Verwaltern versprochen worden sei, den Saumoarhof nicht abreißen zu müssen. Auch habe man dies ihrem Bruder versprochen. Man habe niemandem etwas versprochen und diesbezüglich keine Aussage gemacht, war die Antwort, die BM Andreas Heidegger bei der Ratssitzung am 24. Juli vorgelesen hat. Margot Svaldi bestand darauf, dass eben diese Anfrage samt Antwort auf sämtlichen der Gemeinde zur Verfügung stehenden Kanäle veröffentlicht werden solle. „Damit klar ist, dass die Aussagen von Luise Ruatti nicht wahr sind“, sagte Svaldi und sie möchte wissen, wie das die Gemeinderäte sehen. BM Heidegger ließ zu diesem Thema allerdings keine Diskussion im Gemeinderat zu. (eb)

Naturns - Staben - Mehr als „brutta figura“ machen BM Andreas Heidegger und die Referentin unter anderem für Kultur und Bildung Astrid Pichler in Naturns und im Besonderen in Staben. Bei der Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2020 haben sich Heidegger und Pichler öffentlich entschuldigt. Immerhin. Was ist geschehen?
Vier Mitglieder des Motorradclubs Red Lions haben als Neubürger von Staben in der Gemeinde Naturns angesucht, eventuell die Holzhütte beim Stabner Spielplatz als Club-Haus nutzen zu können. Mit einer in nur 5 Tagen durchgeführten Unterschriftenaktion und einem Schreiben haben 65 StabnerInnen ihr Missfallen und ihre Bedenken dagegen ausgedrückt. Brief und Unterschriften sind am 26. Juni in der Gemeinde abgegeben worden. Der Gemeindeausschuss hat sich am 30. Juni gegen ein Club-Haus ausgesprochen. Damit hätte die Geschichte zu Ende sein können. War sie aber nicht, denn mit Heidegger und Pichler dürften hernach die Gäule durchgegangen sein, denn sie haben „nachgetreten“ und damit all jene, die unterschrieben haben nicht nur vor den Kopf gestoßen, sondern regelrecht verunsichert. Denn in einem Brief an die Unterzeichner haben sie nicht nur bekannt gegeben, dass es mit dem Club-Haus nichts werde sondern folgende Zeilen hinzugefügt: „Unabhängig von dieser Entscheidung ist der Gemeindeausschuss über die mit Datum 21.06.20 erfolgte Unterschriftensammlung gegen diese Anfrage verwundert, zumal der Erstunterzeichnerin Margarete Weiss mehrmals von Seiten der Gemeindereferentin Astrid Pichler klar zugesichert worden ist, dass vor einer Entscheidung alle interessierten Parteien und Anrainer - so wie es in Naturns üblich ist - zu einem Treffen eingeladen und angehört werden. Die Unterschriftensammlung ist erfolgt, bevor es zu einer Aussprache kommen konnte und daher unbegründet und verfrüht. Das Schreiben enthält zudem eine Reihe von zweifelhaften und despektierlichen Mutmaßungen, die jeder Grundlage entbehren. Diese Vorgangsweise entspricht nicht der Vorstellung der Gemeindeverwaltung eines respektvollen und transparenten Umgangs mit den Anliegen, die von der Naturnser Bevölkerung - egal von welchen Gruppen und zu welchem Thema auch immer - vorgebracht werden.“
Dieser Absatz tue ihr leid und er sei wenig sensibel geschrieben, sagte Astrid Pichler bei der Gemeinderatssitzung. „Hart in der Formulierung und etwas überspitzt“, sagte BM Heidegger. Weil wir selbst unglücklich sein, zeuge es von Größe, für Aufklärung zu sorgen, fügte Heidegger hinzu.
Stefan Lamprecht, der die Vorgangsweise und das Schreiben mehreren Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht hatte, warf ein: „Ihr müsst’s euch vorstellen, es haben junge Mütter mit Kleinkindern unterschrieben. Viele haben zu mir gesagt, dass sie Angst haben.“
VizeBM Helmut Müller war, wie andere im Ausschuss über den Brief nicht informiert und mahnte seine Kollegen.
Es darf wohl bezweifelt werden, dass die Sache mit den Entschuldigungen aus der Welt geschafft ist. (eb)

Dienstag, 04 August 2020 16:05

Die Liquidatoren

Mals/Taufers/Glurns/Schluderns/Laatsch - Die Rambach Konsortial GmbH ist in der Liquidationsphase. Kürzlich wurden die Akten an zwei von drei Liquidatoren übergeben.

von Erwin Bernhart

Weil das neue E-Werk am Rambach seit den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts das größte im Vinschgau ist (sh. Interview), bleibt es von öffentlichem Interesse. Vor allem, weil die Gesellschafter öffentliche Körperschaften sind. Von einigem Interesse ist auch, wie das E-Werk in Zukunft verwaltet werden soll. Der Vinschgerwind hat des Öfteren über Diskussionen und Entscheidungen aus den Gemeinderäten der beteiltigten Gemeinden berichtet. Tatsache ist, dass die Rambach-Konsortial GmbH aufgelöst wird. Diese Richtung wurde spätestens mit dem Einstieg der Stadtgemeinde Glurns intern kommuniziert. Nun ist es soweit: Die Rambach-Konsortial GmbH ist in Liquidation. Am 23. Juli 2020 hat der Ex-Präsident Der Rambach Konsortial GmbH Walter Gostner die gesamten Unterlagen der Gesellschaft an die zwei Liquidatoren Georg Sagmeister und Barbara Riedl übergeben. Der dritte Liquidator ist Stefan Sandrini. Barbara Riedl, die die Buchhaltung in der Gemeinde Taufers leitet, wird die Führung und die Buchhaltung des Rambachwerkes übernehmen. Die technische Leitung des Werkes ist bereits an das Vinschgauer Elektrizitätskonsortium (VEK) abgegeben worden. Die Einschulung der Mitarbeiter ist bereits erfolgt.
In Zukunft soll das Rambachwerk von der Gemeinde Taufers, mit einer Quote von 39% der größte Miteigner des Rambachkraftwerkes, geführt werden. „Die Form einer Führung durch eine Gemeinde selbst ist eine erprobte Variante zur Konsortial GmbH“, sagt Georg Sagmeister, der Gemeindesekretär der Gemeinden Schlanders, Glurns und Taufers (und auch Graun). Die Gemeinde Schlanders sei ein Beispiel dafür. Dort sei diese Form vor 5 Jahren eingeführt und der ehemalige Sonderbetrieb (E-Werk Schlanders) liquidiert worden.
Mit der Führung, die mit einem Führungsvertrag geregelt werden soll, durch eine Gemeinde fallen keine direkten Steuern an, es sind keine Abschreibungen zu tätigen. Mehrwertsteuer für die Gestehungskosten fallen keine an, es entfällt die GIS für die Gemeinden Mals und Taufers. Keine Spesen für Verwaltungs- und Aufsichtsrat fallen an und für die kleinen Gemeinden das Entscheidende: Allfällige Investitionen können die Gemeinden aus dem Investitionshaushalt - und eben nicht aus dem laufenden Teil des Haushaltes - bedienen.
Die Liquidation endet mit einem grundbuchsfähigen Rechtsakt, in dem Miteigentumsquoten sowohl für die Immobilien als auch für die Konzession eingetragen werden. (eb)


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