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Freitag, 17 Juni 2022 08:18

Schulterschluss erforderlich

Der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister lvh.apa kommentiert die gestern abgehaltene Pressekonferenz des HGV: „Statt einen Buhmann für Missstände zu suchen, sollten wir uns darauf konzentrieren, gemeinsam Lösungen auszuloten.“   

Mit Unmut reagierte der HGV gestern auf die in den letzten Wochen entstandene Kritik hinsichtlich verschiedener unglücklicher Situationen im Land. Dazu zählen der Fachkräftemangel, die Verkehrsprobleme, die Nachhaltigkeit und der viel diskutierte Bettenstopp. Das Südtiroler Handwerk stellt sich hinter den HGV. So sei der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftspfeiler, der positive Auswirkungen auf alle anderen Wirtschaftsbereiche und auch die Gesellschaft habe. „Sowohl das Handwerk, der Handel, die Landwirtschaft und viele Südtiroler Bürger profitieren durch einen Arbeitsplatz in der Gastronomie von einem aktiven Tourismusland. Nun aufgrund einiger Schwierigkeiten Aussagen zu pauschalisieren bzw. auf einzelne Sektoren zu reduzieren wäre nicht fair“, unterstreicht lvh-Präsident Martin Haller. So stelle der Fachkräftemangel eine große Herausforderung für alle Wirtschaftssektoren dar und auch die Nachhaltigkeit und der Ausbau der Mobilitätsstrukturen seien Themen, die alle angehen und für die sich alle einbringen sollen. „Wichtig ist, dass für jegliche Herausforderung die Vertreter der einzelnen Sektoren in den Dialog miteinbezogen werden, damit nicht einseitige Entscheidungen gefällt werden. Was wir jetzt benötigen, ist ein Schulterschluss der Sozialpartner, Politik und Gesellschaft und eine sachliche und fundierte Diskussion“, sagt Haller.

Die Beschäftigung hat das Vor-Corona-Niveau mindestens erreicht, in einigen Branchen übertroffen. Das belegt der Arbeitsmarktbericht November 2021 - April 2022, der in Bozen vorgestellt worden ist. 

Der Südtiroler Arbeitsmarkt bietet im Zeitraum November 2021 bis April 2022 ein facettenreiches Bild: Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum - dem tourismusfreien Winter 2020/2021 - ist der Anstieg der Beschäftigung mit 9,5 Prozent beispiellos. Der Vergleich mit dem Vor-Pandemie-Zeitraum November 2019 bis April 2020 ergibt ein Plus von 1,3 Prozent, was einem jährlichen Zuwachs von 0,6 Prozent im Jahr entspricht und damit das Wachstum der Jahre 2008 bis 2013 nach der Weltwirtschaftskrise übertrifft. Dies geht aus dem jüngsten halbjährlichen Arbeitsmarktbericht hervor, den Landesrat Philipp Achammer heute (16. Juni) gemeinsam mit dem Direktor der Landesabteilung Arbeit, Stefan Luther, im Landhaus 1 in Bozen vorgestellt hat. 

Arbeitsmarkt im Wandel

Obwohl der Halbjahresbericht dem Südtiroler Arbeitsmarkt eine ausgezeichnete "Wetterlage" bescheinige, sei die Situation "sehr wechselhaft", betonte Landesrat Achammer. Die Veränderungen in den einzelnen Arbeitssektoren, der demografische Wandel und nicht zuletzt die geänderten Einstellungen der Menschen seien Ursachen eines Wandels, auf den das Land mit einer Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik reagieren wolle. "Dieses Bemühen findet auch in der neuen Bezeichnung der Abteilung Arbeit Ausdruck, die aufgrund des entsprechenden Beschlusses der Landesregierung seit Dienstag dieser WocheArbeitsmarktservice heißt", unterstrich der Landesrat. Als besondere Herausforderungen bezeichnete der Landesrat den Fachkräftemangel, die Langzeitarbeitslosigkeit und die rückläufigen Lehrlingszahlen. "Es fehlt nicht die Arbeit, sondern es fehlen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen", sagte Achammer, und betonte: "Wir werden Maßnahmen setzen, um alle Potentiale bestmöglich zu nutzen." Auch gelte es, die staatliche Beschäftigungsfähigkeitsgarantie "GOL" und den Aufbaufonds PNRR zu nützen, um die Arbeitsvermittlung zu stärken. 

Neue Normalität

"Die abhängige Beschäftigung hat fast überall das Vor-Corona-Niveau erreicht oder übertrifft es gar", ging anschließend Abteilungsdirektor Luther auf die Inhalte des Halbjahresberichts ein. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sei positiv. Man sei in der Normalität zurück, aber es sei eine "neue Normalität" mit einer hohen Dynamik. Im Zweijahresvergleich des Zeitraums von November bis Februar können die meisten Sektoren Zuwächse verzeichnen: Besonders deutlich fallen diese im "Verarbeitenden Gewerbe" (+2,0%), in der Bildung (+2,3%), in den "Anderen Privaten Dienstleistungen" (+2,9%) und im Gesundheitswesen (+4,4%) aus, geringer sind sie in der Landwirtschaft (+0,1%), dem Bauwesen (+0,6%), der Öffentlichen Verwaltung (+0,4%) und im Handel (+1,3%). Einen geringeren Personalstand als vor zwei Jahren verzeichnen allerdings das Gastgewerbe (-1,6%), das Finanz- und Versicherungswesen (-0,7%) und das Sozialwesen (-0,4%).  

Ukraineflüchtlinge und freiwillige Kündigungen

Luther verwies heute auf zwei aktuelle Besonderheiten: Eine ist die rasche Aufnahme ukrainischer Arbeitskräfte auf dem Südtiroler Arbeitsmarkt: "Seit 1. März haben wir etwa 360 Arbeitskräfte aus der Ukraine verzeichnet, überwiegend Frauen. Sechs von zehn dieser Neuankömmlinge arbeiten im Gastgewerbe und leisten einen Beitrag zur Milderung des Arbeitskräftebedarfs", sagte der Abteilungsdirektor. Die zweite eine Zunahme der freiwilligen Kündigungen der Arbeitnehmenden, insbesondere seit Oktober letzten Jahres. Dieses Phänomen der "großen Resignation" sei zunächst in den USA verzeichnet worden und dann auf die europäischen Arbeitsmärkte übergeschwappt. "Die freiwilligen Kündigungen haben im Schnitt um 27 Prozent zugenommen, wobei die Bereiche des Sozial- und Gesundheitswesens und die öffentliche Verwaltung davon besonders betroffen sind", sagte Luther und kündigte eine besondere Aufmerksamkeit für dieses Phänomen an. 

"Diese Phänomene zeigen, wie dynamisch der Südtiroler Arbeitsmarkt auch im Schatten der Pandemie ist. Gerade deshalb ist eine starke Abteilung Arbeitsmarktservice von wesentlicher Bedeutung für das Wirtschafts- und Sozialgefüge Südtirols. Arbeitskräftepotenziale sind zu aktiveren, berufliche Übergangssituationen zu begleiten. Ich bin überzeugt, dass es in Kooperation mit den Sozialpartnern gelingt, die Attraktivität des Südtiroler Arbeitsmarktes zu stärken", schloss Landesrat Achammer.

Zum aktuellen Arbeitsmarktbericht November 2021 – April 2022:
https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/arbeit/statistik/arbeitsmarktberichte.asp#download-area-idx452283 

Zur interaktiven Sektorenstromanalyse:
http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/arbeit/downloads/arbeitnehmer-woher-kommen-sie-wohin-gehen-sie

jw

Donnerstag, 16 Juni 2022 08:30

Sommerbetreuung in den Startlöchern

In den kommenden Wochen warten fast 500 Betreuungsangebote auf Kinder und Jugendliche in ganz Südtirol. "Die Sommerbetreuung ist ein wichtiges Angebot für Familien", ist Landesrätin Deeg überzeugt. 

Nach dem Beginn der Sommerferien am heutigen (16. Juni) Donnerstag starten einige Angebote der Sommerbetreuung bereits am kommenden Montag. Dabei erwarten die Kinder und Jugendlichen wieder ein vielfältiges und abwechslungsreiches Programm. Gleichzeitig erhalten berufstätige Eltern dadurch eine wichtige Unterstützung in der Organisation der Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der acht Sommerferienwochen. Laut derzeitigem Stand werden in diesem Jahr in 109 Gemeinden in insgesamt fünf Bezirksgemeinschaften Sommerbetreuungsprojekte organisiert. Bisher haben dabei bereits 478 Projekte grünes Licht von der Familienagentur für die Landesfinanzierung erhalten, weitere Projekte sind derzeit noch in der Prüfphase.

Sommerbetreuung auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung 

"Die Sommerbetreuung ist ein immer wichtigerer fixer Bestandteil des Sommerprogramms für zahlreiche Kinder und Jugendliche. Das Land möchte den Familien bestmöglich entgegenkommen und unterstützt darum zahlreiche Projekte finanziell, um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme zu ermöglichen", unterstreicht Familienlandesrätin Waltraud Deeg. In besonderer Form gefördert werden dabei auch Angebote für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung. Bisher wurden dafür 127 Angebote eingereicht, die Projekte für über 530 Kinder und Jugendliche umfassen. Wie viel genau im Sommer 2022 von Landesseite investiert wird, steht erst am Ende des Sommers fest. "Ein großer Dank geht an die Organisatoren der Angebote und an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften dafür, dass sie alljährlich den Kindern und Jugendlichen tolle Sommermomente ermöglichen", sagt die Landesrätin. Wie zufrieden Kinder und Eltern mit dem Angebot sind, wurde im Vorjahr über eine Befragung erhoben. Über 9000 Väter und Mütter haben dabei der Sommerbetreuung ein gutes Zeugnis ausgestellt und werden ihre Kinder auch heuer wieder für eines der Angebote anmelden.

Freizeitangebote auf Webseite gesammelt 

Für Eltern, die noch auf der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind sind, lohnt es sich auf die Landeswebseite www.provinz.bz.it/ferienreinzuklicken. Dort wurden vom Amt für Jugendarbeit über 900 Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche gesammelt und nach Bezirken und Interessensbereichen gefiltert. Bei einigen davon ist es noch möglich, sich bzw. sein Kind für das Angebot anzumelden. Die Angebote, die nicht nur die Ferienzeit, sondern das ganze Jahr umfassen, werden laufend aktualisiert.

ck

Mit mehreren Änderungen wurde der Beschluss zu den Seniorenwohnheimen angepasst. Damit kommt das Land Vorschlägen der Heime, des Verbandes und der Gemeinden bzw. Bezirksgemeinschaften nach.

In Südtirol gibt es unterschiedliche Dienste und Leistungen, mit denen Seniorinnen und Senioren, besonders jene mit Pflegebedarf, unterstützt werden. Wichtige Partner in diesem Zusammenhang sind die 78 Südtiroler Seniorenwohnheime, in denen über 3900 Menschen betreut und begleitet werden. Nachdem sich die Anforderungen an die Heime im Lauf der Zeit verändern, war es nötig, den entsprechenden Landesregierungsbeschluss (Nr. 1419 vom 18.12.2018) aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung heute (14. Juni) mehreren Änderungen ihre Zustimmung erteilt.

Konkret wird mit den genehmigten Anpassungen eingeführt, dass künftig der eigene Herkunftsbezirk bzw. Wohnort stärker bei der Besetzung eines freien Heimplatzes Berücksichtigung findet. Somit haben Antragstellende, die aus dem Einzugsgebiet des Seniorenwohnheimes stammen, ein Vorrang gegenüber jenen Gesuchstellenden, die bisher außerhalb des Bezirkes ansässig sind. 

"Wir haben in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Bezirksgemeinschaften und der Gemeinde Bozen eine landesweite Pflege- und Betreuungslandkarte für die strategische Weiterentwicklung wohnortnaher und guter Pflegeangebote erstellt. Dabei wurde ersichtlich, dass es bezirksmäßig Unterschiede gibt, die wir künftig stärker ausgleichen wollen. Einige Bezirke beziehungsweise Gemeinden sind nun gefordert, ein angemessenes Angebot im eigenen Gebiet zu schaffen, damit ältere Menschen in einer ihnen vertrauten Umgebung ihren Lebensabend verbringen zu können", betont Landesrätin Deeg. Es sei darum wichtig, in den kommenden Jahren weiter am Ausbau von Pflegeplätzen vor Ort zu arbeiten, damit pflegebedürftige Menschen möglichst in der Nähe ihrer Familie oder Verwandten begleitet und betreut werden können.

Ansässigkeit erhält mehr Wartelistenpunkte 

Der Vorrang für die Ansässigkeit wird über eine Änderung der Punktezahl der Warteliste eingeführt. So wird die Gesamtpunktezahl von 100 auf 110 Punkte erhöht, die sich folgendermaßen zusammensetzen: (maximal) 40 Punkte ergeben sich aus dem Pflege- und Betreuungsbedarf, 30 Punkte gibt es maximal für die Einschätzung der familiären und sozialen Situation des Antragstellenden, maximal zehn Punkte werden aufgrund des Datums des zuletzt gültigenAufnahmeantrages vergeben. Maximal 30 Punkte stehen für weitere Bewertungselemente zur Verfügung – damit wurde bereits bisher meist der Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers bewertet. Durch die Erhöhung von ehemals 20 auf nun 30 Punkte erhält somit die Ansässigkeit einen größeren Stellenwert. Neu ist zudem, dass künftig zehn Punkte abgezogen werden, sollte ein angebotener Heimplatz nicht angenommen werden. Eingeführt wurde zudem die Anwendung eines landesweiten Informationssystems: "Nicht nur, aber auch die Pandemie hat uns aufgezeigt, wie wichtig ein einheitliches, vernetztes Pflegedokumentationssystem ist, das transparent und übersichtlich über verfügbare Heimplätze Auskunft gibt", erklärt Landesrätin Deeg.

Weitere Änderungen betreffen die flexiblere Handhabung neuer Betten: Bisher mussten bei einem Um- oder Zubau verpflichtend 40 stationäre Betten errichtet werden, dies wurde nun gelockert. Ebenso müssen bei Neubauten nicht mehr zwingend 40 Betten mindestens für die stationäre Aufnahme vorgesehen werden, sondern sie können auch für andere stationäre Dienste für Senioren (z. B. begleitetes, betreutes Wohnen) oder für Menschen mit Behinderungen vorgesehen werden. Änderungen gibt es auch hinsichtlich eines Heimwechsels: So wurde neu eine Verlegung aus sozialen Gründen ermöglicht, wenn ein Heim den Dienst nicht fortführt erfolgt künftig die Verlegung mit absoluter Priorität.

ck

Noch bis zum 2. August berät eine Rechtsanwältin interessierte Frauen wöchentlich vor Ort oder telefonisch. Für die Rechtsberatung ist eine Anmeldung im Frauenbüro des Landes nötig. 

Sich vertraulich und kostenlos zu familien- und frauenspezifischen Rechtsfragen beraten lassen: Diese Möglichkeit bietet der Rechtsinformationsdienst, der vom Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen und dem Frauenbüro des Landes organisiert wird. Die Sprechstunden müssen vorgemerkt werden und finden jeden Dienstagnachmittag im Frauenbüro in Bozen, sowie alle zwei Monate am Dienstagnachmittag in Meran, Brixen, Bruneck und Neumarkt statt.

Die letzten Termine vor der Sommerpause können noch vorgemerkt werden:

  • jeden Dienstagnachmittag bis 2. August im Frauenbüro in Bozen 
  • am Dienstag, 5. Juli 2022 in Meran und Brixen

In Bruneck und Neumarkt sind Termine erst wieder am 6. September 2022 verfügbar.

Derzeit ist sind persönliches Gespräch mit einer der engagierten Anwältinnen oder auch eine telefonische Beratung möglich.

Anmeldungen und Fragen nimmt das Frauenbüro des Landes in der Dantestraße 11 in Bozen unter der Rufnummer 0471 416971 oder per E-Mail an frauenbuero@provinz.bz.it entgegen.

red

Die Landesregierung hat das Jahresprogramm 2022 der Veräußerungen und Abtretungen der Abteilung Vermögen gutgeheißen. Vorgesehen sind Einnahmen von 29,3 Millionen Euro, die reinvestiert werden sollen.

Auf Vorschlag von Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone hat die Landesregierung gestern (14. Juni) das Jahresprogramm der Veräußerungen und Abtretungen des Landesvermögens für das Jahr 2022 genehmigt. Veräußert – das heißt entweder kostenlos an die Gemeinden abgetreten oder zum Verkauf gestellt – werden über 220 Liegenschaften mit einem Schätzwert von rund 29,3 Millionen Euro. Darunter befinden sich auch Landesliegenschaften in Gewerbegebieten.

Aufwertung des Landesvermögens

"Immobilien, die nicht mehr der Erfüllung institutioneller Zwecke dienen, sind nach unserer Auffassung einer effizienten Verwaltung zu veräußern. Damit möchten wir einige Liegenschaften vor dem Verfall bewahren. Mit dem Verkaufserlös können zudem neue und für die Bevölkerung wichtige Vorhaben unterstützt werden", unterstreicht Landesrat Bessone. Die jährliche Planung der Veräußerungen ermögliche es, das öffentliche Liegenschaftsvermögens neu zu ordnen und besser zu verwalten.

Durch eine Gesetzesänderung vom April 2021 kann die Landesregierung den Vermögenslandesrat beauftragen, Liegenschaften anzukaufen, zu verkaufen oder unentgeltlich abzutreten sowie dingliche Rechte einzuräumen oder zu löschen, deren Wert 260.000 Euro nicht übersteigt. Der Verkauf oder Ankauf von Liegenschaften im Wert von über 260.000 Euro wird hingegen weiterhin mit Beschluss der Landesregierung genehmigt. In diesen Bereich fallen der Verkauf des Ex-Straßenwärterhäuschens in Jenesien, die Schaubachhütte in Sulden in der Gemeinde Stilfs, die Villa Delugg in Wangen in der Gemeinde Ritten, die ehemalige Reha-Struktur "Josefsberg“ in Forst in der Gemeinde Algund und der Pendlerparkplatz in Kaltern.

Übertragung an die Gemeinden

An die Gemeinden mittels Dekrets des Landesrates übertragen werden verschiedene Liegenschaften mit einem Schätzwert von 943.000 Euro. So gehen an die Gemeinde Kaltern ehemalige ANAS-Güter, an die Gemeinde Brenner wird die Ex-Foti-Kaserne übertragen, während an die Gemeinde Schlanders die Übertragung von Parkplätzen erfolgt. Nicht mehr genutzte Abschnitte von Landesstraßen werden an die Gemeinden Pfitsch, Riffian und Salurn übertragen.

Almen, Obstwiesen und Wald zu verkaufen

Der Veräußerungsplan sieht auch den Verkauf einer Alm in Afers in der Gemeinde Brixen und in der Gemeinde Brenner sowie einer landwirtschaftlichen Fläche in der Gemeinde Abtei vor. Obstwiesen stehen in Eyrs/Gemeinde Laas und in Dorf Tirol zum Verkauf. In St. Leonhard in Passeier wird ein Graben veräußert, während in St. Walburg in der Gemeinde Ulten und Untermais in Meran Waldstücke veräußert werden.

ic/mpi

Nach dem Autonomie-Gedenktag "30 Jahre Streitbeilegung" zieht LH Kompatscher Bilanz: "Die Minister und die UNO haben die Sonderstellung ebenso wie den Handlungsbedarf wahrgenommen und bestätigt."

Zur Gedenkveranstaltung anlässlich des 30. Jahrestags der Streitbeilegungserklärung zwischen Österreich und Italien vor den Vereinten Nationen zieht Landeshauptmann Arno Kompatscher eine positive Bilanz. "Es ist uns gelungen, das Bewusstsein für die Autonomie des Landes Südtirol zu schärfen", sagte der Landeshauptmann am heutigen Dienstag (14. Juni) in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung: "Sowohl Italien
und Österreich mit den Außenministern Luigi Di Maio und Alexander Schallenberg als auch die UNO mit Michelle Bachelet und Fernand de Varennes haben zum einen die Sonderstellung bestätigt, die Südtirols Autonomie einnimmt: Diese gilt nicht nur in Italien, sondern in Europa und weltweit als Friedensmodell. Zum anderen wurde anerkannt, dass weiterhin Handlungsbedarfbesteht, um die Autonomie als Instrument für den Schutz der Minderheiten und das friedliche Zusammenleben mehrerer Bevölkerungsgruppen aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln."

Südtirols Geschichte habe gelehrt, dass es stets aufs Neue wichtig sei, dieses Bewusstsein bei den Partnern in Italien, Österreich und den Vereinten Nationen, aber auch in der Südtiroler Bevölkerung herzustellen: "Das ist uns gelungen", sagte Kompatscher und zeigte sich zuversichtlich, "dass wir damit eine vertrauensvolle Grundlage geschaffen haben, um die notwenigen bevorstehenden Verhandlungen für ein Nachjustieren auf politischer Ebene in Rom erfolgreich führen zu können". Vor allem nach der Verfassungsreform des Jahres 2001 hatte das Verfassungsgericht immer wieder Urteile gefällt, mit denen die autonome Zuständigkeit des Landes Südtirol in vielen Bereichen eingeschränkt wird. Dies gelte, sagte Kompatscher, zu beheben, zumal die Verfassungsreform
selbst in Artikel 10 vorsehe, dass die Statute der Regionen mit Sonderautonomie anzupassen seien.

Der Landeshauptmann verwies auch auf die Bedeutung der Medien: "Nur durch das Interesse und die Berichterstattung der Medien ist es möglich, eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit unserer Autonomie in die Öffentlichkeit hinaus zu tragen."

gst

Vor mittlerweile fast 18 Jahren erfuhr die Zusatzvorsorge eine grundlegende Reform. Damals wurde bei der Sparform für den Aufbau einer Zusatzrente die Gleichstellung der verschiedenen Sparformen für den Aufbau einer Zusatzrente festgelegt. Weiters wurde geregelt, dass für die geschlossenen Zusatzrentenfonds der öffentlich Bediensteten weiterhin die Bestimmungen aus dem Jahr 1993 gelten. „Mit dieser Ungleichbehandlung soll nun bald Schluss sein, denn heute (15.6.2022) hat der Regionalrat einen entsprechenden Begehrensantrag einstimmig angenommen“, teilt der Abgeordnete und Erstunterzeichner des Begehrensantrags Helmuth Renzler im Anschluss an die Abstimmung mit.

Bis heute ergibt sich für öffentlich Bedienstete die absurde Situation, dass für sie, je nachdem, in welcher Sparform sie für ihre Zusatzrente sparen, unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten. Also besteht hier bis heute eine Ungleichbehandlung, die nun bald ausgeräumt sein sollte.

„Das Parlament wird jetzt nämlich aufgefordert, sicherzustellen, dass schnellstmöglich eine Regelung gefunden wird, die zukünftig keinen Unterschied mehr zwischen öffentlich Bediensteten und Privatangestellten macht und dass bei der steuerlichen Abziehbarkeit der Beträge, der Besteuerung der Auszahlungen, der Vorschüsse, dem Ableben vor der Pensionierung und der Abfertigung, die in den Fonds fließt, dem Beitragszahler unabhängig von seinem Arbeitsverhältnis dieselben Möglichkeiten geboten werden“, erläutert der Abgeordnete Helmuth Renzler, der den Begehrensantrag im Mai 2021 gemeinsam mit den SVP- Abgeordneten Magdalena Amhof, Waltraud Deeg, Franz Locher und Manfred Vallazza eingereicht hat.

Antrag wird ans Parlament weitergeleitet

Trotz jahrelanger Bemühungen auf verschiedenen Ebenen ist die gesetzliche Ungleichbehandlung der öffentlich Bediensteten, falls sie sich in geschlossenen Fonds eine Zusatzrente aufbauen, bis heute nur teilweise behoben. Mit der Annahme des Begehrensantrags dürfte dieser Ungleichbehandlung in Kürze ein Riegel vorgeschoben werden. Der staatliche Gesetzgeber muss nun nämlich eine Regelung finden, damit zukünftig kein Unterschied mehr zwischen Angestellten der öffentlichen Verwaltungen und Privatangestellten gemacht wird.

„Jetzt bleibt zu hoffen, dass dieser Antrag den schnellsten Weg ins römische Parlament findet und dort prioritär bearbeitet wird, damit alle Einzahler eines Zusatzrentenfonds zukünftig dieselben Möglichkeiten und Ansprüche haben“, unterstreicht Helmuth Renzler, der zusichert, sich in Rom regelmäßig über den Stand der Arbeiten zu informieren.

Auf den Abbau der Wartezeiten zielen die Kriterien zur Organisation der Zweisprachigkeitsprüfung, der einsprachigen Prüfung und der Ladinischprüfung ab, denen die Landesregierung zugestimmt hat.

Seit dem Jahr 1977 werden in Südtirol im Sinne des Autonomiestatuts Zweisprachigkeitsprüfungen abgehalten, welche die Kenntnis der deutschen und der italienischen Sprache bescheinigen. Eine bestandene Zweisprachigkeitsprüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in den öffentlichen Dienst in Südtirol. Da sich im Zusammenhang mit den coronabedingten Sicherheitsmaßnahmen die Wartezeiten für die Prüfungen erheblich verlängert haben, hat die Landesregierung heute (14. Juni) organisatorische Neuerungen beschlossen, um diese Wartezeiten abzubauen. 

"Diese Neuerungen betreffen die Anmeldung zur Prüfung, die Prüfungsdauer und die Pflicht zur Abmeldung", fasste Landeshauptmann Arno Kompatscher die Inhalte zusammen. Der heutige Landesregierungsbeschluss ermächtigt den Landeshauptmann dazu, das notwendige Einvernehmen mit dem Regierungskommissär zu unterzeichnen. 

Abwesenheiten, Verschiebungen und Vorverlegungen 

Neu eingeführt wird die Pflicht, eine Abwesenheit am Prüfungstag rechtzeitig mitzuteilen. Die Absage ist mindestens drei Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum vorzunehmen, eine Ausnahme stellen lediglich belegbare Gründe (z. B. Krankheit mit vorzuweisender Krankenbescheinigung) dar. Sollte eine Abwesenheit nicht drei Tage vor dem Prüfungsdatum mitgeteilt worden sein, so gilt dies als Ausschlussgrund für die darauffolgenden sechs Monate. Dies bedeutet, dass die Kandidatin oder der Kandidat sich in diesem Zeitraum weder zu einer der Prüfungen anmelden, noch um Vorverlegung eines Prüfungsdatums ansuchen kann. Der Prüfungstermin kann nur ein einziges Mal verschoben werden und auch das nur mit einem Vorlauf von drei Arbeitstagen.

Um allen Eingeschriebenen die gleichen Möglichkeiten zu gewähren, die Prüfung abzulegen und gleichzeitig den Wartezeiten entgegen zu wirken, wird der Prozentsatz an Kandidatinnen und Kandidaten, die an einem Wettbewerb teilnehmen möchten und daher um Vorverlegung ihres Prüfungsdatums angesucht haben, auf 30 Prozent begrenzt.  

Neues im Prüfungsablauf 

Die einsprachige Prüfung findet nicht mehr in gemischtsprachigen Gruppen statt, sondern wird nach Sprachen getrennt abgehalten. Aus diesem Grund arbeiten nur mehr zwei anstelle der bisher vier Kommissarinnen oder Kommissare in den Kommissionen der einsprachigen Prüfung.  

Um den Ablauf der Prüfung zu optimieren, wird auch die Dauer der einzelnen Prüfungsteile sowohl der Zweisprachigkeitsprüfung als auch der einsprachigen Prüfung angepasst. Die Dauer der schriftlichen Prüfung inklusive Textverständnis für das Niveau A2 wird von 75 auf 60  Minuten verkürzt, für das Niveau B1 von 105 auf 90 Minuten. Was das Hörverständnis angeht, so wird der Test künftig cornabedingt nicht mehr mit Kopfhörern abgewickelt, sondern über Lautsprecher.

Eine weitere Neuerung betrifft die Unterstreichungen auf den Arbeitsblättern: Diese stellen nun keinen Annullierungsgrund mehr dar.

jw

Dienstag, 14 Juni 2022 16:15

Suche Wohnung

Vinschgau - „MeWo - Mehr als Wohnen Vinschgau“ - mit diesem Projekttitel starten die Sozialdienste in der Bezirksgemeinschaft Vinschgau ein ESF-Projekt. Der Titel ist ein Euphemismus - denn es geht um Wohnungssuche für und um Begleitung von Schutzbedürftigen - von Flüchtlingen, Migrant:innen, von Obdachlosen und von „Arbeitssklaven“.

von Erwin Bernhart

Rund 150 Leute suchen im Vinschgau eine Wohnung. Pro Woche wenden sich im Schnitt zwei Obdachlose oder Wohnungssuchende hilfesuchend an die Sozialdienste im Vinschgau. Der soziale Hintergrund der Wohnungssuchenden ist unterschiedlich: Flüchtlinge, vor allem Familien und Einzelpersonen, die die bisherigen Unterkünfte des staatlich unterstützen CAS verlassen müssen. Oder ukrainische Flüchtlinge - Frauen, auch mit Kindern. Einheimische Obdachlose oder - und das ist ein neues Phänomen, Leute, die eine befristete und damit prekäre Anstellung in Vinschger Industriebetrieben vorweisen können und auf Wohnungssuche sind.
Die Gemengelage auf dem winzigen Wohnungsmarkt im Vinschgau ist vor allem eine soziale Frage. Denn betroffen sind Menschen, die kulturell und sprachlich entwurzelt und in einer ökonomisch prekärsten Situation sind.
s7 8405Wären da nicht beherzte Vinschger:innen, die den Flüchtlingen und den Migrant:innen mit Nachbarschaftshilfe den einen oder anderen Dienst erweisen, die Situation wäre wohl noch viel dramatischer.
Die Dramatik der Wohnungsnot und auch die Schwierigkeiten in der Bewegungsfreiheit, die für Einheimische selbstverständlich sind - etwa ein Arztbesuch, ein Einkauf, ein Besorgen von Medikamenten und vieles mehr - machen die Sozialdienste Vinschgau nun sichtbar.

Alarmiert
Die Sozialdienste sind alarmiert. Die gehäuften Anfragen nach Hilfe und Wohnung haben dazu geführt, dass die Überlegungen gereift sind, die Dienste, die Betreuung, die Hilfestellungen bündeln zu wollen. Die Dienste professioneller anbieten zu können. Dass dies ohne finanzielle Absicherung nicht zu stemmen ist, ist selbstredend.
Die Sozialdienste in der Bezirksgemeinschaft Vinschgau unter der Direktorin Karin Tschurtschenthaler haben ein Projekt entwickelt und beim Europäischen Sozialfonds (ESF) um Finanzierung angesucht. Für das Durchkämpfen durch den bürokratischen Dschungel hat man sich Hilfe bei der in ESF-Fragen erfahrenen Genossenschaft GRW - Genossenschaft für Regionalentwicklung und Weiterbildung Sarntal - bei Josef Günther Mair geholt.
Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde das Projekt kürzlich in der Bezirksgemeinschaft Vinschgau vorgestellt. Projektleiterin ist Barbara Wopfner. Mit im Boot ist die Caritas Südtirol, vertreten von Leonhard Voltmer und das Monitoring des Projektes „MeWo“ übernimmt Johanna Mitterhofer von der EURAC.
Das Projekt „Mehr als Wohnen Vinschgau“ hat in der ESF-Bewertung sehr gut abgeschnitten und ist im Ranking der in Südtirol eingereichten ESF-Projekte auf dem 2. Platz. Das zeigt, dass die Ideen, die Zielsetzungen und die fachlichen Begleitungen gut ausgearbeitet und stimmig sind. So etwas wie Vorschusslorbeeren vom Europäischen Sozialfonds.
Mit 440.000 Euro und für ein Jahr ist das Projekt genehmigt und man ist gestartet.
Die Projektträger sprechen von einer „innovativen Sozialarbeit“.
Barbara Wopfner sagt, dass es darum gehe, Fragen wie „Wie suche ich eine Wohnung“, „Wie führe ich einen Haushalt“, „Was muss ich bei einer Mietwohnung berücksichtigen“, „Wie ist das Verhalten in einem Kondominium“ und viele, viele Fragen mehr zu beantworten. Der Hauptbereich werde also im Sprachenerwerb, im Beratungsdienst und im Begleitdienst liegen, Begleitung und Beratung bei Fragen um die Schule, um die Gesundheitsversorgung, um Sprachübersetzungen bei Ämtern. Angeboten werden auch Rechtsberatungen, psychologische Betreuung, sprachliche Weiterbildungen, Haushaltskurse. Hinzu kommen Arbeitssicherheitskurse, Arbeitstechnik, um Leute in die Lage versetzen zu können, auch eine entsprechende Arbeit annehmen zu können. Letzteres gilt vor allem auch für Flüchtlinge aus der Ukraine. Hilfestellungen beim Schreiben von Lebensläufen, Vorbereitungen auf Vorstellungsgespräche, Wohnungssuche, das Hinweisen auf die Eigenarten der lokalen Kultur, Rechte und Pflichten... Es geht um soziale Integration auf der einen und um Arbeitsintegration auf der anderen Seite. Und es geht um das Grundrecht auf Wohnen.

Herkulesaufgabe
Eine Herkulesaufgabe. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich eine Wohnungssuche als äußerst schwierig gestaltet. Das ist den Projektbetreibern durchaus bewusst und entsprechende Erfahrungen liegen längst vor. „Die Scheu der Wohnungsbesitzer ist groß, eine Wohnung an Leute mit fremder Hautfarbe, mit fremder Sprache, mit fremder Kultur zu vermieten“, sagt Karin Tschurtschenthaler. Auch schlechte Erfahrungen spielen eine Rolle. Dies werde respektiert und da sei es gut, wenn öffentliche Einrichtungen mitbegleiten. Vorgesehen ist, dass mit der Betreuung der Klienten, also der Hilfe- und Wohnungssuchenden, gleichzeitig eine Betreuung der Wohnungsbesitzer einhergeht. Die Wohnungsvermieter werden also nicht allein gelassen. Das dürfte ein entscheidender Punkt sein. „Es ist ein Glücksmoment, wenn private Wohnungsbesitzer einen Mietvertrag mit Schutzbedürftigen machen“, sagt Wopfner.
Wenn etwa die Anmietung einer Wohnung von der Caritas getätigt wird, wenn dies der betreffende Mieter aus verschiedenen Gründen nicht schafft, könnte die Hemmschwelle von Seiten der Wohnungsbesitzer überwunden werden. Auch ein solches Modell ist vorstellbar, sogar schon in Einzelfällen verwirklicht.
„Wir bringen viel Erfahrung in diesem Bereich mit“, sagt Leonhard Voltmer von der Caritas. Mit einer starken Finanzierung, wie es dieses ESF-Projekt sei, und mit der Zusammenarbeit mit Privaten sei dies eine innovative Sozialarbeit. „Wir haben direkten Kontakt mit allen Akteuren, vor allem mit den schutzbedürftigen Personen.“ Gut sei das Monitoring, das Begleiten von der Eurac.
Johanna Mitterhofer von der Eurac sagt, dass in Gesprächen mit allen Akteuren gezeigt werden könne, was gut funktioniere und dass man bei Bedarf die Zielsetzungen anpassen könne. Man werde Indikatoren entwickeln, um Erfolge der einzelnen Schritte messen zu können.
Tatsächlich muss jeder Schritt, jede Beratung, jeder Ämtergang mit Klienten genauestens dokumentiert werden. Das sagt Josef Günther Mair vom GRW Sarntal. Die Genossenschaft für Regionalentwicklung und Weiterbildung (ähnlich dem GWR in Spondinig), ist seit 2017 ESF akkreditiert und hat seither viel Erfahrung im Dickicht des ESF sammeln können. Mut, Risiko, Courage und Kompetenz gehören dazu, ein solches Projekt anzugehen, sagt Mair. Mit Beratungstätigkeiten, dem Organisieren von Dozenten und Orientierung gebend begleitet Mair das Vinschger Projekt. Man wolle damit ein stückweit raus aus dem Ehrenamt, die Beratungen materiell honorieren. Als Regionalentwickler sei es seine Aufgabe, mögliche EU-Gelder zu aktivieren.

Innovative Sozialarbeit
Für die 440.000 Euro wolle man 5 Vollzeitäquivalente schaffen und punktuell Mitarbeiter:innen mit Honorarnoten bezahlen. Eine Weiterührung des Projektes ist nicht ausgeschlossen. „Wir haben motivierte Mitarbeiter:innen“, sagt Karin Tschurtschenthaler. Man wolle die Problematik professionell angehen und damit auch öffentlich machen.
Denn an Wohnungen mangelt es im Vinschgau eigentlich nicht. In jeder Gemeinde gibt es ein Register, in dem alle konventionierten Wohnungen aufscheinen. Dieses Register ist jedes halbe Jahr von den Gemeinden zu aktualisieren. In diesem Register ist genau bezeichnet, welche Wohnungen besetzt sind und welche Wohnungen frei sind.
Allerdings sind diese konventionierten Wohnungen großteils weder für Einheimische und schon gar nicht für Schutz suchende Flüchtlinge zugänglich. Auch Wohnungen des Wohnbauinstitutes sind wegen der Ansässigkeitsklausel von 5 Jahren für Migranten kaum zugänglich. Ein Dilemma.
Ein neues Phänomen hält Einzug. Auch im Vinschgau. Und dieses bekommen die Sozialdienste bei Anfragen von Wohnungssuchenden unmittelbar mit. Es sind Arbeitsmigranten, aus dem italienischen Raum und darüber hinaus, die oftmals von Leihfirmen an die im Tal ansässigen Industriebetriebe vermittelt werden. Viele Betriebe suchen händeringend nach Arbeitskräften und kaufen diese am Arbeitsmarkt ein. Es werden Arbeitsmigranten in der Früh von Meran in die Betriebe und am Abend wieder retour nach Meran gebracht. „Arbeitskräfte sind willkommen, aber Wohnungen?“ bringt es Karin Tschurtschenthaler auf den Punkt.

Problematik ist allen bewusst
Tatsächlich habe man sich mit den großen Industriebetrieben Hoppe und Recla bereits an einen Tisch gesetzt. Die Problematik ist allen bewusst. Eine Lösung ist nicht in Sicht. In Meran und in Bozen gibt es Arbeiterheime. In Meran, so sagt es Barbara Wopfner, gebe es eine Wartezeit von 18 Monaten. Im Vinschgau gibt es (noch) kein Arbeiterheim. Während die Landwirtschaft per Gesetzt verpflichtet ist, für Zupfer und Klauber Wohnmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, während für die Tourismusbetriebe Ähnliches für ihre Angestellten gilt, gilt das für Industrie und Handwerk nicht. Vorstellbar ist es, dass sich der Arbeitsmarkt in Richtung Arbeitsmigration entwickeln wird. Auch im Vinschgau. Denn in den Ballungszentren Bozen und Meran ist Arbeitsmigration gang und gäbe.
Das Projekt „Mehr als Wohnen im Vinschgau“ macht demnach mehrere Ebenen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt sichtbar und lässt wohl durch einen Spalt in die Zukunft blicken.


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