Änderungsantrag vom Abg. Peter Faistnauer, um die Tätigkeit “Urlaub auf dem Bauernhof” zu beschränken: “Die landwirtschaftliche Tätigkeit muss natürlich weiterhin im Vordergrund stehen.”
Das neue Gesetz “Raum und Landschaft” befasst sich im Artikel 37 mit “Bauen im landwirtschaftlichen Grün”. Laut der Landesregierung sollen für das Wohnen künftig 1500 m3 verbaut werden dürfen, unabhängig von der Nutzung für den Betriebsleiter und dem Hofübergeber.
Erfahrungsgemäß werden hierfür je nach Familiengröße zwischen 800m3 und 1000m3 benötigt. Im alten Raumordnungsgesetz durfte man am geschlossen Hof nur max. 1000m3 verbauen, bei der Tätigkeit von Urlaub auf dem Bauernhof zusätzlich 250m3.
Aus diesem Grund hat der Team K-Abgeordnete Peter Faistnauer im 2. Gesetzgebungsausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, dass künftigmax. 600m3 für die Tätigkeit Urlaub auf dem Bauernhof genutzt werden dürfen. Die landwirtschaftliche Tätigkeit muss natürlich weiterhin im Vordergrund stehen. Diesbezüglich hatte sich der Abgeordnete Paul Köllensperger bereits in der letzten Legislaturperiode eingesetzt.
Mit dem neuen Gesetz hingegen werden nun die Schleusen mit beiden Händen geöffnet, theoretisch könnten künftig die gesamten 1500m3 für Urlaub auf dem Bauernhof verwendet werden, wenn der Hofbesitzer eine andere Wohnung besitzt und den Hof gekauft hat, um 100% Urlaub auf dem Bauernhof anzubieten. Dies kann nie im Sinne des Erhaltes unserer kleinstrukturierten, geschlossenen Höfe sein. Der Druck von Seiten außerlandwirtschaftlicher Investoren wird so unnötigerweise massiv erhöht werden. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, hier regulativ einzugreifen, ansonsten sind viele Betriebe schutzlos der Gier von Spekulanten ausgeliefert.