Wohnbauförderung: Ersparnis dank Steuererleichterung

Hypothekarsteuer muss bei Eintragung oder Löschung der Sozialbindungen im Grundbuch nicht mehr entrichtet werden - Antragsteller sparen sich damit 200 Euro

BOZEN (LPA). Mit der Genehmigung des staatlichen Haushaltsgesetzes hat sich im Bereich der Wohnbauförderung eine positive Entwicklung ergeben: Dank der Aufhebung der Hypothekarsteuer bei der Eintragung oder Löschung der Sozialbindung im Grundbuch können Antragsteller mit einer Kostenersparnis von 200 Euro rechnen. Möglich wurde das durch einen Abänderungsantrag der Südtiroler Parlamentarier. 

„Seit 2022 wird die Anmerkung und Löschung der Sozialbindung nicht mehr von der Landesverwaltung, sondern von Notaren vorgenommen. Diese Änderung war notwendig, da die Abwicklung durch die Ämter aufgrund von Personalmangel erheblich verzögert wurde, oftmals bis zu einem Jahr", erklärt Wohnbaulandesrätin Ulli Mair.  

Diese Situation sei nicht länger tragbar gewesen, da die Wohnbauförderung erst nach der Anmerkung der Sozialbindung ausbezahlt werden konnte und für die Antragsteller somit keine Planungssicherheit gegeben war.  „Obwohl mit den Notaren im Zuge des Übergangs ein begünstigtes Honorar ausgehandelt wurde, um die finanzielle Belastung für Antragsteller der Wohnbauförderung so gering wie möglich zu halten, konnten Zusatzkosten nicht vollständig vermieden werden, wobei vor allem Steuern und Abgaben zum Tragen kommen“, berichtet die Landesrätin.

Dank des Einsatzes der Südtiroler Parlamentarier in Rom, insbesondere der Abgeordneten Manfred Schullian und Dieter Steger, sei es im Zuge der Ausarbeitung des Staatshaushalts 2025 gelungen, Steuererleichterungen in diesem Bereich zu erzielen. Durch einen entsprechenden Abänderungsantrag in der Bilanzkommission sei sichergestellt worden, dass künftig die Hypothekarsteuer bei der grundbücherlichen Anmerkung und Löschung der Sozialbindung im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes entfalle. Gleichzeitig sei auch die Aufhebung der Hypothekarsteuer bei der Anmerkung und Löschung der Bindungen für die konventionierten Wohnungen und jene für Ansässige im Sinne des Landesgesetzes für Raum und Landschaft vorgesehen.

„Konkret bedeutet das eine Einsparung in Höhe von 200 Euro, womit künftig ein wesentlicher Teil der Kosten für die grundbücherliche Anmerkung und Löschung der Sozialbindungen entfällt. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag, um die Nebenkosten der Wohnbauförderung zu senken und den Zugang zu dieser zentralen Unterstützungsleistung so gerecht und effizient wie möglich zu gestalten", betont Mair.

 

LPA/pir

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