Dass der Borkenkäfer nunmehr auch im Vinschgau großen Schaden anrichtet ist mittlerweile mit freiem Auge erkennbar. Die Lage scheint auf den ersten Blick erschreckend, gar einige braune bzw. gerodete Flächen sind weitum sichtbar. Wie es um den Wald bestellt ist und was momentan vor allem gegen den Borkenkäfer unternommen wird, hat der „Wind“ beim zuständigen Forstinspektorat in Schlanders nachgefragt.
von Bruno Telser
Auf die Frage ob der Wald stirbt, antwortet Amtsdirektor Georg Pircher ganz klar mit „Nein“. Die vom Borkenkäfer befallenen Gebiete im Vinschgau betrugen im Winter 2022 ca. 4 % der Waldfläche. Dies liege noch im Rahmen des Überschaubaren. Wie viele Flächen heuer dazu kommen, ist noch schwer abzuschätzen. Fakt ist, heuer gibt es außergewöhnlich hohen Befall. Die braun gefärbten und abgestorbenen Fichten sind dabei nicht das größte Problem, denn diese Bäume sind bereits abgestorben und der Käfer längst ausgeflogen. Momentan bereiten vor allem die neu befallenen Bäume große Sorgen, welche rasch entnommen werden müssen, denn andere Gegenmittel gibt es leider keine. Die Ursachen liegen klar auf der Hand: Sturmtief Vaja hat 2018 für einiges an Schadholz gesorgt und die schneereichen Winter der Jahre 2020/21 ließen ebenso ihre Spuren in den Wäldern zurück. Der Fichtenborkenkäfer (Buchdrucker) ist nur einer von über hundert Arten von Borkenkäfern. Ein mäßiger Befall sei ständig gegeben und normalerweise werden vor allem kranke oder bereits umgefallene Bäume befallen. Durch das viele Schadholz in den Wäldern konnte sich der Käfer überdurchschnittlich stark ausbreiten und vermehrte sich in den trockenen Sommern 2021/22 explosionsartig. Die Schwierigkeiten, der Lage Herr zu werden, liegen laut Pircher vor allem in der für Südtirol noch recht neuen Situation. Es fehlen die Erfahrungswerte mit einem derart starken Befall, zudem mangelt es an Kapazitäten, Arbeitskräften und einer effizienten Verwertungskette um befallene Bäume rasch abzuholzen und zu verwerten. Da man auch für die Wiederaufforstung an die Grenzen der Kapazitäten komme, liege der Fokus momentan darin, Flächen wiederaufzuforsten wo darunter liegende Infrastruktur durch Hangrutschung oder Lawinen gefährdet sein könnte, den Rest müsse die Natur übernehmen.
Gastkommentar - Auch wenn uns der Internethandel und die großen Online-Plattformen mit ihrer riesigen Werbemaschinerie täglich von ihrer Wichtigkeit erzählen wollen: Entspricht das aber wirklich den Tatsachen? Wenngleich viele Menschen ihre Einkäufe bei internationalen Online-Plattformen tätigen: Die Menschen sehnen sich auf der anderen Seite nach einem lebendigen, attraktiven und lebenswerten Ort – so wie es auch unsere Orte und Dörfer im Vinschgau bleiben sollen.
Dazu gehört auch der Erlebniseinkauf. Eine schöne Auslage, eine gute Bedienung, Vertrauen in den Unternehmer, die persönliche Ansprache, das Markterlebnis werden immer nachgefragt werden. Die Menschen werden immer die Attraktivität eines Ortes nachfragen. Der Mensch lebt von Spannung und Entspannung, das liegt in seinem Naturell und das wird in der realen Welt besser befriedigt. Selbst wer oft von der Couch aus bestellt, wird irgendwann nach Abwechslung suchen – und die findet er im Dorf und im Ortszentrum.
Was braucht es, um ein lebendiges und attraktives Dorf zu erhalten und vor allem weiterzuentwickeln? Ein lebendiger Ort bietet eine Mischnutzung. Wir fühlen uns in einem Ortszentrum wohl, die alle Lebensbereiche in einer relativen Nähe abbildet: Wohnen, Freizeit, Arbeit, Einkaufen, Gastronomie, Dienstleistungen, Sport, Kultur, Gesundheit.
Nicht umsonst sprechen wir oft von einem 15-Minuten-Ort, in dem alle wichtigen Einrichtungen vorhanden sind und in einer attraktiven Zeit erreichbar sind. Es muss auch wieder eine Rückkehr zum „menschlichen Maß“ geben: Der Mensch muss der Maßstab für den Ort sein.
Nachhaltiges Wirtschaften, Vertrauen, lokale Produkte, Transparenz, Rückverfolgbarkeit, lebendige Orte, garantierte Qualität, soziale Verantwortung, persönlicher Kontakt und Nähe am Kunden sowie kurze Transportwege spielen dabei eine große Rolle– kurzum: Vertrauen gegenüber Produkt, Händler und Produzent werden immer wichtiger. Nachhaltiges und lokales Einkaufen, Konsumieren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen in unserem Ort, dort wo wir leben und wohnen, sind somit Teil unserer Lebensqualität.
Mauro Stoffella, Experte für Ortsentwicklung und Handel im Wirtschaftsverband hds
Neue Führung für die Sparkasse in Sulden: Alex Medda heißt der neue Direktor der höchstgelegenen Sparkasse-Filiale am Fuße der Ortler-Gruppe. Der 30 Jahre junge, aus Schlanders stammende und in allen Bereichen des Bankgeschäftes erfahrene Sparkasse-Mitarbeiter freut sich auf die neue Herausforderung: „Meine Aufgabe sehe ich darin, die Kundinnen und Kunden bei der persönlichen Finanzplanung kompetent zu unterstützen und zu begleiten“, unterstreicht Alex Medda.
Ausschreibung Informationsmarkt
Die Veranstaltung „Landwirtschaft & Gastronomie. A gmahnte Wies?“ wird von der BASIS Vinschgau Venosta und dem Südtiroler Köcheverband (SKV) organisiert und findet am 8. September in der BASIS statt. Ziel ist es sowohl die Zusammenarbeit von Landwirt:innen und Gastbetrieben/ bzw. Hotellerie zu stärken, um mehr Lokales und Regionales auf die Teller zu bekommen, als auch die Vielfalt der lokalen Produkte wertzuschätzen und sicht-bar zu machen.
Die Veranstaltung beginnt am Nachmittag mit einem Informationsmarkt der lokalen Pro-duzent:innen und endet am Abend mit einer moderierten, interaktiven Gesprächsrunde zum oben genannten Thema. Für den Aperitif danach werden die Köch:innen des SKV Häppchen und Snacks aus lokalen Produkten kreieren, welche vor und nach der Diskussion verkostet werden können.
Der Informationsmarkt (14.00 - 19.00 Uhr) findet bei gutem Wetter im Freien statt, an-sonsten wird er nach drinnen verlegt. Es fallen keine Marktgebühren an. Anmerkung: es handelt sich hierbei nicht nur um einen klassischen Verkaufsmarkt, son-dern es geht in Ergänzung dazu vor allem um das Sichtbarmachen und Wertschätzen der lokalen Produkte in ihrer Vielfalt, um Solidarität, um die Bildung von Netzwerken und um den aktiven Austausch zwischen Landwirtschaft & Gastronomie und untereinander.
Datum: Freitag, 08.09.23
Veranstaltungsort: BASIS Vinschgau Venosta, Kortscher Straße 97, 39028 Schlanders
Teilnahmevoraussetzungen Informationsmarkt
- Produktion und Veredelung von lokalen Produkten aus Eigenanbau (Südtirol) - Interesse an Direktvermarktung
Du bist (Klein-)produzent:in und hast bereits Beziehungen zur Gastronomie oder möch-test welche knüpfen? Du gehst neue Wege in der Landwirtschaft? Dann melde dich bei uns! Kontakt: Ghali Egger, mail: ge@basis.space Anmeldeschluss: 18.08.23 (begrenzte Teilnehmer:innenzahl)
Photovoltaikanlagen und weitere energetische Maßnahmen an landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden werden mit Mitteln aus dem Aufbaufonds finanziert. Eine Milliarde Euro stehen zur Verfügung.
Vom 12. September bis 12. Oktober können Ansuchen um die Errichtung von Agri-Photovoltaik-Anlagen mit Finanzierung aus dem Aufbaufonds Pnrr gestellt werden. Am 21. Juli wurde der neue Aufruf aufgrund eines Dekrets des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht. Aus dem Pnrr-Fonds werden Agri-Photovoltaikanlagen finanziert, und zwar im Ausmaß von einer Milliarde Euro(Mission 2, Komponente 1, Investition 2.2 "Agrisolar Park"). Anträge auf Zugang zu Subventionen für den Bau von Photovoltaikanlagen, die auf Gebäuden zur produktiven Nutzung in den Sektoren Landwirtschaft, Viehzucht und Agrarindustrie installiert werden, können ab dem 12. September um 12 Uhr bis zum 12. Oktober um 12 Uhr über die von der GSE eingerichtete Computerplattform eingereicht werden. Die Subventionen werden bis zurErschöpfung der Mittel gewährt. Das bedeutet, dass die Reihenfolge der Antragstellung entscheidend ist.
Weitere Einzelheiten sind unter dem folgenden Link zu finden: Masaf - Pubblicato l'Avviso 2023 per la misura PNRR M2C1-I.2.2 "Parco Agrisolare" (politicheagricole.it)
Die für die Initiative "Parco Agrisolare" bereitgestellten Mittel begünstigen den sogenannten gemeinsamen Eigenverbrauch, wobei auch die gebündelte Beteiligung von landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben gefördert wird. Gefördert werden Photovoltaikanlagen bis zu einer maximalen Leistung von 1000 Kilowatt-Peak pro Anlage, die auf den Dächern der landwirtschaftlichen Gebäude installiert werden. Akkumulationssysteme, Aufladevorrichtungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind ebenfalls förderfähig (z. B. Asbestsanierung, Wärmedämmung und Dachlüftungssysteme). Die neue Ausschreibung sieht einen Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben für Speichersysteme von bis zu 100.000 Euro und für Forschungsgeräte von bis zu 300.000 Euro vor, wobei die maximalen Ausgaben pro Begünstigtem bei etwa zwei Millionen Euro liegen.
Zu den Begünstigten gehören landwirtschaftliche Unternehmer in Einzel- oder Gesellschaftsform, agroindustrielle Unternehmen und landwirtschaftliche Genossenschaften, auch in zusammengeschlossener Form. Nicht begünstigt werden können Unternehmen, die von der Führung eines Mehrwertsteuerregisters befreit sind und einen Jahresumsatz von weniger als 7000 Euro (bezogen auf das Steuerjahr 2022) haben. Jeder Begünstigte hat die Möglichkeit, ein oder mehrere getrennte Projekte einzureichen. Die förderfähigen Gesamtausgaben pro Begünstigtem dürfen in keinem Fall 2,33 Millionen Euro übersteigen. Stellt die GSE (Gestore dei Servizi Energetici) fest, dass derselbe Begünstigte mehrere Anträge für dasselbe Projekt eingereicht hat, bewertet sie den zuletzt eingereichten Vorschlag.
red/fg/uli
Im Monat August erhalten 5000 Bürgerinnen und Bürger eine Einladung zur Teilnahme am Klimabürgerrat. 50 von ihnen werden im Januar 2024 erstmals zusammentreffen.
Der Klimabürgerrat ist eines der Mitbestimmungsgremien, die der Klimaplan Südtirol 2040 vorsieht. Er setzt sich aus 50 Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die den Auftrag haben, Vorschläge für die Umsetzung des Klimaplans zu entwickeln und der Landesregierung zu unterbreiten.
In den kommenden Wochen läuft die Ermittlung der Mitglieder des Klimabürgerrats. Das Landesinstitut für Statistik (ASTAT) kontaktiert dazu 5000 Bürgerinnen und Bürger. Diese Personen bilden eine Stichprobe, die aufgrund von Erfahrungen aus anderen Ländern und der Zusammensetzung der Bevölkerung Südtirols erstellt wurde. Die Ausgewählten können ihre Teilnahme telematisch bestätigen. Eine proaktive Bewerbung ist hingegen nicht möglich. Sobald die Rückmeldungen dieser ersten Bewerbungsphase vorliegen, erfolgt die Endauswahl der 50 Mitglieder des Klimabürgerrats, in dem die Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Bezirk, Sprache sowie Bildung und beruflichem Hintergrund ausgewogen vertreten sein soll. Ergänzt wird der Rat mit einer Gruppe von 16- bis 18-jährigen Jugendlichen.
Der Klimabürgerrat wird von einem zehnköpfigen Fachbeirat unterstützt. Dieser setzt sich aus Experten und Expertinnen zusammen, die ihr Fachwissen in den für die Zielsetzungen des Klimaplans relevanten Handlungsfeldern einbringen. Der Beirat hat beratende Funktion, der Klimabürgerrat entscheidet autonom über seine Vorschläge an die Politik.
Der Klimabürgerrat wird zwischen Januar und Juni 2024 zu fünf Arbeitstreffen in Nals, Neustift und Bozen einberufen. Die Termine stehen bereits fest. Die Ergebnisse der Arbeiten werden der Landesregierung vorgestellt. Die Teilnahme ist freiwillig und damit ehrenamtlich, die Spesen werden von der Landesverwaltung gedeckt. Die Treffen werden auf Deutsch und Italienisch ohne Simultanübersetzung abgehalten, jeder spricht in seiner Muttersprache.
Neben dem Klimabürgerrat gibt es ein Stakeholderforum, das ebenfalls beratende Funktion hat. Im Stakeholderforum sitzen Vertretende aller Interessensvereinigungen – Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Jugend, Gewerkschaften – und bringen Ideen und Vorschläge ein, um die Ausrichtung in Richtung Klimaneutralität bis 2040 immer wieder nachzujustieren.
Informationen zum Klimabürgerrat gibt es bei der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus über die Mailadresse dialog@klimaland.bz" data-email-subject="dialog@klimaland.bz">dialog@klimaland.bz oder die Rufnummer 0471/062141 (Montag, Dienstag, Mittwoch 9 bis 12 Uhr) und über die Webseite klimaland.bz
uli
Der kostenlose Rechtsinformationsdienst für Frauen kann ab Ende August wieder in Anspruch genommen werden. Anmeldungen dafür sind ab sofort über das Frauenbüro möglich.
Frauen befinden sich oftmals in schwierigen Situationen in der Familie oder mit dem Partner. Der Rechtsinformationsdienst, der vom Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen und dem Frauenbüro des Landes organisiert wird, bietet ihnen die Möglichkeit, sich vertraulich und kostenlos zu familien- und frauenspezifischen Rechtsfragen kostenlos beraten zu lassen.
Die Sprechstunden müssen vorgemerkt werden und finden jeden Dienstagnachmittag im Frauenbüro in Bozen sowie alle zwei Monate in Meran, Brixen, Bruneck und Neumarkt statt. Anmeldungen für folgende Termine können ab sofort angefragt werden:
Anmeldungen und Fragen nimmt das Frauenbüro des Landes (Dantestraße 11, Bozen) unter 0471 416971 oder frauenbuero@provinz.bz.it entgegen.
red
Mit dem Bereichsvertrag der Landesbediensteten und der Vorgehensweise für den BÜKV hat sich die Landesregierung heute befasst, nachdem mit dem Nachtragshaushalt die erforderlichen Mittel bereitstehen.
Das Thema der Kollektivverträge im öffentlichen Dienst hat heute (1. August) die Landesregierung beschäftigt. Zum einen ging es um den Bereichsvertrag der Landesbediensteten und dessen Erneuerung, zum anderen um die Umsetzung des besiegelten bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) 2019-21 und um die Verhandlungen für den neuen Vertragszeitraum 2022-24.
"Wie versprochen, sind mit dem in der vergangenen Woche vom Landtag genehmigten Nachtragshaushalt die Finanzmittel für die Umsetzung der Verträge bereitgestellt", betont Landehauptmann und Personallandesrat Arno Kompatscher. Damit seien die Voraussetzungen geschaffen, um die nächsten Schritte zu setzen und noch in diesem Jahr den 33.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltungen – von der Landesverwaltung über das Sanitätswesen bis hin zu den öffentlichen Schulen – den vorgesehenen Inflationsausgleich auszahlen zu können. Die Landesregierung wird in ihrer nächsten Sitzung am 8. August der Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften die Richtlinien für die BÜKV-Verhandlungen für die nächste Vertragsperiode vorgeben und sie dazu ermächtigen, zeitnah Teilverträge für die Nachzahlungen, Ausgleichszahlungen und die zugesagten Akontozahlungen abzuschließen.
Die Kollektivvertragsverhandlungen gelten sehr komplexe Gesetzesvorgaben: Trotzdem verweist der Landeshauptmann auf die zuletzt "intensive und konstruktive" Zusammenarbeit aller Beteiligten, die nach zwei Teilverträgen nun mit der Neugestaltung der Lohnkurve zum Abschluss des 7,4 Millionen Euro umfassenden BÜKV für den Zeitraum 2019-21 geführt hätten. Nun stünden die Verhandlungen für den neuen Vertrag an, der eine weitere Gehaltsanpassung vorsehe, um die Inflation abzufedern. "280 Millionen Euro stehen schon bereit, um den Mitarbeitenden eine Nachzahlung für den Zeitraum 2019-2021 sowie die Folgejahre 2022 und 2023 und eine Akontozahlung für die Inflation der Jahre 2022-2024 zu gewähren. Zudem wird ab dem 1. Jänner 2023 die Gehaltsanpassung des ersten BÜKV-Teilvertrages wirksam: Für die öffentlich Beschäftigten bedeutet das ein höheres Monatsgehalt", sagt Kompatscher.
"Als öffentliche Verwaltung haben wir einen gemeinsamen Auftrag und ein gemeinsames Ziel, unser Land effizient zu verwalten, Bürgerinnen und Bürgern gute Dienstleistungen zu garantieren und mit dem Steueraufkommen nachhaltig umzugehen", unterstreicht der Landeshauptmann. Damit seien auch die angemessene Entlohnung aller Beschäftigten und die zielorientierte Verhandlungsführung ein gemeinsames Anliegen. Gemeinsame Zielsetzung und gemeinsames Ansinnen sei, im August die Teilverträge abzuschließen, so dass im Herbst die Nachzahlungen und die Akontozahlungen erfolgen können.
"Wir wissen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unsere wichtigste Ressource sind", ergänzt Landeshauptmann Kompatscher, "daher haben wir im Rahmen der Vertragserneuerungen auch eine Reihe sogenannter Benefits eingeführt, um im Wettbewerb um gute Arbeitskräfte bestehen zu können und auch für junge Menschen als Arbeitgeber attraktiv zu sein."
jw
Das Landesgesetz zum Großraubwild war heute Gegenstand einer Aussprache von Landeshauptmann Kompatscher und Landesrat Schuler mit dem Staatssekretär im Umweltministerium, Claudio Barbaro.
"Die Regierung entscheidet demnächst, ob das Landesgesetz zu Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen von Großraubwild vor dem Verfassungsgericht angefochten wird oder nicht. Wir waren heute (1. August) im Umweltministerium, um unsere Argumente vorzubringen", berichten Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Arnold Schuler. Auch der Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti und Landwirtschaftslandesrätin Giulia Zanotelli waren beim Treffen anwesend. Rechtsprofessor Marcello Cecchetti unterstützte die Politiker auf der juridisch-technischen Ebene. Das Umweltministerium hatte hochkarätige Experten an den Tisch geladen, so waren Präsident und der Bereichsleiter für Fauna der Ispra, Stefano Laporta und Pietro Genovesi, anwesend, aber auch der Präsident der wissenschaftlichen Kommission des Ministeriums für für die Einhaltung des Washingtoner Artenschutzabkommens (Cites), Brigadegeneral Massimiliano Conti.
"Wir haben mehrmals deutlich unterstrichen, dass eine allfällige Anfechtung des Gesetzes ein völlig falsches Signal wäre. Die Bevölkerung und die Politik auf Gemeindeebene erwarten sich nun konkrete Schritte. Wir haben angekündigt, dass wir unser Gesetz auf allen Ebenen verteidigen werden“, erklärte Kompatscher im Anschluss an das Treffen. Auf technischer Ebene soll bereits in den nächsten Tagen ein breiter Konsens gefunden werden, um eine politische Lösung zu finden. Mehrere Ministerien haben Fragen aufgeworfen, die geklärt werden sollen. "Der Staatssekretär will mit den Gesprächen so schnell als möglich beginnen, um vor Ablauf der Frist für die Anfechtung durch die Regierung Nägel mit Köpfen gemacht werden können", sagt Schuler.
"Unmittelbar umsetzbare Entscheidungen sind unumgänglich, wenn eine Risikosituation vorliegt", argumentierten die Politiker aus Südtirol und dem Trentino. "Wir kommen heute nicht mit einer Zusage aus der Unterredung, allerdings mit der Sicherheit, alles unternommen zu haben, um das vom Landtag verabschiedete Gesetz vor einer Anfechtung zu schützen", sagt Schuler. Dieses Gesetz sei der erste Schritt: "Die Entnahme der Problemtiere ist nicht genug für ein effizientes Großraubwildmanagement in Südtirol. Das ist der erste Schritt. Der nächste Schritt muss die Regulierung des Bestandes sein. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen", kündigt Kompatscher an.
uli
Die Spitze der Generation 60+ in der Südtiroler Volkspartei traf sich kürzlich zu einer Aussprache gemeinsam mit Landesrätin Waltraud Deeg sowie Annemarie Markart und L.Abg. Helmut Renzler. Dabei wurde auch die jüngste Verurteilung von Altlandeshauptmann Luis Durnwalder durch den Rechnungshof thematisiert. Die Generation 60+ ist über dieses Urteil entsetzt und stellt sich hinter den Altlandeshauptmann. „Anstatt Luis Durnwalder gebührenden Dank und Anerkennung für seine großen Leistungen für das Land Südtirol und seine Bevölkerung entgegenzubringen, wird er mit ungerechtfertigten Vorwürfen und nicht nachvollziehbaren Urteilen konfrontiert. Das ist eine große Ungerechtigkeit und unser Vertrauen in den Rechnungshof ist erschüttert!“, so der Vorsitzende der Generation 60+ Otto von Dellemann. Dieses Urteil sei nicht nur ein schwerer Schlag für Durnwalder, sondern für die gesamte SVP-Generation 60+. Man sei schockiert über diesen Ausdruck von Ungerechtigkeit und Willkür. Diese nicht nachvollziehbare Verurteilung könne aber die große Anerkennung, welche die Bevölkerung dem Altlandeshauptmann für seine Lebensleistung für Südtirol entgegenbringt, in keiner Weise schmälern, so die Spitze der Generation 60+.