Investitionen für Kleinunternehmen: Weitere 2 Millionen Euro für 2025

Die Landesregierung hat beschlossen, die für die Ausschreibung 2025 vorgesehene Dotierung von drei Millionen Euro für betriebliche Investitionen von Klein- und Kleinstunternehmen aufzustocken - und zwar um zusätzliche zwei Millionen Euro. (Foto: Pixabay - das Foto darf nur im Zusammenhang mit der Aussendung verwendet werden) Die Landesregierung hat beschlossen, die für die Ausschreibung 2025 vorgesehene Dotierung von drei Millionen Euro für betriebliche Investitionen von Klein- und Kleinstunternehmen aufzustocken - und zwar um zusätzliche zwei Millionen Euro. (Foto: Pixabay - das Foto darf nur im Zusammenhang mit der Aussendung verwendet werden)

Auf insgesamt fünf Millionen Euro beläuft sich nun der Aufruf 2025 für die Beitragsvergabe an Klein- und Kleinstunternehmen für Investitionen 

BOZEN (LPA). Am vergangenen 8. Oktober (LPA hat berichtet) hatte die Landesregierung den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für das Jahr 2025 für die Gewährung von Beiträgen an kleine Unternehmen für betriebliche Investitionen genehmigt. Ziel der Maßnahme war es, den Kleinunternehmen im Handwerks-, Handels- und Dienstleistungssektor eine bessere Investitionsplanung zu ermöglichen.

Auf Vorschlag von Landeshauptmannstellvertreter und Wirtschaftslandesrat Marco Galateo hat die Landesregierung am 17. Dezember beschlossen, die für die Ausschreibung 2025 vorgesehene Dotierung von drei Millionen Euro aufzustocken - und zwar um zusätzliche zwei Millionen Euro. „Mit dieser weiteren Aufstockung um zwei Millionen Euro halten wir an unserem Engagement fest, den Klein- und Mittelunternehmen die notwendigen Beiträge für betriebliche Investitionen zu gewährleisten und damit die lokale Wirtschaft weiter zu unterstützen“, betont Galateo. Insgesamt beläuft sich die Ausschreibung 2025 also auf fünf Millionen Euro.

Bis 28. Februar 2025 ansuchen

Förderfähig sind kleine und kleinste Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte), die im Bereich Handwerk, Handel und Dienstleistungen tätig sind. Die Geldmittel ermöglichen es den Begünstigten beispielsweise, Geld in die Eröffnung oder Erweiterung eines Betriebs oder in die Umstellung des Produktionsprozesses zu investieren.

Beitragsanträge an die Landesabteilung Wirtschaftsentwicklung können noch bis 28. Februar 2025 ausschließlich online eingereicht werden.

tl/mpi

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