Bozen/Vinschgau - Die Jahreszinse für die Nutzung öffentlicher Gewässer sind seit 2006 neu geregelt. Den Gemeinden Südtirols stehen mindestens 10,6 Millionen Euro zu. 2020 werden 11 Millionen verteilt. Davon kommen 2,2 Millionen Euro in den Vinschgau.
von Erwin Bernhart
Die Landesregierung kommt ihrer Pflicht nach, wonach mindestens 50% der insgesamt fälligen Wasserzinsgelder den Gemeinden des Landes zugewiesen werden. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden, so sieht es das Landesgesetz 7 von 2006 vor. Darin ist festgelegt, dass den Gemeinden mindestens 10,6 Millionen Euro zustehen. Für das laufende Jahr 2020 sind es 11 Millionen Euro, die es zwischen den Gemeinden zu verteilen gilt. Der Rat der Gemeinden hat für die Aufteilung der Wasserzinsgelder am 20. November die entsprechenden Modalitäten genehmigt und die Beträge für die einzelnen Gemeinden beziffert und die Landesregierung ist dieser Aufteilung mit eigenem Beschluss vom 1. Dezember 2020 gefolgt. Das Ritual dürfte sich jedes Jahr in ähnlichen Modalitäten wiederholen und für die Gemeinden im Lande im Allgemeinen und für die Gemeinden Vinschgau im Besonderen sind die jährlichen Wasserzinsgelder höchst willkommene Seiteneinnahmen. Den Löwenanteil, also 72 Prozent der heurigen 11 Millionen Euro (das sind 7,92 Millionen) bekommen die Standortgemeinden zugesprochen, welche als solche in den Konzessionen von Großwasserableitungen mit einer mittleren Nennleistung von mehr als 3 Megawatt angeführt sind. Die anderen 28 Prozent, das sind 3,08 Millionen Euro, werden auf die anderen Gemeinden aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt an die Standortgemeinden zwischen Sockelbertag, mittlerer Nennleistung der Wasserkraftwerke und anderen Kriterien - zum Beispiel das Wassereinzugsgebiet oder die mögliche und durch die Großableitungen entgangene Produktion. Die Kriterien lassen durchaus den damaligen Stromkrieg zwischen den Vinschger Gemeinden und dem Land durchscheinen. Damals wurden Kriterien für die Uferzinsgelder ausgetüftelt, um die jahrzehntelangen Benachteiligung von Standortgemeinden zumindest ein klein wenig auszugleichen. Das kommt nun allen Gemeinden in Südtirol zugute. Für die anderen Gemeinden, also für die Nicht-Standortgemeinden, gilt ebenfalls ein Sockelbetrag, der für alle gleich ist und ein Teil des Geldes nach Anteil der Bevölkerung in den jeweiligen Gemeinden.