Allgemeinmedizin: Grundlage für zukünftige Verhandlungen geschaffen

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Richtlinien für die Verhandlung des neuen Landeszusatzvertrages der Allgemeinmedizin zugestimmt. (Foto: LPA/Claudia Corrent) Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Richtlinien für die Verhandlung des neuen Landeszusatzvertrages der Allgemeinmedizin zugestimmt. (Foto: LPA/Claudia Corrent)

Landesregierung heißt Richtlinien für Verhandlung des neuen Landeszusatzvertrages der Allgemeinmedizin gut 

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat in ihrer heutigen (17. September) Sitzung den Richtlinien für die Verhandlung des neuen Landeszusatzvertrages der Allgemeinmedizin ihre Zustimmung erteilt. Gesundheitslandesrat Hubert Messner begrüßt diesen wichtigen Schritt: "Dieser Beschluss ermöglicht es uns nun, zentrale Themen wie die vernetzte Gruppenmedizin, eine wohnortnahe medizinische Versorgung und die Strukturierung von Gemeinschaftshäusern mit den Allgemeinmedizinern und Allgemeinmedizinerinnen zu verhandeln. Dies ist ein wichtiger Fortschritt, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung aktiv zu gestalten."

Durch die Verabschiedung des Planungsdokuments der Allgemeinmedizin am 27. August, das auf die besonderen Bedürfnisse des Landes sowie die staatlichen Reformen eingeht, ist der Weg für diese Verhandlungen nun frei. Der neue Vertrag wird neben der allgemeinen Versorgung auch neue Organisationsformen und spezifische Regelungen für Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Grundversorgung umfassen. Am 4. April war von der Ständigen Konferenz zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen eine Übereinkunft zu einem Entwurf eines neuen gesamtstaatlichen Kollektivvertrags für die Ärztinnen und Ärzte der Allgemeinmedizin geschlossen worden. Das Planungsdokument fügt sich in die allgemeine Reform des Netzes der Gesundheitsbetreuung ein.

mac

Gelesen 108 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.