In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Maria Elisabeth Rieder (Team K) und Andreas Leiter-Reber (Freie Fraktion) auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, im aktuellen 8-Milliarden-Haushalt ausreichend Mittel für die Inflationsanpassung und Lohnerhöhungen der öffentlichen Bediensteten bereitzustellen. Die derzeit vorgesehenen Gelder reichen nicht.
„Die Zahlen sind alarmierend: Die Lebenshaltungskosten sind in Südtirol zwischen 2008 und 2023 um rund 40 Prozent gestiegen - allein seit 2015 waren es 25 Prozent - während sich die Löhne nicht annähernd mitentwickelt haben. Damit verbunden ist ein enormer Kaufkraftverlust, den alle, die in Südtirol mit einem durchschnittlichen Monatsgehalt ihren Lebensunterhalt bestreiten, schmerzlich verspüren. Sich Rücklagen für Investitionen oder die Altersvorsorge zu schaffen, ist für viele kaum noch möglich“, erläutert der FreieAbgeordnete Andreas Leiter Reber.
Maria Elisabeth Rieder ergänzt: „Ich habe den Zeitraum von 2010 bis Ende 2015 in meinen Berechnungen weggelassen, da in dieser Zeit die Lohnerhöhungen vom Staat gestoppt waren. Aber selbst, wenn wir erst ab 2016 rechnen, müssen die Gehälter ab dem 01.01.2023 um 12% steigen, um die Inflation auszugleichen. Nur mit dieser Inflationsanpassung können wir die Kaufkraft von 2015 wiederherstellen. Eine Erhöhung der Grundgehälter ist dringend nötig, um dann in Zukunft auch eine Rente zu sichern, die zum Leben reicht.“
Die Landesregierung hatte im Herbst eine Analyse des Kaufkraftverlustes der Gehälter der öffentlichen Bediensteten angekündigt. „Das vorliegende Ergebnis ist für uns alarmierend“, betonen Rieder und Leiter Reber. „Es ist unseriös, wenn Essensbons, Benefits, Gehaltsvorrückungen, Leistungslohn und Leistungsprämien als Lohnerhöhungen angerechnet werden. Der Kaufkraftverlust der Löhne muss auf die fixen Lohnelemente berechnet werden.“
Die beiden Abgeordneten fordern die Landesregierung auf, genaue Berechnungen des Kaufkraftverlustes der fixen Lohnelemente seit 2008 bzw. 2016 durchzuführen und zu veröffentlichen. Darüber hinaus legen sie einen Änderungsantrag für den Haushalt vor, in dem sie insgesamt 600 Millionen Euro für den Dreijahreszeitraum 2025-2027 fordern, also jeweils 200 Millionen Euro pro Jahr. Bisher sind lediglich 200 Millionen Euro für das Jahr 2025 und jeweils 125 Millionen Euro für die beiden folgenden Jahre vorgesehen.
„Damit es zu strukturellen Lohnanpassungen kommen kann, müssen die 200 Millionen Euro für alle drei Jahre eingeplant werden und ausschließlich für den BüKV sowie den Vertrag für die Schulen staatlicher Art verwendet werden“, fordern Rieder und Leiter Reber abschließend. Diese zwei Vorschläge werden in dieser Woche im Rahmen der Diskussion zum Haushaltsgesetz im Landtag diskutiert und abgestimmt.