Den Bürgern und Familien in Südtirol sollen mit Soforthilfe, Sondermietbeitrag sowie Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten zudem direkt finanziell unter die Arme gegriffen werden. Das Covid-19-Kindergeld wird dieses Mal bereits ein Bestandteil der Covid-19-Soforthilfe sein, vor allem um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich und damit die Auszahlung so schnell wie möglich durchführen zu. Die Anlaufstellen für die Leistungen werden wiederum die Sozialsprengel sein, es kann ab 10. Dezember um die Beiträge angesucht werden.