Öffentliche Sportanlagen: Landesgelder zur Energiekosten-Abdeckung

Bei den Hallenbädern sind die beheizte Wasserfläche und die Betriebstage ausschlaggebend für die Bemessung der Energiekosten-Beihilfe. (Foto: Acquarena) Bei den Hallenbädern sind die beheizte Wasserfläche und die Betriebstage ausschlaggebend für die Bemessung der Energiekosten-Beihilfe. (Foto: Acquarena)

Gemeinden, die Hallenbäder und Kunsteisanlagen betreiben, können in diesem Jahr bei der Abdeckung der gestiegenen Energiekosten mit Unterstützung des Landes rechnen. 

Mit insgesamt 3,2 Millionen Euro springt das Land Südtirol jenen Gemeinden zur Seite, die Hallenbäder, Kunsteisanlagen oder Pferderennplätze betreiben und im laufenden Jahr mit den angestiegenen Energiekosten zu kämpfen hatten. Die Voraussetzungen für die Zuweisung der Finanzmittel hat die Landesregierung heute (10. Oktober) auf Vorschlag des Landeshauptmanns und Gemeindenlandesrats getroffen. Und zwar hat sie eine neue Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2023 genehmigt und den Landeshauptmann zu deren Unterzeichnung ermächtigt.

Auf der Grundlage dieser Zusatzvereinbarung erhalten die Standortgemeinden von Hallenbädern insgesamt zwei Millionen Euro an Landesgeld, um die angestiegenen Energiekosten decken zu können, jene von Kunsteisanlagen eine Million Euro. 

Die Finanzmittel für den Betrieb der Sportstätten werden nach festgelegten Kriterien und nach Energiebedarf zugewiesen. So zählen bei den Hallenbädern die beheizte Wasserfläche und die Betriebstage. Vorausgesetzt wird, dass die Anlage öffentlich zugänglich und/oder für eine Wettkampftätigkeit homologiert ist. Bei den Kunsteisanlagen wird zwischen Eishallen und Eisplätzen unterschieden. Bei den Eishallen, an die 750.000 Euro gehen, gelten die Publikumsränge und die Betriebstage als Verteilungsschlüssel. Die für die Eisplätze bestimmten 250.000 Euro werden hingegen im Verhältnis zu Eisfläche und Betriebstagen aufgeteilt. Berücksichtigt werden Eisplätze, auf denen Jugendkategorien Leistungssportaktivität ausüben. 

Um Schließungen von Sportanlagen angesichts der angestiegenen Energiekosten zu vermeiden, hatte die Landesregierung im Herbst vergangenen Jahres grundsätzlich beschlossen, die auf den Gemeinden lastenden Mehrkosten auszugleichen. Nach der heutigen Genehmigung der Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2023 und deren Unterzeichnung kann das Amt für Gemeindenfinanzierung der Landesabteilung Öffentliche Körperschaften und Sport die 3,2 Millionen Euro an die 25 Gemeinden für den Betrieb von 37 Anlagen ausbezahlen.

jw

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