Erstmals wird ein landesweites Kandidatenverzeichnis für die Bezirksdirektionen des Südtiroler Sanitätsbetriebes erstellt. Eintragungen oder Interessensbekundungen sind bis 24. Oktober möglich.
Für die Ernennung einer Direktorin oder Direktors eines Gesundheitsbezirkes muss der Generaldirektor des Sanitätsbetriebes künftig verpflichtend auf eine Person aus diesemVerzeichnis zurückgreifen, oder auf geeignete Kandidaten aus dem Verzeichnis der Führungskräfte und Führungskräfteanwärter und Führungskräfteanwärterinnen des Landes, die ihr diesbezügliches Interesse bekunden.
Bis 24. Oktober ins Verzeichnis eintragen
Die Direktorin der Landesabteilung Gesundheit hat das entsprechende Dekret nun unterzeichnet. Interessierte haben bis zum 24. Oktober um 12 Uhr Zeit, ihr Gesuch zur Eintragung in das Landesverzeichnis einzureichen oder - dies gilt nur für Führungskräfte oder Führungskraftanwärter des Landes - eine Interessensbekundung abzugeben.
Dem Dekret zufolge können sich Führungskräfte mit mindestens vierjähriger effektiver Dienstzeit im öffentlichen oder privaten Bereich in das Verzeichnis eintragen lassen. Weitere Voraussetzungen betreffen die Größe der geführten Organisationseinheit, die Verwaltungsautonomie und Verantwortung in Bezug auf personelle und finanzielle Ressourcen. Für Amtsdirektorinnen und – direktoren wurden weitere Voraussetzungen eingeführt.
Kolloqium für neue Bewerber
Interessenten, die anhand der eingereichten Unterlagen positiv bewertet werden, werden zu einem Kolloquium eingeladen (Führungskräfte oder Führungskräfteanwärter des Landes müssen kein Kolloquium mehr machen). Nach positiver Bewertung durch die eigens eingesetzte Kommission erfolgt die Eintragung in das Landesverzeichnis bzw. in die Liste der Interessenten, die jeweils vier Jahre lang gültig sind.
Zur Vergabe der Direktorenposten auf der Grundlage des neuen Verzeichnisses müssen sich darin mindestens zwölf geeignete Kandidaten (drei pro Bezirk) eintragen lassen. Andernfalls kann vonseiten der Direktorin der Abteilung Gesundheit ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden.
Die vier bestehenden Bezirksdirektorinnen und -direktoren sowie andere, im vergangenen Auswahlverfahren als geeignet erklärte Kandidatinnen und Kandidaten werden von Amts wegen in die entsprechenden Landesverzeichnisse eingetragen.
Weitere Informationen und Unterlagen für die Eintragung bzw. Interessensbekundung sind auf der Webseite der Abteilung Gesundheit zu finden.
kl