I. GGA: Ja zur Anpassung der Regelung zur direkten Demokratie

Grünes Licht des Gesetzgebungsausschusses für den Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesgesetzes über die direkte Demokratie durch Aufnahme der beratenden Volksbefragung in die Liste der Instrumente.  Nein zur LGE der Grünen zur mehrsprachigen Schule als Zusatzangebot.

 

Der I. Gesetzgebungsausschuss hat heute die Behandlung des Landesgesetzentwurfes Nr. 34/24: „Änderung am Landesgesetz vom 3. Dezember 2018, Nr. 22 ‘Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung’" (Abg. Brigitte Foppa, Magdalena Amhof, Josef Noggler) wiederaufgenommen, die in der vorangegangenen Sitzung in Erwartung einer Stellungnahme der Abteilung Finanzen vertagt worden war. Der Ausschuss hat den Entwurf einstimmig mit 5 Ja-Stimmen (Ausschussvorsitzende sowie die Abg. Myriam Atz, Josef Noggler, Alex Ploner A. und Harald Stauder) gutgeheißen. Wie die Ausschussvorsitzende erklärte, „wurde durch einen Änderungsantrag der Erstunterzeichnerin zu Artikel 2 klargestellt, dass sich die entsprechenden Ausgaben auf 13.000 Euro belaufen. Obwohl in der Stellungnahme der Abteilung Finanzen darauf hingewiesen wurde, dass ein Hinweis auf die Finanzierungsstruktur fehlt, wurde den Gesetzentwurf befürwortet“. Die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa zeigte sich „zufrieden, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen wurde. Es handelt sich um eine kleine, aber wichtige Korrektur des Landesgesetzes von 2018, durch die nun auch die beratende Volksbefragung rechtssicher abgewickelt werden kann.“

Anschließend befasste sich der Ausschuss mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 2/23 „Mehrsprachige Schule als Zusatzangebot“ (Abg. Foppa, Oberkofler, Rohrer) und lehnte mit 2 Ja-Stimmen (Abg. Ploner A. und Foppa) und 4 Nein-Stimmen (Ausschussvorsitzende sowie die Abg. Atz, Noggler und Stauder) den Übergang zur Artikeldebatte ab.
Wie es im Begleitbericht heißt, „fordern einzelne Teile der Südtiroler Gesellschaft schon seit langem ein mehrsprachiges schulisches Zusatzangebot für Südtiroler Kinder und Jugendliche.“ Dabei soll als Grundlage die europäische Vorgabe ‚Muttersprache+2‘ gelten, die von den EU-Staats- und Regierungschefs im März 2002 auf dem Gipfel in Barcelona vereinbart wurde. Angestrebt wird „ein Europa, in dem alle neben ihrer Muttersprache bereits im frühen Alter mindestens zwei Fremdsprachen lernen“. Der Landesgesetzentwurf will das bestehende schulische Angebot, falls erwünscht, um ein Mehrsprachiges ergänzen, wobei dieses Angebot immer als Zusatzangebot zu verstehen ist, um das im Autonomiestatut verankerte Recht auf muttersprachigen Unterricht (Art. 19) nicht zu beschneiden.
Laut der Ausschussvorsitzenden „berichteten die Vertreter der drei anwesenden Schulleitungen – der Direktor der Deutschen Bildungsdirektion, Gustav Tschenett, der Landesdirektor der ladinischen Schulen, Heinrich Videsott, und Chiara Nocentini der Direktion Italienische Bildung –, dass die drei Schulleitungen bereits verschiedene Projekte zum Thema Sprachunterricht anbieten. Die Instrumente, um sich in Mehrsprachigkeit weiterzubilden, sind also vorhanden“.
Foppa äußerte sich dazu: „Steter Tropfen höhlt den Stein, manchmal aber prallt er auch ab. Im Falle der mehrsprachigen Schule als Zusatzangebot, die wir als grüne Fraktion seit 11 Jahren immer wieder vorschlagen, ist leider kein Weiterkommen möglich. Dabei bliebe das muttersprachliche Schulmodell unangetastet, ja es würde durch die mehrsprachigen Klassen sogar entlastet“.

MCpc

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