Niedrigere Eintreibungsquoten durch geänderten Dienstleistungsvertrag

Mit der gestern beschlossenen Änderung des Dienstleistungsvertrags des Landes mit der Südtiroler Einzugsdienste AG werden auch in Südtirol die Eintreibungsquoten gesenkt. (Foto: Unsplash) Mit der gestern beschlossenen Änderung des Dienstleistungsvertrags des Landes mit der Südtiroler Einzugsdienste AG werden auch in Südtirol die Eintreibungsquoten gesenkt. (Foto: Unsplash)

Mit der gestern beschlossenen Änderung des Dienstleistungsvertrags des Landes mit der Südtiroler Einzugsdienste AG werden auch in Südtirol die Eintreibungsquoten gesenkt.

Seit sechs Jahren hebt die Gesellschaft Südtiroler Einzugsdienste AG für die Landesverwaltung und für andere öffentliche Körperschaften Gebühren und Strafen ein. Die Gesellschaft, an der das Land zu zwei Dritteln beteiligt ist, wurde gemeinsam mit dem Gemeindenverband im Sommer 2013 gegründet. Über dreijährige Dienstleistungsverträge wird die Einzugsdienste AG beauftragt, für Land, Gemeinden und öffentliche Körperschaften örtliche Gebühren einzuziehen. Gestern (23. Juni) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschlossen, den geltenden Dienstleistungsvertrag für den Jahreszeitraum 2020 bis 2022 zu ändern und zu ergänzen. Gleichzeitig hat sie den Landeshauptmann als für Finanzen zuständigen Landesrat zur Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung ermächtigt.

"Mit diesen Änderungen tragen wir den Vorgaben des staatlichen Haushaltsrahmengesetzes 2020 Rechnung, das die Zwangseintreibung wesentlich ändert und die Eintreibungsquote senkt, die den Schuldnerin in Rechnung gestellt wird", erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Neue Berechnungsmodi sollen gewährleisten, dass der Landesverwaltung dadurch keine Mehrkosten entstehen. Zudem beauftragt das Land die Einzugsdienste AG über den ergänzten Dienstleistungsvertrag mit der Durchführung verfahrensinterner Aktivitäten zur Einhebung von Verwaltungsstrafen, wofür es 7500 Euro bereitstellt. 

LPA/jw

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