Die Landesverwaltung bestätigt den Eingang der Gutachten der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) und der Wildbeobachtungsstelle des Landes betreffend die Entnahme von Wölfen.
Das Landesgesetz für Weideschutzgebiete und Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen ist am 16. Juni 2023 in Kraft getreten. Daraufhin war die Durchführungsverordnung von Landeshauptmann Arno Kompatscher erlassen worden, die am 17. August veröffentlicht wurde. Es erfolgte, wie vorgesehen, die Ausweisung der Weideschutzgebiete, wo Schäden nachgewiesen werden konnten, die eine Entnahmeverfügung rechtfertigen. "Angesichts dieser Voraussetzungen, haben wir die Gutachten der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) sowie von der Wildbeobachtungsstelle des Landes angefordert", erklärt der zuständige Landesrat Arnold Schuler.
Die angeforderten Gutachten sind fristgerecht eingegangen. Laut Schuler handelt es sich dabei um "sehr umfangreiche Dokumente, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen". Die zuständigen Beamten arbeiten derzeit an ihrer Auswertung, damit von Seiten des Landeshauptmannes allfällige Maßnahmen umgehend verfügt werden können. Über die Ergebnisse und die weitere Vorgangsweise zur Wolfsentnahme wird laufend informiert.
red