Die Landesregierung hat grünes Licht für die Erhöhung der Hochschul-Studienbeihilfen ab dem Studienjahr 2022/23 gegeben. Im Haushalt 2023 sind knapp 12 Millionen Euro dafür vorgemerkt.
Seit Jahren gleichbleibende Studienbeihilfen und steigende Lebenshaltungskosten auch für Studierende: Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung heute (23. August) auf Vorschlag des Landesrates für die Hochschulförderung die überarbeitete Verordnung für die Zuweisung von Studienbeihilfen an Studierende, die universitäre Einrichtungen oder Fachhochschulen besuchen, genehmigt. Diese sieht vor, dass das Ausmaß der Studienbeihilfen ab dem akademischen Jahr 2022/2023 um 20 Prozent erhöht wird. Zuvor hatte der Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung Einsicht in die aktualisierte Verordnung genommen und diese befürwortet.
"Die Höhe der Studienbeihilfen für Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen war seit dem Studienjahr 2010/11 nicht mehr angepasst worden", erklärt dazu der für die Hochschulförderung zuständige Landesrat: "Dies und die letzthin stark wachsende Teuerungsrate haben uns dazu veranlasst, eine Erhöhung der Stipendien vorzunehmen." Insgesamt werden im Haushalt 2023 11,8 Millionen Euro für die ordentlichen Studienbeihilfen vorgemerkt.
Die neue Verordnung gilt für Anträge, die für das akademische Jahr 2022/2023 und folgende gestellt werden. Für Studierende, deren FWL (Faktor der wirtschaftlichen Lage) bis zu 1 beträgt, kann sich die Studienbeihilfe auf bis zu 6960 Euro belaufen, auf bis zu 8280 Euro für Studierende mit zu Lasten lebenden Kindern.
Die entsprechende Wettbewerbsausschreibung mit Einreichterminen, Fristen, anzugebenden Daten, vorzulegenden Dokumenten etc. muss noch veröffentlicht werden. Die Auszahlung der Studienbeihilfen wird voraussichtlich innerhalb März 2023 erfolgen.
mdg/mpi