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Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Treffpunkt Wirtschaft" haben über 200 Gäste aus Wirtschaft und Politik über aktuelle und künftige Herausforderung des Wirtschaftsgeschehens in Südtirol diskutiert. 

Ob Arbeits- oder Fachkräftemangel, die praktische Ausbildung von Jugendlichen, die Stärkung Südtirols als Arbeitgeberland oder das weibliche Unternehmertum, die Rolle der Nahversorger und der Regionalität oder die Unterbringung von Mitarbeitenden in Gewerbezonen, ob Wein- oder Obstbau, Holzwohnungsbau oder eine qualifizierte und gesteuerte Zuwanderung von Arbeitskräften: Das Resümee der Veranstaltungsreihe "Treffpunkt Wirtschaft", erstmals lanciert vor drei Jahren von den Landesräten Philipp Achammer und Arnold Schuler zusammen mit dem Südtiroler Wirtschaftsring (SWR), gab Einblick in jene Herausforderungen und Entwicklungen, die Wirtschaftstreibende und Unternehmen vor Ort aktuell beschäftigen. 

"Südtirols Wirtschaft läuft zwar rund, aber die Herausforderungen, welche das Wirtschaftsgeschehen aktuell und in den folgenden Jahren bewegen werden, sind beachtlich", sagte Landesrat Achammer. Angesichts dessen und einer spürbar größer werdenden Unsicherheit bei Wirtschaftsakteuren sei dieser Austausch zwischen Politik und Wirtschaft umso wichtiger, sind sich die beiden Landesräte einig. Landesrat Schuler betonte: "Es gilt gemeinsam auf Herausforderungen und Entwicklungen zu reagieren, um Chancen zu nutzen und um Südtirols Wirtschafts- und Arbeitswelt gemeinsam zukunftsfester machen zu können." In diesem Sinne haben die Landesräte für Arbeit und Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaftin den Monaten Juni, Juli und November – landauf und landab – Wirtschaftstreibende sowie Unternehmerinnen und Unternehmer zum Dialogformat "Treffpunkt Wirtschaft" eingeladen. 

Treffpunkt Wirtschaft: Austausch und Impulsgeber für politisches Handeln

Über 200 Gäste aus Wirtschaft und Politik haben an den Veranstaltungen im Sarntal, Eisacktal, Pustertal und Burggrafenamt mit den beiden Landesräten teilgenommen. In lockerer Atmosphäre und bei einem Wirtschaftsfrühstück wurde rege diskutiert und informiert, über Aktuelles und Zukünftiges. Südtirol habe in den vergangenen Jahrzehnten eine beeindruckende Entwicklung erlebt, sagte Landesrat Achammer und unterstrich bei der  Abschlussveranstaltung von "Treffpunkt Wirtschaft" heute (23. November) in Marling: "Südtirol muss auch zukünftig ein Land der Chancen und Perspektiven bleiben – für jede und jeden. Dass das gelingt, haben wir selbst in der Hand." 

Das Fazit der beiden Landesräte zur zweiten Auflage der Veranstaltungsreihe "Treffpunkt Wirtschaft" nach fünf Gesprächsrunden mit Akteuren aus Wirtschaft und Politik fällt mehr als zufriedenstellend aus: "Konstruktiv und rege war der Austausch, mit vielen guten Impulsen", kurzum: "ein erfolgreicher Dialog, auf dem wir aufbauen und politische Handlungsfelder ableiten können".

eb

Die Südtiroler Lehrerausbildung wird weiter ausgebaut: Die Landesregierung hat grünes Licht für den lehrbefähigenden Ausbildungslehrgang für die Berufsbildung gegeben.

Supplentinnen und Supplenten mit Fachstudium, die an einer deutschen oder ladinischen Berufsschule des Landes unterrichten, haben künftig die Möglichkeit, über einen zweijährigen, berufsbegleitenden Lehrgang die Lehrbefähigung zu erwerben und in der Folge eine Stammrolle zu besetzen. "Mit diesem neuen Ausbildungsangebot nutzen wir unseren autonomen Handlungsspielraum und passen die Ausbildung des Lehrpersonals der Berufsbildung an jene der Oberschulen an", betont Landesrat Philipp Achammer. Ziel sei es, angehenden Lehrpersonen Planbarkeit und Sicherheit zu geben.

Berufsbegleitende Ausbildung

Auf seinen Vorschlag hin hat die Landesregierung heute (22. November) den Weg frei gemacht für den "Lehrbefähigender Ausbildungslehrgang für Lehrpersonen der deutschsprachigen und ladinischen Berufsschulen des Landes". Der Lehrgang vermittelt pädagogisch-didaktische Kompetenzen und endet mit der Verleihung der Lehrbefähigung. Die zweijährige praxisorientierte Ausbildung umfasst rund 1000 Stunden, über die 24 universitäre ECTS (Punkte laut dem European Credit Transfer and Accumulation System) erreicht werden. Der neue Lehrgang gewährleistet auch Durchlässigkeit: Lehrpersonen der Berufsbildung, welche die Zugangstitel für Wettbewerbsklassen der Schulen staatlicher Art besitzen, können auf diese Weise die Lehrbefähigung für beide Schulsysteme erwerben.

Verzahnung von Theorie und Praxis

Das Angebot richtet sich sowohl an die Lehrkräfte der Berufsschulen als auch an jene der Fachschulen für land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung in Südtirol. Das Konzept für diesen lehrbefähigenden Ausbildungslehrgang in Form einer praxis- und prozessorientierten Kompetenzentwicklung wurde von der Deutschen und Ladinischen Bildungsdirektion in Zusammenarbeit mit der bildungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bozen erarbeitet. An der Deutschen Bildungsdirektion liefen die Fäden bei Anna Pfitscher zusammen. Ziel des Lehrganges sei es, "reflektierende Praktikerinnen und Praktikern auf der Basis einer soliden Fach-Sachkompetenz und einer forschenden Grundhaltung" auszubilden. Dazu würden Theorie und Wissenschaft stark mit der Praxis verzahnt. Ebenso seinen Praxismodule zu den Besonderheiten der Südtiroler Schulevorgesehen. Die Ausbildung erfolge zum Teil gemeinschaftlich, wenn es um fachdidaktische Aspekte geht hingegen in Fachgruppen. Während der Ausbildungszeit werden die Lehrpersonen von einer Mentorin oder einem Mentor begleitet.

jw

Mittwoch, 23 November 2022 07:49

13 Millionen Euro für Südtirols Gemeinden

Südtirols 116 Gemeinden erhalten vom Land elf Millionen Euro an Wasserzins. Mit weiteren zwei Millionen Euro werden GIS-Mindereinnahmen ausgeglichen.

Die Landesregierung hat heute (22. November) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher den Weg frei gemacht für die Zuweisung von insgesamt 13 Millionen Euro an die Gemeinden. Zum einen gab sie ihr Einvernehmen zu der vom Rat der Gemeindenvorgeschlagenen Aufteilung der Wasserzinseinnahmen unter den 116 Gemeinden, zum anderen genehmigte sie den Entwurf für eine neue Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2022, die 13. in diesem Jahr, mit der GIS-Mindereinnahmen ausgeglichen werden.

Gemeinden erhalten elf Millionen Euro aus dem Wasserzins

Wer öffentliche Gewässer zur Stromerzeugung nutzt, entrichtet jährlich an das Land den sogenannten Wasserzins. Mindestens 50 Prozent davon stehen den Gemeinden zu. Der Gemeindenanteil beläuft sich in diesem Jahr wiederum auf elf Millionen Euro. Dem Vorschlag des Rates der Gemeinden für die Aufteilung dieser Wasserzinseinnahmen stimmte die Landesregierung heute zu. 

Standortgemeinden von Stromerzeugungsanlagen aus Wasserkraft werden bei der Zuweisung besonders berücksichtigt. Sie erhalten 72 Prozent der Mittel, also 7,92 Millionen Euro, während 28 Prozent (3,08 Mio. €) an die restlichen Gemeinden gehen. Von den 72 Prozent, die den Standortgemeinden vorbehalten sind, werden knapp zwei Millionen Euro (25 %) zu gleichen Teilen an alle Gemeinden verteilt, während die restlichen knapp sechs Millionen Euro abhängig von Nennleistung der Wasserkonzessionen zugewiesen werden. Eine Ausnahme bildet das Kraftwerk St. Florian im Unterland, das zum Teil im Trentino liegt. Bei diesem wird nur die Nennleistung des Südtiroler Anteils berücksichtigt. 

Von den rund drei Millionen Euro, die unter jenen Gemeinden aufgeteilt werden, in denen sich keine Kraftwerke mit mindestens 3000 Kilowatt Nennleistung befinden, werden 70 Prozent zu gleichen Anteilen zugewiesen, 30 Prozent hingegen unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl. Im Sinne des heutigen Beschlusses der Landesregierung können die Gemeinden Ritten (379.771 €), Graun (318.251 €) und Algund (315.960 €) mit den höchsten Beträgen aus dem Wasserzins rechnen. Es folgen die Gemeinden Sarntal (249.782 €), Ulten (229.177 €), Kastelruth (223.514 €) und Schnals (207.748 €). 

GIS-Ausgleich für festverankerten Anlagen und Maschinen

Unmittelbar auszahlen will das Land hingegen den staatlichen GIS-Rückerstattungsbetrag, der sich auf die festverankerten Anlagen und Maschinen (imbullonati) bezieht. Letztere können seit 2016 für gewerbliche Baueinheiten vom Katasterertrag abgezogen werden. Es handelt sich dabei um eine Gesamtsumme von knapp zwei Millionen Euro. Der höchste Betrag geht mit 217.000 Euro an die Gemeinde Neumarkt, gefolgt von der Gemeinde Leifers mit 201.600 Euro und der Gemeinde Ritten mit 116.700 Euro. 

Die Landesregierung hat heute dem Entwurf für die Zusatzvereinbarungen zur Gemeindenfinanzierung 2022 zugestimmt, der diese Rückerstattung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) wegen dieser verankerten Elemente betrifft. Nach Unterzeichnung durch Landeshauptmann Kompatscher und den Vorsitzenden des Rates der Gemeinden, Andreas Schatzer, kann das Landesamt für Gemeindenfinanzierung die Auszahlung vornehmen.

jw

Lehrpersonen können bis 21. Dezember in der Deutschen Bildungsdirektion die Gesuche um Eintragung in die Schul- und Landesranglisten einreichen.

Die Landesregierung hat am 15. November 2022 die Spielregeln für die Erstellung der Landes- und Schulranglisten und die Bewertungstabelle für die Ranglisten festgelegt. Interessierte Personen, die im Besitz der notwendigen Abschlüsse sind, können bis Mittwoch, 21. Dezember 2022, um Eintragung in die Schulranglisten oder die Landesranglisten für das Schuljahr 2023/24 ansuchen.

Die endgültigen Ranglisten werden dann voraussichtlich Mitte Juni 2023 an der Anschlagtafel der Deutschen Bildungsdirektion und auf den Landeswebseiten zu Bildung und Sprache unter "Deutschsprachige Schule" veröffentlicht. Dort sind auch die entsprechenden Rundschreiben zu finden, die alle weiteren Informationen und Hinweise zur Eintragung in die Ranglisten, zur Einreichung der Gesuche, zur Auflösung der Vorbehalte, zur Bewertung von Titeln und Diensten enthalten. Auskünfte erteilt auch das Personal des Landesamtes für das Lehrpersonal an der Deutschen Bildungsdirektion.

jw

Mit gebündelter Information, entsprechenden Förderkriterien und neuen Arbeitsmodellen will das Land Unternehmerinnen stärken. Auf das Potential der Frauen in Unternehmen weist auch LR Achammer hin. 

Fast 11.000 Frauenunternehmen waren Ende 2021 im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen. Dies entspricht 18,2 Prozent der gesamten Südtiroler Unternehmen. Diesen Wert zu erhöhen, ist gemeinsames Anliegen des für die Wirtschaft zuständigen Landesrates Philipp Achammer und der Landesabteilung Wirtschaft. Anlässlich des Tages der Unternehmerin am morgigen 19. November weisen sie auf die Schritte hin, die bereits gesetzt wurden, um dieses Ziel zu erreichen.

Gebündelte Informationen liefert die eigene Landeswebseite zum Thema Unternehmerin (www.provinz.bz.it/unternehmerin), die im vergangenen Jahr eingerichtet worden ist. Sie enthält Informationen über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, über die Rentenabsicherung, die verschiedenen Wirtschaftsförderungen, die Gründung und Entwicklung von Unternehmen, die Unternehmensnachfolge sowie sonstige nützliche Informationen für Frauen in der Wirtschaft.

Berücksichtigung findet das weibliche Unternehmertum bei der Wirtschaftsförderung: Im Rahmen des Wettbewerbssystems mit einer Förderung nach Schwerpunkten gibt es insgesamt 120 Punkte zu vergeben, davon 15 Punkte für Frauenunternehmen und zehn Punkte für die der Zertifizierung "audit familieundberuf".

Auch neue Arbeitsmodelle werden angedacht: Im kommenden Jahr soll das Modell eines "Co-Workings", ähnlich dem des Trentiner "Co-Manager"-Modells, als Pilotprojekt umgesetzt werden. Dabei erhalten Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen, die schwanger oder Mütter von Kindern bis zu zwölf Jahren sind, maximal 18 Monate lang von der Landesabteilung Wirtschaft einen Beitrag für eine zusätzliche Arbeitskraft. 

"Wir müssen das weibliche Unternehmertum stärken, denn wir haben in den verschiedensten Bereichen bestens ausgebildete Frauen", ist Landesrat Achammer überzeugt. "Diese Frauen sollen ihr Potenzial ausschöpfen können und darin bestärkt werden, an der Spitze eines Unternehmens zu stehen oder ein solches zu gründen." Landesrat Philipp Achammer dankt allen Südtiroler Unternehmerinnen dafür, dass diese "ihre Kompetenzen, Ideen und ihr Know-how für die heimische Wirtschaft einsetzen und damit zeigen, dass eine Karriere als Unternehmerin sehr wohl eine attraktive berufliche Möglichkeit sein kann".

Der Tag der Unternehmerin wird alljährlich am 19. November international begangen, um Frauen darin bestärken, ihren Zielen zu folgen, und auf die Rahmenbedingungen hinzuweisen, die es ihnen erschweren, erfolgreich zu sein.

red/jw

Über 800 Personen haben sich an den vier Informationsabenden des Landes über die Borkenkäferproblematik informiert. Aufgrund der großen Nachfrage gibt es am 7. Dezember einen weiteren Termin in Mals.

Mittlerweile sind ganze 5.400 Hektar des Südtiroler Waldes vom Borkenkäferbefallen. Um die Ursachen des Borkenkäferbefalls und die finanziellen Unterstützungen zur Bekämpfung zu erläutern, hat das Land vier Infoabende mit Landesrat Arnold Schuler organisiert. Über 800 Waldbesitzerinnen und -besitzer, Interessensvertretungen, aber auch Bürgerinnen und Bürger haben daran in Vahrn, Algund, Bruneck und Welschnofen teilgenommen. "Es ist außerordentlich wichtig, die Bürger zu informieren, um gemeinsam der Plage Herr zu werden. Sowohl Waldbesitzerinnen und -besitzer als auch Nutzerinnen und Nutzer des Waldes beobachten das Naturphänomen mit großer Sorge", erklärte Landesrat Schuler bei der jüngsten Veranstaltung in Welschnofen am 15. November. Günther Unterthiner, Direktor der Landesabteilung Forstwirtschaft, ging auf die zahlreichen Maßnahmen zur Käferbekämpfung ein, die von der Forstbehörde vorgenommen wurden und in Planung sind. Die Zusammenarbeit zwischen Forstbehörde und Waldbesitzerinnen und -besitzer sei für die Bekämpfung des Borkenkäfers unabdingbar, denn die betroffenen Waldflächen müssen einzeln betrachtet und Maßnahmen individuell abgewogen werden. "Da beinahe 60 Prozent unseres Waldes Schutzwälder sind", erklärte Unterthiner, "müssen wir gewisse befallene Bäume vorerst stehen lassen, ansonsten würden wir Häuser, Straßen, Bahnlinien und andere Infrastrukturen in Gefahr bringen." Jede Situation sei unterschiedlich. "Entrinden, entnehmen oder stehenlassen: Es gibt kein Patentrezept", so das Fazit des Landesrates. Wichtig sei jedoch, dass alle 23.000 Waldbesitzerinnen und -besitzer mithelfen, denn nur dann könne man die Problematik überwinden.

Infoabend am 7. Dezember in Mals

Aufgrund der großen Nachfrage wird es weitere Veranstaltung zum Borkenkäfer im Obervinschgau geben: Der Infoabend findet bei freiem Eintritt am Mittwoch, 7. Dezember 2022 mit Beginn um 20 Uhr in Mals, Kulturhaus, Bahnhofstrasse 11 statt.

np

Über das weitere Vorgehen bei den Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene diskutierten heute das Land Südtirol und die Gewerkschaftsorganisationen. 

Die Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) in der öffentlichen Verwaltung sollen zügig fortgesetzt werden. Nach einer Aussprache mit Landeshauptmann Arno Kompatscher vereinbarten die Delegation der öffentlichen Verwaltung und die Vertreterinnen und -vertreter der zuständigen Gewerkschaftsorganisationen am heutigen Dienstagmorgen (16. November) in Bozen soll es in einer Woche eine neue Verhandlungsrunde geben. Dabei sollen noch einmal Verbesserungsvorschläge für das vorgesehene neue Lohnmodell für künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung diskutiert und gleichzeitig der Zeitplan für die weiteren Verhandlungsrunden festgelegt werden. 

Der Hintergrund: Die Verhandlungen zum BÜKV befinden sich derzeit in einer Übergangsphase. Zum einen befinden sich die Verhandlungen zum Vertrag für den Zeitraum 2019-2021 im Abschluss. Nach den im ersten (Ende 2019) und zweiten (Ende 2020) Teilvertrag beschlossenen Maßnahmen sind hier noch einige letzte Punkte zu klären. Gleichzeitig stehen - gerade vor dem Hintergrund hoher Inflationsraten - bereits jetzt einige dringende Verhandlungspunkte für den Zeitraum 2022-2024 an. Formell kann ein erster Teilvertrag für den neuen Zeitraum aber erst unterzeichnet werden, sobald die Verhandlungen zum vorhergehenden Zeitraum definitiv abgeschlossen sind. 

Zeitraum 2019-2021: Neues Lohnmodell festlegen 

Unter anderem ist im BÜKV 2019-2021 noch die Einführung des erwähnten Lohnmodells vorgesehen. Diese neue Lohnstruktur soll für alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten, die ab 1. Jänner 2023 angestellt werden. Ziel sind höhere Einstiegsgehälter für jüngere Generationen, weshalb im Sinne der Kostenneutralität in späteren Dienstjahren der Lohnanstieg geringer ausfällt. Hier wollen die öffentliche Delegation und Gewerkschaftsorganisationen noch am vorliegenden Modell feilen. Neuerungen sind zudem bei der Elternzeit vorgesehen. 

Zeitraum 2022-2024: Leistungsprämien sowie Inflationsausgleich

Die dringendsten Fragen für den BÜKV 2022-2024 betreffen die ursprünglich im Jahr 2022 vorgesehene Erhöhung der Leistungsprämien in Höhe von 20 Millionen Euro sowie einen Inflationsausgleich sowohl rückwirkend für den Zeitraum 2019-2021 als auch eine erste Akontozahlung für den Zeitraum 2022-2024. Diese Maßnahmen können jedoch erst mit einem ersten Teilvertrag für den neuen Zeitraum, also im Jahr 2023 umgesetzt werden. 

Beide Seiten waren sich einig, dass es für beide Ziele - den Abschluss des BÜKV 2019-2021 als auch einen ersten Teilvertrag für den BÜKV 2022-2023 - einen straffen Zeitplan braucht. Darum wird es - neben der Diskussion zum neuen Lohnmodell - bei der nächsten Verhandlungsrunde kommende Woche hauptsächlich gehen.

Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt für rund 32.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst - vom Landesdienst über den Sanitätsbetrieb und die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften bis hin zum Wohnbauinstitut. 

gst

Eine Woche vor dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, der alljährlich am 25. November begangen wird, stellt der Südtiroler Sanitätsbetrieb erneut das Projekt „Erika“ in den Mittelpunkt. Erika ist ein Konzept, das vor zwei Jahren ins Leben gerufen wurde, um Frauen, die Opfer von Gewalt jeglicher Art geworden sind, konkrete Hilfe anzubieten. Erika ist eine geschützte Möglichkeit für Frauen in einer Gewaltsituation, sich dieser zu entziehen, indem sie sich direkt an die Triage der Notaufnahmen wenden. Keine Urteile, keine Erklärungen, kein Papierkram, der ausgefüllt werden muss, und vor allem keine Angst oder Scham – es genügt, das „Zauberwort“ Erika auszusprechen.

 

Über Erika zu sprechen bedeutet auch, die Menschen auf Gegebenheiten aufmerksam zu machen, die noch viel zu oft im Verborgenen bleiben.

 

Im Rahmen einer Pressekonferenz, zu der wir Sie herzlich einladen, werden die Daten der Notaufnahmen und gynäkologischen Abteilungen aller sieben Südtiroler Krankenhäuser präsentiert, die in den zwei Jahre seit Einführung des Erika-Protokolls gesammelt wurden. Außerdem gibt es einige Neuigkeiten in Zusammenhang mit diesem Projekt, die ebenfalls vorgestellt werden. Die Pressekonferenz findet statt am

 

Donnerstag, 17.11.2022

um 14:00 Uhr

im Wartesaal des Traktes C, 1. Stock

in der Neuen Klinik des Landeskrankenhauses Bozen

(direkt über dem Haupteingang der neuen Klinik)

 

Es sprechen:

 

  • Florian Zerzer, Generaldirektor Südtiroler Sanitätsbetrieb
  • Waltraud Deeg, Landesrätin für Familie, Senioren, Soziales und Wohnbau
  • Tiziano Garbin, Pflegekoordinator der Notaufnahme des Landeskrankenhauses Bozen
  • Christa Schrettenbrunner, Gynäkologin am Landeskrankenhaus Bozen und Südtiroler Referentin des Nationalen Strategieplans gegen männliche Gewalt gegen Frauen
  • Sigrid Pisanu, Vertreterin der Beratungsstellen und Frauenhäuser
  • Julia Maria Binanzer, Vizepräsidentin von People First Südtirol/Alto Adige

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Florian Zerzer

Generaldirektor Südtiroler Sanitätsbetrieb

 

 

 

La violenza sulle donne non è giustificabile, mai!

 

Ad una settimana dalla Giornata internazionale contro la violenza sulle donne, che ogni anno si celebra il 25 novembre, l’Azienda sanitaria dell’Alto Adige punta nuovamente i riflettori sul progetto “Erika”, un’iniziativa nata due anni fa per offrire un aiuto concreto alle donne vittime di qualsiasi tipo di violenza. Erika è un percorso protetto per donne che vivono in una situazione di violenza grazie al quale possono rivolgersi direttamente al triage del Pronto Soccorso. Niente giudizi, niente spiegazioni, niente scartoffie da compilare e soprattutto niente paura o vergogna: basta semplicemente pronunciare la parola “magica” Erika.

 

Parlare di Erika significa anche sensibilizzare le persone rispetto a delle realtà che rimangono ancora troppo spesso nascoste tra le mura domestiche.

 

In occasione di una conferenza stampa, alla quale siete cordialmente invitati, verranno presentati i dati raccolti presso i servizi di Pronto Soccorso e i reparti di Ginecologia dei sette ospedali della provincia a due anni dal lancio del protocollo Erika, nonché le ultime novità legate a questo progetto. La conferenza stampa si terrà


giovedì 17.11.2022

alle ore 14:00
presso la

sala d’attesa al primo piano del tratto C

della Nuova Clinica dell’Ospedale provinciale di Bolzano

(direttamente sopra all’ingresso principale della Nuova Cinica)

 

Interverranno:

 

  • Florian Zerzer, Direttore Generale dell’Azienda sanitaria
  • Waltraud Deeg, Assessora alle Politiche Sociali
  • Tiziano Garbin, Coordinatore tecnico-assistenziale del Pronto Soccorso dell’Ospedale provinciale di Bolzano
  • Christa Schrettenbrunner, Ginecologa all’Ospedale di Bolzano e Referente Provinciale per il Piano strategico nazionale sulla violenza maschile contro le donne
  • Sigrid Pisanu, in rappresentanza dei Centri Antiviolenza
  • Julia Maria Binanzer, Vicepresidente di People First Südtirol/Alto Adige

 

 

Cordiali saluti,

 

Il Direttore generale

Florian Zerzer

 

Die Landesregierung gibt grünes Licht für eine Straffung der Maßnahmen zur Einschränkung der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtung. Mindestens 30 Prozent Energie soll eingespart werden.

Die Verringerung der Lichtverschmutzung und die damit verbundene Energieeinsparung und CO2-Reduzierung sind Teil der Klimaschutzpolitik des Landes. Die entsprechenden Kriterien wurden von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 477 vom 5. Juli dieses Jahres geregelt. Heute (15. November) hat die Landesregierung nun neue Maßnahmen zur Einschränkung der Weihnachtsbeleuchtung genehmigt, wobei die Anliegen des Gemeindenverbands Berücksichtigung fanden. "Ziel ist es, auch mit dieser Regelung die Qualität der öffentlichen Beleuchtung zu verbessern, die Energieverschwendung einzudämmen und auf eine nachhaltige Beleuchtung zu setzen: Dies trägt zum Kimaschutz bei, garantiert ökonomische Einsparungen und kommt der Biodiversität zugute", betonte Landeshauptmann Arno Kompatscherheute in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung. "Mit diesen drei Maßnahmen, die mit dem Gemeindenverband abgestimmt sind, wollen wir den Stromverbrauch um mindestens 30 Prozent senken, wobei die Gemeinden selbst entscheiden können, wie sie dieses Ziel erreichen", sagte der Landeshauptmann. 

Stromverbrauch um 30 Prozent senken

Die heute beschlossenen Maßnahmen betreffen nicht die private, sondern ausschließlich die öffentliche Weihnachtsbeleuchtung. Diese ist nur im Zeitraum vom 25. November 2022 bis 6. Jänner 2023 erlaubt, und nicht vom 15. November bis 15. Jänner. Die öffentliche Weihnachtsbeleuchtung muss mindestens zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ausgeschaltet sein. Die einjährige Frist zur Umrüstung der Anlagen für die Weihnachtsbeleuchtung entfällt. Darüber hinaus sieht der Beschluss vor, dass in Fällen, in denen die Weihnachtsbeleuchtung an die Straßenbeleuchtung angeschlossen ist und es kurzfristig nicht möglich ist, eine automatische Abschaltung mit stündlichem Zeitplan zu veranlassen, eine teilweise Weihnachtsbeleuchtung zulässig ist oder alternative Energiesparmaßnahmen geplant werden.

tl/mpi

 

Mit heutigem Beschluss (15. November) der Landesregierung werden Beitragsgesuche zum Bau, Ausbau und Sanieren des ländlichen Wegenetzes sowie der privaten Hofzufahrten wieder angenommen.

 
 

Das ländliche Wegenetz in Südtirol umfasst rund 4000 Kilometer. 2013, zu Beginn der vorhergehenden Legislaturperiode, lagen 402 Anträge um Förderung im Bereich ländliches Wegenetz auf, zwischen 2014 und 2021 sind weitere 722 Anträge dazugekommen. Die Förderung war 2019 ausgesetzt worden, um die insgesamt 1124 Projekte abarbeiten zu können - bis heute wurden 988 Projekte im Wert von rund 220 Millionen Euro finanziert.

"Um der Bedrohung der Abwanderung aus peripheren Gemeinden des Landes entgegenzuwirken, ist es notwendig, solche Investitionen zu fördern, um ganzjährige Erreichbarkeit der Wohnorte und Arbeitsplätze der Bevölkerung und eine nachhaltige Landnutzung garantieren zu können", betont der zuständige Land- und Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.

Förderung für ländliches Wegenetz und Hofzufahren vereinheitlicht

Die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und im Berggebiet bezogen auf den Bau, Ausbau, Befestigung und Sanierung des ländlichen Wegenetzes und der Zufahrten zu den Höfen wurden überarbeitet und mit heutigem (15. November) Beschluss der Landesregierung werden neue Ansuchen wieder angenommen. Ziel sei es gewesen, die Beitragsgewährung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, erklärt Schuler.

Neue Kriterien und Fristen

Die Beitragsprozentsätze für die außerordentliche Instandhaltung des ländlichen Wegenetzes und der Zufahrten zu den Höfen wurden wie folgt abgeändert: Projekte, die das ländliche Wegenetz betreffen, werden nun mit 80 Prozent der anerkannten Kosten gefördert, Projekte von landwirtschaftlichen Unternehmern für private Zufahrten mit 50 Prozent. Die maximal anerkannten Kosten pro Projekt betragen 250.000 Euro. Insgesamt rechnet man mit jährlichen Ausgaben von bis zu 25 Millionen Euro.

Anträge können vom 1. Jänner bis 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden, wobei die jeweiligen Gemeinden eine Priorisierung vornehmen. "Wir haben uns für diese Vorgehensweise entschieden", erklärt Schuler, "weil die Gemeinden die Dringlichkeiten vor Ort besser einschätzen können."

 
 

LPA/np


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