Mehrsprachigkeit, sprachbewusster Unterricht und CLIL im Mittelpunkt einer Tagung der Pädagogischen Abteilung der Deutschen Bildungsdirektion heute (13. November) an der Eurac in Bozen
BOZEN (LPA). Um die wachsende Sprachenvielfalt und den Umgang damit ist es heute (13. November) bei einer Tagung in Bozen gegangen. Organisiert hatte die Veranstaltung zum insgesamt dritten Mal die Pädagogische Abteilung der Deutschen Bildungsdirektion, in diesem Jahr unter dem Motto "Sprachenvielfalt – Lingue in cammino: Empowering learners in plurilingual classrooms". Eingeladen waren Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte aller Fächer und Bildungsstufen, Schulführungskräfte und alle Interessierten.
Bildungslandesrat Philipp Achammer, Bildungsdirektor Gustav Tschenett und der Direktor der Pädagogischen Abteilung Martin Holzner betonten in ihren Grußworten, wie wichtig es sei, die sprachliche Vielfalt in den Klassenzimmern zu schätzen und zu nutzen. "Nur wenn sich Schülerinnen und Schüler in ihren unterschiedlichen Sprachkompetenzen wahr- und angenommen fühlen, können Lernprozesse in Gang kommen und gelingen", unterstrich Martin Holzner.
Im Rahmen der Tagung referierten Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland zu verschiedenen Aspekten rund um das Thema sprachliche Vielfalt. Im Vortrag von Sara Hägi-Mead, Professorin für Deutsch als Fremdsprache und Mehrsprachigkeitsdidaktik an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität in Kaiserslautern, ging es um den sprachbewussten Unterricht in naturwissenschaftlichen Fächern.
Der Fokus von Andrea Scibetta von der Università per Stranieri in Siena lag hingegen darauf, wie man die Sprachen aller Schülerinnen und Schüler der Klasse wertschätzen und nutzen kann. Elisabeth Allgäuer-Hackl, die die Südtiroler Schulwelt bereits seit mehreren Jahren wissenschaftlich begleitet, rundete den Vormittag mit einem Beitrag zu den Themen Deutschunterricht, Mehrsprachigkeit und Bildungsgerechtigkeit ab.
Am Nachmittag vertieften die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die am Vormittag eingeführten Themen und konnten sich auch selbst aktiv beteiligen. Das Organisationsteam zeigte sich mit der Tagung, die sehr gut besucht war, zufrieden: Das Thema sprachliche Vielfalt als Herausforderung für das Bildungssystem sei zurzeit in aller Munde. Ziel dieser Veranstaltung war es, Wissenschaft und Praxis in Dialog zu bringen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der sprachlichen Vielfalt im Unterricht adäquat und kompetent begegnet werden kann.
red/mac
Steigende Nachfrage nach Fördermitteln für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit – Landesregierung genehmigt Überarbeitung der finanziellen Regelungen für die Gemeinden – Gültigkeit ab 2025
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat heute (12. November) eine neue Zusatzvereinbarung zur Gemeindefinanzierung für 2025 beschlossen und stellt dafür weiterhin sieben Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Dadurch soll eine gerechtere und effizientere Verteilung der Mittel für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit gewährleistet werden. Landeshauptmann Arno Kompatscherwurde zur Unterzeichnung des Abkommens ermächtigt. Die Vereinbarung ersetzt die bisherigen Zusatzvereinbarungen Nr. 9/2022 und Nr. 15/2022 und tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Neu ist, dass die Förderanträge jährlich bis zum 30. April eingereicht werden müssen. Zudem müssen die Zusammenarbeit und Unterzeichnung der Vereinbarungen bis zum 31. Dezember des Vorjahres festgelegt sein. Für 2025 gilt eine Frist bis zum 1. März. Die Höhe der jährlichen Fördermittel wird angepasst. Sie richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften und wird durch die neuen Berechnungsdivisoren (3000 beziehungsweise 6000) ermittelt. Falls die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Anträge zu decken, werden die Fördermittel proportional gekürzt. Die Finanzierung für Bezirksgemeinschaften wird nur für die Dienste Personalverwaltung, Rechnungswesen und Gemeindesekretärsdienst gewährt.
Der Rat der Gemeinden hat am 18. Oktober ein positives Gutachten zu diesem neuen Regelwerk abgegeben. Ziel der Neuerungen ist es, die vorhandenen finanziellen Mittel gerechter zu verteilen und die zwischengemeindliche Zusammenarbeit weiterhin zu unterstützen.
mdg/pio
Landesregierung genehmigt Richtlinien für die Einreichung von Projekten für Unesco-Bewerbungen in Südtirol – Anwendung ab 1. Jänner 2025
BOZEN (LPA). Seit 2009 sind die Dolomiten als Welterbe von der Unesco anerkannt. Es gibt aber auch noch weitere Unesco-Anerkennungen in Südtirol: So wurden zum Beispiel die traditionelle Bewässerung 2023 sowie die Transhumanz und der Alpinismus 2019 als grenzüberschreitende Elemente in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Unesco eingetragen. In ihrer heutigen Sitzung (12. November) hat sich die Landesregierung mit den Richtlinien für die Einreichung von Projekten für neue Unesco-Bewerbungen in Südtirol befasst. Dass die Landesregierung diese festlegt, ist im Landesgesetz 13/2023"Koordinierte Führung auf Landesebene der Stätten und Elemente, die Gegenstand von UNESCO-Anerkennungen sind" geregelt, das im Juli 2023 vom Landtag verabschiedet wurde.
Was bei der Erstellung von Projekten zu berücksichtigen ist, wer diese einreichen kann und wie die Bewertung von Seiten des Landes Südtirol erfolgt, ist in einem Leitfaden zusammengefasst, den die Landesregierung heute auf Vorschlag des zuständigen Landesrates Peter Brunner genehmigt hat.
"Bei dem Leitfaden handelt es sich um ein konkretes Instrument, das von den Abteilungen des Landes Südtirol, den Gemeinden, Vereinen und anderen potentiellen Interessenten genutzt werden kann, um neue Unesco-Bewerbungen vorzuschlagen", erklärt Brunner. Virna Bussadori, Direktorin der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, unterstreicht die Wichtigkeit, die Kompetenzen im Land zu bündeln: "Aufbauend auf über 15 Jahre Erfahrung mit dem Dolomiten Unesco Welterbe steht nun das Unesco-Kompetenzzentrumder Abteilung dem ganzen Land auch für andere Anerkennungen zur Verfügung. Damit werden Synergien genutzt, Doppelgleisigkeiten vermieden und öffentliche Ressourcen optimal eingesetzt."
Der Leitfaden findet ab dem 1. Jänner 2025 Anwendung. Ab diesem Datum können bei der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung Projekte eingereicht werden, die sowohl die Eintragung in die Liste des Welterbes und in jene des immateriellen Kulturerbes der Unesco, als auch die Eintragung in andere Unesco-Programme wie etwa "Der Mensch und die Biosphäre" ("Man and the Biosphere - MAB") betreffen.
Zur Einreichung berechtigt sind Abteilungen des Landes Südtirol, Südtiroler Gemeinden sowie Vereine und Organisationen ohne Gewinnabsicht, die über einen Sitz, eine Außenstelle oder operative Einrichtungen auf dem Landesgebiet verfügen.
Die zuständige Landesabteilung wird die eingereichten Projekte bewerten; fällt die Bewertung positiv aus, wird das Projekt der Landesregierung vorgelegt. Diese entscheidet darüber, ob die Bewerbung vom Land unterstützt wird und den zuständigen staatlichen Stellen, unter anderem der italienischen Unesco-Kommission, für eine offizielle Bewerbung vonseiten des Staates übermittelt wird.
mpi
Samstag, 25. Jänner 2025
20.00 Uhr
Kulturhaus Karl Schönherr Schlanders
Info: +39 0473 737777, kulturhaus@schlanders.it
2024 wird im Kanton Graubünden auf vielfältige Weise an die Gründung dieses Bündnisses vor 500 Jahren gedacht. Mit dem Bundsbrief vom 23. September 1524 gaben sich die Drei Bünde eine gemeinsame Verfassung für einen neuen Staatenbund: den Freistaat der Drei Bünde. Mit diesem Vertrag schlossen der Graue Bund, der Gotteshausbund und der Zehngerichtebund vor 500 Jahren ein neues Bündnis. Dadurch erlangten sie den Status eines republikanischen Freistaates, der bis 1799 bestand. Dieser war im frühneuzeitlichen Europa einzigartig: Die Staatsgewalt lag nicht in den Händen eines Herrschers oder einer reichen Oberschicht, sondern sie lag bei den 48 Gerichtsgemeinden, die den Freistaat im heutigen Gebiet des Kantons Graubünden bildeten.
von Heinrich Zoderer
Der Freistaat der Drei Bünde ist damit der Vorläufer des heutigen Kantons Graubünden. Der bedeutendste der Drei Bünde war der Obere oder Graue Bund, nach dem der heutige Kanton benannt wurde. Das Kantonswappen vereint Elemente aus den Wappen der Drei Bünde. Graubünden ist heute mit 7.105 km² der flächenmäßig größte Kanton der Schweiz und der einzige mit drei Amtssprachen: Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch. Graubünden grenzt an drei Nachbarstaaten: Italien, Österreich und Liechtenstein und seine Flüsse fließen in drei Meere: Nordsee, Mittelmeer und das Schwarze Meer. Die 205.000 Einwohner des Kantons gehören mehrheitlich zur römisch-katholischen Kirche (46 %) und zur evangelisch-reformierten Kirche (33 %), 26 Prozent sind konfessionslos. Die gesetzgebende Behörde, das Kantonal-Parlament, ist der Grosse Rat, der 120 Mitglieder zählt und vom Volk für vier Jahre gewählt wird. Die Regierung besteht aus fünf Mitgliedern. Graubünden ist aufgeteilt in 11 Regionen mit insgesamt 39 Wahlkreisen und 101 Gemeinden. Chur ist der Hauptort von Graubünden und mit 39.000 Einwohnern auch die größte Stadt des Kantons.
Eine jahrhundertealte Verbindung mit dem Vinschgau
Zwischen dem Vinschgau, besonders dem Obervinschgau und dem heutigen Graubünden gibt es eine jahrhundertealte Verbindung: sprachlich, kirchlich und politisch. Unter der Führung des Fürstbischofs von Chur bildete es als Churrätien, als Teil der ehemals römischen Provinz Raetia, und später des Gotteshausbundes vom Frühmittelalter bis in die Neuzeit eine eigene Verwaltungs- und Gerichtseinheit. Die Christianisierung des Vinschgaus erfolgte von Chur aus und kirchenrechtlich gehörte der Vinschgau über 1.000 Jahre zum Bistum Chur. Erst seit 1816 gehört der obere Vinschgau zur Diözese Brixen, während der Mittel- und Untervinschgau östlich von Eyrs von 1818 bis 1964 kirchlich zum Bistum Trient gehörte. Lange Zeit gab es im Vinschgau einen Machtkampf zwischen den Gotteshausleuten als Untertanen des Churer Bischofs und den Herrschaftsleuten, den Untertanen der Tiroler. Die Erzherzöge von Österreich konnten in Untercalven (Obervinschgau) ab 1499 ihre Landesherrschaft gegenüber dem Bischof von Chur durchsetzen. 1618 ging das Gericht in Untercalven in Mals endgültig ein und Chur verlor an Macht und Einfluss im Vinschgau.
Föderales Staatswesen mit dezentraler Autonomie
„Der Freistaat ist Teil unserer DNA“ meint der ehemalige Regierungspräsident Christian Rathgeb in einem Interview der Kulturzeitschrift „Terra Grischuna“ vom April 2024. Die Bündner Verfassungsentwicklung ist geprägt von einem starken Föderalismus und Minderheitenschutz, vor allem im Sprachenrecht, dem Demokratieprinzip und der Konsenssuche. Die 48 Gerichtsgemeinden und nicht die drei Bünde waren die eigentlichen Glieder des Dreibundesstaates. Der Hauptzweck des Bündnisses war die Wahrung von Frieden und Ordnung. Vor allem die Besorgnis über den wachsenden Einfluss der Habsburger führte zum Bündnis. Der Bundstag war das oberste Gremium, das aus den 60 Ratsboten und den drei Bundshäuptern bestand. Die Bundstagssitzungen fanden zunächst unregelmäßig statt, später gab es eine vierzehntägige Session Ende August und Anfang September. Es gab auch Sitzungen der drei Häupter in Chur zu den Churer Jahrmärkten Ende Januar, Anfang Juni und im November. Zur Diskussion wichtiger Geschäfte wurden noch drei oder fünf Boten aus jedem Bund hinzugezogen. Diese Zusammenkünfte wurden als „Grosser Congress“ bezeichnet, im Unterschied zum „Kleinen Congress“, der Versammlung der drei Bundshäupter. Doch so gut wie jeder Bundstagsbeschluss unterlag dem obligatorischen Referendum der Gerichtsgemeinden. So ist die heutige Form der Direkten Demokratie auch ein Erbe der Drei Bünde. Um dieses historische Ereignis zu feiern, gab es viele Aktivitäten im Jubiläumsjahr 2024: eine Neuauflage der Bundstage mit Märkten, Vorträgen und Festen, ein mobiles Museum „Bündner Schätze auf Reisen“, ein neues Buch „Der Altas zur Geschichte Graubündens 1524-2024“, ein Hörspiel und Freilichttheater.
Kurze Chronologie:
Vom Freistaat der Drei Bünde zum Kanton Graubünden
1367 Der Gotteshausbund wird in Chur geschlossen.
1395 Der Obere bzw. Graue Bund entsteht in Ilanz.
1436 Der Zehngerichtebund wird in Davos gegründet.
1471 Bilaterale Bündnissen: Obere Bund und Gotteshausbund (1406), Gotteshaus- und Zehngerichtebund (1450), Obere Bund und Zehngerichtebund (1471).
1499 Schwabenkrieg: Schlacht an der Calven. Die Drei Bünde kämpfen gegen König Maximilian I. und den Schwäbischen Bund.
1524 Bundsbrief der Drei Bünde vom 23. September 1524. Es beginnt die Zeit des Freistaats der Drei Bünde (1524–1799)
1618 Verlust Untercalven (Obervinschgau) mit dem Gericht in Mals: Die Erzherzöge von Österreich konnten in Untercalven ab 1499 ihre Landesherrschaft gegenüber dem Bischof von Chur durchsetzen.
1797 Verlust von Veltlin, Bormio und Chiavenna. Sie schließen sich der Cisalpinischen Republik an.
1799 Kriegsschauplatz. Die Drei Bünde können sich nicht für die Französische Revolution, aber auch nicht für das aristokratische Habsburg-Österreich entscheiden und werden zum Kriegsschauplatz. Zwei Mal besetzen Frankreich und Österreich das Gebiet des Dreibündestaates.
1799 Gründung der Helvetischen Republik und Ende der Eigenstaatlichkeit der Drei Bünde.
1803 Gründung des Kanton Graubünden. Auf Druck von Napoleon wird Graubünden mit der Schweiz vereint.
Weitere Informationen unter: www.500.gr.ch
Vinschgau - Die sechs Tourismusvereine von Sulden bis Schnals beginnen sich vom Schock über den Ausstieg der Ferienregionen Obervinschgau und Reschenpass zu erholen. Die Devise ist: Vinschgau Marketing geht weiter. Man will sich vorerst auf die Frühlingskampagne konzentrieren.
von Erwin Bernhart
Am Freitag vor einer Woche haben sich die Präsidenten und die Geschäftsführer der sechs Tourismusvereine Sulden, Prad, Schlanders-Laas, Latsch-Martell, Kastelbell und Schnals in Latsch getroffen, um über die künftige Marschrichtung zu beraten. Klar ist, dass man den Weg von Vinschgau Marketing weiterführen will, mit der Zeitschrift „Venustis“, mit dem Planen von Frühling-, Herbst- und Winterkampangen. Entscheidend dafür ist, wie sich die Ferienregion Ortlergebiet positionieren will. Am vergangenen Montag hat sich dazu der Verwaltungsrat in Sulden getroffen und der hat sich mit großer Mehrheit dazu entschieden, den gemeinsamen Weg mit Vinschgau Marketing zu gehen. In Sulden hat sich der eine oder die andere die Frage gestellt, warum die Landesregierung, warum die große Politik stillschweigend den Alleingang im Obervinschgau hinnimmt. Die Finanzierung und die weiteren Schritte stehen und fallen mit der Ferienregion Ortlergebiet, denn mit gut 400.000 Nächtigungen werden die Suldner erheblich zur Finanzierung von Vinschgau Marketing beitragen. Bei der Sitzung in Sulden zugegen war auch der Präsident von Vinschgau Marketing Matthias Tschenett. Tschenett sagt, man wolle weitermachen. Mit einem Budget von rund 700.000 Euro wolle man Vinschgau Marketing weiterführen, denn die Tourismusvereine allein könnten bestimmte Sachen nicht leisten. Für die sechs Tourismusgebiete sei das ein gutes Budget. Es gehe eben nur gemeinsam. Mit Schnals habe man zudem einen guten und starken Partner mit im Boot, so dass der Ringschluss der Wintergebiete Schnals und Sulden bewerkstelligt werden könne. Man werde auch in Richtung Naturns Gespräche über künftiges Zusammenarbeiten, im Bike-Bereich etwa, anbahnen.
Weil voraussichtlich die beiden Ferienregionen Reschenpass und Obervinschgau eine eigene Internetseite aufbauen werden, werde man die Webseite „Vinschgau.net“, die der Bezirksgemeinschaft Vinschgau gehört, neu überdenken bzw. bestücken. „Schade, dass die zwei Gebiete im Obervinschgau alleine gehen wollen“, sagt Tschenett, aber vielleicht ändere sich das ja im Laufe der Zeit.
Über mögliche statutarische Änderungen bei Vinschgau Marketing, bei den Stimmrechten etwa, wolle man erst im Frühjahr beraten. Bisher hatte jeder Tourismusverein ein Stimmrecht in Vinschgau Marketing - mit der großen Geldgeberverschiebung könnte sich das ändern.
Schluderns/Prad - Ein Sturm der Entrüstung brach vor Allerheiligen los, als bekannt wurde, dass Jäger aus dem Raum von Verona in den Obstanlagen bei Schluderns Singvögel abknallen. Die Verantwortliche des örtlichen Jagdreviers hatten die Tageslizenz ausgestellt. Auch in den Obstanlagen von Prad waren kurz zuvor - zum Entsetzen der dortigen Bevölkerung - italienische Jäger am Werk gewesen. Zurück zu Schluderns: Spaziergängerinnen waren am Morgen des 30. Oktober 2024 ohne Vorwarnung von knallenden Schrotflinten entsetzt aufgeschreckt worden und schlugen Alarm. Es seien keine Warnschilder aufgestellt und auch keine einheimischen Jäger vor Ort gewesen, wie es eigentlich bei einer solchen Jagd erforderlich wäre, so mehrere Zeugen. Tatsache ist: Das Abschießen von Singvögeln wie Amseln, Singdrosseln, Wachholderdrosseln, Eichelhäher, Nebelkrähen, Elster ist in Südtirol laut Landesgesetz vom 17. Juli 1987 im Zeitraum von 1. Oktober bis zum 15. Dezember erlaubt, um dem Vogelfraß in landwirtschaftlichen Kulturen entgegenzuwirken. Und Jäger aus dem Süden haben ihren Spaß daran. Ihren Schrotflinten fallen dann regelmäßig auch andere, geschützte Vogelarten zum Opfer. Denn es ist erfahrungsgemäß gängige Praxis der Gastjäger, alles abzuknallen, was fliegt. Verletzte Vögel fallen zu Boden. Einige schaffen noch eine kurze Strecke, werden nicht gefunden und verenden blutend. Die Kontrollen, zu denen die Verantwortlichen der Lizenz ausgebenden Jagdreviere eigentlich verpflichtet wären, sind meist mangelhaft. Die Jagd auf Singvögel ist in den Augen vieler Menschen verwerflich und eine beschämende Praxis. Die LA der Grünen Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa und Zeno Oberkofler wiesen in einer Landtagsanfrage im Frühsommer 2024 darauf hin, dass in den vergangenen fünf Jahren 34.565 Singvögel (offiziell gemeldete Zahlen) geschossen wurden. Und sie stellten dabei in Frage, ob das Schießen von Vögeln moralisch und ethisch gerechtfertigt und noch zeitgemäß sei. Die Antwort: „Die Jagd auf Singvögel wird in Südtirol zum allergrößten Teil in den Obst- und Weinbaugebieten praktiziert, in denen immer wieder Schäden durch Vogelfraß zu verzeichnen sind. Im Sinne einer Schadensabwehr muss eine Bejagung in diesen Gebieten weiterhin möglich sein. Außerdem werden die erlegten Tiere im Sinne der Nachhaltigkeit als Lebensmittel verwertet.“ Das heißt, die Vögel werden gegessen. Wie in Jägerkreisen zu erfahren war, werden zu den Essen oft auch Südtiroler Jäger eingeladen, als Dank für die Lizenzen. Außerdem gebe es zusätzlich lukrative Geschenke. Doch längst nicht alle Jäger sind mit dem Abschuss von Vögeln einverstanden. Und auch viele Obst- und Weinbauern sind dagegen. (mds)
Glurns - Dass ein Wildschwein im oberen Vinschgau unterwegs ist, das ist völlig neu und auch alarmierend. Wildschweine schonen bekanntlich Kulturgrund nicht, graben alles um und verursachen damit große Schäden. Wenn ein ganzes Rudel unterwegs ist, werden Wildschweine rasch zur Plage für Hof und Feld. Am 7. November ist ein streunender und stattlicher Keiler dem Glurnser Egon Paulmichl in Begleitung von Robert Sagmeister in einer Obstanlage in der Nähe von Glurns vor die Flinte gelaufen und wurde mit gezieltem Schuss erledigt. Paulmichl konnte es selbst nicht glauben, dass ihm eines Tages mal ein Wildschweinabschuss gelingen würde. Der Keiler wurde in den Tagen zuvor in den Laaser Leiten gesichtet, die Jägerschaft wurde avisiert und unterhalb des Fischteiches bei Glurns gelang der Abschuss. Der rund 3 Jahre alte Jungkeiler wiegt um die 80 Kilogramm. (eb)
Vinschgau/Bozen - Gäb’s den Noggler Sepp im Landtag nicht, es würde sich niemand um die kleinen Biogasanlagen im Vinschgau kümmern. Sepp Noggler hat die Problematik der Förderungen im Landtag kürzlich aufgeworfen. Im Dezember 2023 habe die Landesregierung zwei Beschlüsse zu den seit heuer gültigen Energieförderrichtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen gefasst. Gleichzeitig hätten die Ansuchen um Förderung von Neubau und Erweiterung von Biogasanlagen nur mehr bis zum 31. Dezember 2023 gewährt werden können, schickte der Abgeordnete voraus und stellte u.a. folgende Fragen an die Landesregierung: Aus welchen Gründen wurde die Förderung von Biogasanlagen ausgesetzt? Wie viele Biogasanlagen wurden im Zeitraum von 2018 bis 2023 gefördert und wie hoch waren die entsprechenden Beiträge? Nachdem die staatlichen Förderungen bei den meisten Anlagen auslaufen, gedenkt die Landesregierung die bereits bestehenden Anlagen, die eine außerordentliche Sanierung benötigen, zukünftig zu fördern? In den vergangenen fünf Jahren seien 2 Beitragsansuchen eingereicht worden, jeweils für Sanierungen bestehender Anlagen und zwar in Prad und Schluderns, antwortete ihm Energielandesrat Peter Brunner. Die staatlichen Förderungen für die Biogasanlagen liefen über die garantierten Mindestpreise weiter, diese gäben auch die Möglichkeit für Sanierungen, wich Brunner den Förderungen aus. (eb)