Fehlschuss auf den Revierleiter

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Aus dem Gerichtssaal - Die Reaktionen auf die letzte Rubrik zum Thema Pestizide waren gemischt. Sie schwankten zwischen einhelliger Zustimmung und harscher Kritik. Die herbste davon lautete ungefähr so: Kümmere dich gefälligst um deinen Paragraphenladen und misch dich nicht in die Landwirtschaft ein! Dabei hat die ganze „Geschichte“ inzwischen eine derartige Eigendynamik entwickelt, dass man die Geister, die man mit den Strafanträgen gerufen hat, nicht mehr los wird. Der Schaden ist angerichtet, wir wollen nicht weiteres Öl ins Feuer gießen, bedauern allerdings, dass der Imageverlust nicht nur auf die Obstwirtschaft, sondern auf das ganze Land zurückfällt. Eines ist mir klar: In diesen Fettnapf wäre der alte Politfuchs Durnwalder nicht getreten!
Deswegen wenden wir uns lieber einem anderen „Kriegsschauplatz“ zu, nämlich der Jagd, und zwar jener am Schlanderser Sonnenberg. Auslöser des Konfliktes war die Schließung für die Jäger der Forstwege von Tappein und vom Gampertal auf die Tappeiner Alm. In der Vergangenheit hatte die Nutzung des Weges durch die Jäger nie zu Problemen geführt, zumal die Genehmigungen von der Forstbehörde kontrolliert wurden. Nach Meinung der Jäger stand diese Behinderung im Widerspruch zum Abkommen zwischen dem Bauernbund und dem Jagdverband, weshalb die Auszahlung des Wildschadens ausgesetzt würde. Dagegen zog der Hauptgeschädigte, nämlich der Bauer von Untertappein, vor das Friedensgericht in Schlanders. Aber er verklagte nicht etwa den Landesjagdverband oder das Jagdrevier, sondern den Revierleiter Lukas Marx persönlich. Das Gericht hätte vorab den formalrechtlichen Einwand der fehlenden Passivlegitimation des Revierleiters prüfen müssen. Was steckt hinter diesem Wortungetüm? Darunter versteht man die sachliche Unzuständigkeit des Revierleiters. Denn diesen persönlich für den Wildschaden haftbar machen zu wollen, ist rechtlich ein Unding. Doch statt sich im Urteil des Langen und Breiten darüber auszulassen, ob das Wild dem Staat oder als sog. „res nullius“ niemandem gehört, hätte die Friedensrichterin schlicht und ergreifend die Klage des Bauern mit der Begründung abschmettern müssen: du hast einen Fehlschuss abgegeben.

Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it

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