Schul- und Kindergartenstart (1/2): Recht auf Bildung gewährleisten

Am 7. September soll die Schule starten, und zwar in Sicherheit: Wenn Kinder und Jugendliche keinen stabilen Abstand von einem Meter einhalten können, müssen sie Mund-Nasenschutz tragen (Foto: Pexels) Am 7. September soll die Schule starten, und zwar in Sicherheit: Wenn Kinder und Jugendliche keinen stabilen Abstand von einem Meter einhalten können, müssen sie Mund-Nasenschutz tragen (Foto: Pexels)

Soviel Sicherheit wie nötig und so viel Normalität wie möglich: So sollen Kindergarten und Schule am 7. September wieder starten. Die Rahmenbedingungen wurden heute vorgestellt.

Seit Wochen laufen die Planungen zum Neustart von Kindergärten und Schulen auf Hochtouren. Die Rückkehr Tausender Schülerinnen und Schüler in die Klassenräume ist logistisch und organisatorisch ein Mammut-Projekt. Dabei gilt es, einheitliche Sicherheits- und Schutzmaßnahmen unter einen Hut zu bringen und dabei das Infektionsgeschehen zu berücksichtigen. Unter welchen Voraussetzungen die Schule beginnt, erläuterten heute (18. August) der deutsche Bildungslandesrat sowie Bildungsdirektor Gustav Tschenett und Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner.

Recht auf Bildung gewährleisten – Kompetenzen, nicht nur Stoff vermitteln

Einen zweiten Lockdown für die Bildung dürfe es nicht geben, das Recht auf Bildung werde gewährleistet, unterstrich der deutsche Bildungslandesrat. Schule und Kindergarten starten am 7. September. Grund- und Mittelschule sollen dabei so viel Präsenzunterricht wie möglich bekommen, die Oberschulen und Berufsschulen eine Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht und die Kindergärten wenig Änderungen. In allen Bildungsstufen soll es so viel Normalität wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig geben. Laut Bildungslandesrat wird möglichst viel Bildungszeit angeboten und es wird keine unverhältnismäßigen Opfer geben. "Schule wird sich auf das Wesentliche konzentrieren müssen, und zwar auf das Vermitteln von Kompetenzen und nicht nur des Lernstoffs. Das wird bei einem angepassten Stundenplan gelingen", betonte der Bildungslandesrat.

Schutzmaßnahmen: Stabile Abstände an den Schulen und Verantwortung der Eltern

Im Kindergarten wird es laut Bildungsdirektor Tschenett keine vorgegeben einzuhaltenden Abstände zwischen den Kindern geben und auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vorerst nicht vorgesehen. "Die Kinder sollen im Kindergarten möglichst so betreut werden wie in der Vergangenheit", sagte Tschenett.

Der Bildungsdirektor verwies auf die wichtigsten Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln für die Schulen. Vorgesehen sind gestaffelte Ein- und Austritte, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten und Verlassen des Gebäudes, in den Gängen und immer, wenn der Sicherheitsabstand von einem Meter nicht garantiert werden kann. In den Klassen wird es einen stabilen Sicherheitsabstand von einem Meter geben, sodass der Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts abgenommen werden kann. "Um diese Richtlinie gewährleisten zu können, müssen landesweit 400 Klassen mehr gebildet werden", berichtete Tschenett. Für alle Personen in der Schule gilt: Bei einer Körpertemperatur von über 37,5 Grad zu Hause zu bleiben und sich an den Arzt zu wenden. Der Bildungslandesrat, der der Bildungsdirektor und die Landesschuldirektorin appellierten geschlossen an die Eigenverantwortung der Eltern, wenn es darum gehe, ob Kinder mit Schnupfen zur Schule geschickt werden.

Viel Präsenzunterricht für die Grund- und Mittelschule – Bildungsangebot am Nachmittag

Mit der Planung des Schuljahres habe man nicht nur den Rahmen für Kinder, Jugendliche und Lehrer festgelegt, sondern auch für die Eltern bzw. Familien, einer Verantwortung, der man sich sehr wohl bewusst sei, sagte Landesschuldirektorin Falkensteiner. Für die Grund- und Mittelschulen gibt es demnach täglichen Präsenzunterricht von 7.30 bis 13.00 Uhr. "Es gibt dabei Unterricht in allen Fächern", unterstrich Falkensteiner. Besonders gestärkt werden soll das selbstorganisierte Lernen der Schüler. Angepasst an die Klassenstufe und an den Grad der Selbständigkeit soll Schülern beigebracht werden, wie sie ihr Lernen selbständig organisieren können. Gerade auch mit Blick auf mögliche zweitweise quarantänebedingte Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern.

Neben dem Unterricht am Vormittag bieten Grund- und Mittelschulen an einen oder zwei Nachmittagen laut Falkensteiner  allgemeine Bildungsangebote an. Das Nachmittagsangebot soll in erster Linie eine Unterstützung für jene Familien sein, für die eine Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf schwierig ist. Hierfür sei, so Falkensteiner, eine ganzjährige Einschreibung nötig, damit an den von den jeweiligen Schulen festgelegten Nachmittagen stabile Gruppen gebildet werden können, um eventuelle  Infektionsketten besser nachzuverfolgen. 

Oberstufe: Unterricht in der Schule und daheim

An den Oberschulen und Berufsschulen wird es eine Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht geben. Ausgehend von ihren Möglichkeiten legt jede Schule selbst den Anteil an Präsenz- und an Fernunterricht für die einzelnen Klassenstufen fest. Gerade in den ersten Klassen ist ein Präsenzunterricht notwendig, während höhere Klassenstufen gegebenenfalls mehr Fernunterricht haben.

Damit Kinder und Jugendliche die Lernrückstände aus dem vergangenen Schuljahr aufholen können, bieten die Schulen auch heuer Aufholmaßnahmen, die ab dem 7. September beginnen und sich über die Monate des Schuljahres ziehen. Dabei geht es vor allem um das Nachholen von Fertigkeiten und Fähigkeiten, die man braucht, um fachlich gut an nächste Schritte anknüpfen zu können. Es geht nicht darum, jeden Inhalt ins Detail nachzuholen. Bis wann und in welcher Form die Lernrückstände aufgeholt werden müssen, das legt die jeweilige Schule fest.

Genauere Informationen zum Schulstart bekommen die Eltern aller Schülerinnen und Schüler in diesen Tagen direkt von den Schulen zugeschickt.

Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es auch im Vademecum, das der Pressemitteilung beiliegt.

Genauere Infos zum Kindergartenbeginn liefert die nachfolgende LPA-Pressemitteilung (2/2).

san

 

Schul- und Kindergartenstart (2/2):

Viel Normalität im Kindergarten

Für Südtirols Kindergärten ist viel Normalität in Sicht. Heute wurden die Rahmenbedingungen für einen sicheren Start von Schule und Kindergarten vorgestellt.

PM 180820 kindergartenPünktlich am 7. September öffnen Südtirols 266 deutschsprachige Kindergärten wieder ihre Türen. Etwa 12.060 Kindergartenkinder werden dann wieder von rund 1890 Pädagogischen Fachkräften begleitet – unter ständiger Berücksichtigung des Infektionsgeschehens. Die Öffnungszeiten der Kindergärten für das Bildungsjahr 2020/2021 sind dieselben wie vor der Schließung im März aufgrund der Corona-Pandemie. In der heutigen Pressekonferenz (18. August) informierte der deutscheBildungslandesrat zusammen mit Bildungsdirektor Gustav Tschenett sowie Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner neben dem Schulbereich auch über die grundlegenden Maßnahmen und Sicherheitsregeln, die landesweit für die Kindergärten greifen.

Viel Normalität ohne Mund-Nasen-Schutz und Abstände für Kinder

Klar ist: Es ist ein Regelbetrieb vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Bildungslandesrat Gustav Tschenett: "Unser Ziel ist es, den Kindern, den Familien und den Pädagogischen Fachkräften unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einen möglichst ´normalen` Kindergartenalltag zu gewährleisten". Dafür habe man alle Möglichkeiten ausgeschöpft.

Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate und jenen aus dem Notdienst zur Kinderbetreuung im Mai steht fest: Kindergartenkinder sollen den Kindergarten mit möglichst wenigen Einschränkungen besuchen können: Ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne den sonst üblichen Sicherheitsabstand von einem Meter, den in der Praxis weder die Kinder untereinander noch das pädagogische Fachpersonal einhalten können.

Fokus auf Händewaschen und Desinfizieren

Umso wichtiger sei es, so Landeskindergartendirektorin Helena Saltuari, die Hygienemaßnahmen im Kindergarten einzuhalten, zum Beispiel häufig Hände waschen oder morgens die Hände beim Eintritt in den Kindergarten desinfizieren. Erwachsene allerdings müssen beim Eintritt in den Kindergarten einen Mund-Nasen-Schutz tragen, außer der Sicherheitsabstand von einem Meter wird gewährleistet. Bei der Arbeit mit den Kindern ist das Pädagogische Fachpersonal angehalten, durchwegs den Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Gestaffelte Ein- und Austritt und gleichbleibende Gruppen

Durch gestaffelte Ein- und Austritte sollen Menschenansammlungen möglichst vermieden werden. Nur ein Elternteil oder eine von den Eltern beauftragte Person sollte das Kind zum Kindergarten bringen und abholen.

Um das Infektionsrisiko gering zu halten, werden die Kinder in gleichbleibenden stabilen Gruppen zusammengeführt. An jenen Kindergärten, wo dies aufgrund der Anordnung und der Größe der Räume oder der Personalausstattung nicht möglich ist, werden Kindergartenkinder gruppenübergreifend zusammengeführt. Die jeweilige Gruppengröße umfasst in der Regel 25 Kindergartenkinder.

Flexible auf das Infektionsgeschehen reagieren 

Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens sind die Kindergärten darauf vorbereitet, innerhalb kürzester Zeit lokal und flexibel reagieren zu können. Daher kann es ortsspezifisch Unterschiede geben. Einschränkungen werden vorrangig lokal erfolgen und zwar in enger Zusammenarbeit zwischen dem Dienst für öffentliche Gesundheit und Hygiene, dem jeweiligen Kindergartensprengel, der Landeskindergartendirektion und den Gemeinden. Ein positiver Corona-Fall im Kindergarten kann somit die vorübergehende Schließung der jeweiligen Gruppe zur Folge haben. Die Schließung ganzer Kindergärten soll vermieden werden.

Sollte ein Kindergartenkind während des Tages deutliche Krankheitssymptome entwickeln, wird es von der Gruppe getrennt begleitet. Die Eltern werden verständigt, ihr Kind abzuholen, und wenden sich dann an den Kinder- oder Amtsarzt.

Ab 37,5 Grad Körpertemperatur: Zuhause bleiben!

Grundsätzlich gilt: Kinder und Erwachsene, für die die behördliche Quarantäne angeordnet ist oder die eine Körpertemperatur ab 37,5 Grad und Covid-19-Symptome aufweisen, müssen zu Hause bleiben. Dies gilt nicht für einen Schnupfen, sofern sich das Kind oder der Erwachsene gut fühlt. Den Kindergarten nicht betreten dürfen Kinder und Erwachsene auch dann nicht, wenn Betroffene innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer Person in Kontakt waren, die auf das Coronavirus positiv getestet wurde oder sie selbst in den letzten 14 Tagen in Quarantäne waren.

Landeskindergartendirektorin Saltuari ist überzeugt: "Die Basis für die konsequente Umsetzung von Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Prävention von Covid-19 sind – von der aktiven Mitarbeit abgesehen – gegenseitiges Vertrauen und das verantwortungsbewusste Handeln aller Beteiligten". Nur so könne der Kindergartenalltag gelingen und das Recht auf Bildung gewährleistet werden. "Wir haben eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Familien. Auf diese bauen wir auch weiterhin", so Saltuari.

Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es auch im Vademecum, das der Pressemitteilung beiliegt.

Genauere Infos zum Schulstart gibt es in einer vorhergehenden LPA-Pressemitteilung.

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